Wir halten es für völlig indiskutabel, Polizisten zweiter Klasse einzuführen und diese nicht vollständig ausgebildeten Kräfte für Polizeiaufgaben einzusetzen. Wir diskutieren manchmal gerne den Sinn und Unsinn des Beamtenstatus. Gerade mit der Wachpolizei greift die CDU aber nach unserer Ansicht voll daneben. Der Polizeidienst ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe, die von den Ausübenden besondere Qualitäten und vor allem volle Loyalität erfordert.
Der SSW ist in diesem hohen Haus bisher nicht unbedingt als Vorkämpfer der Privatisierung aufgetreten. Aber entweder handelt es sich bei den Wachaufgaben und bei ähnlichen Aufgaben um eine öffentliche Aufgabe, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, die wir ordentlich gewährleisten müssen, oder dies ist eben gerade nicht der Fall. Falls es aber Aufgaben der
Sicherheit gibt, die nicht durch die Polizei erledigt werden müssen, dann gehören diese auch nicht in die Hand von Hilfspolizisten oder staatlichen Bürgerwehren. Wenn Polizeibeamte beim Objektschutz oder anderen Schutzmaßnahmen auftreten, dann doch gerade deshalb, weil wir dort Kräfte einsetzen wollen und müssen, die über die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr informiert sind und diese Möglichkeiten vor allen Dingen professionell und routiniert einsetzen können. Eine zweite Klasse von Polizisten mit eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten und niedrigerer Qualifikation zu beschäftigen und sie möglicherweise mit hoheitlichen Rechten auszustatten, ist zudem nach unserer Ansicht ausgesprochen gefährlich, weil Überforderungssituationen und damit falsche Reaktionen vorprogrammiert sind. Aus diesem Grunde erscheint uns der Vorschlag der FDP, mehr Verwaltungskräfte einzusetzen, damit die Polizeibeamtinnen und -beamten mehr Vollzugsaufgaben wahrnehmen können, wesentlich besser.
Ich möchte ganz zum Schluss zu dem jetzt vorliegenden Antrag der SPD sagen: Diesen werden wir auf jeden Fall mit unterstützen. Ich möchte aber auch noch sagen: Es wäre sehr schön, wenn alle, die dazu redeten, auch die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss mit verfolgen könnten. Ich denke, dann könnten einige Wiederholungen vermieden werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal danke dafür, dass wir uns erneut über die innere Sicherheit und speziell über die Polizei unterhalten. Ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass wir den Polizeiberuf attraktiver machen und die Einsatzfähigkeit der Polizei noch weiter verbessern wollen. Dafür bin ich dankbar.
Aber, Herr Schlie, es ist nicht immer hilfreich, wenn man in der Weise, wie Sie es versucht haben, den Teufel an die Wand malt. Sie haben ohne jegliche Fakten festgestellt: Bei der Ausstattung liegen wir am Schluss. Ich sage einmal auch ohne Fakten:
Zweitens. Wir befinden uns in einer schwierigen Haushaltslage. Das ist unstrittig. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich alle notwendigen Maßnahmen, bevor ich sie durchführe, ausgiebig mit dem Hauptpersonalrat, mit den Gewerkschaften und mit den Polizeiführern erörtere. Ich ziehe mir den Schuh nicht an, ich verkaufte irgendjemanden für dumm. Bei mir wird wirklich transparent gehandelt!
(Beifall bei SPD, SSW und des Abgeordneten Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Klaus Schlie [CDU]: Zweige- teilte Laufbahn!)
- Zur zweigeteilten Laufbahn, Herr Schlie. Die Landesregierung verfolgt diese trotz schwieriger Haushaltslagen seit 1992. Der Landtag hat hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst, der nach meiner Kenntnis nach wie vor Gültigkeit hat und nach dem ich selbstverständlich handele. Dieser beinhaltet das Ziel der schrittweisen Einführung der zweigeteilten Laufbahn.
Wir haben bei der Kriminalpolizei die zweigeteilte Laufbahn praktisch verwirklicht. Diejenigen, die sich dort noch im mittleren Dienst befinden, erfüllen bestimmte Voraussetzungen nicht, um in den gehobenen Dienst zu kommen. Das kann ich nicht ändern. Im Bereich der Schutzpolizei haben wir über die eigentlich angepeilten 25 % hinaus inzwischen 40,9 % erreicht. Das heißt - wenn ich das einmal so salopp formulieren darf -, das Soll ist eindeutig übererfüllt.
Sie verweisen auf andere Bundesländer. Soll ich Ihnen einmal sagen, wie es dort geht? In Bayern hat man eine völlig eigene Laufbahn eingeführt.
Dort wird weniger für die Polizei ausgegeben und man hat die freie Heilfürsorge abgeschafft. Darüber können wir doch diskutieren. Das sind doch Fakten. Glauben Sie, ich tausche mich mit meinem Kollegen darüber nicht aus?
In Hessen hat man die zweigeteilte Laufbahn eingeführt und damit finanziert, dass 700 Stellen nicht besetzt sind.
Bremen und Niedersachsen: In Bremen hat man die zweigeteilte Laufbahn auf dem Papier eingeführt und befördert gerade bis A 9 g.D. Das ist kostenneutral. In Niedersachsen geht man gerade bis A 10, hat aber erheblich Stellen eingespart und hat die geringste Polizeidichte in ganz Deutschland. Wollen Sie das? Auch diese Länder haben keine Esel im Keller, die Dukaten machen, sondern auch die müssen das irgendwie finanzieren und machen es auf ihre Weise.
