Das ist freilich nicht allein unser Verdienst, denn in Schleswig-Holstein hat man nach dem Zweiten Weltkrieg von vornherein keine Mittelinstanz geschaffen, wie sie in Form der Regierungsbezirke oder Regierungspräsidenten in allen größeren Flächenländern, aber auch in Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt entstanden sind.
Zwar hat man die Nachteile einer dreistufigen Verwaltung auch in den anderen Ländern erkannt - so hat
Rheinland-Pfalz seine Regierungsbezirke kürzlich förmlich aufgelöst -, ist aber faktisch von einer Zweistufigkeit, bei der eine Ebene steuert und die andere Ebene vollzieht, noch weit entfernt. Sachsen-Anhalt, das weniger Einwohnerinnen und Einwohner als Schleswig-Holstein hat, steht mit seinen drei Regierungsbezirken noch ganz am Anfang einer Reform.
Obwohl Schleswig-Holstein so viel günstige Voraussetzungen für eine effektive Verwaltungsarbeit hat, will sich niemand in Schleswig-Holstein - schon gar nicht die Landesregierung! - auf den Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen. Wir haben uns deshalb im Rahmen der Funktionalreform sehr erfolgreich um die Verlagerung weiterer Verwaltungsaufgaben vom Land auf die Kommunen bemüht. Von den 111 beschlossenen Vorschlägen sind bereits 79 umgesetzt und bis zur Jahresmittel werden es rund 90 % sein.
Die noch offenen Punkte werden in einem regelmäßigen Controllingverfahren abgeprüft. Damit ist auch dieses Projekt der Landesregierung im Wesentlichen abgeschlossen.
Trotz der Erfolge gibt es gleichwohl Grenzen bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen. Dementsprechend wird in dem Bericht auch ausgeführt, warum es in bestimmten Bereichen zurzeit und bei den vorhandenen kommunalen Organisationsstrukturen geeigneter erscheint, eine Aufgabenübertragung nicht zu vollziehen.
Zusammenfassend stelle ich fest: Der zweistufige Verwaltungsaufbau ist im Wesentlichen erreicht. Die Überprüfungen der Aufgabenerledigung und der Organisationsstruktur sind ein kontinuierlicher Prozess, der wahrscheinlich nie vollständig abgeschlossen sein wird.
Die Landesregierung wird daher jede Möglichkeit nutzen, um Prozess und Ziel des zweistufigen Verwaltungsaufbaus zu optimieren.
Ich will jetzt nur noch eine einzige Bemerkung machen: Herr Schlie, ich hatte Sie ja schon auf Ihren Antrag Drucksache 15/1644, Nummer 1, angesprochen. Ich habe einfach gewisse Probleme damit, dass Sie die kommunalen Landesverbände in der Abstimmung ausgrenzen wollen.
- So verstehe ich das. Sie können das ja erläutern. Ich sage ja nur, wie ich Ihre Formulierung verstehe, lieber Herr Schlie, und Sie können gern darauf eingehen.
Die Möglichkeit haben Sie. Ich verstehe die Formulierung so, dass die in einem gewissen Umfang ausgegrenzt werden sollen. Das macht mir Schwierigkeiten, weil ich mich eigentlich immer um eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden bemühe.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zurufe von der CDU - Glocke des Präsidenten)
Ich erlaube mir doch nur, das hier vorzutragen, was ich aufgrund Ihrer Formulierung an Bedenken habe.
Herr Kayenburg, was regen Sie sich so auf. Sie werden doch nachher dazu reden. Das können Sie klarstellen. Das ist doch gar kein Problem.
Im Zuge der aktuellen Diskussionen über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt es ein Angebot der Kommunen, kostengünstiger als das Land wasserwirtschaftliche Vollzugsaufgaben wahrzunehmen und das entsprechende Personal der Staatlichen Umweltämter zu übernehmen. Dazu wird der zuständige Fachminister, Herr Minister Müller, nachher Stellung nehmen.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Er hat zusätzliche zwölf beantragt!)
Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht. Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile zunächst der Frau Abgeordneten Dr. Happach-Kasan das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es alle verfolgt: Vor einigen Wochen stand Bundesfinanzminister Hans Eichel kurz davor, per Post einen blauen Brief aus Brüssel zu erhalten. Grund hierfür war die hohe Staatsverschuldung, insbesondere auch die der Länder und der Kommunen.
Dafür, dass Herr Eichel die Abmahnung nur mündlich übermittelt bekam, musste er versprechen, dass bis 2004 die Haushalte des Bundes und der Länder nahezu ausgeglichen sind. Die Ministerpräsidentin hat inzwischen im Deutschlandfunk erklärt, dass sie dies für kaum machbar hält, und hat damit die Einlösung von Eichels Versprechen öffentlich infrage gestellt.
Angesichts der prekären Finanzen im Land und auch bei den Kommunen muss es das Interesse der Landesregierung sein, freie Finanzspielräume zurückzugewinnen. Ich möchte einfach einmal daran erinnern: Bei den letzten Haushaltsberatungen betrugen die Kürzungen im Landwirtschaftsministerium 16 %. Dies spricht für eine prekäre Finanzlage. Die Zurückstellung von Schulbaumaßnahmen in den Kommunen, weil das Geld nicht da ist, zeigt, dass wir wirklich auf dem letzten Loch pfeifen.
Aber um freie Finanzspielräume zu gewinnen, brauchen wir eine Verwaltungsorganisation des Landes, die sich nach der Decke streckt. Wir brauchen eine Verwaltungsreform, die diese Bezeichnung auch verdient.
Die Durchsetzung moderner und kostensparender Verwaltungsstrukturen darf in Schleswig-Holstein nicht weiter an Ressortegoismen scheitern.
Sowohl Äußerungen der Ministerpräsidentin als auch die Koalitionsvereinbarung ließen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hoffen, dass es mit den notwendigen Reformen vorangehen würde. Die Ministerpräsidentin erklärte noch in ihrer Regierungserklärung am 10. Mai 2001, dass Pragmatismus und Mut zu neuen Wegen gefragt seien, um notwendige Entscheidungen auch gegen Widerstände durchzusetzen, und dass dabei auch parteipolitische und ideologische Vorbehalte aus dem Weg zu räumen seien.
Ich stelle fest: Die Widerstände kommen aus dem Kabinett und Frau Simonis hat sich nicht durchgesetzt.
Er fordert die Zusammenlegung weiterer Kreise, bevor weitere Schritte auf dem Weg zu einer Funktionalre
form unternommen werden können. Die Kreise dagegen haben gezeigt, dass sie zur kreisübergreifenden Zusammenarbeit in der Lage sind. Bremser bei der Verwaltungsreform ist jedoch das Land, an der Spitze das Umweltministerium.
Bei der Forstverwaltung wird zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Ende herum experimentiert.
- Das ist so. Sie haben die vielen Reformen und Reförmchen gesehen, die dort gemacht worden sind. Das geht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sprechen Sie einmal mit den Menschen. Wenn Sie das tun, werden Sie es genau so hören.
Jetzt fangen Sie auch noch an, die Ausbildungsplätze reduzieren zu wollen, und gleichzeitig sagen Sie, wir haben ein großes Bündnis zur Ausbildung im Land. Das ist doch Unsinn.
Ansonsten konzentriert sich das Umweltministerium in allen Vorhaben ausschließlich auf den Ausbau der eigenen Machtbasis und nicht auf die Straffung der Verwaltung. In diesem Prozess hat der Umweltminister die im Bereich der Umweltverwaltung bestehende Dreistufigkeit - Ministerium erste Stufe, Staatliche Umweltämter zweite Stufe, untere Landesbehörden dritte Stufe - als zweistufig definiert. Er will sich also mit einem Trick der für ihn lästigen Diskussion entledigen.