Ich meine also, dass das durchaus seinen Sinn gehabt hat. Das Anliegen wird nun schon durch zwei Fraktionen unterstützt. Vielleicht kommen wir in den Ausschussberatungen noch ein bisschen weiter; ich habe den Beitrag von Frau Fröhlich erwähnt.
Herr Hildebrand, nach meinem Eindruck haben Sie hier so etwas wie einen Drahtseilakt vollzogen. Mir liegt nämlich die Bundestagsdrucksache 14/7832 vor. Dabei handelt es sich um einen Antrag der FDPBundestagsfraktion, in dem es unter Punkt 8 heißt:
„Die Bundesregierung wird aufgerufen, auf die Bundesländer dahin gehend einzuwirken, weitere Opferschutzstiftungen zu errichten.“
- Ich wollte dazu gerade etwas sagen; denn ich habe mir einmal die Unterschriften angeschaut. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Jürgen Koppelin haben beide mit unterschrieben.
Ich glaube, wir sind uns in diesem Punkt sehr viel näher, als es durch die einzelnen Wortbeiträge in der Debatte deutlich wurde. Lassen Sie uns das im Ausschuss gemeinsam vorwärts bringen.
Sinn und Zweck der Initiative, die hinter dem Antrag steht, nämlich die Neuerung hinsichtlich der Opferschutzstiftung, begrüßen wir ausdrücklich. Es wäre schön, wenn Sie mir insoweit zugehört hätten.
Was den Antrag aus dem letzten Jahr angeht, so möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieser Antrag im Ausschuss nicht weiterverfolgt wurde.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Meine Damen und Herren! Des Weiteren danke ich Ihnen dafür, dass Sie die Opferschutzaufgabe letztendlich alle sehr ernst nehmen und sich immer wieder Zeit nehmen, über diese Aufgabe zu diskutieren.
Natürlich ist es richtig: Prävention ist der eigentliche und beste Opferschutz. Allerdings haben wir uns gemeinsam der Erkenntnis zu stellen, dass Präventionsanstrengungen zwar immer wieder notwendig, aber derzeit nicht geeignet sind, Kriminalität insgesamt zu verhüten.
Opferschutz - das habe ich hier bereits öfter darlegen können - ist eine wichtige und ständige Aufgabe nicht nur der Landesregierung, sondern der Gesamtgesellschaft. Wir begrüßen deshalb die dazu immer wieder geführte Debatte, aber auch das tatsächliche Engagement für den Opferschutz, und zwar nicht nur die professionelle Begleitung von Zeugen und Opfern, sondern auch die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung, die in der Gesellschaft - nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit - in vielfältiger Weise geschieht.
In diesem Zusammenhang ein kleiner Hinweis. Die gewünschte Opferfibel ist gerade erschienen und steht Ihnen aktuell zur Verfügung. Sie geht auf die Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Schleswig-Holstein zurück.
Sie ist notwendig, weil Aufklärung geboten ist. Den Opfern müssen die Möglichkeiten dargelegt werden, die sie nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Zivilverfahren haben. Besonders wichtig ist - das ist bereits gesagt worden - die Möglichkeit der ständigen Begleitung im Alltag. Die Bewältigung der Folgen einer Straftat nicht nur im Prozess, sondern auch im Alltag ist eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Opferbegleitung.
Ich habe ein wenig den Eindruck, dass hier im Haus mitunter die Meinung vertreten wird, wir stünden bei der Opferschutzarbeit in Schleswig-Holstein erst am Beginn. Vorrednerinnen und Vorredner haben dargelegt, dass das nicht der Fall ist. Ich hoffe, wir sind uns darin einig, dass das Land die Arbeit für Opfer nicht nur begleitet; vielmehr geschieht dies meiner Ansicht nach auf vorbildliche Weise auch dadurch, dass - auf Initiative eines Landgerichtspräsidenten hin - Referendarinnen und Referendare während ihrer Ausbildung bei Strafverfahren als Begleiterinnen und Begleiter von Opfern zur Verfügung stehen.
Es gibt immer wieder - auch im Bundesvergleich neue Initiativen, mit denen wir auf die Opfer zugehen. Darin werden wir natürlich nicht nachlassen. Die Debatte zeigt mir, dass auch Sie darin nicht nachlassen wollen.
Gestatten Sie mir einen Hinweis zur Frage der Stiftung. Natürlich ist es richtig und gut, Geld zu sammeln; denn es geht darum, das Stiftungskapital zu finden. Eine Stiftung dient einem guten Zweck. Aber sie hat nur dann Sinn, wenn sie nicht nur Kapital hat, sondern auch Früchte aus dem Kapital erwachsen, sie also handlungsfähig ist.
Das ist das Entscheidende. In Niedersachsen gibt es seit September eine Stiftung mit dem Ziel, landesweit ein Netz von Opferbüros zu installieren. Ich möchte für die Ausschussberatung nur darauf hinweisen, dass wir darauf achten müssen, dass nicht eine weitere Bürokratie entsteht.
Bei aller Achtung vor den Opferschutzverbänden möchte ich sagen, dass ein weiterer Strang der Verwaltung von Opferschutz sicherlich nicht das ist, was wir gemeinsam wollen.
Wichtig ist mir, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es eine vielfältige Begleitung durch Opferorganisationen gibt. Es gibt den in der Bundesrepublik sehr etablierten Weißen Ring, der auch im Bewusstsein der Menschen verankert ist. Es gibt aber auch - das ist genauso wichtig - eine Vielzahl von freien Trägern und Initiativen, die - wenn ich das einmal persönlich anmerken darf - aus der Frauenbewegung hervorgegangen sind. Die Begleitung in Sexualstrafverfahren ist aufgrund von Initiativen von Anwältinnen entstanden und hat sich etabliert. Es gibt eine Vielzahl von Frauenberatungsstellen, Frauennotrufen und Frauenhäusern - das ist erwähnt worden -, die aus der Opferschutzarbeit nicht hinwegzudenken sind
Die Bundesjustizministerin hat vorgeschlagen, 10 % der Einnahmen aus Geldstrafen unmittelbar in den Opferschutz umzulenken. Das ist vom Grundsatz her ein guter Vorschlag. Allerdings muss auch da die haushaltsrechtliche Relevanz beachtet werden. Man kann das Geld nur einmal ausgeben. Man kann die Einnahmen aus Geldstrafen und auch die Einnahmen aus verhängten Geldbußen nur einmal ausgeben. Deshalb bitte ich Sie dringend, bei der Ausschussberatung darauf zu achten, dass die Vielfalt der Arbeit erhalten bleibt und nicht einer neuen Bürokratisierung zum Opfer fällt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/1582
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Da mit dem Antrag ein Bericht in dieser Tagung beantragt wird, erteile ich das Wort zunächst
der Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus, Frau Ministerin Franzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke allen Fraktionen für diesen gemeinsamen Berichtsantrag zu dem Entwurf des Tourismuskonzeptes. Ich denke, es ist ein gutes Zeichen, wie Sie den Tourismus einschätzen, nämlich genauso wie wir, als Bereich mit hoher Bedeutung als Wirtschafts-, aber auch als Imagefaktor für Schleswig-Holstein.
Fünf Fraktionen haben mir vier Fragen gestellt, die ich in fünf Minuten beantworten soll. Ich denke, dass ist ein hoher Anspruch. Ich sage es mal auf Englisch: I will do my very best - ich gebe mir alle Mühe. Den Rest müssen wir im Ausschuss machen.