Leider aber wurde seitens der CDU im Rahmen der Ausschussberatung kein Versuch unternommen, dem eigenen Antrag Taten folgen zu lassen.
Die CDU unternahm diesbezüglich vielmehr überhaupt nichts mehr, weshalb der Antrag zurückgewiesen werden musste.
Es drängte sich zwischenzeitlich schon der Verdacht auf, dass es der CDU mit diesem Thema doch nicht so ernst war.
Einen Moment bitte, Frau Abgeordnete. - Ich möchte darum bitten, dass die Gespräche im Raum nicht die Rednerin übertönen. Ich bitte um etwas mehr Rücksichtnahme.
Es hat uns sehr gefreut, dass die Unionskollegen jetzt den Beweis angetreten haben, dass sie es wirklich ernst meinen. Neben denselben unverbindlichen Aussagen zum Opferschutz wie im letzten Jahr umfasst der Antrag eine wichtige Neuerung: die Stiftung zur Opferentschädigung. Eine derartige Stiftung, wie es sie bereits seit einem Jahr in Baden-Württemberg gibt, ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings hat die CDU auch hier etwas in den falschen Hals gekriegt. Entgegen der Presseverlautbarung der CDU besteht auch bei der Einrichtung einer derartigen Stiftung kein Recht des Opfers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Laut Pressemitteilungen der CDU sollen die Lücken des Opferentschädigungsgesetzes durch diese Stiftung geschlossen werden. Dabei handelt es sich aber um Schmerzensgeld und Schadensersatz, was nicht nach dem Opferentschädigungsgesetz, sondern nach dem Zivilrecht geregelt wird.
(Beifall bei SSW und SPD - Klaus Schlie [CDU]: Es bleibt einem bei dem Zeug, was Sie da reden, nichts weiter übrig!)
- Herr Schlie, ich wäre Ihnen ausgesprochen dankbar dafür, wenn Sie mir einmal zuhören würden, anstatt dazwischen zu rufen.
(Klaus Schlie [CDU]: Das kann ich nicht; denn da müssten Sie erst einmal etwas Ver- nünftiges sagen!)
Voraussetzung für derartige Ansprüche nach dem Zivilrecht ist nicht die Zahlungsfähigkeit. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass das Opfer Geld bekommt. Auch in Baden-Württemberg macht man grundsätzlich derartige Urteile zur Voraussetzung der eventuellen Zahlung durch die Stiftung. Der Vorteil einer Stiftung besteht also vor allem darin, dass in akuten Notlagen geholfen werden kann. Ob dies wirklich schnell und unbürokratisch möglich ist, müssten wir noch im Ausschuss diskutieren.
Leider ergibt sich aus dem vorliegenden Antrag nicht, warum das Strafverfahren stärker an den Bedürfnissen des Opfers ausgerichtet werden muss. Dies wurde im Übrigen schon im letzten Jahr gefordert. Damals hat Kollege Kubicki klargestellt, was der Sinn und Zweck eines Strafverfahrens ist. Die vorhandenen Möglichkeiten für Opfer bei der Teilnahme am Strafverfahren sind auf den Sinn und Zweck des Strafverfahrens ausgerichtet und berücksichtigen die Rechte der Verfahrensbeteiligten. Ich hätte mir gewünscht, dass die CDU hier zugehört und sich als lernfähiger erwiesen hätte.
Wir werden uns im Innen- und Rechsausschuss noch einmal über den Zusammenhang zwischen Kostenerstattung, also die Regelung des materiellen Tatfolgenausgleichs durch Rechtsanwälte, die Prozesskostenregelung unterhalten müssen. Auch diese Punkte hätte man bereits bei der Beratung des letzten Antrages im Ausschuss ansprechen können.
Ich hoffe, dass die CDU diesmal eine andere Vorgehensweise wählt, als im Landtag große Reden zu schwingen und die Sache dann im Ausschuss nicht ernsthaft weiterzuverfolgen.
Abschließend möchte ich noch auf folgendes Problem hinweisen. Aus dem Stiftungsgesetz für BadenWürttemberg ergibt sich, dass dieses Gesetz nur dann eintritt, wenn die Opfer in Baden-Württemberg von einer Tat betroffen sind. Das Problem ist also, wie man all das regeln will, wenn jedes Bundesland andere oder gar keine Regelungen hat. Ich bitte Sie, auch dazu etwas zu sagen; denn das habe ich Ihren Zwischenrufen nicht entnehmen können.
