Nun liegt uns aber ein Änderungsantrag der CDU zum Nachtragshaushalt vor. Wir hätten uns gewünscht, dass wir die Richtung dieses Antrages im Finanzausschuss hätten diskutieren können.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass wir den Antrag vorher bekommen hätten. Indem wir diesen Antrag jetzt kurz vor der Haushaltsberatung bekommen haben, bekommt der Antrag eher Symbolcharakter. So verstehen wir ihn auch. Ich habe den Antrag erst jetzt gesehen. Weil er aber das ausspricht, was ich soeben als Problem in meiner Rede hervorgehoben habe, werden wir ihm zustimmen. In der Schlussabstimmung auch das muss ich deutlich machen - werden wir dennoch für den Nachtragshaushalt stimmen. Denn der Nachtragshaushalt ist ein Kompromiss und wir wollen, dass sich auf jeden Fall etwas bewegt im Polizeibereich und bei der Werftenhilfe.
Der Nachtragshaushalt stellt somit das Spannungsfeld dar, in dem sich Politik bewegt. Laut Bismarck ist Politik immer die Kunst des Möglichen. Für den schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme war Politik immer, etwas zu wollen. Die dänische Verbraucherministerin Ritt Bjerregaard sagt: Politik ist kein Kaffeekränzchen.
Vor diesem Hintergrund stehen wir dazu, dass wir für den Haushalt 2001 gestimmt haben. Wir stehen auch dazu, dass wir als verantwortungsbewusste Partei den Nachtragshaushalt mittragen.
Meine Damen und Herren! Mir liegen noch drei Wortbeiträge von Regierungsmitgliedern vor. Ich beabsichtige, diese zuzulassen, und weise darauf hin, dass nach § 56 Abs. 6 den Fraktionen danach noch einmal die gleiche Redezeit zur Verfügung steht. Sie muss selbstverständlich nicht ausgeschöpft werden. Als Erstes erteile ich Herrn Minister Möller das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, aber die Aussagen zur LEG und zum rechtsstaatlichen Handeln der Landesregierung erfordern eine Antwort.
Was den LEG-Anteilsverkauf angeht, haben wir eben nicht, wie die Opposition es gefordert hat, Wohnungsbestände verkauft, sondern in völliger Übereinstimmung mit Beschlüssen des Landtages eine Minderheitsbeteiligung verkauft. Das ist ein großer Unterschied. Bei Minderheitsverkäufen ist es branchenüblich, dass beim Kaufpreis Abschläge hinzunehmen sind.
Für den Fall übrigens - was ich nicht hoffe -, dass der Landtag einmal zu einer anderen Entscheidung kommt, würde nachgezahlt.
Ich will hier nicht Aktionärsbriefe kommentieren. Herr Kubicki, da sie sich immer als Guru der Wirtschaftspolitik gerieren, glaube ich schon, dass Sie den Unterschied zwischen Bruttoimmobilienvermögen und dem Ergebnis eines Ertragswertverfahrens kennen.
Es ist auch das gute Recht der FDP, ihre Fragen wann und wo immer zu stellen. Ich stelle eines fest: Im Finanzausschuss sind alle gestellten Fragen, auch die der FDP, von Herrn Dr. Hellberg, von unserem Gutachter und vom Finanzministerium beantwortet worden.
Auch das Bewertungsverfahren ist erörtert worden. Sie wissen, dass auch der Rechnungshof das Ertragswertverfahren für das geeignete Verfahren hält, wenn man Unternehmensanteile verkauft. Der Rechnungshof hat allerdings gesagt: Wenn wir zehn Jahre später verkaufen würden, wäre der Wert höher.
Aber das Verfahren ist unumstritten. Das Gutachten haben wir ausgehändigt; Herr Kubicki, ich gehe davon aus, dass nicht nur Herr Dr. Garg, sondern auch Sie Gelegenheit hatten, das einzusehen.
Ich sage noch einmal: Unter Berücksichtigung der Abschläge hat die vorweggenommene Entnahme von 250 Millionen DM natürlich eine Bedeutung, natürlich hatten die Verbindlichkeiten von 1,4 Milliarden DM und natürlich hat der strategische Abschlag eine Bedeutung.
die 216 Millionen DM ein guter Verkaufspreis sind, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerung von Ihnen, Herr Kubicki, als sie 1998 gesagt haben: Wenn ihr jetzt die 250 Millionen DM Reserven hebt, quetscht ihr das Unternehmen aus wie eine Zitrone; ihr findet überhaupt keinen Partner! Auch vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Kayenburg, noch im Dezember gesagt haben, die 200 Millionen DM wären ein Märchen, und mir Wirklichkeitsverlust bescheinigt haben.
oder Sie unterlassen die nicht gerechtfertigte Behauptung, Millionenvermögen würden verschleudert oder mögliche Kaufpreise nicht erzielt.
(Martin Kayenburg [CDU]: Der hat aber nicht zu viel verschleudert! - Zuruf des Abge- ordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, kurz zu den mahnenden Worten von Herrn Kubicki zur Rechtsstaatlichkeit etwas zu sagen. Sie können sicher sein, dass sich die Landesregierung ausschließlich auf der
Grundlage des Rechts bewegt und absolut rechtsstaatlich verhält. Das gilt für mich in ganz besonderem Maße. Jeder, der meinen Lebensweg kennt, dürfte daran keinen Zweifel haben.
Erstens. Wir haben im Kabinett beschlossen, dass wir zur Problematik der Rasterfahndung in der nächsten Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf beschließen, den ich im Zusammenwirken mit Frau Lütkes vorlegen soll. Wenn der Gesetzentwurf im Kabinett Zustimmung findet, wird er dem Landtag zugeleitet. Dann steht es in Ihrer Macht, über diesen Gesetzentwurf zu befinden, schnell oder weniger schnell - das liegt ausschließlich in der Verantwortung des Landtages.
