Ich möchte zunächst einmal die Wortmeldungen nach § 58 Abs. 2 aufrufen. Ich erteile zunächst der Frau Abgeordneten Dr. Happach-Kasan das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Steenblock, ich bin über Ihren Gleichmut ein bisschen erstaunt. Sie nehmen es gern hin, dass Sie ein Gesetz ändern müssen, weil es von der Landesregierung in einer Form vorgelegt worden ist, die verfassungsrechtlich erkennbar nicht durchsteht. Dass Sie damit zufrieden sind, finde ich bemerkenswert. Ein bisschen mehr Qualitätsanforderung sollten Sie auch an eine von Ihnen getragene Landesregierung stellen.
Frau Ministerin, Sie hatten die Chance, hier einfach einmal zuzugestehen, dass Sie bei der Einbringung des Gesetzentwurfs wohl nicht ganz genau gewusst haben, worauf Sie sich einlassen. Wenn Sie jetzt die Änderungen alle begrüßen und sagen, es sei Taktik gewesen, um das, was Sie eigentlich ändern wollten, durchzukriegen, bin ich äußerst erstaunt. Was Sie wirklich durchbekommen haben, ist, dass die Landwirtschaftskammer sozusagen keine Residenzpflicht mehr in Kiel hat. Das ist eine bedeutende Änderung, die Sie hier haben durchbringen wollen. Dafür die drei anderen Punkte, die vom Ausschuss korrigiert worden sind, sozusagen als Quantité négligeable zu bezeichnen, finde ich bemerkenswert. Ich hatte Ihnen zugetraut das will ich ehrlich sagen -, dass Sie eingestehen, dass Sie sich mit Ihrem Gesetzentwurf verrannt haben, dass Sie sehen, dass Sie falsch beraten worden sind, und dass Sie anerkennen, dass Sie -
Ich hätte erwartet, dass Sie anerkennen, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen mit ihren Änderungsvorschlägen Recht haben, und nicht einerseits diese Änderungsvorschläge begrüßen und andererseits dem Ministerialbeamten danken, der diesen fehlgeleiteten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich meine, Sie hätten sich etwas ehrlicher aus der Affäre ziehen können, indem Sie eingestanden hätten: Da ist etwas schief gelaufen. Ich werde in Zukunft mehr auf die Menschen hören, die mich wirklich beraten. Frau Ministerin, das war keine Glanzleistung.
Ehe ich zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Frau Abgeordneten Heinold das Wort erteile, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass das
Handyverbot sehr ernst zu nehmen ist. Ich behalte mir vor, beim nächsten Mal einen Ordnungsruf zu erteilen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ehlers, Sie haben in Ihrem Beitrag eine Sache vergessen: Sie haben in Ihrer eigenen Fraktion keine Mehrheit für Ihre Position. Sie haben es in den Haushaltsberatungen nicht geschafft, die Forderung, der Landwirtschaftskammer mehr Geld zur Verfügung zu stellen, in Ihrem Entwurf zu berücksichtigen. Aus Ihrem Beitrag höre ich aber heraus, dass Sie mehr Mittel wollen. Ich sage Ihnen ganz ruhig: Gehen Sie erst einmal zurück in Ihre eigene Fraktion und werben Sie dafür, dass in diesem Bereich mehr Mittel eingestellt werden.
Kommen Sie dann zurück und versuchen Sie, uns davon zu überzeugen. Wenn Sie sich in Ihrer eigenen Fraktion damit abspeisen lassen müssen, hier einen populistischen Beitrag halten zu dürfen, der in keiner Weise fundiert ist, dann braucht uns nicht bange zu werden.
Ich komme jetzt zu den Wortbeiträgen nach § 56 Abs. 4. - Zunächst hat der Herr Abgeordnete Hopp das Wort.
schon sehr treffend gesagt -, ist es denn wirklich so schwer zuzugeben, dass Sie in der Anhörung erfahren mussten, dass nicht ein einziger Verband auch nur annähernd positiv auf Ihren Gesetzentwurf eingegangen ist? Alle haben ihn abgelehnt.
Ist es denn wirklich ein Wunder, wenn man hier heute zum Ausdruck bringt, dass Sie, die - wie wir gehört haben - leider Gottes treibende Kraft in Ihrer Fraktion gewesen sind, bis zuletzt an diesem Gesetzentwurf festgehalten haben, obwohl inzwischen feststand, dass es ein Irrtum war? Ich gehöre diesem hohen Haus seit 1988 an. Ich habe es noch nicht erlebt, dass sich ein Gesetzentwurf im Zuge der Beratungen so verändert hat, dass man im Ausschuss eigentlich eine erneute Anhörung hätte durchführen müssen, um von den Verbänden zu erfahren, wie sie dazu stehen.
Dass die berechtigte Sorge geäußert wird, dass die finanzielle Förderung in der Zukunft möglicherweise nicht auf richtigen Füßen steht, ist doch kein Wunder. Was hat diese Landwirtschaftskammer in den letzten Jahren alles erleben müssen? Wie viele Vereinbarungen und wie viele finanzielle Festlegungen hat es gegeben, die im Nachhinein allesamt nicht erfüllt worden sind?
Ich bin der allerletzte, der in einer solchen Debatte Misstrauen säen will. Aber es ist bei allem, was wir mit der Landesregierung erlebt haben, überhaupt kein Wunder, dass es uns schwer fällt, hier Vertrauen zu haben.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen. Es ist doch nicht so, dass die Änderung des Gesetzentwurfes vorgenommen worden ist, weil Sie zu der Einsicht gekommen wären, dass eine solche Änderung erforderlich ist; vielmehr ist es schlicht und ergreifend so gewesen, dass Ihnen der Inhalt der wissenschaftlichen Gutachten zu Ohren gekommen ist, und dass Sie das, was Sie hier finanziell vorhaben, keinem anderen Umweltverband in Schleswig-Holstein zumuten. Die Landwirtschaftskammer allerdings soll mit einer solchen Finanzierung leben. Das ist nicht in Ordnung.
Es liegen noch zwei Wortmeldungen nach § 56 Abs. 2 vor. - Zunächst hat Herr Abgeordneter Jensen-Nissen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Presseerklärung mit zwei Themen beschäftigt haben, die ich am Rande meiner Pressekonferenz genannt habe, zeigt, in welch hilfloser Lage Sie sind. Dies ist Ausdruck Ihrer Hilflosigkeit. Deshalb will ich darauf nicht näher eingehen. Es hat keinen Sinn, Sie auf diesem Weg noch zu begleiten.
Herr Kollege Steenblock, was den Anspruch an die Qualität unserer Arbeit hier im Parlament angeht, so sind wir uns, denke ich, darüber einig, dass das zentrale Element die Finanzierung der Landwirtschaftskammer ist. Wenn Sie sich einmal das zu Gemüte geführt hätten, was der Wissenschaftliche Dienst zu den Zielvereinbarungen sagt - der Kollege Hopp hat es eben bereits angesprochen und auch die Kollegin Happach-Kasan hat das sehr deutlich gemacht -, so wüssten Sie, dass das nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes - das ist die Konsequenz aus all unseren Überlegungen - zu weitgehend, zu stringent und gegen die Selbstverwaltung ist. Dies hat der Wissenschaftliche Dienst explizit festgestellt.
Diese Mahnung sollten Sie ernst nehmen. Darüber werden wir uns auseinander setzen. Was die Qualität der Arbeit im Parlament angeht, so muss ich darauf hinweisen, Herr Kollege, dass wir da gar nicht beteiligt sind. Dies ist reines Verwaltungshandeln. Dies wollen Sie einer Ministerin überlassen, die mit einem Gesetzentwurf gescheitert ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Happach-Kasan hat den Vorwurf erhoben, wir hätten über die 7 Millionen hinaus keine Haushaltsmittel beantragt.
- Entschuldigen Sie, es war Frau Heinold. Das wäre schlimm. Die Frage stellt sich aber überhaupt nicht. In 2002 stehen genügend Haushaltsmittel für die Landwirtschaftskammer bereit. Wir diskutieren über ein Kammergesetz, das die Zukunft betrifft.
In Zukunft reichen die 7 Millionen DM nicht. Wir werden uns für einen ausreichenden Betrag einsetzen.