Wenn Ihnen die Botschaften nicht passen, schlagen Sie nicht auf den Boten ein, sondern kümmern sich darum, wo die Botschaft herkommt.
Er tut das, was Recht ist. Das sollte diese Landesregierung auch wieder einmal tun. Lassen Sie sich das an dieser Stelle sagen.
Wenn die Frau Ministerpräsidentin meint, in diesem hohen Haus sagen zu müssen, wir betrieben provinzielle Spielchen,
darf ich die Frau Ministerpräsidentin und den Herrn Finanzminister auf einen interessanten Kommentar von Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ vom Wochenende hinweisen. Er schreibt „Von der Kultur des Rücktritts“. Darin steht manches Nachdenkenswerte. Er verweist unter anderem -
- Also wirklich: Die „Ruhedebatte“ wäre notwendig gewesen, Kollege Astrup, damit Sie ein bisschen hinzulernen.
„weil er, wie sie sagen, unnötig gewesen sei. Dafür aber gilt Seiters bei allen Parteien als Herr, andere aber, die ohne Skrupel mit ihrem Sessel verwachsen sind, nicht.“
Herr Minister Möller, nach der heutigen Debatte und Ihren Entschlüssen muss ich sagen: Sie können in diesem hohen Haus nicht mehr als Herr gelten.
Die Sozialdemokraten und die Grünen, die 1987/88 mit hehren politischen Vorstellungen angetreten sind und keine Gelegenheit ausgelassen haben, die CDU zu diskriminieren, fallen über ihre eigenen moralischen Maßstäbe. Ab heute haben Sie das Recht verloren, uns irgendwelche Vorhaltungen zu machen. Sie sollten sich an Ihren eigenen Maßstäben messen lassen.
(Lothar Hay [SPD]: Ich hatte gedacht, Herr Stritzl würde sich vor Herrn Wadephul mel- den! - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch eine Bewerbungsrede!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, Sie haben im Zusammenhang mit der hier in Rede stehenden Computeraffäre an die Adresse der Opposition gerichtet gesagt, ihr gefalle es, die Firma durch den Kakao ziehen zu lassen.
Frau Ministerpräsidentin, ich stelle fest: Die CDU hat sich zu keinem Zeitpunkt in dieser Richtung gegenüber dem Systemeinrichter und EDV-Entwickler debis/SAP bemerkbar gemacht.
Ich stelle fest: Die Staatsanwaltschaft ist im Hinblick auf die Beschäftigung Ihres früheren Staatssekretärs, Amtschefs im Finanzministerium, sowie der früheren Projektleiterin im Finanzministerium durch den Herrn Minister eingeschaltet worden, der dazu offensichtlich Anlass hatte.
Herr Minister, ich habe Sie im Finanzausschuss wiederholt darauf hingewiesen: Hätten Sie keinen Anlass,
hätten Sie die Staatsanwaltschaft wegen dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht einschalten dürfen,
weil Sie als Dienstvorgesetzter auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten und Angestellten Ihres Hauses haben.
Regierungshandeln! Wir stellen unsere Fragen zum Regierungshandeln, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin. Das wird zulässig sein.
Ich stelle fest, dass das Bundesverfassungsgericht zuletzt beim Vorhaben Scharping festgestellt hat: Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und es darf nicht verletzt werden.
Ich muss leider feststellen, dass Ihr Finanzminister wiederholt - auch schon in der Geschichte - das Haushaltsrecht verletzt hat und nach unstreitiger Feststellung auch in diesem Verfahren der Auftragsvergabe das Haushaltsrecht nicht beachtet hat.
Parlamentarische Kontrolle setzt voraus, dass das Parlament über alles Wesentliche unverzüglich unterrichtet wird.
Ich stelle fest: Wir sind damals, bei der Geschichte Erbschaftsteuer 170 Millionen DM, ebenfalls nicht rechtzeitig informiert worden. Das hat zur Missbilligung des Finanzministers geführt. Eine einmalige Geschichte, dass ein Finanzminister wegen seiner Informationspolitik vom gesamten hohen Haus eine Missbilligung erfährt.
Wir sind auch dieses Mal - Thema „Reißleine“ - als Ausschuss nicht rechtzeitig informiert worden. Herr Möller, Sie haben bis heute nicht erklärt, warum Sie eigentlich damals den Ausschuss nicht rechtzeitig über Ihren Kenntnisstand informiert haben, dass ein bedingter Zuschlag nicht möglich sei und dass Sie deshalb zu einer anderen Lösung gekommen sind.
Frau Simonis, ich frage Sie, ob Sie es gewusst haben. Das Kabinett soll angeblich im Wissen darum, dass es einen bedingten Zuschlag gibt, seine Zustimmung erteilt haben. Ich frage: Frau Ministerpräsidentin, sind Sie damals unterrichtet worden, dass das nicht funktioniert?
Ich frage Sie in Bezug auf die Vollständigkeit der Information - ich komme zum Schluss -: Hat Ihnen bei
der damaligen Kabinettsvorlage das Schreiben des Präsidenten des Landesrechnungshofs an den Minister vorgelegen, das besagt, die bedingte Zuschlagserteilung an die Firma debis/SAP sei von der Sache her infrage zu stellen, hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen nicht hinreichend untersucht und nach den vorliegenden Informationen mit dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs nicht vereinbar?