Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Vertretung der leider erkrankten Kollegin Heide Moser darf ich für die Landesregierung einige kurze Anmerkungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Volksinitiative machen. Wer in den letzten Monaten die Berichte über die teilweise skandalösen Zustände, vor allem aber über die Strukturmängel in der Pflege verfolgt hat, kann nicht wirklich erstaunt darüber sein,
Betroffen sind nicht nur diejenigen, die heute selbst in Heimen leben, sondern eben auch ihre Angehörigen, ihre Freunde, ihre Nachbarn, die diese Zustände oft hautnah erleben, und nicht zuletzt diejenigen, die beginnen, sich Sorgen über das eigene Alter zu machen und über die eigene Situation. Es ist also ein Verdienst der Volksinitiative - das ist hier übereinstimmend festgehalten worden -, dass diese Diskussion, die wir seit geraumer Zeit auch hier im Landtag führen, verstärkt in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gebracht worden ist. Das ist wirklich ein Verdienst, denn nur so kann sich, wie ich glaube, auf Dauer etwas verändern. Niemand darf sich mit den bestehenden Zuständen wirklich abfinden. Deswegen hat meine Kollegin Heide Moser auch nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie und die gesamte Landesregierung das Anliegen, die Beweggründe der Volksinitiative mit Nachdruck unterstützen.
Bei der Volksinitiative geht es aber natürlich um mehr. Natürlich kann man den Bedeutungsgehalt von Staatszielbestimmungen sehr grundsätzlich diskutieren, vor allem wird aber zu prüfen sein, was denn die hier in Rede stehende Verfassungsergänzung und die Einführung einer Präambel in das Landespflegegesetz bewirken sollen und was sie tatsächlich bewirken können; denn Normen, Vorschriften, Gesetze, Regelungen haben wir in der Pflege reichlich und nach Auffassung vieler Beteiligter mehr als genug.
Man könnte es auch so formulieren: Rechtlich gesehen haben wir die Pflege völlig im Griff. Dort liegen nicht die Defizite. Wer etwas anderes suggeriert, ist, wie ich glaube, auf dem Holzwege. Wir haben es unverändert und in erster Linie mit Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten zu tun. Die entscheidende Aufgabe wird also sein, wenn sich der Landtag für eine entsprechende Staatszielbestimmung entscheiden sollte, den Abbau von Handlungs- und Umsetzungsdefiziten durch öffentlichen Bewusstseinsdruck zu beschleunigen. Darum geht es, nicht um die, ich sage noch einmal, durchaus nachvollziehbare, aber falsche Erwartung, mit dem Staatsziel ein neues direkt wirkendes Rechtsinstrument in die Hand zu bekommen. Das ist eine falsche Erwartung, die bei den Menschen, die die Initiative unterstützt haben, geweckt worden ist. Das ist kein Vorwurf an die Unterstützer, aber ich glaube, dadurch ist vieles zu erklären.
Unsere gesellschaftspolitische Verantwortung erfordert es mehr denn je - ich sage es noch einmal -, das bestehende Recht umzusetzen und Wirklichkeit werden zu lassen. Wir müssen darauf achten, dass Verantwortlichkeiten nicht verwischt werden. Das Pflegeversicherungsgesetz postuliert die pflegerische Versorgung völlig zu Recht als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das heißt aber nicht, dass diese Verantwortung zum Alibi für eigene Untätigkeit werden darf. Wir müssen deswegen darauf drängen, dass alle Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten und ihre Zuständigkeiten, die natürlich im Wesentlichen durch Bundesrecht zugewiesen sind, auch so, wie gefordert, wahrnehmen, damit die erkannten Mängel schnellstmöglich und nachhaltig beseitigt werden. Auch dieses deutlich zu machen und nicht davon abzulenken, müsste das Ziel der von der Volksinitiative begehrten Verfassungsergänzung sein. Das gilt auch und insbesondere für die primäre Verantwortung der Träger von Pflegeeinrichtungen, für die Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen.
Bleibt am Ende also die Frage - auch für die Landesregierung; das wurde aus vielen Beiträgen heute deutlich, dass dies nicht nur der Landesregierung so geht -, die eben noch nicht letztlich beantwortet ist: Brauchen wir ergänzend zu den bestehenden Vorschriften, also zu gerade erst in Kraft getretenen Regelungen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes, zusätzlich zur Heimgesetznovelle, zusätzlich zum PflegeleistungsErgänzungsgesetz wirklich eine Staatszielbestimmung für eine menschenwürdige Pflege in der Landesverfassung? Müssen wir mit Blick auf die Mängel in der Pflege die in Artikel 1 des Grundgesetzes enthaltene Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde wirklich noch ergänzen?
Einen Moment, bitte, Frau Ministerin. - Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Die Luft ist schon wirklich schlimm. Das können wir im Moment nicht ändern, aber wir können die Lautstärke etwas drosseln.
Frau Präsidentin, ich erlöse das Parlament gleich, indem ich meinen letzten Satz formuliere: Die Landesregierung setzt darauf, dass es gelingt, im Konsens aller Beteiligten in einer sachlichen und fairen Debatte und vielleicht sogar über die Parteigrenzen hinweg auf das Gesamtproblem die richtigen Antworten zu finden im Sinne einer menschenwürdigen Pflege jetzt und im
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, Drucksache 15/1668, abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 34. Wer zustimmen will, der gebe bitte das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.
tive federführend dem Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend dem Sozialausschuss und dem Eingabenausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich noch sagen, dass ich gern noch einmal versuchen will zu erreichen, dass wir irgendetwas verbessern können, was die Luft hier im Plenarsaal angeht. Ansonsten trösten wir uns damit, es ist bald überstanden.