(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Dafür ist doch der Ausschuss da!)
Mir liegen noch zwei Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen vor. Nach § 56 Abs. 4 erteile ich zunächst der Frau Abgeordneten Sassen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin doch einigermaßen überrascht über den Verlauf der Diskussion. Hier wird jetzt - besonders von Ihnen, Frau Hinrichsen - eine Debatte geführt, die wohl eher eine Opferschutzverhinderungsdebatte ist.
Man kann doch nicht so tun, als würden wir aus lauter Lust und Laune und weil wir nichts Besseres zu tun hätten, jede Woche einen anderen Antrag zum Opferschutz auf den Tisch legen.
Erstens unterscheiden sie sich ganz wesentlich. Zweitens steht der eine Antrag, wo wir uns gerade mit dem Modellprojekt „Contra“ beschäftigt hatten und den Frauen, die unter Zwangsprostitution zu leiden haben, etwas zugute kommen lassen und weitere Schutzmaßnahmen erreichen wollen, noch zur Diskussion. Er ist noch nicht durch alle Ausschüsse gegangen, sondern erst in einem diskutiert worden.
Dass es womöglich schwierig sein wird, Menschen auf den Opferschutz aufmerksam zu machen, sehe ich als eines der am leichtesten zu lösenden Probleme an. Es dürfte nicht schwierig sein, sie auf die entsprechenden Möglichkeit hinzuweisen. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, wird die Landesregierung - das hat sie
auch in anderen Fällen schon getan - eine Broschüre herausgeben, in der nachgelesen werden kann, wie man Unterstützung bekommt.
Ich möchte noch auf eine andere Tatsache hinweisen. Gerade weil es sich bisher schwierig gestaltet, wirklich einen guten Opferschutz durchzuführen - die Schwierigkeiten sind uns bei der Diskussion im Zusammenhang mit dem anderen Antrag deutlich geworden -, wäre es eine gute Möglichkeit, zum Beispiel auch das Modellprojekt „Contra“ über die Stiftung zu unterstützen. Wie sieht denn die Realität aus? Dieses Projekt gäbe es doch schon nicht mehr, wenn nicht die Nordelbische Kirche den Anteil der Landesregierung übernommen hätte. Sie können nicht so tun, als wäre bereits genug getan.
Ich finde, dieser Antrag ist einer ernsthaften Diskussion wert, die wir nicht mit solchen Worten führen sollten, wie Sie es getan haben, Frau Hinrichsen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich musste mich nach dem Wortbeitrag von Kollegin Hinrichsen doch noch einmal zu Wort melden.
Ich halte es für problematisch, in diesem Parlament in Bezug auf den vorliegenden Antrag von Unsinn zu sprechen, zumal - ich hatte das erwähnt - in anderen Bundesländern mit der unterschiedlichsten parteipolitischen Ausrichtung ähnliche Stiftungen eingeführt worden sind. Ich glaube, im Grundsatz herrscht beim Thema Opferschutz - das ist auch in den Redebeiträgen deutlich geworden - eine parteiübergreifende Übereinstimmung. Besonders danken möchte ich der Kollegin Fröhlich von den Grünen für ihren sehr nachdenkenswerten Beitrag, den wir im Ausschuss in jedem Falle vertiefen sollten.
Frau Hinrichsen, Sie sind auf unseren Antrag vom Sommer eingegangen, mit dem wir erreichen wollten, dass Opfer im Strafverfahren auch staatlicherseits bessere Möglichkeiten der Unterstützung erhalten. Immerhin haben die Ausschussberatungen dazu ge
Ich kann mich noch sehr genau an den Wortbeitrag des Kollegen Kubicki in diesem Hause erinnern, der das sehr kritisch betrachtet hat; das gehört in einem Parlament dazu. Im Rahmen der Ausschussberatungen hat die FDP ihre Auffassung geändert. Sie hat in der Schlussabstimmung mit uns gestimmt, was ich ausdrücklich gewürdigt habe.
Ich meine also, dass das durchaus seinen Sinn gehabt hat. Das Anliegen wird nun schon durch zwei Fraktionen unterstützt. Vielleicht kommen wir in den Ausschussberatungen noch ein bisschen weiter; ich habe den Beitrag von Frau Fröhlich erwähnt.