Holsteinisches Wattenmeer nicht nur die Kriterien für ein Weltnaturerbe, sondern auch für ein Weltkulturerbe erfüllt. Und dann? Aber das soll im Umweltausschuss und im Kulturausschuss beraten werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele vielschichtige Diskussionen, die hier in einen Pott geschmissen werden sollen. Mein stiller Verdacht ist, dass damit die Diskussion um das Weltnaturerbe nur erschwert wird, die zurzeit läuft, der wir gern die Zeit geben wollen, die sie braucht, und von der der Minister schon deutlich gesagt hat, dass daran überhaupt nicht gerüttelt wird. Frau Happach-Kasan, Sie sind vielleicht ein bisschen weit weg von der Westküste und können das nicht wissen.
(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Nein, ich bin nahe dran! - Lars Harms [SSW]: Sie war da! Es fehlte aber jemand anderer!)
Die Diskussion um ein Weltkulturerbe ist eine andere als die um das Weltnaturerbe. Das LANCEWADProjekt macht aber auch für den kulturellen Bereich den Zusammenhang zwischen dem Wattenmeer und der Wattenregion sehr deutlich. Im Wattenmeer, und zwar im Nordfriesischen Wattenmeer, finden sich sehr alte Kulturspuren. Auch hierüber gibt es zwei ganz unterschiedliche Debatten, die jetzt in der Debatte um das Weltnaturerbe gemeinsam geführt werden können und auch gemeinsam geführt werden müssen. Aber die Bestandsaufnahme der Kulturspuren im Nordfriesischen Wattenmeer ist eine ganz andere als die im Dithmarscher Wattenmeer, wo es praktisch so gut wie keine Kulturspuren gibt.
Die Spuren im Nordfriesischen Wattenmeer sind wirklich sehr alte Spuren. Es wird jetzt angeregt, diese letzten Reste der einstigen Kulturen im heutigen Wattenmeer unter dem Siegel des Weltkulturerbes zu schützen. Dies ist legitim und sicherlich auch gut gemeint; aber es ist damit verbunden, was ich zu Beginn sagte.
Wir sollten uns darüber klar sein, dass es sich wirklich nur um allerletzte Reste der Anzeichen früheren Lebens handelt. Im wahrsten Sinne des Wortes sind dies
Spuren. Diese dürfen und können gar nicht losgelöst von dem betrachtet werden, was hinter den Deichen stattfindet. Hinter den Deichen gibt es sehr viel mehr und sehr viel sichtbarere Denkmäler und Überreste des menschlichen Lebens aus den vergangenen Jahrhunderten, die zum Teil nur unzureichend oder auch gar nicht geschützt sind. Auch diese werden bei LANCEWAD erfasst. Ich denke dabei insbesondere an alte Gebäude und Bauwerke wie Haubarge und nordfriesische Langhäuser, aber auch an alte Warften, Deiche und Entwässerungsgräben, die viel über die Vergangenheit erzählen können. Die Kulturspuren im Watt sind tatsächlich nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was es hier zu schützen gelten würde.
Wir sollten uns also sehr genau überlegen, ob ein Weltkulturerbe Wattenmeer so lokal begrenzt überhaupt Sinn macht, ob es dann nicht auch notwendig ist und ob uns nicht von der UNESCO wahrscheinlich auch aufgetragen wird, binnendeichs ein Weltkulturerbe mit auszurufen.
- Genau! Das fehlte noch, sagt Herr Feddersen. Ich höre das. - Das heißt, es würde die Diskussion um das, was wir jetzt dringend vorantreiben wollen, nämlich die Sicherung des Weltnaturerbes Wattenmeer, nicht weiterbringen. Im Nationalpark brauchen wir überhaupt keine weiteren Begrenzungen, sondern müssen lediglich - das ist bereits geschehen - die Reste alter Kulturen, die sich im Wattenmeer finden, unter Grabungsschutz stellen.
Es hat sich gezeigt, dass wir dies tun können. Archäologen sind dort von Zeit zu Zeit immer wieder zugange und dann wird auch sofort alles geschützt und gestoppt.
Insofern haben wir das, was wir an Sicherung von Kulturspuren im Nationalpark in Übereinstimmung an der Westküste schaffen können, tatsächlich geschaffen. Sie müssten sonst deutlich sagen, Frau HappachKasan und auch liebe Ursula Sassen, dass mindestens die drei großen Inseln, aber wahrscheinlich auch die Halligen mit in den Nationalpark aufgenommen werden sollen. Das ist eine Diskussion, die ich mir, zurzeit jedenfalls, an der Westküste nicht wünsche, nachdem wir es geschafft haben, dass wir jetzt eigentlich miteinander zufrieden sind, gemeinsam an die Ausnutzung des Nationalparks Wattenmeer herangehen und seine Schätze vor allen Leuten ausbreiten, die sie sehen möchten.
Ich habe also einen ziemlich bösen Verdacht. Das gebe ich gern zu. Aber ich habe eben manchmal auch eine schwarze Seele.
Trotzdem sage ich: Aus meiner Sicht sind der erste und der letzte Absatz des FDP-Antrages erledigt, müssten hier also keineswegs abgestimmt und auch nicht in den Ausschuss überwiesen werden. Den mittleren Absatz - Frau Happach-Kasan, das haben Sie messerscharf erkannt - halte ich für politisch nicht sinnvoll und deswegen will ich ihn auch nicht.
