Den vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens des vom SSW vorgelegten Gesetzentwurfs habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Danach verfolgt der SSW das ehrgeizige Ziel, die Direktwahl schon zum 1. Februar 2002 abzuschaffen, während die Kommunalverfassungsrechtsnovelle - im Übrigen nach Vorstellung des SSW - erst zum 1. Mai 2002 in Kraft treten soll. Meine Damen und Herren vom SSW, ich bezweifle, dass die Frage der Direktwahl, die lange Zeit die Diskussion über das Kommunalverfassungsrecht des Landes bestimmt hat, isoliert erörtert werden kann und sollte. Die Zweifel verstärken sich sehr angesichts des vom SSW eng gesteckten Zeitrahmens. Ich wollte nicht sagen: die Verzweiflung. Das wäre ein Versprecher gewesen.
Mit dem weiteren Gesetzentwurf unterbreitet der SSW detaillierte Vorschläge zur Änderung der Gemeindeordnung. Nach einer ersten Durchsicht habe ich bereits viele Vorschläge wieder erkannt, mit denen die Abgeordneten des SSW den Änderungswünschen der kommunalen Landesverbände Rechnung tragen. Diesen Ansatz begrüße ich im Grundsatz. Ein größtmöglicher Konsens mit den kommunalen Landesverbänden, deren Mitgliedskommunen die neue Kommunalverfassung mit Leben erfüllen sollen, kann nur hilfreich sein. Das schließt natürlich einen konstruktiven und streitigen Dialog mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände in Einzelpunkten nicht aus.
Ich entnehme dem Gesetzentwurf des SSW jedenfalls, dass gute Chancen bestehen, in vielen Fragen des kommunalen Verfassungsrechts einen parteiübergreifenden Konsens zu erzielen. So herrscht nun auch weiterhin ein uneingeschränktes Einvernehmen über das Ziel, mit der anstehenden Novelle die ehrenamtliche Seite der kommunalen Selbstverwaltung zu stärken, namentlich den Hauptausschuss, der nach der Novellierung 1995 eine Schlüsselstellung im Zusammenwirken von Ehren- und Hauptamt einnehmen soll. Der 1995 eingeführte Grundsatz einer klaren Aufgabenzuweisung an Haupt- und Ehrenamt wird dabei auch durch den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW nicht mehr infrage gestellt. Das freut mich.
Ich weiß nicht, ob die Frage von Frau Hinrichsen an mich gerichtet war. Ich versuche aber natürlich gern, sie zu beantworten: Darüber, was Demokratie ist oder nicht ist, lässt sich lange streiten. Die Novellierung des Kommunalverfassungsrechts greift auch das Problem auf. In den Vorschlägen wird, in Ansehung des Pro
blems, das Sie vorgetragen haben, zur Diskussion gestellt, das Quorum für eine Abwahl zu senken. So habe ich das jedenfalls mitbekommen. Mit Sicherheit wäre es aus meiner Sicht nicht demokratisch, jemanden, der direkt gewählt wurde, durch die Gemeindevertretung oder den Kreistag abwählen zu lassen. Ich sehe an Ihrem Nicken, dass wir schnell eine gemeinsame Basis gefunden haben. Das ist doch schön.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und der Abgeordneten Dr. Chri- stel Happach-Kasan [FDP])
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung - Abschaffung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten (Drucksache 15/1424) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Druck- sache 15/1425) an den zuständigen Sonderausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so entschieden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile zunächst für die Landesregierung Umweltminister Müller das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Klassisch beruht Umweltpolitik in unserem Land auf zwei Säulen: Entweder Sie agieren mit Förderprogrammen und viel Geld, was immer schwieriger wird, oder Sie agieren mit Gesetzen und Verordnungen und machen sich damit meistens nicht besonders beliebt. Wir haben uns bemüht, in der Umweltpolitik einen neuen Wind wehen zu lassen und sie auf eine dritte Säule zu stellen. Eine Säule, die man mit den beiden Stichworten Transparenz und Wettbewerb
umschreiben kann. Ich glaube, dass es richtig war, dass sich das Umweltministerium Schleswig-Holstein entschieden hat, im November dieses Jahres das erste Umweltranking Schleswig-Holsteins vorzustellen.
Das ist eine genuine Weiterentwicklung aus unserem Natur- und Umweltinformationssystem, das generell auf breite Zustimmung trifft. In anderen Bereichen ist es gang und gäbe. Dort wird mit den Problemen, aber auch mit den Vorteilen von aggregierten Kennzahlen locker umgegangen.
So genießen Bruttoinlandsprodukt, Bruttosozialprodukt und Arbeitslosenquote trotz aller Probleme, die Kennzahlen mit sich bringen, eine hohe Akzeptanz. Schleswig-Holstein ist jetzt Pionier.
Pionier im Umweltbereich, wenn es darum geht, dieses Ranking oder dieses System in Schleswig-Holstein einzuführen. Ich weiß, dass die rechte Seite des Hauses mit den Begriffen Pionier und Innovation Probleme hat. Das ist mir bekannt.
