Alle Maßnahmen der Vorsorge sind wichtig und notwendig. Millionen von Tests sind jedes Jahr erforderlich gewesen und werden es auch künftig sein. Im Vergleich damit ist die Zahl der BSE-Verdachtsfunde glücklicherweise sehr gering. Wir wollen eine flächendeckende Vorsorge; diese muss aber im Interesse des präventiven Gesundheitsschutzes von der Allgemeinheit finanziell getragen werden. Deshalb haben wir weiteren Beratungsbedarf. Wir wollen prüfen, ob eine Differenzierung möglich ist, ob wir zu einer Lösung kommen, die den berechtigten Interessen der am Markt Beteiligten Rechnung trägt.
Daher brauchen wir mehr Beratungszeit, als in einer Ausschusssitzung in der Mittagspause, sozusagen zwischen Tür und Angel, zur Verfügung steht.
Deshalb noch einmal in aller Klarheit: BSEFolgekosten müssen steuerfinanziert werden. In einigen Bundesländern ist dies richtig erkannt und entsprechend gehandelt worden, nicht jedoch in Schleswig-Holstein. Wir hoffen sehr, dass die Erkenntnis auch in Schleswig-Holstein reift, und beantragen daher die Überweisung des Antrages an den Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben es erkannt: Auch diese Gesetzesänderungen haben mit BSE zu tun. Das Krisenszenario des vergangenen
Jahres hat einen Regelungsbedarf deutlich gemacht, der nicht zuletzt dazu dient, eine nationale Gesetzeslücke im Verhältnis zum EU-Recht zu füllen.
Mit der von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderung soll dem Tierseuchenfonds die Möglichkeit der Leistung von Abschlagszahlungen an die Tierkörperbeseitigungsanstalten - TBA - gegeben werden. Obwohl dies die Landesregierung in der Praxis bereits so gehandhabt hatte, gab es dafür noch keine ausreichende gesetzliche Regelung. Im Sinne der Tierkörperbeseitigungsanstalten handelt es sich also um eine gute Sache. Auch ich kann mich an die BSEKrisensitzung des Agrarausschusses erinnern, auf der Kollege Hopp in sehr bewegenden Worten ein entsprechendes Handeln der Ministerin einforderte. Warum Sie nun, Herr Kollege Ehlers, gegen diese Gesetzesänderung sind, wurde heute nicht ganz deutlich, aber das können wir vielleicht noch einmal im Ausschuss vertiefen.
Den TBA sind durch die Nichtverwertbarkeit des Tiermehls und die derzeitige Verbrennungspraxis zusätzlich hohe Kosten entstanden. Die Gesetzesänderung ermöglicht eine angepasste Refinanzierung über die Beiträge der Tierhalter - Kollege Ehlers, der Tierhalter, nicht der Bauern! Es gibt auch andere, die da einzahlen, womit wir beim lieben Geld wären. Da hört natürlich die Freundschaft bei der CDU und auch beim Bauernverband auf. Nicht die Tierhalter sollen für die erhöhten Kosten aufkommen, sondern wieder einmal die Steuerzahler. Das hat Kollege Ehlers eben wieder sehr deutlich ausgedrückt.
Auch dieser Tatbestand passt gut in das meines Erachtens sehr unsolide und populistische Finanzgebaren der CDU, aber auch jede Klientel zu bedienen. Man fordert einerseits staatliches Geld ein und macht keine Aussage dazu, woher es denn kommen soll. Andererseits wird von denselben Leuten über eine viel zu hohe Staatsverschuldung lamentiert.
Meine Damen und Herren, ich erspare Ihnen an dieser Stelle die Diskussion, die wir ja schon geführt haben, über die angeblichen Standortnachteile der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Lieber Kollege Ehlers, Sie behaupten dies zwar immer wieder, aber es wird dadurch nicht richtiger. Lesen Sie doch bitte die Antwort auf Ihre Anfrage nach; dann werden Sie zu dem
Wenn der Gesetzentwurf vorsieht, dass für BSE- und TSE-Tests kostendeckende Gebühren erhoben werden und diese Regelung mit einer Rückwirkung versehen wird, dann ist das nicht nur mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip vereinbar, sondern auch mit den Marktgesetzen. Bauernverband und CDU wollen auch diese Kosten auf die Allgemeinheit übertragen. Was heißt auf die Allgemeinheit? - Auf den Steuerzahler. Ich zitiere hierzu die Stellungnahme des Bauernverbandes, die wir eben fast wörtlich aus dem Munde des Kollegen Ehlers vernommen haben:
„An unserer grundsätzlichen Haltung, dass BSE-Testkosten nicht durch die Fleischwirtschaft zu finanzieren, sondern von der Allgemeinheit zu tragen sind, hat sich nichts geändert, da es sich hierbei um Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung handelt.“
„Alle Kosten, die im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung entstehen, sind durch die öffentliche Hand zu finanzieren.“
Ein Fass ohne Boden! Diese Grundgedanken sollte sich einmal die Industrie zu Eigen machen. Natürlich dienen Abgasnormen und Filteranlagen der Volksgesundheit. Der Staat müsste demnach die dafür anfallenden Mehrkosten tragen. Dies zeigt, wie absurd es ist, solche Gedanken weiterzuspinnen.
Die Ihnen vorliegenden Gesetzesänderungen sind notwendig, praxisorientiert und schaffen Rechtssicherheit. Sie schreiben fest, was zurzeit ohnehin Praxis ist, und führen daher nicht zu zusätzlichen Kosten für die Land- und die Ernährungswirtschaft, die nämlich längst mit diesen Kosten kalkulieren.
Wir werden die Regierungsvorlage im Ausschuss diskutieren. Die SPD-Fraktion signalisiert aber schon jetzt ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den ersten Blick scheinen die Änderungen zu den Ausführungsgesetzen zum Tierkörperbeseitigungsgesetz, zum Fleischhygienegesetz und zum Geflügelfleischhygienegesetz ganz harmlos zu sein, sie bergen im Detail jedoch einige Brisanz. So lesen wir zunächst im Gesetzentwurf der Landesregierung:
„Dem Tierseuchenfonds soll die Möglichkeit zur Leistung von Abschlagszahlungen sowie zur angepassten Refinanzierung über Beiträge der Tierhalter gegeben werden.“
Das ist zunächst eine gute Idee, weil wir wissen, Zwischenfinanzierungskosten können im Schadensfall einen erheblichen Anteil am Gesamtbetrag des Defizits ausmachen. Daher ist es richtig, eine Erweiterung des Tatbestands der Verwendung der Beitragsmittel aus dem Tierseuchenfonds um Abschlagszahlungen vorzunehmen. Aber wir sind nicht ganz sicher, was es bedeutet, dass diese Regelung rückwirkend bis zum 1. Januar 1996 in Kraft treten soll. Sicherheitshalber hat die Landesregierung schon einmal ausgeführt, dass eine solche Rückwirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, und auch begründet, warum sie sie im konkreten Fall für rechtsstaatlich einwandfrei hält. Das mag so sein. Ob es politisch geboten und politisch richtig ist, ist eine andere Frage. Wir werden dies im Ausschuss zu prüfen haben.
Ich bitte dabei auch zu bedenken, dass die Mittel des Tierseuchenfonds aus Beiträgen der Tierbesitzer aufgebracht werden. Sie kommen also zu 100 % aus der Landwirtschaft. Claus Ehlers hat einmal zu Recht deutlich gemacht, dass es in Schleswig-Holstein entscheidende Wettbewerbsverzerrungen gibt. Dies ist in dem Antrag deutlich gemacht worden.
Auf der anderen Seite möchte ich, bevor ich zu viel Beifall von der CDU bekomme, noch Folgendes deutlich machen: Es liegt in der Verantwortung der Produzenten, dass die Lebensmittel, die sie auf den Markt bringen, einwandfrei sind. Aus dieser Verantwortung können wir die Produzenten - Wettbewerbsverzerrung hin oder her - nicht entlassen. Das ist eine strukturell grundsätzliche Überlegung.
Ich teile die Einschätzung der CDU: Es gibt Wettbewerbsverzerrungen und diese müssen wir im Rahmen der Möglichkeiten dieses Landes zu vermindern suchen. Aber unter dem Gesichtspunkt Gesundheitsvorsorge können wir nicht sagen, dass wir die Verantwortung des Produzenten für Dinge übernehmen, die
allein er zu verantworten hat. Das muss strukturell klar sein. Ob die Aussage der Landesregierung, es würden keine unmittelbaren Kostenbelastungen bei den Wirtschaftsbeteiligten eintreten, zutrifft, muss meines Erachtens noch im Ausschuss detailliert erörtert werden.
Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass die schleswig-holsteinische Landwirtschaft die IBR- und die BHV-Sanierung sowie MKS-Impfstoffbank die Tierseuchenkasse 100-prozentig selbst finanziert - anders, als dies in anderen Bundesländern der Fall ist
Ich möchte keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze hervorrufen. Deswegen ist es meines Erachtens nicht statthaft, nur zu sagen, dass es geringe Mehrbelastungen der Landwirtschaft gebe, die im Voraus insgesamt nicht quantifizierbar seien. Diese Aussagen sind uns zu unbestimmt. Wir wollen dies konkret wissen. Ich erwarte eine gute Beratung im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Beratungsgründen, die die Kollegin Happach-Kasan eben angesprochen hat, nur zustimmen. Wir werden im Ausschuss noch an einigen Stellen beraten müssen. Das ist gut und vernünftig so.
Weil wir uns in der Sache, was den Kern des Gesetzes angeht, einig sind, will ich dazu nichts sagen. Dazu hat die Ministerpräsidentin einiges dargestellt.