Sie werden mehrfach zurückgegeben, müssen neu überdacht und mit frischen Argumenten unterlegt werden.
Die Antragsteller aus dem ländlichen Raum werden auch mit der Begründung abgefertigt, ihre Anträge seien von minderer Qualität und könnten daher im Qualitätswettbewerb leider nicht mithalten.
Der ansonsten begrüßenswerte Antrag des Abgeordneten Harms nimmt diese Argumentation leider auf und schlägt zur Prüfung vor, ob eine verbesserte organisatorische Ausstattung der regionalen Geschäftsstellen die Qualität der Projekte verbessern könnte.
Herr Kollege Harms, die Ideen für Projekte müssen von den Menschen in den Regionen entwickelt werden. Das ist keine Frage der Ausstattung der Geschäftsstellen.
Außerdem benutzt die Regierung den Hinweis auf die angeblich mangelhafte Qualität lediglich als Vorwand dafür, Projekte vorrangig an jenen Standorten zu fördern, an denen der politische Nutzen für sie am größten ist.
Schon in der Landtagsdebatte im Juli 2000 habe ich befürchtet, dass „ziel“, zu dem ja das Regionalprogramm gehört, ein Programm der Beliebigkeit sein wird, mit dem die Landesregierung wahllos Aufgaben herausgreifen wird, um ihre Erledigung als besondere Leistung verkaufen zu können. Diese Skepsis erweist sich nun als berechtigt - leider!
Nicht einmal die immer wieder geforderten Investitionen in Vorhaben der touristischen Infrastruktur werden so gefördert, wie es versprochen und notwendig ist. Das Negativbeispiel ist der Neubau des Erlebnisbades in Glücksburg. Während solche Projekte zu anderen Zeiten mit bis zu 70 % gefördert wurden, soll es nun nicht einmal mehr 50 % geben. Da die Stadt mit einer Förderung von 60 % kalkuliert hatte, ist das Projekt, das positive Auswirkungen auf alle Ferienorte an der Flensburger Förde hat, nunmehr infrage gestellt.
Immerhin enthält aber die Antwort auf die Kleine Anfrage einen Satz, der sehr ehrlich ist und alle aufhorchen lassen sollte:
„Eine anteilige Verteilung des Fördervolumens des Regionalprogramms 2000 auf die vier Programmregionen ist nicht vorgesehen.“
Dieser Satz wird hoffentlich allen ehrenamtlich tätigen Regionalbeiräten zur Kenntnis gebracht, die ihre Zeit und ihre Kreativität einsetzen, um konkrete Projekte zu
entwickeln. Sie werden genauso frustriert sein wie die vielen Gemeinderäte, die sich auf Wunsch der Landesregierung in die Erarbeitung von LSEs gestürzt hatten und nun bei der Umsetzung der Konzepte von der Landesregierung schmählich im Stich gelassen werden.
Im Regionalprogramm 2000 wird sich an der Mittelverteilung auf die Regionen kaum etwas ändern. Ich denke allein daran, dass der Ausbau des Flughafens Holtenau aus GA-Mitteln finanziert werden soll. Wenn das zum Beispiel nur 50 Millionen DM wären, reißt das bereits ein großes Loch in die gemeinsame Kasse.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb richtig, zu diesem Zeitpunkt, zu dem noch die Hälfte der Gelder vorhanden ist, auf die schreiende Ungerechtigkeit der Mittelverwendung hinzuweisen. Wir stimmen der Forderung des SSW nach einem Konzept zu. Wir wollen eine echte Förderung der strukturschwachen Räume und keine Mittelverteilung nach Gutsherrenart.
Herr Präsident, ich möchte Sie bitten, über den letzten Satz des SSW-Antrages gesondert abstimmen zu lassen, weil wir dem nicht zustimmen können. Dem ersten Teil des Antrages stimmt die CDU zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Damen und Herren des SSW sind unzufrieden. Wie ich gerade gehört habe, sind das aber nicht nur die Damen und Herren des SSW, sondern auch die Kollegin Schmitz-Hübsch.
Aus den Fördertöpfen des Landes, insbesondere des Regionalprogrammes, fließt Ihrer Ansicht nach viel zu wenig Geld in Ihre Wahlkreise - selbstverständlich völlig unberechtigt!
