An Änderungsvorschlägen, worunter - wie ich meine einige echte Verbesserungsvorschläge waren, hat es gerade in dieser Legislaturperiode wirklich nicht gemangelt. Hieran waren alle Fraktionen immer wieder beteiligt. Es ist und bleibt aus unserer Sicht der richtige Weg, um zu einer weiteren Verbesserung der Lebenssituation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu kommen. Wer suggerieren wollte - ich drücke mich bewusst vorsichtig aus -, durch eine Ergänzung der Landesverfassung würde besonders viel erreicht, weil man den Zielen einer menschenwürdigen Pflege sogar Verfassungsrang einräumen wolle, der irrt und führt sogar bewusst oder unbewusst in die Irre. Erstens hat Menschenwürde bereits Verfassungsrang.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt in Artikel 1 Abs. 1 die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen allen anderen Grundrechten voran. Ich betone: aller Menschen. Daher gilt der umfassende Schutz des Artikels 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, also dem Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, auch und gerade den besonders schutzbedürftigen pflegebedürftigen Menschen.
Ich sage: Zum Glück ist das genau so und nicht anders. Der Versuch, hier noch eins draufzusetzen, indem man Pflegebedürftigkeit durch die Aufnahme in die Landesverfassung zu einem ganz besonderen Schutztatbestand aufwerten will, ist aus unserer Sicht nicht nur sachlich falsch, sondern auch höchst bedenklich. Ich halte jeden Versuch für gefährlich, auch nur ideell den umfassenden Schutzraum des Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz antasten zu wollen, indem man über die Landesverfassung versucht, verschiedene Klassen der Schutzbedürftigkeit der Menschen einzuführen.
Nichts anderes täte man aber mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung. Konsequenterweise müsste nämlich dann im Kontext auch die Schutzbedürftigkeit anderer, möglicherweise ebenso schwächerer gesellschaftlichen Gruppen gesondert hervorgehoben werden, also zu allererst die der Kinder und die der älteren Menschen insgesamt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich bei der Formulierung des Artikel 1 Grundgesetz, bei der Formulierung dieses umfassenden funktionalen Schutzraumes, sehr wohl
Zweitens muss man klipp und klar sagen, dass sowohl die Aufnahme einer Staatszielbestimmung in die Landesverfassung als auch das Voranstellen einer Präambel im Landespflegegesetz nicht im Geringsten etwas an der Situation Pflegebedürftiger, deren Angehörigen oder auch der Pflegenden ändern würde. Weder das Staatsziel noch die Präambel führt zu konkret ableitbaren rechtlichen Pflichten des Staates. Aber gerade das ist doch gewünscht. Gerade dieser Wunsch ist hier immer wieder zum Ausdruck gekommen.
Es könnte aber passieren - der Kollege Geerdts hat das bereits ausgeführt; das wollen wir unter allen Umständen vermeiden -, dass bei Betroffenen - seien es die Pflegebedürftigen selbst, deren Angehörige oder auch die Pflegenden - Erwartungen geweckt werden, die gerade nicht erfüllt werden können.
Wieder ist es die Volksinitiative selbst, die aufzeigt, was eigentlich der richtige Weg wäre, nämlich mit dem vorgelegten Zehn-Punkte-Programm. Ich will ganz klar sagen: Das vorgelegte Zehn-PunkteProgramm der Volksinitiative ist, jedenfalls für mich und meine Fraktion, eine konkrete Arbeitsgrundlage für die weiteren Ausschussberatungen. Dem Wunsch nach Aufnahme einer Staatszielbestimmung - das kann ich für die FDP-Fraktion heute schon klipp und klar sagen - wird nicht Rechnung getragen werden können. Wir wollen andere Wege gehen; denn wir wollen die reale Situation der Pflegebedürftigen, aber auch der Pflegenden und der Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen konkret verbessern und keine weiße Salbe darauf schmieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege ist zulässig, so lautet die Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses. Herzlichen Glückwunsch! Hierzu möchte ich den Initiatoren der Volksinitiative, der Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialverband Deutschland in Schleswig-Holstein, auch im Namen meiner Fraktion herzlich gratulieren. Diese Initiative zeigt deutlich: Wohlfahrtsverbände sind nicht nur Organisatoren sozialer Arbeit, sondern auch Bürgerrechtsbewegung für das Gemeinwohl.
Natürlich ist diese Initiative zulässig; denn sie hat mit rund 40.000 Unterschriften, die in wenigen Monaten gesammelt worden sind, die notwendigen Mindestzahl weit übertroffen. Das zeigt, dass die Bevölkerung hinter dem Anliegen steht.
