Zur passiven Tankersicherheit und zur vorbeugenden Kontrolle! Die Bundesregierung unterstützt mit Nachdruck die EU-Richtlinienvorschläge sowohl für die beschleunigte Einführung von Doppelhüllentankern als auch für die Kontrolle der Klassifikationsgesellschaften und die Intensivierung der Hafenstaatenkontrolle.
Das so genannte Erika I-Paket sieht deutlich verkürzte Übergangsfristen zur Einführung der Doppelhüllentanker vor. Die bisherige IMO-Regelung schrieb die Doppelhülle für alle Neubauten ab 1996 vor; ältere Tanker müssen umgerüstet oder bis spätestens 2020/2025 stillgelegt werden.
Nachdem die EU-Länder mit dem „Erika I“-Paket Druck gemacht hatten, hat der Schiffssicherheitsausschuss der IMO im April beschlossen, dass Einhüllentanker nach einem gestaffelten Zeitplan ab 2003 bis spätestens 2015 aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Zugleich werden in der Restlaufzeit der alten Tanker die Kontrollen intensiviert.
- Meine Damen und Herren, ich wundere mich über Ihre Unaufmerksamkeit bei diesem Thema, bei dem wir uns doch über die Maßnahmen unterhalten.
Dieser Beschluss wurde in einer Novellierung des MARPOL-Übereinkommens zum maritimen Umweltschutz verankert.
Die anderen Elemente von „Erika I“ werden zu zwei neuen Richtlinien führen, die im Entwurf vorliegen wie Sie wissen - und Ende 2002 in Kraft treten dürften. Diese Richtlinien sind ein Fortschritt. Hierzu zählen die Verschärfung der Hafenstaatenkontrollen durch schwarze Listen für unsichere Schiffe - das ist ein ganz wichtiger Punkt, der nicht zu unterschätzen ist
Eine zweite Richtlinie wird die Klassifikationsgesellschaften in den EU-Staaten - es handelt sich um eine Art Schiffs-TÜV - einer strengeren EU-Kontrolle unterwerfen, um einen einheitlichen strengen Standard der Sicherheitszertifikate zu erreichen.
Nun noch eine Anmerkung zur Lotsenpflicht in der Kadetrinne! Wir haben das Unglück vom 29. März noch in Erinnerung. Nach der Aufforderung der Landesregierung durch meinen Kollegen Müller und mich, unterstützt durch die Ministerpräsidentin, ist die Bundesregierung zumindest jetzt voll auf unserer Linie und unterstützt die Lotsenpflicht. Das ist ein wichtiger Punkt.
Die Bundesregierung unterstützt uns jetzt. Uns fehlen aber noch Verbündete und diese Aufgabe kann die Landesregierung allein nicht lösen. Die OstseeAnrainer sind teilweise dabei, Schweden und Dänemark positiv, die baltischen Länder, andere Länder sind noch nicht dabei, und zwar deshalb, weil eine Lotsenpflicht mit Kosten verbunden ist.
- Das ist völlig klar, ja. Das heißt, Sie müssen diese Länder überzeugen, wenn Sie in der IMO eine Mehrheit bekommen wollen.
Hier nützen - das muss ich einfach einmal so sagen die besten Beschlüsse nichts, wenn nicht jeder von uns bei jeder Gelegenheit, auch bei Treffen mit Präsidenten dieser Länder, dafür wirbt, etwas zu tun.
Die Lotsenpflicht soll in den kritischen Gewässern, zu denen auch die Kadetrinne gehört, für Schiffe mit einem Tiefgang von mehr als zehn Metern gelten. Dieses Vorhaben wird von uns vertreten und wird Thema der vorhin schon erwähnten Sonderverkehrsministerkonferenz der Ostseestaaten sein.
AIS, Verkehrsüberwachungssystem! Das ist im Prinzip eine gute Sache, allerdings wissen wir, dass sich der Aufbau dieses Systems von 2002 bis 2008 hinzieht. Wir müssen den Druck verstärken, dieses System schneller aufzubauen.
Das waren nur einige wenige Punkte. Wir werden den Bericht gern geben, weil er die letzten Entwicklungen berücksichtigen kann. Ich bedanke mich dafür, dass die Landesregierung sozusagen fraktionsübergreifend die Unterstützung des hohen Hauses für einen verstärkten Druck hat. Sie können davon ausgehen, dass
die Landesregierung alles dafür tun wird, gegenüber der Bundesregierung, der EU, den Ostsee-Anrainern und gegenüber anderen Partnern ihre Interessen zu vertreten.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 15 abstimmen. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/909, in der Sache abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich lasse jetzt über Tagesordnungspunkt 26 abstimmen, nämlich die Drucksachen 15/511 und 15/821, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Schließlich lasse ich über Tagesordnungspunkt 27 abstimmen, nämlich die Drucksachen 15/532 und 15/822, Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses. - Herr Abgeordneter Maurus, zur Geschäftsordnung!
Frau Präsidentin, wir beantragen eine getrennte Abstimmung, und zwar über den ersten Teil des Antrages einschließlich des dritten Punktes auf der zweiten Seite mit den Wörtern „auf der Nord- und der Ostsee“ und dann über den folgenden Abschnitt betreffend PSSA. Zur Erklärung darf ich darauf hinweisen, dass sich der Antrag Drucksache 15/532 im ersten Teil mit den Konsequenzen aus der Havarie „Pallas“ befasst, die hier auch so einvernehmlich von den Ausschüssen zur Beschlussfassung empfohlen worden sind; der zweite Teil betrifft die PSSA.
Dann lasse ich jetzt über den ersten Teil des Antrages Drucksache 15/532 bis einschließlich des Spiegelstriches auf der zweiten Seite, der mit den Wörtern endet „auf der Nord- und der Ostsee“, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Jetzt lasse ich über den zweiten Teil des Antrages abstimmen - wie von Herrn Abgeordneten Maurus erläutert. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dieser zweite Teil ist angenommen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP.
Jetzt lasse ich über den Antrag insgesamt abstimmen. Wer dem Antrag insgesamt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So angenommen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass die für die Beratung am heutigen Nachmittag vorgesehenen Punkte 28 und 32 ohne Aussprache behandelt werden sollen.
Ich schlage vor, dass wir jetzt noch die Tagesordnungspunkte abhandeln, zu denen eine Aussprache nicht vorgesehen ist.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Statistik
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin, der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in unveränderter Form anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes