Es wird zu Recht davon ausgegangen, dass die über die steuerfreien Anteile hinausgehenden Entschädigungsanteile nicht Kosten ausgleichen, sondern Entgelt sind, Entgelt für Zeit, Arbeitsaufwand und Verdienstausfall. Das ist ja auch in Ordnung so. Die schleswigholsteinische Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführer in den freiwilligen Feuerwehren sagt das übrigens ganz deutlich.
„Die pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist von Sozialversicherungsbeiträgen auch insofern freizustellen, als nach allgemeiner Lebenserfahrung üblicherweise von einem Anerkennungsobulus ausgegangen werden kann.“
Meine Damen und Herren, bei Entschädigungen in vierstelliger und zum Teil fünfstelliger Höhe - Sie haben nach Beispielen gefragt, ich habe schon dazwischengerufen, dass die KV-Vorsitzenden in aller Regel Entschädigungen in fünfstelliger Höhe monatlich erhalten - kann wohl kaum von einem Anerkennungsobulus die Rede sein.
Ich stelle nicht die Berechtigung der Entschädigungshöhe infrage, wohl aber diese Form der Verniedlichung.
Soweit es bei dem CDU-Antrag und dem BayernAntrag im Bundesrat nicht vordergründig darum geht wie bei Ihnen, Herr Dr. Garg -, die Neuregelung des 630-DM-Gesetzes einmal mehr zu verteufeln und Besitzstände unter der Flagge des Ehrenamtes zu wahren, tragen beide Anträge - das möchte ich hier dann genauso deutlich sagen - immerhin dazu bei, eine notwendige Diskussion in Gang zu setzen.
Denn für die Zukunft ist die Frage zu klären, wie ehrenamtliche, freiwillige Arbeit und Erwerbsarbeit inhaltlich und rechtlich gegeneinander abzugrenzen sind, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen daraus abzuleiten sind und welche Anreize generell auch jenseits der Aufwandsentschädigung sinnvoll sind,
zum Beispiel die Sozialversicherung für nicht erwerbstätige Ehrenamtler. Diese Fragen stellen die Anträge der CDU und der CSU aus Bayern nicht. Die Innenministerkonferenz hat die Bundesregierung aufgefordert, an einer Lösung speziell für die ehrenamtlich tätigen Wehrführer zu arbeiten. Für eine solche Lösung ist eine differenzierte Vorbereitung notwendig. Deshalb freuen wir uns, dass es die Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ gibt. Sie ist das geeignete Instrument für die Erarbeitung differenzierter und ich füge ausdrücklich hinzu - zeitnaher Lösungsvorschläge an die Politiker.
Ein letzter Satz: Der Vorsitzende dieser Enquetekommission ist der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Dr. Bürsch. Wir sollten dies gemeinsam zu nutzen wissen im Interesse des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich verwundert diese Diskussion doch in weiten Teilen. Das will ich hier einmal klar und deutlich sagen. Hier wird von der linken Seite des Hauses der Regelungsbedarf angesprochen und gleichzeitig
Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass wir uns im letzten Jahr im Ausschuss mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben. Dort haben wir uns noch einmal mit der Rechtslage beschäftigt. Die Einwände, die uns heute von Ihnen, Frau Ministerin und Frau Kollegin Birk, vorgestellt wurden, sind damals mit keinem Wort erwähnt worden. Diese Bedenken kamen nicht.
Wenn Sie von fünfstelligen Aufwandsentschädigungen sprechen, Frau Ministerin, dann ist Ihnen auch klar, dass derjenige, der diese Aufwandsentschädigung bekommt, sie versteuert, und bei der Höhe nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist. Damit gehört er gar nicht hier hinein.
Außerdem - darüber werden wir uns auch klar sein -: Die Masse der ehrenamtlich Tätigen ist das auf alle Fälle nicht.
Es geht hier - das hat auch die Kollegin vom SSW deutlich gemacht - um eine Vielzahl von Menschen in den Sportvereinen, die als Übungsleiter tätig sind, die jetzt von ihrer Aufwandsentschädigung Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Gleichzeitig wird der Sportverein als Arbeitgeber noch einmal in die Pflicht genommen. Es ist also eine Doppelbelastung in diesen ehrenamtlichen Bereichen. Das kann doch keinen Sinn machen. Das kann auch durch den Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen sein.
Es verwundert mich schon, wenn Sie hier die Innenministerkonferenz als Ort der weiteren Diskussion ansprechen und mit keinem Wort den Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialordnung erwähnen, der sich am 4. Mai 2000 auch mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Es wäre interessant gewesen, wenn Sie uns hier die Ergebnisse dargestellt hätten.
Der bayerische Antrag steht. Ich bin gespannt, wann er für die Tagesordnung des Bundesrates angemeldet sein wird. Ich bin auch gespannt, ob der SchleswigHolsteinische Landtag dann schon zu einer Meinungsbildung und einer Beschlussfassung gekommen sein wird.
Was Sie hier machen, ist ein Verzögern, ein Taktieren und ein Hinhalten. Jetzt gehen Sie doch endlich einen
Schritt nach vorn und stimmen Sie unserem Antrag zu. Lassen Sie uns über die Sache abstimmen und damit wirklich eine Lanze für das Ehrenamt brechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, warum Sie sich so fürchterlich aufregen, Herr Maurus.
Ich habe ja gesagt, was zu tun ist. Es muss zwischen Erwerbsarbeit und ehrenamtlich entgoltener Tätigkeit abgegrenzt werden. Dies müssen wir leisten.
Davon steht in dem Antrag Bayerns kein Wort. Es ist nicht einmal die leise Frage gestellt: Wie grenzt sich Ehrenamt möglicherweise von einer solchen anderen Tätigkeit ab? - Genau das ist die gesellschaftliche Aufgabe, vor der wir stehen; auch bei Übungsleitern, Wehrführern und so weiter.
Die zweite Aufgabe ist, sich um die Ehrenamtler zu kümmern, die bis jetzt Geld mitbringen, statt Aufwand entschädigt zu bekommen. Diese Personen haben Sie völlig vergessen.
Jetzt will ich Ihre Frage beantworten, was denn der Arbeits- und Sozialausschuss gesagt hat. Er hat genau dieses an dem Antrag Bayerns bemängelt, nämlich dass die entscheidenden Fragestellungen nicht einmal aufgeworfen, geschweige denn Lösungsmöglichkeiten angedeutet worden sind, wie man das differenziert. Der AS-Ausschuss hat das Ganze vertagt, da die Sache unzureichend und von daher nicht entscheidungsreif ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, langsam finde ich es peinlich, wie Sie sich hinter Ausflüchten verstecken.
Wenn Sie sich nicht verstecken, dann kann ich nur sagen: Sie haben den Antrag aus Bayern nicht gelesen.
Er hat es überhaupt nicht notwendig zu definieren, weil er die Klippe, die Sie sehen, elegant umgeht. Ich will das auch begründen. Er sagt auf der einen Seite, dass die ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei sein soll, und stellt auf die Helfer ab. Auf der anderen Seite legt er aber Höchstbeträge von 300 DM beziehungsweise die Erhöhung von 300 DM auf 600 DM fest. Das bedeutet im Klartext, dass diese Steuerfreiheit maximal für zwölf mal 600 DM entstehen könnte. Dies ist durchaus noch im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit, über die wir hier sprechen.