Da ich aber ein braves Mitglied einer funktionierenden rot-grünen Koalition bin, werde ich, wie es mir nahe gelegt worden ist, auch hier für Ausschussüberweisung stimmen. Ich bin immer für den Frieden. Sie wissen das.
Für die Fraktion des SSW erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Harms das Wort. - Die Regierung kann nachher gern noch einmal offiziell das Wort nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich heute über Weltnaturerbe oder über Weltkulturerbe rede, so spreche ich über das Trilateral, also in Bezug auf alle drei Staaten. Ich sage das, damit wir uns gleich klar darüber sind. Ich rede nicht über Separatismus in Nordfriesland oder sonstwo, sondern über alle drei Staaten.
Was bei der Ausweisung als Weltnaturerbe gilt, muss natürlich auch bei der Ausweisung als Weltkulturerbe gelten: Das Ganze ist nur möglich, wenn die Bevölkerung auch zustimmt.
Die Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Bevölkerung alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Der Abschlussbericht des LANCEWAD-Projekts liegt derzeit nur in englischer Sprache vor. Dieser Abschlussbericht, der insbesondere für die Diskussio
nen vor Ort über die mögliche Ausweisung als Weltkulturerbe sehr wichtig sein kann, muss unbedingt übersetzt werden, damit jeder Bürger, jede Organisation und jeder ehrenamtliche Politiker die Chance hat, sich umfassend zu informieren.
Was die Machbarkeit eines Weltkulturerbes Wattenmeer angeht, wird im Bericht die Studie von Professor Burbridge genannt, die zu dem Urteil kommt, dass eine Ausweisung des Nationalparks Wattenmeer als Weltkulturerbe nicht ohne Weiteres in Frage kommt. Unter anderem kommt Professor Burbridge zu dem Schluss, dass das kulturelle Erbe überwiegend auf dem Festland und somit außerhalb des Nationalparks liegt.
Professor Steensen, der Direktor des Nordfriisk Instituut, hat dahingegen in seinen Ausführungen anlässlich der Anhörung zum Thema im Kreishaus in Husum andere Schlüsse gezogen. Er stellte dar, wie vielfältig die Spuren im Wattenmeer immer noch sind. Ganze Siedlungsreste sind im Wattenmeer sichtbar, die auf dem Festland aufgrund der intensiven Nutzung der Landschaft durch den Menschen so gut erhalten gar nicht mehr vorfindbar sind.
Die primäre Frage lautet also: Wo kann die Grenze für ein Weltkulturerbe gezogen werden, damit es auch den Kriterien der UNESCO standhält?
Wir wissen - das macht der Bericht auch deutlich -, dass im Falle der Anerkennung und Ausweisung des Wattenmeers als Naturerbe mit keinen weiteren Nutzungseinschränkungen zu rechnen ist, da das Gebiet schon Nationalpark ist und so entsprechende rechtliche Regelungen bestehen.
Bei der Ausweisung als Kulturerbe ist jedoch damit zu rechnen, dass die UNESCO Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes fordert, die zu Einschränkungen führen könnten. Selbst wenn sich eine mögliche Ausweisung nur auf den Bereich des Nationalparks bezöge, wären solche Einschränkungen an der Westküste nicht mehrheitsfähig. Die Diskussion hierzu an der Westküste kann ich mir schon heute lebhaft vorstellen.
Deshalb glaube ich, dass sich die Landesregierung mit den Ausweisungskriterien für ein Kulturerbe sehr genau auseinander setzen sollte, bevor wir überhaupt über den Auftrag einer Machbarkeitsstudie entscheiden. Hier besteht noch etwas Unsicherheit. Vielleicht können wir dazu im Ausschuss noch Näheres erfahren. Ich muss sagen, dass der vorliegende Bericht in diesem Punkt nicht aussagekräftig genug ist.
(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Caroline Schwarz [CDU] und Dr. Christel Happach-Kasan [FDP])
Eine Machbarkeitsstudie ist erst dann sinnvoll, wenn wirklich eine reelle Chance für die Ausweisung als Kulturerbe besteht. Ansonsten kaufen wir die Katze im Sack. Deshalb muss im Vorwege zweierlei geschehen: Erstens müssen die Anforderungen für ein Weltkulturerbe ermittelt werden und zweitens muss man erst einmal ermitteln, ob die UNESCO überhaupt ein Interesse an der Ausweisung als Weltkulturerbe zeigt. Erst wenn die positive Einstellung der UNESCO hierzu feststeht, kann man darüber nachdenken, eine teure Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Die derzeitige Situation macht deutlich, dass die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist. Ob und wie ein Weltkulturerbe ausgewiesen werden kann, müssen vor allem die Diskussionen an der Westküste zeigen. In diesem Zusammenhang ist es für uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Westküste in diesen Prozess aktiv mit eingebunden werden. Nur so erreichen wir die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung.
Ebenso ist die Diskussion hinsichtlich der Ausweisung des Wattenmeeres als Weltkulturerbe derzeit nicht abgeschlossen. Auch hier gilt, dass auf jeden Fall die Bevölkerung in den Diskussionprozess eingebunden werden und mit der Ausweisung einverstanden sein muss.
Es wartet noch ein gehöriges Stück Arbeit auf die Landesregierung. Hier ist noch lange nicht genug getan worden.
(Beifall beim SSW, vereinzelt bei der CDU und Beifall der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan [FDP])