Das eine sind Energiesteuern, sprich: Ökosteuern. Die Alternative ist eine Anpassung der Mehrwertsteuer an das europäische Niveau. Das sind die beiden Dinge, über die wir einmal ehrlich reden müssen.
Ich bedanke mich bei Herrn Wadephul dafür, dass er genickt hat. Wenn wir darüber reden, dann müssen wir auch klar sagen, dass es zwei unpopuläre Dinge gibt. Der Politiker, der das in der Vergangenheit als erster angesprochen hat, hat dafür massiv Prügel bezogen.
Ich erinnere mich übrigens gut daran, Herr Garg, dass Ihr ehemaliger Parteivorsitzender, Hans-Dietrich Genscher, nach seiner Ministerzeit deutlich gesagt hat, dass wir die Ökosteuer anheben müssen, um die Sozialabgaben zu senken. Ich kann mich auch daran erinnern, dass der ehemalige Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Schäuble, die Auffassung vertreten hat, dass die Ökosteuer eingeführt werden muss, um die Sozialabgaben zu senken.
Ich kann mich auch daran erinnern, dass Herr Biedenkopf vor einigen Jahren vorgeschlagen hat, die Rentenbeiträge drastisch zu senken und dafür die Mehrwertsteuer auf europäisches Niveau anzuheben. Leider haben alle diese Politiker in ihrer Partei keine Mehrheit gefunden. Ich glaube, Herr Biedenkopf war im Parteivorstand der CDU mit seiner Stimme allein.
Das alles sind grüne Konzepte, für die wir seit Jahren eintreten. Ich begrüße jeden, der auf unsere Seite tritt und uns dabei unterstützt.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir begrüßen auch jeden, der Ihnen in die Seite tritt, Herr Hentschel!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beantwortung der Großen Anfrage der FDP zur Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein hat der Kollege Garg in einer Pressemitteilung bereits ausführlich vorgestellt und kommentiert.
Dabei bemängelte er unter anderem, dass die Landesregierung 29 von 37 Fragen mangels Daten nicht beantworten konnte. Im ersten Moment scheint dies angesichts der Thematik auch nicht zufriedenstellend zu sein. Jedoch muss ich sagen, es ist nachvollziehbar,
dass derart explizite Fragen, wie sie in der Großen Anfrage vorkommen, nicht beantwortet werden können. Ich hätte zum Beispiel gern gewusst, wie auf folgende Frage zu antworten ist: Wie hoch sind die Anteile der Schwarzarbeitenden, die wöchentlich, monatlich oder seltener schwarzarbeiten? - Ich denke, man hätte genauso gut fragen können, ob die Landesregierung Erkenntnisse darüber hat, ob sich Schwarzarbeit nach der Außentemperatur richtet, aufgegliedert nach 15°, 20° oder 25° C.
Natürlich sind wir uns der Problematik in Bezug auf die Schwarzarbeit bewusst. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass dies auch auf die Landesregierung zutrifft. Der Minister hat es gerade wiederholt. Wie könnte es anders sein, wird doch das Thema Schwarzarbeit zu Recht immer wieder auf die Tagesordnung von Politik und Wirtschaft gesetzt?
Dass es sich hierbei nicht nur um kleine Delikte handelt, machen uns die vorliegenden Zahlen deutlich. Wenn davon ausgegangen wird, dass im Jahre 2000 in Deutschland Einnahmen in Höhe von mehr als 640 Milliarden DM durch Schwarzarbeit und sonstiges Wirtschaften am Staat vorbei erzielt wurden, dann ist das kein Pappenstiel.
Nach weiteren Schätzungen in der Studie, die von allen bereits genannt worden ist, machte die Schattenwirtschaft 1975 knapp 6 % des Bruttoinlandprodukts aus; sie ist bis 2000 um 10 % gestiegen und machte somit 640 Milliarden DM aus. Der Verlust an Arbeitsplätzen ist dementsprechend hoch.