Auch wir im Landtag wissen, wovon beim Thema Pflege die Rede ist. Sie geht uns alle an. Wir sind alle von ihr betroffen, sei es als Angehörige, Freundinnen, Freunde oder als ehrenamtlich Engagierte, als im Gesundheitswesen Tätige oder auch irgendwann einmal als selbst Betroffene. Die Realität der Unausweichlichkeit des Älterwerdens wollen wir zwar gern verdrängen; vor allem in der Öffentlichkeit wird sie immer mehr ausgegrenzt. Aber es nützt nichts, davonzulaufen. Die Volksinitiative hat uns vor Augen geführt, dass Menschen bereit sind, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Zum Ersten: Wir befürworten eine Präambel im Landespflegegesetz, die das Ziel der Pflege umschreibt, um vor aller Detailregelung oder Bezugnahme auf den Bundesrahmen diesem Gesetz eine ethische Orientierung zu geben. Wir sprechen uns also für eine Ergänzung des Landespflegegesetzes um eine Präambel aus, die den primären Sinn und Zweck der Pflege - die bedürfnisorientierte Versorgung, Behandlung und Pflege von Menschen, aber auch den Erhalt von Autonomie und Menschenwürde - in den Mittelpunkt stellt. Aber in diesem Punkt gebe ich der FDP Recht - die Zielbestimmung muss auch konkrete alltägliche organisatorische Rahmenbedingungen enthalten. Deshalb werden wir uns sicherlich gemeinsam sehr genau mit dem Zehn-Punkte-Programm auseinander setzen. Auch unserer Ansicht nach enthält es eine ganze Reihe von Anregungen, die durch unsere bisherigen Beschlüsse, die wir im Landtag gefasst haben, noch nicht abgedeckt sind. Wir sollten dafür vielleicht auch Fachkundige aus anderen Staaten zu Besuch kommen lassen. Wir werden im Sozialausschuss auch eine gemeinsame Reise planen; denn wir können von anderen Ländern back practice - lernen, insbesondere was den Umgang mit Demenz und neue Formen des Lebens im Alter angeht.
Nun aber zu der anderen Seite, der Verfassungsänderung. Hierzu gibt es - wie in allen Fraktionen - auch bei uns Kontroversen. Ich persönlich habe mich von Anfang an hinter die Änderung der Landesverfassung gestellt, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir in Schleswig-Holstein verschiedentlich - anders als andere Länder - der Landesverfassung einige wichtige Ergänzungen haben angedeihen lassen. Ich erinnere an die im Landtag auch in der letzten Legislaturperiode
Wenn wir uns dafür entscheiden, in der Landesverfassung einige Dinge konkret zu benennen, auch wenn sie anderswo - bundesgesetzlich oder in anderen konkrete Gesetzen - ebenfalls umrissen werden, dann gibt es natürlich keine so guten Argumente dafür, dies ausgerechnet bei dem Politikum Pflege zu verweigern. Man kann die Landesverfassung sehr schlank fassen; auch hierfür gibt es in unserer Fraktion Stimmen. Man kann aber auch sagen, dass die Landesverfassung ein historischer Spiegel dessen ist, was an politischen Themen in einem Bundesland besonders unterstrichen wird. Da können wir sagen: Die Sozialministerin müssen wir an dieser Stelle nicht mahnen. Ihr Engagement ist - auch für andere Bundesländer - immer vorbildlich gewesen.
Insofern wäre die Aufnahme in die Landesverfassung eine Mahnung, in diesem Engagement nicht nachzulassen. Dem Argument, damit würde Sand in die Augen gestreut, möchte ich entgegnen: Für mich wäre die Aufnahme in die Landesverfassung natürlich auch Bindung. Es ist klar: Es ist mehr als Progammatik, aber es ist keine rechtliche Verpflichtung in dem Sinne, dass es die Landesverfassung ermöglicht, dass Einzelne ganz konkrete Pflegequalitäten einklagen können. Es ist aber trotzdem eine Selbstverpflichtung, die uns politisch und moralisch bindet. Das hätte natürlich für mich auch Konsequenzen, wenn es um Entscheidungen über Schwerpunkte beispielsweise im Haushalt geht. Es hätte auch die Konsequenz, dass wir nicht weiterhin auf die Aufteilung der Verantwortung auf verschiedene Ebenen verweisen und uns damit als Landespolitiker davonstehlen. Dies würde vielmehr bedeuten, dass wir, so wie wir es bisher getan haben, das Thema Pflege in diesem Parlament auch weiterhin ernst nehmen, dass wir die Landesregierung darin unterstützen, gestückelte Kompetenzen wieder an einen runden Tisch zu bringen und tatsächlich zu einer neuen Pflegequalität zu kommen.
Gerade wenn wir das, was Sie, Herr Garg, und auch Sie, Herr Geerdts, an statistischen Aussagen hier getroffen haben, ernst nehmen und die Herausforderungen annehmen, nützt es nichts zu sagen: Wir schaffen es nicht, und deswegen schweigen wir das Thema in der Landesverfassung tot. Ich denke vielmehr, wir sollten sowohl im Konkreten als auch im Abstrakten zu einer Lösung kommen.
Aber auch in meiner Fraktion ist diese Haltung umstritten. Ich freue mich auf die fachliche Auseinandersetzung im Sozialausschuss, sowohl was das ZehnPunkte-Programm, das Landespflegegesetz als auch die Verfassung betrifft.
Letzter Satz: Dass uns die Initiative zwingt, in wenigen Monaten eine kompetente Entscheidung zu treffen, ist für mich ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig es ist, in diesem Lande Volksinitiativen zu haben. Die breite Bevölkerungsbeteiligung in dieser Frage ist ein Sieg für die Pflegebedürftigen und für die Demokratie. Im Lichte dieses Erfolges sehe ich der kommenden Debatte gelassen entgegen.
Ich weiß nicht, ob es an der Rechtschreibreform liegt, dass heute einige Sätze unendlich lang sind. - Frau Abgeordnete Hinrichsen, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Entwicklung in der Politik für pflegebedürftige Menschen anschaut, so hat es eine beachtliche Entwicklung gegeben. Fand lange nur eine rein medizinische und hygienisch orientierte Pflege statt, so stellt sich die Politik seit einigen Jahren verstärkt der Herausforderung, den Pflegebedürftigen ein erfülltes Leben trotz körperlicher und geistiger Einschränkung zu ermöglichen. Im Vordergrund der neuen ganzheitlichen Perspektive steht der pflegebedürftige Mensch mit seinen Bedürfnissen und Problemen. Durch die Mobilisierung der individuellen Ressourcen des Menschen soll dieser in die Lage versetzt werden, so weit wie möglich selbstständig, selbstbestimmt und sozial integriert leben zu können. Menschen haben ein Recht darauf, auch dann in Würde zu leben, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind. Von diesem Ziel sind viele der Betroffenen noch weit entfernt.
Das Leitbild einer modernen Pflege steht vielerorts noch im schrillen Kontrast zur Realität des Pflegealltags. Die Finanzierung durch die Pflegeversicherung mit ihren ebenso technokratischen wie unzureichenden Abrechnungsbedingungen, die Konflikte zwischen Kostenträgern, die Kluft zwischen professionellem Anspruch und Qualifizierung des Personals und viele andere Rahmenbedingungen stehen im Widerspruch zu den hehre Zielen in der Pflegepolitik. Deshalb ist es nur allzu verständlich, dass Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegerinnen und Pfleger und andere Betroffene aufbegehren und endlich Taten für eine bessere Pflege sehen wollen.
Ich verrate sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir vom SSW einer Festschreibung der menschenwürdigen Pflege in der Landesverfassung zu Beginn eher ablehnend gegenüberstanden. Dies geschah aber nicht, weil wir die Ziele nicht vollkommen unterschreiben könnten. Selbstverständlich sind dies
auch unsere Ziele. Dies geschah eher, weil wir den Weg dorthin mit Skepsis betrachten. Denn die Probleme sind ja nicht so sehr fehlende politische Absichten oder mangelnde Konzepte. Die Probleme der Pflege sind vor allem finanziellen Ursprungs, sie hängen zusammen mit dem Strickmuster der Pflegeversicherung, mit Personalschlüsseln, mit der Entlohnung des Personals, mit Investitionen, mit der Qualifizierung, mit der Qualität usw. Das sind alles Faktoren, die durch eine Landesverfassung nicht verändert werden können.
