Protocol of the Session on February 21, 2002

(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Er hat aber nichts gesagt!)

- Doch; nun muss ich doch ein paar mehr Sätze sagen. Er hat begründet, warum er das Gutachten nicht in Auftrag gegeben hat. Mit diesen Gründen werden wir uns im Arbeitskreis Finanzen selbstverständlich beschäftigen. Dazu sind wir ja hier, um in den Dialog miteinander zu treten.

Drittens. Der FDP-Antrag ist abgearbeitet.

Viertens. Ich gehe davon aus, dass es heute nicht die letzte Debatte im Landtag über die Provinzial ist.

(Vereinzelter Beifall)

Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde die Vorgeschichte weglassen und darauf hinweisen, dass wir den interfraktionellen Antrag im letzten Jahr eingebracht haben, in dem es heißt:

„Die Landesregierung wird weiter aufgefordert, zur Ermittlung des Wertes des in Rede stehenden Aktienpaketes der ProvinzialVersicherung auf die Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens zu bestehen.“

Es ist wichtig festzuhalten, dass die Landesregierung diese Aufforderung vonseiten des Parlaments erhalten hat. Die entscheidende Frage ist weiter, wie viel Geld dem Land eventuell zusteht. Denn der dem Land zustehende Teil eines möglichen Übererlöses bezieht sich ja auf den Wert der Provinzial zum Zeitpunkt der Übertragung. Dieser Wert ist nicht leicht zu er

mitteln. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es.

Das Wertgutachten war eine berechtigte Forderung des Landtages.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Günter Neugebauer [SPD]: Bleibt es auch!)

Im September 2001 ist die Provinzial-Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Nun hören wir von der Landesregierung, dass sie der Aufforderung des Landtages nach Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens bisher nicht gefolgt ist, weil ein Verkauf der Aktien und somit ein möglicher Übererlös nicht stattgefunden hat. Aus Sicht des SSW ist dies nicht in Ordnung.

(Beifall bei SSW und CDU)

Denn der Landtag hat eindeutig auf der Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens bestanden. Auch wenn der Sparkassen- und Giroverband die Aktien bisher nicht weiter verkauft hat, kann dies ja noch geschehen. Spätestens dann brauchen wir eine Bewertung der Höhe eines möglichen Übererlöses. Daher sind wir der Meinung, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss selbstverständlich umsetzen muss.

Nun hat uns der Wirtschaftsminister heute erklärt, wie die Zusage zu verstehen ist. Unterm Strich betrachtet bleibt die interessante Frage zurück, wieso es zu so einer unterschiedlichen Interpretation des Zeitpunktes gleich oder später - gekommen ist. Diese Frage sollten wir im Ausschuss noch einmal diskutieren.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 erteile ich Herrn Abgeordneten Kubicki.

Frau Präsidentin! Ich bin der Kollegin SchmitzHübsch dankbar, dass sie hervorragend mit Unterlagen ausgestattet ist. Herr Minister, das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses am 26. April 2001 zur Beratung dieses Antrages gibt eindeutig den Willen des Parlaments wieder. Ich zitiere aus diesem Protokoll:

„Zu Nummer 3 merkt Abg. Kubicki an, dass die Ermittlung der Überlöse aus Praktikabilitätsgründen bereits jetzt geschehen sollte. Es sollte nicht gewartet werden, bis jemand auf die Idee komme, die Aktien zu veräußern.“

(Wolfgang Kubicki)

Ich will daran erinnern, warum wir das gemacht haben. Wir haben gesagt, wenn die Sache umgewandelt wird in eine AG, ist es für uns als Land wichtig, jetzt festzustellen, was sie wert ist, damit nicht in 20 Jahren die künftigen Erwerber auf die Idee kommen zu sagen: Alles, was jetzt an Wert der Provinzial entstanden ist, hat nur etwas damit zu tun, dass wir uns eingeschaltet haben, und ihr kriegt keinen Pfennig mehr. Um den Streit von vornherein zu vermeiden, haben wir - Abgeordnete Heinold stimmt zu - gesagt: Wir wollen wissen, was sie heute wert ist, damit wir uns bei künftigen Auseinandersetzungen nicht mehr streiten müssen. Denn wir stellen jetzt fest, was sie wert ist. Darauf lege ich großen Wert.

Ich weise darauf hin, dass der Präsident des Rechnungshofs gesagt hat, es gebe bei Ihnen im Hause - das haben wir nicht - ein Gutachten aus der Zeit der Übertragung zu einem Wert der Provinzial, wenn sie bereits Aktiengesellschaft gewesen wäre. Es wäre günstig - das werde ich im Ausschuss einfordern -, dieses Gutachten von Ihnen zu erhalten. Dann können wir schon einmal feststellen, was das Land hätte einnehmen können, wenn ordnungsgemäß verfahren worden wäre.

