Sie tun heute so, als hätten Sie immer schon Bedenken gegen die Einführung der KLR angemeldet. Richtig ist: Das Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs
- Herr Kayenburg, hören Sie doch zu, ich habe Ihnen heute Morgen auch zugehört. Ich freue mich aber, dass Sie mir wenigstens zuhören, auch wenn Sie mich immer unterbrechen.
Sein angebliches Nichtwissen über die Anzeigepflicht von Beratungsverträgen sowie die Beratungsverträge selbst hat auch uns in Erstaunen gesetzt. Ich kenne niemanden, wenigstens hat sich bei mir noch niemand gemeldet, der von diesen Verträgen gewusst hätte. Herr Kayenburg, ich fordere Sie auf, nicht nur mit Spekulationen zu arbeiten, sondern gegebenenfalls Ross und Reiter zu nennen, wenn Sie behaupten, andere hätten davon gewusst und es unterlassen, etwas zu tun.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Dafür gibt es ja den Untersuchungsausschuss! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das behauptet auch Dr. Loh- mann!)
Die fehlende Aufsicht von Herrn Dr. Lohmann über die Aktenführung und die Dokumentation des Vergabeverfahrens nach § 30 VOL ist auch für uns unentschuldbar. Dieses Verhalten muss auch nach unserer Auffassung strafrechtlich und dienstrechtlich geprüft und - soweit bestätigt, denn es gilt die Unschuldsvermutung, - entsprechend geahndet werden.
- Herr Kollege Kayenburg, zutreffend ist: Kein Thema hat den Finanzausschuss in den vergangenen sechs Jahren so intensiv beschäftigt wie die Einführung der Kosten-Leistungsrechnung oder - wie wir neuerdings sagen - die Einführung der Mittelbewirtschaftung und Kostenrechnung. Kein Thema hat uns so intensiv beschäftigt. Wir haben gemeinsam die Überzeugung vertreten, dass dies der Kostendeckung und der Modernisierung der Verwaltung dient und es dazu führt, dass auch bei den Beschäftigten der Verwaltung ein Kostendenken einritt. Wir haben ein Symposium in diesem Hause durchgeführt. Wir sind gemeinsam in die Jugendherberge nach Speyer gefahren und wir waren uns einig,
dass die KLR uns Abgeordneten bei Haushaltsberatungen helfen wird. Herr Kayenburg, lassen Sie sich sagen: Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung setzen die Kenntnis einer Kosten-LeistungsRelation voraus.
Ich komme zu Ihrem Zwischenruf: Nach dem heutigen Wissensstand halte ich auch die Vergabe des Auftrags an SAP und debis für richtig und verantwortbar.
Der Finanzausschuss hat sich in mehreren Sitzungen intensiv auch mit dem Vorschlag des externen Gutachters, der WIBERA, einer Nutzwertanalyse und den verschiedenen Rangstufen befasst. Herr Wiegard, auch wenn Sie damals noch nicht die Ehre hatten, dabei sein zu können, ist das nachlesbar. Wir haben die Vor- und Nachteile -
- Das steht alles im Protokoll, Umdruck 14/1883. Herr Kayenburg, ich empfehle Ihnen, dort nachzulesen. Wir haben alles das bewertet und wir haben uns einstimmig - ohne Widerspruch des Landesrechnungshofs - für debis/SAP entschieden, weil wir in das Produkt und die Kompetenz Zutrauen hatten. Wir haben uns für die Zukunftsfähigkeit eines Projektes entschieden.
Mir hat heute noch keiner gesagt, dass die Entscheidung der Vergabe an debis/SAP falsch gewesen ist.
Wenn der Präsident des Landesrechnungshofs - ich kann leider nicht umhin, auch dazu einige Worte zu sagen - durch aktive Pressearbeit
und andere Verhaltensweisen von seiner damaligen Positionierung ablenken will, halten wir das nicht für korrekt.
Auch die bis in die letzten Tage, bis zur letzten Woche wiederholte Darstellung des Landesrechnungshofs über die angeblichen Kosten in Höhe von astronomisch 800 Millionen DM - längst widerlegt! - ist nicht in Ordnung. Ich denke, auch der Landesrechnungshof müsste sich zwischenzeitlich korrigieren und darf nicht immer wieder falsche Zahlen in die Welt setzen.
Der Landesrechnungshof, meine Damen und Herren von der Opposition, hat nach intensiver Zusammenarbeit im Finanzministerium, im Finanzausschuss und damit auch nach umfänglichen Kenntnissen uns vom Zuschlag der KLR an debis/SAP nicht abgeraten. Das ist ein Fakt, dem auch der Kollege Kubicki zustimmen müsste.
Der Landesrechnungshof hat uns leider auch erst nach drei Jahren darüber aufgeklärt, dass er bereits im Sommer 1998 der Auffassung war, dass die uns übermittelte Kündigungsklausel - § 8 des Rahmenvertrages - nicht dem Widerrufsvorbehalt des Finanzausschusses entsprach. Wir hätten uns gefreut, wenn wir damals, im Sommer 1998, über diese Bewertung des Landesrechnungshofs aufgeklärt worden wären.
Wir - das sage ich auch für meine Person - lassen uns von niemandem übertreffen im Einsatz für die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs.
Aber der Landesrechnungshof oder - besser gesagt die Spitze des Landesrechnungshofs gefährdet das Ansehen, diese Unabhängigkeit selbst,
durch aktive Pressearbeit oder das Zusammenspiel mit der Opposition selbst aktive Politik betreiben will.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU: Unerhört! - Klaus Schlie [CDU]: Nicht ablenken! - Weitere Zurufe von CDU und FDP)
Darüber wollen und werden wir im Untersuchungsausschuss reden, wie Sie unserem Ergänzungsantrag entnehmen können.
Ich habe betont, dass wir nichts beschönigen wollen. Was falsch gemacht worden ist, werden wir falsch nennen. Auch wir bedauern, dass unentschuldbare Verstöße gegen das Haushaltsrecht und das Vergaberecht vorgekommen sind.
Das ist in der Tat inakzeptabel und darf sich in der Landesverwaltung nicht wiederholen. Ich denke, da sind wir uns einig.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wie wir es heute Morgen wieder von Herrn Kayenburg gehört haben, den Herrn Finanzminister persönlich dafür verantwortlich machen wollen, dass er die Aktenführung nicht überprüft hat, dass er sich nicht die korrekte, nach § 30 VOL vorschriftsmäßige Dokumentation des Vergabeverfahrens hat vorlegen lassen, stoßen Sie auf unseren Widerstand.
Sie wissen doch besser als andere außerhalb des Hauses, dass an der Spitze der Verwaltungshierarchie der Staatssekretär steht.
Wir müssten einen Minister doch entlassen, wenn er nichts anderes zu tun hätte, als sich um die Aktenführung zu kümmern.