Protocol of the Session on July 13, 2001

Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass das Problem der sexuellen Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen nach wie vor nicht adäquat gelöst ist. Dieses Thema stellt immer noch ein Tabu im Tabuthema der sexuellen Gewalt gegen Mädchen und Frauen generell dar, obwohl sich die gesellschaftliche Diskriminierung behinderter Frauen hier von der krassesten Seite zeigt.

Bis vor kurzem wurde diese Form des Missbrauchs öffentlich fast gar nicht wahrgenommen, geschweige denn, dass man darüber gesprochen hat. Dabei ist zu bedenken, dass gerade die dramatische Situation dieser Frauen und Mädchen mit Behinderungen die gesellschaftliche Isolation und die enge Begrenzung des sozialen Radius auf Herkunftsfamilie und Betreuer, diese zwar schützen kann und auch schützen soll, gleichzeitig aber die Betroffenen umso stärker den Bezugspersonen oder professionellen Betreuungspersonen ausliefert. Der an sich schützende Rahmen in den jeweiligen Einrichtungen kann dann sehr schnell in eine bedrängende Situation umschlagen. Hier muss ein neuer Denkansatz her, um dieses Dilemma zu lösen.

Machen wir uns nichts vor: Die Brisanz der Problematik wird dann sichtbar, wenn die Hälfte der befragten Einrichtungen angibt, dass Fälle von sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung bekannt seien und 64 % der befragten Frauen mit Behinderungen einmal oder mehrmals in ihrem Leben sexuelle Gewalt erfahren mussten. Offensichtlich spielt diese Problematik der sexualisierten Gewalt eben doch auch in stationären Einrichtungen eine gravierende Rolle. Wir können also nicht ausschließen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch in den Einrichtungen für Behinderte verletzt wird.

Was also sollte bei dem Vorankommen hinsichtlich von Lösungsstrategien bedacht werden? Wir dürfen bei Hilfsangeboten nie vergessen, dass sich auch die Mitarbeiter im Behindertenbereich im Umgang mit dieser Problematik oftmals extrem verunsichert, auf sich gestellt und isoliert fühlen. Die Problematik wird oftmals auf dem Rücken der engagierten Betreuer ausgetragen. So gibt es beispielsweise zu dieser Thematik bis heute kaum ausdifferenzierte Überlegungen zur Frage, wie in Wohneinrichtungen für Behinderte angemessen mit sexuellen Gewalterfahrungen von Bewohnerinnen umgegangen werden kann. Zwar wird im Bericht der Landesregierung immer auf die Zugänglichkeit für Mädchen und Frauen mit Behinderungen zu Beratungsstellen hingewiesen. Doch ich frage Sie, Frau Ministerin: Besteht dieser Zugang tatsächlich in jedem Fall?

(Dr. Heiner Garg)

Von vielen Anlauf- und Beratungsstellen wird tatsächlich angegeben, dass diese für alle von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen offen stehen. Doch bei genauerem Hinsehen ist es zumindest fraglich, ob die dort an die Mädchen und Frauen mit Behinderungen gesteckten Anforderungen - hier sehe ich das Problem insbesondere bei denjenigen mit geistiger Behinderung - nicht schlichtweg zu hoch sind, sodass sie die vorhandenen Beratungsangebote im Prinzip gar nicht wahrnehmen können.

Der Zugang zu Hilfseinrichtungen muss deshalb aus unserer Sicht so verbessert werden, dass die betroffenen Personen, die gerade durch ihre Behinderung häufig von ihrer Bezugsperson abhängig sind, unabhängig von diesen Hilfe erhalten können. Darüber hinaus muss die Kommunikation zwischen der beratenden Stelle und den betroffenen Frauen verbessert werden. Oftmals besteht doch das Problem, dass keine gemeinsame Kommunikationsebene mit der Klientin gefunden werden konnte und den jeweiligen Beratern die Erfahrung für speziell diese Hilfe Suchenden fehlte. Eine intensivere Vernetzung mit spezialisierten Beratungsangeboten ist deshalb dringend erforderlich. Denn bei vielen Angeboten besteht immer wieder das Problem, dass die von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung oftmals in erster Linie als geistig Behinderte und nicht oder erst in zweiter Linie als Frauen wahrgenommen wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie es mir, in der letzten halben Minute meiner Rede - ähnlich wie die Kollegin Schwarz - auf eine Erfahrung im Ausschuss hinzuweisen, die zu den schlimmsten in meiner relativ kurzen Zugehörigkeit zum Landtag gehörte: Auch ich habe sehr wohl vernommen, dass sich das zuständige Ministerium sehr lobend über die Arbeit von Mixed Pickles ausgelassen hat, und sehe, wie notwendig das Beratungsangebot war, wie qualifiziert hier Beratung geleistet wird und dass dieses Beratungsangebot vor allen Dingen von denjenigen genutzt wird, für die es gedacht ist.