Es gibt in der Bundesrepublik bisher kein Vorbild für das, was wir eingeführt haben. Das heißt: Jeder, der anfängt und einen ersten Schritt macht, macht in einem solchen Zusammenhang natürlich auch Fehler. Das machen auch wir. Das ist keine Frage. Trotzdem sind der Schritt und das System richtig und konsequent. Wir haben uns dabei der Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der ChristianAlbrechts-Universität bedient, um die nötige Fachkompetenz von Dritten zu sichern.
Wer ein Ranking einführt, der steht vor einer Reihe von Herausforderungen. Es werden Umweltbereiche gebraucht. Hier gibt es einen Vorschlag des Sachverständigenrats für Umweltfragen, der 13 Bereiche benennt. Die dürften selbst bei der Union unumstritten sein. Sie sind allgemein anerkannt. Wir haben uns als Nächstes bemüht, Indikatoren zu finden, die diese Umweltbereiche auch abdecken. Dazu haben wir uns 22 Stück besorgt, die erstens eine quantitative Größe sein müssen, um sie in ein Ranking zu integrieren. Zweitens müssen sie jährlich verfügbar sein, um eine bestimmte Dynamik und Kontinuität zu erhalten.
Drittens müssen sie frei zugänglich sein, weil wir dies kostenmäßig nicht ausufern lassen wollen. Viertens müssen sie, was Kreise und kreisfreie Städte betrifft, die strukturellen Unterschiede Schleswig-Holsteins ausgleichen oder zumindest abbilden. Zuletzt brauchen wir eine regionale Abgrenzung, die in der Bevölkerung ankommt und nachvollziehbar ist. Es bietet sich aus Praktikabilitätsgründen an, dafür die Kreisgrenzen zu nutzen.
Deutschland ist ein statistikverliebtes Land. Bei der Umweltpolitik hört diese Liebe leider auf. Im Umweltbereich gibt es bisher wenig Erfahrungen mit diesen Kennzahlen. Darum ist es richtig, dass sich jemand auf den Weg macht, genau diesen Weg zu beschreiten.
Das Umweltranking verfolgt zwei Aufgaben: Es hat die Aufgabe, einen Sachbestand zu beschreiben und abzubilden. Den kann man sich anders wünschen, aber er ist in verschiedenen Kreisen und Regionen so. Außerdem hat das Umweltranking die Aufgabe, das Handeln privater Akteure oder von Akteuren der Wirtschaft, des Haushalts, der Verwaltung oder der Politik mit den Veränderungen auch tatsächlich abzubilden. Vor allem hat es die Aufgabe, dies in einem Zeitablauf zu tun. Darum gab es ein erstes Umweltranking. In diesem Jahr wird es ein zweites Umweltranking geben, im nächsten Jahr ein drittes und so weiter, um in eine Dynamik des Prozesses zu kommen.
Ich habe praktisch kaum einen getroffen, der Angst vor einem Wettbewerb oder mehr Transparenz hätte. Insofern kann ich Ihre Kritik an dieser Stelle nicht verstehen. Wir haben Anfang Oktober den Umweltausschuss des Landkreistages informiert. Wir haben den Städtetag informiert. Wir haben Mitte Oktober ein Informationsschreiben an alle Landräte und Oberbürgermeister geschickt. Wir haben Ende Oktober mit einem breiten Verteiler informiert. Anfang November haben wir das Ranking einer breiten Öffentlichkeit über www.umweltranking.de mit einer - so glaube ich - sehr guten Internetplattform vorgestellt.
Ich möchte damit enden, meinen Respekt vor den Kreisen Stormarn, Plön und Nordfriesland für das Ergebnis, das sie erzielt haben, zu bekunden, genauso aber auch der Stadt Flensburg, deren Vertreter sich bei
einem Besuch in der vergangenen Woche sehr intensiv und differenziert mit dem Ranking auseinander gesetzt haben. Sie haben sich gern der Herausforderung gestellt.
Ich möchte den Wissenschaftlern und Mitarbeitern meines Hauses für die Unterstützung, aber auch den Koalitionsfraktionen für den heute gestellten Antrag meinen Dank bekunden.
Ich möchte schließlich damit enden, dass ich sage, ich wünsche mir keine Debatte über ein Kleinklein, so wie ich das zum Beispiel aus dem einen oder anderen Antrag herausgelesen habe. Ich wünsche mir Mut zu etwas Neuem,
tatsächlich einen neuen Weg in der Umweltpolitik zu gehen, und ich lade Sie jetzt schon zu einer Veranstaltung ein, die im Februar oder März des nächsten Jahres stattfinden wird, um das Umweltranking weiter zu entwickeln, damit es im November des nächsten Jahres noch besser, noch detailreicher als beim ersten Mal sein wird.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Zunächst möchte ich auf der Tribüne neue Gäste begrüßen, und zwar die Damen und Herren des CDUKreisverbandes Steinburg und des CDUOrtsverbandes Borsfleth.
Weiter begrüße ich die Damen und Herren des FDPOrtsverbandes und der Fraktion aus Norderstedt. - Ein herzliches Willkommen Ihnen allen im SchleswigHolsteinischen Landtag!