Sie führen die räumliche Verteilung der Fördermittel als Beweis an. Diese Verteilung zeige, dass die Chan
cengleichheit der Regionen bei der Mittelvergabe nicht groß genug sei. Mir scheint, die Kolleginnen und Kollegen interpretieren das Konzept der Chancengleichheit logisch etwas falsch.
Zumindest legen sie ungeeignete Beweise für ihre Behauptung vor. Chancengleichheit begründet keinen Anspruch auf Ergebnisgleichheit.
Folglich beweisen ungleiche Ergebnisse alleine nicht, dass die Chancengleichheit verletzt wäre, Frau Kollegin.
Über die Zuweisung der Fördermittel wird in einem Qualitätswettbewerb entschieden. Um es noch einmal am Rande zu sagen, Frau Schmitz-Hübsch: Sie haben eben von mangelnder Qualität gesprochen, aufgrund derer etwas zurückgewiesen würde.
- Ja, das haben Sie gesagt. Das sei die Begründung. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei einem Qualitätswettbewerb die relative Qualität eine Rolle spielt und nicht die absolute Qualität.
Frau Kollegin, bitte sagen Sie mir, wer schließlich über diesen Qualitätswettbewerb entscheidet! Ist das eine unabhängige Jury oder sind das die Ministerien, die dieser Landesregierung unterstellt sind?
- Frau Kollegin Schmitz-Hübsch, Sie haben eben doch selbst gesagt, dass es die IMAG ist. Ich danke für
diesen Hinweis. Selbstverständlich ist das die Landesregierung; und die Landesregierung hat nun einmal über die Mittel, die ihr zur Stärkung der Regionalstruktur zugewiesen sind, zu entscheiden. So einfach ist das.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Eigentlichen zurückkommen. Nach Aussagen der Landesregierung ist nicht die Qualität des Wettbewerbes, sondern die Qualität der vorgeschlagenen Projekte das Kriterium für den Zuschlag. Wenn im Ergebnis dieses Wettbewerbes eine ungleiche räumliche Verteilung der Mittel entsteht, dann kann das theoretisch mehrere Gründe haben. Ich betone dabei, dass ich von theoretischen Gründen spreche. Erstens könnten regionale Interessen unterschiedlich hohen Einfluss in den Entscheidungsgremien haben; das wird ja zum Beispiel Kiel immer vorgeworfen. Zweitens könnte die Qualität der vorgeschlagenen Projekte regional unterschiedlich sein. Drittens könnte allerdings auch der Mittelbedarf für die vorgeschlagenen Projekte regional unterschiedlich groß sein, obwohl diese quantitativ gleichwertig sind.
Das Vorliegen einer dieser drei Gründe würde zu einer ungleichen regionalen Mittelverteilung führen. Aber nur im ersten Fall - also nur beim unterschiedlichen Einfluss regionaler Interessen auf die IMAG - wäre die Chancengleichheit verletzt. In den beiden anderen Fällen ist die regionale Verteilung des Geldes einfach das folgerichtige Ergebnis des funktionierenden Qualitätswettbewerbes. Ich sprach eben von theoretischen Möglichkeiten. Deswegen schließe ich den ersten Fall jetzt aus. Denn ich werfe den Mitgliedern der Entscheidungsgremien im Regionalprogramm nicht vor, dass regionale Präferenzen ihre Entscheidungen über die Mittelvergabe verzerren.
Es bleiben die beiden anderen Gründe. Ich denke, der dritte davon ist der entscheidende. Wenn es den Regionen im Norden und an der Westküste nicht gelingt, Erfolg versprechende Projekte vorzuschlagen, deren Mittelbedarf denen der anderen Regionen gleicht, dann ist es nur folgerichtig, dass weniger Mittel in diese Landesteile fließen. Deshalb ist ein neues Verfahren für den Qualitätswettbewerb aus Sicht der FDP nicht erforderlich.
Es kann doch nur darauf ankommen, dass im Norden und an der Westküste noch intensiver nach sinnvollen Möglichkeiten gesucht wird, die regionale Infrastruk