Ich finde es für einen Sozialpolitiker einfach schmerzlich - völlig egal, aus welcher politischen Ecke er kommt -, dass die Quintessenz dieses Lobes lautet: Wir können diese Beratungseinrichtung, die offensichtlich dringend notwendig ist, nicht länger finanzieren. Ich appelliere nicht nur an die Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses, sondern auch an Sie, Frau Ministerin, alles Mögliche möglich zu machen, damit Mixed Pickles seine Arbeit eben gerade nicht einstellen muss, sondern dass Mixed Pickles die wertvolle Arbeit fortsetzen kann.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei CDU und SSW)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Fröhlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Bericht zum Thema sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen, für den ich mich bedanken möchte, dass und wie er erstellt worden ist, kommt zu folgenden Grundaussagen: Frauen und insbesondere Mädchen mit Behinderungen sind die am stärksten gefährdete Opfergruppe, wenn es um Ausübung sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauch geht. Dabei ist nicht in erster Linie ihre Behinderung im Sinne einer Hinderung, sich aktiv zur Wehr zu setzen, der Grund hierfür, sondern vielmehr die Situation und das gesellschaftliche Umfeld, in dem sie leben.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden in erster Linie über ihre Behinderung definiert und erst in zweiter Linie - wenn überhaupt - als weibliches und damit sexuelles Wesen. Sie werden damit aus zwei Gründen nicht als vollwertig und selbstbestimmt, sondern als ein minderwertiger Objektstatuts der Verfügbarkeit wahrgenommen.

Bei Mädchen mit Behinderungen kommt verschärfend hinzu, dass sie noch sehr jung sind und in der Beziehung zu den Tätern fast immer in einem einseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen, das als ungleichgewichtiges ein nicht gleichberechtigtes Verhältnis darstellt.

Betreuer, Pflege, Ärzte und Angehörige bewegen sich in einem Schonraum, der sie vor dem Entdecktwerden schützt und durch eine latent bestehende Unglaubwürdigkeit der Opfer zusätzlich verstärkt wird. Dann kommen solche Sprüche - wir alle kennen sie -: Wer findet schon eine behinderte Frau sexuell attraktiv? Das hat der Mann doch nun wirklich nicht nötig! Die sollen doch froh sein, wenn sich überhaupt ein Mann für sie interessiert! Das hat sie sich doch alles nur zusammengesponnen, und wenn, die kriegen das doch gar nicht richtig mit und außerdem hat sie sich ja auch gar nicht gewehrt. - Wir alle kennen solche Sprüche und wir wissen, wie schwer es manchmal ist, sich solchen Sprüchen entgegenzusetzen.

Hinzu kommt, dass die Pflege und Behandlung von behinderten Frauen - auch die intimsten Verrichtungen - in den wenigsten Fällen von weiblichem Personal durchgeführt wird, sondern von Zivildienstleistenden, also von männlichen Pflegern, und von Ärzten. Behinderte Frauen sind es also gewohnt, dass Männer mit ihrem Körper oft gegen ihren Willen umgehen. Sie sind es gewohnt, dass solche Verrichtungen unange

(Irene Fröhlich)

nehm, schmerzhaft und öffentlich sind. Sie lernen, dass anscheinend andere Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Sexualität zu verfügen, und die Menschen in ihrem sozialen Umfeld lernen das auch.

Gegen dieses Selbstverständnis und gegen diese Fremdsicht müssen wir alle im Konkreten und in den Köpfen und Herzen arbeiten. Dies ist ein Ziel, das sich hinter Empowerment verbirgt, für das Selbsthilfegruppen, Initiativen und Autonomiebewegungen kämpfen.

In Amerika und in den Niederlanden sind uns die Menschen schon wieder einmal mehr voraus. Wir müssen den Weg der Öffnung des Themas also weiter mutig beschreiten. Wir müssen auch - das ist noch viel wichtiger - die vorhandenen Strukturen durch systematische Information und Fortbildung sensibilisieren und die Hilfeangebote für betroffene Frauen ausbauen. Das ist eine wichtige Aufgabe für alle Träger in diesem Arbeitsbereich und sollte vom Land entsprechend gefördert werden.