Auch in Schleswig-Holstein ist die Schwarzarbeit weit verbreitet. Die Landesregierung führt Schätzungen für 1999 an, die wirklich schockierend sind. So wird zum Beispiel davon ausgegangen, dass in SchleswigHolstein Einnahmen in Höhe von zirka 22 Milliarden DM am Staat vorbei erzielt wurden. Für Schleswig-Holstein hat man ein um 2,3 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt liegendes Volumen der Schattenwirtschaft ermittelt. Begründet wird dies auch das muss man vielleicht noch einmal sagen - mit den ausgeprägten Dienstleistungsstrukturen in Schleswig-Holstein und mit dem hohen Tourismusanteil.
Die Landesregierung teilt die Auffassung der meisten Experten, dass der ausschlaggebende Faktor für derartige Auswüchse in unserem Steuer- und Abgabensystem zu finden ist. Die Höhe der Lohnnebenkosten das ist bereits gesagt worden - spielt dabei eine wichtige Rolle. Bekanntlich hat die Bundesregierung erste
Schritte unternommen, um diese zu senken. Dem Kollegen Garg reicht das natürlich nicht; das haben wir schon gehört. In seiner Pressemitteilung jedenfalls prangert er an, dass weder die Bundesregierung noch die Landesregierung seiner Meinung nach richtige Schlüsse aus dieser Analyse zieht. Seine Lösung des Problems lautet: Steuersenkung und - das fügt er hinzu - Deregulierung. Ich denke, meinte er etwas anderes, wäre er ja auch in der falschen Partei.
- Das, was der SSW meint, kommt jetzt, liebe Kollegin Strauß! Unserer Meinung nach kann man es sich nicht so einfach machen. Losgelöst von allen anderen Überlegungen muss daran festgehalten werden - die Kollegin Schmitz-Hübsch sagte es sehr plastisch -: Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung und somit strafbar.
Es ist schon eine recht hinterlistige Form der Argumentation zu sagen: Liebe Gesellschaft, du hast doch selbst Schuld daran, dass die Schattenwirtschaft blüht. Warum gibt es denn ein so hohes Steuer- und Abgabenniveau?
Man muss sich auch mit den Konsequenzen auseinander setzen, die sich ergeben, wenn wir Steuern und Abgaben jetzt radikal senken. Es stellt sich auch die Frage, wo die Grenze verläuft, wenn wir die Abgaben senken. Für uns verläuft die Grenze da, wo wir unseren Sozialstaat infrage stellen. Das werden wir auf keinen Fall mitmachen. Mit dieser Frage haben wir uns heute überhaupt noch nicht beschäftigt.
Aus der Großen Anfrage geht hervor - das begrüßen wir ausdrücklich -, dass in Schleswig-Holstein auf kommunaler Ebene wirklich viel gemacht wird, dass es Ermittlungsgruppen gibt, dass in Zusammenarbeit mit der Handwerkerschaft auch Erfolge erzielt worden sind. Die Zahlen machen deutlich, dass SchleswigHolstein im bundesweiten Vergleich sehr gut dasteht.
Es beantragt worden, die Antwort der Landesregierung dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag stellt die antragstellende Fraktion die Frage, ob die Landesregierung eine Änderung des § 2 des DNAIdentitätsfeststellungsgesetzes für rechtlich zulässig hält. Das Ziel ist wohl, dass Maßnahmen nach § 81 g der Strafprozessordnung auch ohne Prognoseentscheidung vorgenommen werden können dann, wenn der Betroffene wegen einer der in den Katalogtaten aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist.
Sie wissen, dass dies derzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Ich halte eine Änderung des § 81 g Strafprozessordnung beziehungsweise des § 2 des eben zitierten Gesetzes für rechtlich höchst problematisch,
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember letzten Jahres und vom März diesen Jahres zur Verfassungsmäßigkeit der Feststellung und Speicherung des so ge
nannten genetischen Fingerabdrucks bei verurteilten Straftätern ist davon auszugehen, dass das DNAIdentifizierungsmuster in das Grundrecht des informationellen Selbstbestimmungsrechtes eingreift. Dieses Recht darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen - und wenn es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist - eingeschränkt werden.