Bis dahin können wir - das ist die gesetzliche Lage; darauf wurde ja abgestellt - nach §§ 192, 193 des Landesverwaltungsgesetzes einen Datenabgleich zur Gefahrenabwehr in einem gewissen Umfang vornehmen, nämlich dann, wenn die Aufgabenerfüllung aufgrund der jeweils gegebenen Lage dies erfordert. Das tun wir auf der Grundlage des geltenden Rechts und darüber hinaus geht eben nichts.
Zweitens. Herr Kubicki, außerdem haben Sie etwas zur Visaerteilung gesagt. Sie wissen, dass nicht wir die Visa zu erteilen haben, sondern dass es ein Vorschlag des Bundes ist. Wir haben nur unsere Meinung dazu artikuliert. Gemeint ist, dass bei der Visaerteilung deutlicher als bisher Besuchszweck und Aufenthaltsort nachgefragt und gegebenenfalls überprüft werden.
Dies hat nicht nur Bedeutung für die Bekämpfung des Terrorismus, sondern auch für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Wir alle wissen, dass beides eng verwoben ist. Der Terrorismus muss sich Geld besorgen, daher ergibt dies einen Sinn. Wir haben in der Tat marodierende Banden bei uns, die mit Visa ins Land gekommen sind und jetzt nicht auffindbar sind. Das ist ein Problem. Wenn die Visaerteilung auf rechtsstaatlicher Grundlage so durchgeführt wird, dass ein besseres Aufspüren von solchen Menschen in unserem Land möglich wird, dann ist das in der Lage, die wir nun einmal haben, überhaupt nicht zu beanstanden.
Drittens. Zur Regelanfrage bei der Einbürgerung sage ich: Wir führen zurzeit eine solche Anfrage nur mit Einwilligung der Betroffenen durch, allerdings auch nur in sehr begrenztem Umfang, weil das Personal dazu gar nicht da ist. Sie haben das richtig bemerkt. Will man die Regelanfrage für das Einbürgerungsverfahren - ich habe nie etwas anderes gesagt durchführen, dann braucht man Personal. Herr Kubicki, das ist völlig richtig. Im Übrigen steht das in der
Kabinettsvorlage, die auch Grundlage der Pressekonferenz war. Auch darüber werden wir in den nächsten Wochen diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Justizministerin und als stellvertretende Ministerpräsidentin in völliger Übereinstimmung mit Heide Simonis deutlich sagen, dass die Landesregierung sich gerade in Anbetracht der äußeren Bedrohung darum bemüht - und auch erfolgreich darum bemüht hat -, den Rechtsstaat zu wahren und den Maßnahmenkatalog differenziert zu betrachten, rechtsstaatliche Kriterien einzuhalten und insbesondere das Merkmal der Verhältnismäßigkeit als Prüfungsmaßstab nicht außer Acht zu lassen, sondern anzulegen.
Herr Kubicki, gerade in Bezug auf unsere sonst bestehende Übereinstimmung über den Rechtsstaat und liberale Rechtspolitik war ich über Ihren Beitrag etwas enttäuscht. Dies bezieht sich nicht auf Hamburg. Das stelle ich anheim. Der Maßnahmenkatalog, der auf dem Tisch liegt, ist differenziert zu betrachten. Die Dinge, die man auf keinen Fall mitmachen darf und die den Rechtsstaat gefährden, müssen auch gemeinsam bekämpft werden.
Ein gutes Beispiel dafür ist die sehr weite Fassung des § 129 b Strafgesetzbuch. Die Landesregierung hat hier in großer Übereinstimmung deutliche Worte gefunden. Ich spreche von der sehr weiten Fassung des § 129 b Strafgesetzbuch, der Ihnen als Gesetzentwurf vorliegt. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat einverständlich vorgeschlagen, das Merkmal „werben“ in § 129 und in § 129 b Strafgesetzbuch durch „anwerben“ zu ersetzen. Ich erspare mir lange Ausführungen über die zugrunde liegenden Rechtsprechungen. Wenn ich den Herrn Fraktionsvorsitzenden der FDP anschaue, dann glaube ich, dass Sie sehr genau wissen, dass gerade in diesen beiden Merkmalen die Gefahr des Gesinnungsstrafrechts mit transportiert wird. Wir bemühen uns sehr - und ich hoffe, erfolgreich -, auf Bundesebene gerade diese Ausweitung des § 129 b auf das Ausland und auf Vereinigungen im Ausland zu verhindern.
Ich habe nur eine Bitte an Sie, Frau Ministerin! Wir sind nicht alle Juristen und insofern möchte ich Sie ganz herzlich bitten, anstatt den § 129 b oder sonst irgendetwas zu nennen, das, was dahinter steht, mit Inhalt zu füllen.
- Gern. Manchmal geht die Juristin mit einem durch. Ich bitte um Entschuldigung. Wenn es um den Rechtsstaat geht, versteckt man sich manchmal hinter Paragraphen, aber darum geht es mir gerade nicht. Es geht um Kriminelle und terroristische Vereinigungen. Das deutsche Strafrecht ist sehr viel weiter als das europäische. Bei der vorgeschlagenen Neuregelung geht es darum, das sehr weite deutsche Strafrecht auch auf Vereinigungen im Ausland auszudehnen. Sowohl in der Literatur als auch in der politischen Auseinandersetzung wird davor gewarnt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat diese Warnung in einen Änderungsantrag einfließen lassen, um deutlich zu machen, wo die Grenzen sind.