Einige Institutionen sowohl im Bereich der Behindertenhilfe als auch im Bereich der Frauenberatungsarbeit und im Kinder- und Jugendschutz leisten hier beispielhafte Pionierarbeit. Diese Kompetenzen sollten wir nutzen und die Erkenntnisse dieser Arbeit in die systematische Vernetzung eintragen. Eine ganz besondere Rolle - das wurde hier schon gesagt - kommt in diesem Zusammenhang der Arbeit von Mixed Pickles zu. Ich will hier jetzt abkürzen. Es ist fast alles gesagt worden. Der Sozialausschuss hat sich dankenswerterweise intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Das finde ich auch weiter helfend und gut und er hat ein eindeutiges Votum abgegeben.

Aber wir müssen uns klarmachen und uns darüber Gedanken machen - das sage ich in diesem Zusammenhang einmal -, welche Konsequenzen eigentlich mit der Einrichtung eines Modellprojektes verbunden sind. Wir sind in die Pflicht genommen, schon vor Beginn einer Modellphase den Fahrplan dafür aufzustellen, ob und ab wann und vor allem wie die entsprechende Arbeit nach Beendigung der Modellphase in eine Regelarbeit fortgeschrieben werden kann, denn ohne dieses handeln wir verantwortungslos gegenüber den Menschen, die in den Modellprojekten tätig sind, und gegenüber den Menschen, die auf die Arbeit der Modellprojekte angewiesen sind. Beides können wir nicht wollen.

Insofern nehme ich die Ministerin hier auch ein bisschen in Schutz, denn es ist klar, es war ein Modellversuch. Wir haben den Modellversuch um ein weiteres Jahr verlängert. Wir müssen jetzt schauen, wie wir damit weiter umgehen. Solange der Landtag die Ministerin nicht auffordert zu klären, wie in Zukunft mit diesem Modell umzugehen ist, wie eine Regelfinanzie

rung zu leisten ist, so lange muss die Ministerin es als Modell behandeln. Das verstehe ich schon.

Wir sind der Meinung, dass darüber nachgedacht werden kann und sollte, ob diese Arbeit in Kooperation und Anbindung mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung fortgeführt werden kann. Hiermit darf auf keinen Fall eine Gefährdung des gewollten feministischen Ansatzes verbunden sein, sondern das Ziel muss eine gegenseitige Befruchtung der Arbeit und die Nutzung von Synergieeffekten im Interesse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen sein. Wir sind auch der Meinung, dass es auf jeden Fall Zeit ist, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die Behindertenverbände und Organisationen sowie die Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe selbst parteilich für und mit Frauen und Mädchen mit Behinderungen aktiver werden müssen, als sie es in der Vergangenheit manchmal waren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Anfang meiner Rede steht der Schluss des Berichts:

„Die Ausführungen belegen..., dass die Aktivitäten insbesondere von Mixed Pickles im Bereich der Frauenarbeit, des Kinderschutzzentrums Kiel und der Träger der Behindertenhilfe erste Schritte in die richtige Richtung sind.“

Der Bericht zeigt auf, was in den letzten Jahren im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen geschehen ist. Es wurde das Problembewusstsein geschärft, denn bei Frauen mit Behinderung ist durch ihre spezifischen Lebensumstände, wie das Angewiesensein auf Betreuungspersonen, das Risiko sexueller Gewalt erhöht. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die diesen Bericht erstellt haben.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Bereits bei der Definition von Missbrauch zeigt sich diese besonders schwierige Lage. Missbrauch liegt bereits dann vor, wenn der Täter eine Lage oder seine Stellung beziehungsweise das Verhältnis zum Opfer ausnutzt. Beim Missbrauch geht es um ein Benutzen des Opfers, das durch eine Herabwürdigung zum Objekt fremd definierter sexueller Motive wird.

(Silke Hinrichsen)

Für einen Menschen, der häufig oder ständig fremdbestimmt wird, ist es deshalb besonders schwierig, so etwas zu erkennen und sich zu wehren. Die erlebte Körpererfahrung, die häufig auch Grund für die Ausgrenzung in der Gesellschaft und die ständigen Untersuchungen von klein auf sind, führen häufig dazu, dass die eigenen Kompetenzen im Umgang mit der Behinderung und dem eigenen Körper nicht anerkannt werden. Erschreckend ist, was Untersuchungen zeigen: Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung sind genauso besonders gefährdete Opfer wie Frauen, die in Einrichtungen aufwachsen. Wie immer stammen die Täter in der Mehrzahl aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Das Körperbewusstsein ist dadurch eingeschränkt, dass ständig eine Fremdbestimmung über den Körper stattfindet. Ich zitiere nunmehr aus dem Bericht die Aussage einer Betroffenen: „An mir darf jede und jeder herumfummeln: der Arzt, der Pfleger, die Krankenschwester und der Therapeut."