Noch einmal: Das Parlament hat einen eindeutigen Willen bekundet, den Sie als Minister missachtet haben. Das können wir nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei FDP und CDU sowie des Abge- ordneten Lars Harms [SSW])

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 erhält Herr Abgeordneter Neugebauer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kubicki, es ist nicht richtig, dass hier ein eindeutiger Beschluss des Landtages zur Vergabe eines Wertgutachtens vorgelegen hat. Wir haben seinerzeit auch nach der Diskussion im Finanzausschuss, und zwar in der Erwartung eines unmittelbar bevorstehenden Anteilsverkaufs, gesagt: Wenn dem so ist, müssen wir darauf achten, dass die Ansprüche des Landes gewahrt bleiben. Wir haben ganz bewusst in dem einstimmig gefassten Beschluss des Landtages kein Datum aufgenommen. Wenn wir heute feststellen müssen, dass entgegen unserer damaligen Erwartung zwar die Provinzial in eine AG umgewandelt worden, aber es noch nicht zu einem Verkauf von Anteilen gekommen ist, kann man doch dem Minister keine Vorwürfe machen, dass er dieses Gutachten noch nicht in Auftrag gegeben hat.

Wir gehen davon aus, dass das dann geschieht, wenn der Fall gekommen ist, den wir vor einem Jahr erwartet haben und von dem ich immer noch ausgehe, dass er in baldiger Zukunft eintreten wird.

Es gibt erst dann einen Anspruch des Landes auf Auszahlung des Übererlöses, wenn der Verkauf vollzogen worden ist. Denn Frau Schmitz-Hübsch stellt darauf ab, wir hätten leere Kassen und wir bräuchten das Geld. Solange - dass wissen Sie doch - Anteile nicht verkauft worden sind, haben wir keinen Anspruch, einen etwaigen Übererlös einzuklagen und an uns überweisen zu lassen.

(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Die Höhe der Forderung feststellen!)

- Mit der Forderung ist uns doch nicht geholfen, wenn wir das Geld nicht in der Kasse haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Du musst einmal nachlesen, was du in der Finanzausschusssit- zung am 26. April 2001 gesagt hast! Seite sechs des Protokolls!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Wirtschaftsausschuss und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, denn bitte ich um das Handzeichen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Transrapidverbindung Amsterdam - Hamburg Berlin

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1570

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag ist ein Bericht in dieser Tagung beantragt, sodass ich zunächst Herrn Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr, Professor Dr. Rohwer, das Wort erteile.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Haltung der Landesregierung zum Transrapid ist klar und unverändert.

Erstens. Der Transrapid ist grundsätzlich ein hochinteressantes System. Das gilt technologisch wie verkehrspolitisch.

(Thomas Stritzl [CDU]: Aha! Warum haben Sie dann dagegen geklagt?)

(Minister Dr. Bernd Rohwer)

Zweitens. Er muss wirtschaftlich machbar und verkehrspolitisch sinnvoll sein. Da befinden wir uns in völliger Einigkeit mit dem Bundesverkehrsminister, denn genau diese vernünftigen Kriterien hat Kurt Bodewig am Wochenende in einem Interview wieder genannt.

Drittens. Verkehrspolitisch sinnvoll ist der Einsatz dort und nur dort, wo er in das Gesamtkonzert der verschiedenen Verkehrsträger eingepasst werden kann, wo er es nicht stört, sondern stärkt. An diesen Kriterien haben wir damals die Transrapidstrecke Hamburg Berlin gemessen und festgestellt: Sie ist wirtschaftlich nicht machbar, weil die Fahrgastzahlen nicht ausreichen. Die Entwicklung hat das bekanntlich bestätigt. Sie ist auch verkehrspolitisch nicht sinnvoll, weil der konventionelle Schienenfernverkehr und damit auch seine regionale Funktion massiv beeinträchtigt worden wären.

Wir haben in Karlsruhe übrigens nicht gegen den Transrapid geklagt, sondern wir haben das so genannte Transrapidbedarfsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht gebracht, weil es nicht hinzunehmen ist, dass mit einem Federstrich des Gesetzgebers entschieden werden soll, ob Bedarf für ein Verkehrsprojekt besteht oder nicht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was ist denn ei- gentlich mit der Klage?)

Das geht so nicht bei Autobahnen, das geht nicht bei Schienenstraßen und das geht auch beim Transrapid nicht, egal, ob er zwischen Berlin und Hamburg oder im Großraum München oder im Ruhrgebiet schweben soll. Das müssten Sie als Jurist bestätigen können.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Deshalb frage ich ja, was mit der Klage ist!)

Sie wissen, dass die Klage deshalb zurückgezogen worden ist, weil sich das Thema erledigt hat.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber doch nicht die Frage, ob der Bund so etwas machen darf!)

Das Thema hat sich damit erledigt, dass die Strecke zwischen Berlin und Hamburg nicht mehr zur Diskussion steht. Wenn wieder ein solcher Fall eintritt, werden wir uns erneut darüber unterhalten müssen. Das ist völlig klar.

Ob eine Transrapidverbindung von Amsterdam über Groningen, Hamburg nach Berlin wirtschaftlich machbar und verkehrspolitisch sinnvoll ist, lässt sich nicht mal eben zwischendurch beantworten. Es gibt aufwendige und auch sehr aussagekräftige Methoden, das zu untersuchen. Das geschieht so mit jedem Projekt, das in den Bundesverkehrswegeplan aufgenom