Ich bin mehr dafür, wir machen es haushaltsgerecht Schritt für Schritt, und wenn es gelingt, das Soll überzuerfüllen, wie es bisher gelungen ist, dann können wir doch, denke ich, gemeinsam sehr, sehr froh sein.
Zum Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Ich glaube, der Polizeiberuf ist heute schon sehr, sehr attraktiv. Das zeigt, dass wir nach wie vor sehr hohe Bewerberzahlen haben. Ich weiß nicht, Herr Hildebrand, wo Sie Ihre Zahlen herhaben. Wir hatten in der Tat Bewerbersituationen etwa 1:11, 1:10. Aktuell liegt die Bewerberzahl bei 1:8.
- Ja, Herr Schlie war so freundlich, mir das zu sagen. Vielen Dank, Herr Schlie. Nur glaube ich, dass das falsch verstanden worden ist. Wir haben eine Bewerberzahl 1:8, aber die Auswahl nach dem bisherigen Auswahlsystem führt dazu, dass wir aus dem Potenzial heraus gerade die freien Stellen besetzen können. Das ist meine Vermutung. Wir können uns, denke ich, im Ausschuss darüber noch in aller Ruhe unterhalten. Für mich ist nur hochinteressant, 60 % - 60 %, merken Sie bitte auf - aller Bewerbungen im Jahre 2001 kamen von Nicht-Schleswig-Holsteinern, unter anderem auch zu erheblichen Zahlen aus Hamburg. Das sollte man vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Eine weitere Einsatzhundertschaft ist meines Erachtens nicht erforderlich. Ich betone: nicht erforderlich! Sie wäre aber auch nicht finanzierbar. Ich denke, das ist auch deutlich gesagt worden. Die Einsatzstärke der ersten Einsatzhundertschaft in Eutin beträgt zurzeit über 215 Beamte. Der Name suggeriert immer 100 Personen, es sind aber 215. Mit drei taktischen Zügen, einem technischen und einem Festnahmezug sowie mit den Organisationseinheiten für zwei weitere optionale Einsatzhundertschaften reicht das für den Bedarf in Schleswig-Holstein eindeutig aus. Deutliche Entlastungen in diesem Bereich bringen natürlich die bereits teilweise eingestellten 100 zusätzlichen Beamtinnen und Beamten. Wir haben darüber hinaus sechs Einzeldiensthundertschaften vorstrukturiert und zwei Einsatzzüge der Verkehrspolizeidirektion in Reserve.
Zusätzlich wird - das ist angesprochen worden - über das Bund-Länder-Abkommen zur Finanzierung der Bereitschaftspolizei gewährleistet, dass wir Unterstützung aus den anderen Ländern bekommen. Bei der aktuellen Lage, wie sie zurzeit ist, stelle ich noch einmal fest, wir brauchen eine zweite Einsatzhundertschaft nicht.
Zur Wachpolizei ist eigentlich alles gesagt worden, meine Damen und Herren. Meine Zeit läuft bedauerlicherweise ab. Ich hätte dazu gern noch ein paar Ausführungen gemacht. Wir können uns aber in Ruhe im Ausschuss darüber unterhalten. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir in Schleswig-Holstein eine Wachpolizei nicht brauchen. Wir wollen keinen Placeboeffekt. Präsenz schützt nur dort, wo in der Uniform auch Handlungs- und Sicherheitskompetenz steckt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Zuständig ist der Innen- und Rechtsausschuss. Wird Mitberatung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer entsprechend abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Zur Begründung wird das Wort nicht gewünscht. Erfolgt Berichterstattung durch die Landesregierung in der jetzigen Sitzung? - Dann erteile ich dem Herrn Minister für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dr. Rohwer, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg, es gibt noch keine Entscheidung der Landesregierung. Die Kabinettsberatung soll am 26. März erfolgen. Insofern geht es hier heute um Informationen und Einschätzungen.
Es gibt Entscheidungen, die nicht besonders populär sind, die aber erforderlich sind, wenn langfristig Standort und Arbeitsplätze gesichert werden sollen.
Der Ausbau des Flughafens Kiel-Holtenau gehört dazu. Es geht darum, die Linien- und Geschäftsfluganbindung der K.E.R.N.-Region langfristig zu sichern. Es geht darum, speziell solche Linienanbindungen zu ermöglichen, die unser Wirtschaftsraum braucht, in die innerdeutschen Zentren, aber auch in den benachbarten Ostseeraum. Meine Damen und Herren, beide Ziele sind Inhalt des geltenden und gültigen Regionalplans 3 für den Standort Holtenau.
Es geht nicht darum, Holtenau zu einem internationalen Flughafendrehkreuz zu machen. Wir wollen auch definitiv und rechtssicher den Pauschalreiseflugverkehr mit großen Maschinen ausschließen.
Wir haben bei der Prüfung der Ausbauvarianten alle Fragen, die gestellt wurden, gutachterlich untersuchen lassen. Wir haben alle Gutachten veröffentlicht und ein transparentes Verfahren gesichert. Keiner kann sagen, dass er die Informationen, die er brauchte, nicht bekommen konnte.
Die entscheidende Frage war natürlich die: Wie lang muss die Start- und Landebahn sein? Alle von uns eingeschalteten Gutachter empfehlen 1.800 m plus 300 m Stopway. Natürlich gibt es auch Flugzeugmuster, die mit 1.600 m auskommen. Das ist aber nicht die Frage. Es gibt auch welche, die mit 1.800 m nicht auskommen. Aber zwei der am meisten eingesetzten Regionaljets benötigen nun einmal 1.800 m.