Wichtig ist deshalb, wie ja auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung unterstreicht, eine Richtungsänderung in der gesamten Behindertenhilfe: Das Empowerment muss gefördert werden und die Nutzerinnen müssen zu selbstbewusst handelnden Subjekten ihrer eigenen Bedürfnisse qualifiziert werden, statt die Tradition der umhegten Betreuungsobjekte fortzusetzen.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

In Schleswig-Holstein hat besonders die Institution Mixed Pickles aus Lübeck eine ganz hervorragende Arbeit zur Fortbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen geleistet. Dafür danke ich dem Verein ganz besonders.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW], Wolfgang Baasch [SPD], Günter Neugebauer [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mixed Pickles ist aber leider als Modellversuch konzipiert worden und wie bei jedem Modellversuch stellt sich beim Auslaufen der Modellphase die Frage, wie es weitergeht. Denn dass es weitergehen muss, daran gibt es keinen Zweifel. Eine Ansiedlung der Koordination und Vernetzung beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung halten wir nicht für möglich. Anderenfalls wäre der Weg eröffnet, dass dem Beauftragten noch weitere Verbandsarbeit übertragen wird.

Dies kann aber nicht seine Aufgabe sein. Die Koordinationsfunktion von Mixed Pickles ist zwar noch in den Anfängen, aber es wäre sicherlich sinnvoller, die bereits bewährte Arbeit dieser Gruppe zu nutzen. Wir

müssen deshalb versuchen, diese Arbeit aufrechtzuerhalten. Sollte das aber in dieser Form nicht mehr möglich sein, wäre es sinnvoll, an eine Übernahme durch einen bereits vorhandenen Träger der Behindertenhilfe zu denken. Das Beste wäre aber, wie gesagt, Mixed Pickles bliebe bestehen

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

und die Behindertenverbände unterstützten diese Arbeit mehr als bisher. Dass diese Unterstützung bislang nicht sehr groß ist, zeigt dieser Bericht leider auch.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass alle Parteien Mixed Pickles bei den kommenden Haushaltsberatungen unterstützen werden und dass die Projekte somit weiterlaufen können.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Lütkes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema sexuelle Gewalt ist heute kein Tabu mehr. Sie haben es mehrfach zitiert und auch als eigene Auffassung hier dargestellt. Allerdings ist das Thema Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen und gerade das Thema sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen immer noch ein Randthema. Weil das so ist, bedanke ich mich ausdrücklich für die heutige Debatte. So kurz sie ist, so wichtig ist sie.

Unser Bericht, der Ihnen vorgelegt worden ist - Sie haben es dankenswerterweise noch einmal hervorgehoben -, ist ein ehrlicher Bericht, der die Wirklichkeit darstellt und der auch sehr deutlich macht, dass gerade die Debatte um sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen und dass auch die diesbezügliche Arbeit erst am Anfang stehen. Insofern kann der Bericht mit einem klaren Blick auf die Wirklichkeit und auf der Basis eines in der Bundesrepublik nicht hinreichenden Datenmaterials Hinweise geben und Bestandsaufnahmen machen, aber keinen abschließenden Bericht darstellen und auch keine abschließenden Konzepte vorlegen. Es war sehr wichtig, dass Sie ihn noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben, und es ist auch für mein Haus und für die mit diesem Thema beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig, den deutlichen Dank und die Anerkennung für diesen Bericht zu hören. Ich werde dies gern weitergeben.

Wir haben Ihnen in dem Bericht dargestellt, dass sich die gesellschaftliche Gesamtsituation verändert hat,

(Ministerin Anne Lütkes)

dass sich auch die Gesetzessituation verändert hat und dass sich insbesondere die gesellschaftspolitische, aber auch die faktische Arbeit in Schleswig-Holstein positiv entwickelt haben. Dass dies unbestritten insbesondere dem Engagement der Selbsthilfeinitiativen behinderter Menschen zuzuschreiben ist, aber auch dem Engagement der Frauenberatungsstellen, der Frauenhausarbeit und der Kinder- und Jugendschutzarbeit, ist sicherlich von allen unbestritten und verdient den ausdrücklichen Dank aller, die sich mit diesem Thema beschäftigen, eigentlich den ausdrücklichen Dank der Gesellschaft. Aber darauf wird man vielleicht noch etwas warten müssen.