Wir werden uns trotz unserer Skepsis natürlich nicht der Verfassungsänderung und der Änderung des Landespflegegesetzes verweigern. Eine Mehrheit in der Bevölkerung scheint den Wunsch zu haben, diesen Bereich im Sinne des Gesetzentwurfs der Volksinitiative besonders hervorzuheben, und dies respektieren wir. Wir werden allerdings auch weiterhin kein Hehl daraus machen, dass dieser Schritt für sich gesehen wenig mehr als Symbolik hat. Das tun wir, weil wir unsere ganz eigenen Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Als Partei der dänischen Minderheit weiß der SSW nur allzu gut um die Bedeutung und um die Grenzen von Staatszielbestimmungen. Der in Artikel 5 der Landesverfassung verankerte Minderheitenschutz zeigt uns nun seit über einem Jahrzehnt auf, dass der explizite Schutz und die Förderung des Landes allein keine konkreten Ansprüche begründen. Es geht hier allein um Absichtserklärungen, um nicht mehr und auch nicht um weniger. Am Ende müssen die goldenen Worte der Verfassung im Alltag gelebt werden; denn Worte allein sind bekanntlich nur Schall und Rauch. Alle Beteiligten sollten sich davor hüten, zu große Erwartungen in die verfassungsrechtliche Vergoldung des modernen Pflegeideals zu schüren. Die praktische Umsetzung dieser Ziele können wir als Bundesland in den meisten Fällen allein nicht mehr leisten. Insofern bekundet der Landtag mit seiner Zustimmung zum Gesetzentwurf der Volksinitiative für eine menschenwürdige Pflege zuvorderst seinen Willen, in Zukunft alles für die Umsetzung der Ziele zu tun. In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Nun noch eine Wortmeldung nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung, und zwar von Herrn Abgeordneten Dr. Garg!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Birk, gerade weil wir uns über das Thema Pflege, wie ich meine, sehr intensiv und sachlich ausgetauscht haben und weil Sie Vorschlägen von uns sachlich sehr nahe standen und nicht konnten, wie Sie wollten, will ich noch einmal versuchen, in dieser Frage eines ganz deutlich zu machen:
Ich kenne die Argumentationen. Ich kenne auch die Argumentation meines Fraktionsvorsitzenden, wenn es darum geht, die Landesverfassung um Staatszielbestimmungen zu ergänzen. Mir geht es aber in dieser Frage überhaupt nicht darum, ob wir - um das einmal salopp zu sagen - eine schlanke oder eine vollschlanke Landesverfassung bekommen. In dieser Frage geht es mir ausschließlich um Folgendes - darüber können wir uns im Ausschuss noch einmal austauschen -: Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben mit Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 2 GG und mit der Verbindung dieser beiden Artikel eine ganz besondere Situation, einen ganz besonderen Schutzraum geschaffen. Mit der Ergänzung der Landesverfassung um einen Artikel 9 a würden wir diesen Schutzraum ankratzen. Diese Aufnahme der Staatszielbestimmung wäre womöglich eher kontraproduktiv und würde im Ergebnis möglicherweise genau das Gegenteil dessen erreichen, was die Volksinitiative will und was wir eigentlich alle tatsächlich wollen. Darüber sollten wir uns im Ausschuss noch einmal genauso ernsthaft unterhalten, wie wir uns über andere Vorschläge ausgetauscht haben.
Mir liegt noch eine Wortmeldung zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor, und zwar von der Frau Abgeordneten Hinrichsen.
Herr Kollege Dr. Garg, Ihr letzter Wortbeitrag hat mich dazu ermuntert, noch einmal nach vorn zu gehen. Ich möchte Ihnen gern Folgendes sagen: Gerade die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes sind immer zu beachten, und zwar sogar unabhängig von dem, was in der Landesverfassung steht.
Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass es sich hier um eine Staatszielbestimmung handelt und weder Artikel 1 noch Artikel 2 des Grundgesetzes hierdurch in
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Hentschel das Wort.
Liebe Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir ist in der Argumentation etwas aufgefallen. Von der Kollegin des SSW wurde gesagt, das Ganze sei sowieso nur Symbolik, also könne man das ruhig in die Verfassung aufnehmen.
Die Frage stellt sich umgekehrt: Wenn es etwas kostete, würde die Konsequenz davon sein, es nicht in die Landesverfassung aufzunehmen. Dazu muss ich wirklich sagen: So geht es nicht!
(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] - Anke Spoorendonk [SSW]: So hat sie das auch nicht gesagt! - Zuruf der Abge- ordneten Silke Hinrichsen [SSW])
Denn wenn wir es in die Verfassung aufnehmen, hat dies doch nur Sinn - so haben wir in der Tierschutzdebatte immer argumentiert -, wenn dies tatsächlich konkret etwas bewirkt und wenn dies nachgewiesen wird. Das heißt in der Konsequenz: Es kostet etwas. Aber dann plädiere ich dafür, ein konkretes Leistungsgesetz zu schaffen, das genau definiert, was wir tatsächlich wollen und was nicht.