die Fortführung der Funktionalreform unter Berücksichtigung aller nachgeordneten Behörden der Landesverwaltung nach dem Grundsatz, möglichst viele Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen und dabei eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung zu gewährleisten
natürlich nach dem Grundsatz der Aufgabeneffizienz. Dass dabei das Einstimmigkeitsprinzip nicht zum obersten Grundsatz erklärt werden soll, haben wir bereits im Koalitionsvertrag 2000 festgelegt. Das hätten Sie einmal nachlesen sollen, anstatt hier so witzige Zitate zu bringen.
- ich komme zum Schluss, Herr Präsident - nicht nur mit den kommunalen Partnern, sondern auch mit Ihnen vonseiten der Opposition.
Wenn Sie nicht so kabarettreif gesprochen hätten, Herr Schlie, wären es Ihre Anregungen durchaus wert, im Ausschuss diskutiert zu werden.
Ihr Antrag Drucksache 15/1644 wurde von Herrn Puls bereits gewürdigt. Sie treffen dort so viele Vorfestlegungen, dass Absatz 1 ad absurdum geführt wird. Deshalb lehnen wir das ab. Das Gleiche gilt für den FDP-Antrag, Drucksache 15/1567. Dies alles ist leider nur als Material für den Umweltausschuss zu gebrauchen.
Anders sieht es mit dem Berichtsantrag von Frau Sassen aus. Diesem Antrag können wir zustimmen, wenn
als Berichtstermin die 22. statt der 21. Tagung festgelegt wird. Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Wir hoffen, dass wir mit der Diskussion heute einen neuen Schritt in der Debatte über die Funktionalreform eingeleitet haben, und hoffen, dass wir diese Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen fortführen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Schritt zu weiterem Ressourcenschutz, Naturschutz und Lebensraumschutz.
Sie ist somit ein wichtiges naturschutzpolitisches Instrument und kein Hebel zur Durchsetzung kommunaler Interessen. Dass mit ihr die Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und der Küstengewässer und des Grundwassers ebenso als eine Einheit betrachtet werden wie die Gewässer, deren Auenbereiche und deren Einzugsgebiete, zeigt sehr deutlich ein Umdenken. Die Ganzheitlichkeit entspricht sehr viel mehr den Prinzipien der Ökologie und berücksichtigt damit stärker als bisher die biologischen Funktionen, die das Wasser hat. Damit sind sie zugleich nicht Aufgaben mit einem „begrenzten räumlichen Bezug“, wie das Landesverwaltungsgesetz sagt, die auf die untere Verwaltungsebene zu übertragen wären. Das ist hier schon diskutiert worden. Ich wiederhole es.
Wenn das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses bei seiner Bewirtschaftung einbezogen wird, kann man die Folgen von Eingriffen, die nicht unmittelbar am Gewässer selber, sondern zum Beispiel auf Feldern erfolgen, deren Wasseraustrag letztlich in den Fluss eingetragen wird, deutlich besser in den Griff bekommen.
Der Kreislauf des Wassers findet so endlich auch Berücksichtigung in der Politik, die unsere wichtigste Lebensgrundlage, nämlich das Wasser, für uns und für künftige Generationen schützen muss.
Ich begrüße sehr, dass die EU ernst macht und sich ein ehrgeiziges Ziel vorgenommen hat. Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren. Wir wissen, dass unsere Flüsse ihre Fracht in die Meere entlassen. Wenn wir uns regelmäßig darum kümmern, wie unsere Meere beschaffen sind, wie die Badewasserqualität ist und so weiter, dann müssen wir uns auch um unsere Flussläufe kümmern.
Vor allem die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, die Belange des Naturschutzes und die Belange der Landwirtschaft sind hier betroffen. Die erforderlichen Maßnahmen sollen im Rahmen der Selbstverwaltung durch die Gemeinden, die Gemeindeverbände oder die Wasser- und Bodenverbände beziehungsweise wahlweise durch die Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das auch geschieht. Wenn der Landkreistag in diesem Zusammenhang behauptet, die Aufgabe sparsamer durchführen zu können als die Fachbeamten des Umweltministeriums, so kann er seine Angebote vorlegen. Bis jetzt ist dies pure Behauptung und durch nichts bewiesen.
Es hat bereits eine Abschätzung des Zustandes der schleswig-holsteinischen Gewässer gegeben, um herauszufinden, welche den von der EU-Richtlinie geforderten guten Zustand nicht erfüllen. In den vergangenen Jahrzehnten sind die Durchgängigkeit der Fließgewässer und deren Struktur durch vielfältige Maßnahmen beeinträchtigt worden. Oft ist gar nicht einmal die chemische Kontamination eines Gewässers das große Problem, sondern die so genannte Unterhaltung des Gewässers verhindert, dass es seine eigentliche Aufgabe im Naturhaushalt erfüllen kann. Eine nicht ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung verhindert häufig, dass sich neue naturnahe Gewässerstrukturen, beispielsweise Laichhabitate für Fische, bilden können.
Selbst wenn die Wasserqualität gut ist, können sich wegen struktureller Veränderungen gewässertypische Arten oft nicht wieder ansiedeln oder nicht halten. Zusätzlich bilden gefährliche Stoffe, die ein Gewässer
nachhaltig vergiften können und sich in den dort lebenden Lebewesen anreichern, ein größeres Problemfeld. Hier ist den Grünen bei der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein großer Durchbruch bei dem Verbot der Emissionen gefährlicher Stoffe gelungen, die auf der Liste prioritärer Stoffe identifiziert werden müssen.
Die Einleitung dieser Stoffe muss innerhalb von 20 Jahren beendet werden. Es soll ein Verfahren für die Identifizierung prioritärer gefährlicher Stoffe entwickelt werden. Das wird nun in Schleswig-Holstein in geeigneten Maßnahmen ausgearbeitet werden. Arbeitsgruppen werden diese Dinge dann unter die Lupe nehmen. Die wiederum werden Bestandteil der Gewässerschutzprogramme des Landes sein. Bislang existieren diese vor allem zum integrierten Fließgewässerschutz, zum integrierten Seenschutz und als Gesamtplan Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein.
Ich hoffe auf einen guten Erfolg für diese Wasserrahmenrichtlinie und bitte dringend um Ihre Unterstützung. Davon hängt der Lebenssaft unseres Landes ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem FDPAntrag, Frau Kollegin Happach-Kasan, können wir so nicht zustimmen.
Ihre Ausführungen zur Verwaltungsreform teilen wir selbstverständlich. Auch der Landkreistag hat ja wirklich sehr diskutable und ganz brauchbare Vorschläge gemacht. Aber dennoch: Ein auf die Schnelle abgeschriebener Antrag aus dem Forderungskatalog des Landkreistages zur EU-Wasserrahmenrichtlinie passt zwar in die heutige Debatte über die Funktionalreform, wird aber den aktuellen Problemen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht gerecht.
Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gehört etwas mehr, als über Sinn oder Unsinn der Staatlichen Umweltämter zu diskutieren und deren
Personal auf Kreise und kreisfreie Städte zu verlagern oder im MUNF anzusiedeln. Es geht jetzt darum, dass die Bearbeitungsgebiete koordiniert werden und dass die operative Ebene in der Lage ist, die Arbeit zügig aufzunehmen. Nur so kann der Zeitplan für die Umsetzung eingehalten werden.
Für die CDU spielen neben den unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte auch die Wasser- und Bodenverbände eine herausragende Rolle. Die kommen nämlich in Ihren Antrag etwas zu kurz.