Protocol of the Session on May 30, 2001

Deshalb bedanken wir uns bei den Kollegen der FDP für die Initiative und würden - wenn in der Sache abgestimmt würde - den Antrag unterstützen.

(Beifall bei SSW und FDP)

Die Landesregierung sollte ihre Mittel ausschöpfen, um die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung zu verhindern.

(Beifall bei SSW und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Herrn Wirtschaftsminister Professor Dr. Rohwer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst anmerken, dass der Verordnungsentwurf nicht mehr der letzte Stand ist. Der Verordnungsentwurf wird zurzeit in wesentlichen Punkten überarbeitet. Deshalb sollten wir uns dann im Ausschuss auch mit dem letzten Stand beschäftigen.

In einem ersten Teil möchte ich jetzt etwas zum generellen Sachverhalt sagen und in einem zweiten Teil werde ich dann kurz auf das spezielle Anliegen der FDP, soweit es in der Begründung enthalten ist, zu sprechen kommen.

Zunächst aber zum Sachverhalt! Es ist schon gesagt worden, dass bei Ermittlungen wegen bestimmter Straftatbestände die Überwachung der Telekommunikation einzelner Personen angeordnet werden kann. Das ist gesetzliche Grundlage, die Sie kennen: G 10Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, Strafprozessordnung, Außenwirtschaftsgesetz. Jetzt geht es darum, durch Rechtsver

(Minister Dr. Bernd Rohwer)

ordnung die technischen Anforderungen an Telekommunikationsanlagen festzulegen, damit die drei Gesetze greifen können.

§ 88 des Telekommunikationsgesetzes ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass einer solchen Telekommunikationsüberwachungsverordnung, die übrigens der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat zunächst in einem ersten Entwurf einer TKÜV einen umfassenden Regelungsrahmen für die Überwachungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gesetzt. Dieser Entwurf stieß - wie ich finde - zu Recht auf erhebliche Kritik in der Wirtschaft. Auf der Basis eines Eckpunktepapiers ist dann ein weiterer Diskussionsentwurf erstellt worden, zu dem die Betroffenen Anfang April dieses Jahres öffentlich angehört worden sind. Es steht fest, dass wesentliche Ergebnisse dieser Anhörung jetzt in einen neuen Entwurf eingearbeitet werden, sodass es sinnvoll ist, sich diesen neuen Entwurf auch noch einmal anzuschauen.

Die Belastungen der Wirtschaft sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Die Verpflichtung für das Vorhalten von technischen Einrichtungen, die ja ein großes Problem für die „Nichtprofessionellen“ ist, soll auf die Betreiber von Telekommunikationsanlagen begrenzt werden, die öffentliche Leistungen anbieten, also nicht andere Betreiber von unternehmensinternen TK-Anlagen et cetera, belasten Für den Fall, dass doch eine Überwachungsmaßnahme durchgeführt werden muss, wird Raum für individuelle Absprachen zwischen den Betreibern und den berechtigten Stellen für die Strafverfolgung geschaffen.

Der Verordnungsgeber will ausdrücklich klarstellen, dass es keinen Zugriff auf die gesamte Telekommunikationsanlage der Betreiber geben wird, sondern nur auf den zu überwachenden Einzelfall.

Jetzt, Herr Hildebrand, zu Ihrem Antrag und zu der Begründung! Ich glaube, an diesem Punkt - wenn ich es richtig verstanden habe - ist die Begründung unzutreffend. Die in § 17 des Verordnungsentwurfs vorgesehene Protokollierung bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der technischen Einrichtungen zur Umsetzung einer konkret angeordneten Überwachungsmaßnahme. Von einer generellen Protokollierung ist also in dem jetzt vorliegenden Entwurf keine Rede. Das müssten wir uns also gemeinsam noch einmal näher anschauen, damit an dieser Stelle vielleicht auch ein Missverständnis beseitigt werden kann.

Die Unterstellung, dass jede Nutzung von TK-Anlagen protokolliert werden soll, ist abwegig, wäre auch mit uns nicht zu machen. Darin sind wir uns hoffentlich einig.

Die Landesregierung wird die weitere Diskussion kritisch begleiten. Aus meiner Sicht müssen die Regelungen einen Mittelweg finden zwischen dem Erfordernis wirksamer Strafverfolgung, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und einer möglichst geringen Kostenbelastung der Wirtschaft. Ich glaube, dass der Verordnungsentwurf jetzt auf einem besseren Weg ist. Zuvor war er in der Tat unzutreffend. Ich plädiere dringend für eine Ausschussberatung, um dabei auch den neuen Stand berücksichtigen und vielleicht zu einer gemeinsamen Linie finden zu können.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist zunächst vom Antragsteller Abstimmung in der Sache beantragt worden.

(Günther Hildebrand [FDP]: Ziehe zurück!)

- Das wird zurückgezogen. Dann gibt es jetzt noch den Antrag, die Vorlage an den Ausschuss zu überweisen, und zwar an den zuständigen Wirtschaftsausschuss. Gibt es weitere Vorschläge?

(Holger Astrup [SPD]: Wirtschaftsausschuss federführend, mitbeteiligt Innen- und Rechts- ausschuss!)

- Gut, das wäre genau der Vorschlag des Präsidiums gewesen; vielen Dank, Herr Kollege Astrup.

Wer also den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/967, federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überweisen will, den bitte ich um ein deutliches Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung des Antrages vom Haus einstimmig so beschlossen worden.

Jetzt kommen wir zu einer Umstellung in der Tagesordnung. Die Fraktionsgeschäftsführer sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 20, Funde von gentechnisch verändertem Saatgut, nach der Mittagspause, und zwar nach der Behandlung des Tagesordnungspunkte 14, Stärkung von Familien mit Kindern, aufzurufen.

Bis zum Eintritt in die Mittagspause haben wir jetzt noch fünf Minuten Zeit und behandeln deshalb noch einige Tagesordnungspunkte, zu denen eine Aussprache nicht vorgesehen ist.

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 9 auf:

Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 15/964

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen. Dabei schlage ich Ihnen offene Abstimmung vor. Ich weise darauf hin, dass für die Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Wahlvorschlag vom Haus einstimmig so angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Auswirkungen von Basel II

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/954

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag vom Haus einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Heimaufsicht in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/972

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag vom Haus einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Tätigkeitsbericht 2001 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein Drucksache 15/870

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Bericht federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend allen übrigen Ausschüssen zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Sicherstellung des Beteiligungsverfahrens in Vorbereitung der 9. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/810

Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drucksache 15/925

Ich erteile der Berichterstatterin des Umweltausschusses, der Frau Abgeordneten Tengler, das Wort. - Frau Kollege Tengler ist zurzeit nicht im Saal. - Bitte, Herr Kollege Jacobs!

Herr Präsident! Weil die Abgeordnete Tengler im Augenblick nicht im Saal ist, verweise ich als stellvertretender Vorsitzender auf die Vorlage.

(Heiterkeit und Beifall)

Das ist zielführend. Ich bedanke mich. - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: