Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr verehrter Herr Finanzminister, auch Sie können vielleicht noch dazu Stellung nehmen. Ich möchte nicht im Raum stehen lassen, was Sie erklärt haben, Frau Ministerin. Ich weise auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 - 1 BvR 556/58 - hin. Ich lese nur den Leitsatz vor:
„Staatliche Behörden dürfen kirchliche Steuergesetze, die einer landesgesetzlichen Grundlage entbehren, nicht anwenden.“
Daraus folgt unmissverständlich - darüber sollten wir uns nicht streiten -, dass weder Sie berechtigt waren, etwas zu genehmigen, weil die landesgesetzliche Grundlage noch nicht da war, noch der Finanzminister berechtigt war, die Finanzämter anzuweisen, bereits so zu verfahren.
Dieses hohe Haus schafft jetzt die Grundlage und heilt damit etwas, was sonst ein Problem gewesen wäre. Aber hier zu sagen, Sie hätten ordnungsgemäß gehandelt, widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist damit tatsächlich verfassungswidrig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, Sie sollten die Verfassungskeule hier nicht zu oft schwingen.
Ich will die Angelegenheit aus meiner Sicht der Historie etwas beleuchten. Herr Wiegard, ich teile Ihre Auffassung, dass hier ein steuersystematisches Problem, das besteht, geheilt wird.
Sie sagen, der Grund für dieses Problem bestehe darin, dass man den Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren vollzogen habe. Es liegt aber noch ein anderes Problem dahinter, das die Kirchen seit langem beschäftigt. Der Trend geht bei uns hin zu mehr Verbrauchssteuern, weil alle der Auffassung sind, dass der Spitzensteuersatz und der Eingangssteuersatz gesenkt werden sollten. Dies betrifft in jedem Fall auch die Kirchensteuer, das bleibt auch so. In dieser Diskussion hat, ich glaube, Herr Professor Blaschke, vorgeschlagen, dass die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nicht mehr die Einkommensteuer, sondern vielleicht die Umsatzsteuer sein sollte. Diese Diskussion ist zwischen den Kirchen tot. Dabei soll es auch bleiben.
Nur weil wir, der Staat, aus Praktikabilitätsgründen das Kindergeld von der Einkommensteuer abziehen und nur weil wir aus Praktikabilitätsgründen die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen, kommt es zu Steuermindereinnahmen für die Kirchen. Das wurde in trauter Einigkeit vorgetragen und das hat den Bundesgesetzgeber überzeugt. Deshalb hat er gesagt, dass die Kirchen nicht schlechter gestellt werden sollen. Der Bund hat sehr wohl gewusst, dass das im Landesrecht nachvollzogen werden muss; genau
das hat er in der Finanzministerkonferenz vorgetragen. Die Länder haben dann unisono - Sie kennen ja die Dokumente, aus denen sich ergibt, wer sich alles dafür ausgesprochen hat - die Zusage gemacht, das im Landesrecht nachzuvollziehen. Der Fairness halber muss man das einmal sagen.
Die Steuermindereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden sind im Finanztableau berücksichtigt worden, als es um das Steuerentlastungsgesetz ging. Es ist verabredet worden, dass die Neuregelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 zur Anwendung kommt.
Da die Einkommensteuer im Jahre 2001 ja nur vorläufig erhoben wird und erst im Jahre 2002 endgültig festgesetzt wird, war diese Entscheidung, wie ich denke, aus pragmatischen Gründen richtig. Denn durch die endgültigen Einkommensteuerbescheide kann es ja noch immer zu einer Heilung kommen, sollte nun noch eine andere Entscheidung getroffen werden.
Es handelt sich um ein wichtiges Anliegen nicht nur der Kirchen, sondern auch des Bundestages - und dort aller Fraktionen -, des Bundesrates und aller Länder. Sie alle wollen es in dieser Form nachvollziehen. Deshalb plädiere auch ich dafür und bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Das hat den Redezeitrahmen nun doch etwas gesprengt. Die Diskussion ist neu eröffnet. Wird das Wort aus den Fraktionen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung des SSW angenommen.
Angesichts der vorgerückten Zeit sollten wir keinen Tagesordnungspunkt mit Aussprache mehr aufrufen. Deshalb kommen wir zu den Abstimmungen über Tagesordnungpunkte ohne Aussprache.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zum Bericht gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen! - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist diesem Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP gegen die Stimmen der CDU gefolgt worden.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Herr Präsident! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt im Einvernehmen mit dem beteiligten Ausschuss dem Landtag folgende Beschlussempfehlung:
Erstens. Der Gesetzentwurf der Volksinitiative zur Sonntagsöffnung von Videotheken wird mit der Maßgabe angenommen, dass § 5 a folgende Fassung erhält: „Die Öffnung von Videotheken an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist ab 13 Uhr zuzulassen.“ Zweitens. Die Landesregierung wird aufgefordert, die
Bedarfsgewerbeverordnung wie folgt zu ändern: In § 1 Abs. 1 wird eine neue Nummer 11 „in Videotheken“ eingefügt.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Das Wort zum Bericht wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Volksinitiative zur Sonntagsöffnung von Videotheken in Drucksache 15/1157 in der vom Ausschuss empfohlenen und von der Berichterstatterin vorgetragenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist bei einigen Enthaltungen in der CDU-Fraktion so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers der Nordsee und der Elbmündung sowie zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Herr Präsident! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Das Wort zum Bericht wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.