- Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kubicki, dies alles können Sie nach der Sitzung in Ruhe klären. Ich bitte, jetzt Frau Abgeordnete Heinold reden zu lassen.
Ich habe viel Zeit. Das Thema ist nicht neu. Sie kennen unsere Position. Insofern habe ich viel Zeit. Ich trete die letzten sieben Minuten gern mit Ihnen in Kommunikation.
Ich versuche noch einmal, meinen Satz zu beenden. Wir werben sehr ernsthaft dafür, dass der Bund seine zukünftigen Reformen überwiegend selbst bezahlt und die Länder nicht weiter belastet.
Die Steuerreform war teuer genug. Die CDU hatte eine Steuerreform vorgeschlagen - die F.D.P. auch -, die uns sehr viel mehr gekostet hätte. Wir haben Wohngeld, Heizkosten, Gefangenenentlohnung, sehr viele Dinge mitgetragen. Jetzt steht die Debatte um die Rentenreform, aber auch um BSE aus. Das Interesse muss sein, dass den Ländern nur noch so viel an Belastungen aufgedrückt wird, wie sie schultern können. Das ist nicht mehr viel.
Ihr Antrag wird uns heute nicht von der Linie abbringen zu sagen: Es war richtig, dieses Geld für die Entschuldung in Berlin zu nehmen. Es war richtig, die Zinsersparnisse für Zukunftsinvestitionen zu nehmen.
Da Sie es nicht wissen - das machen zumindest Ihre Redebeiträge deutlich -, sage ich Ihnen noch einmal, wo diese Mittel in Schleswig-Holstein ankommen.
Das Bahnnetz, besonders die Strecke RendsburgFlensburg und die Langsamfahrstellen, zum Beispiel Hochbrücke Hochdonn, werden generalüberholt. Die Kürzungen für den Straßenbau werden zurückgenommen und einige Umgehungsstraßen in SchleswigHolstein werden gebaut. Schließlich gibt es eine Förderung der Heizkosten senkenden Altbausanierung zur CO2-Minderung und eine Forschungsförderung bei der Entwicklung der Brennstoffzellentechnologie sowie ein Investitionsprogramm für Hochschulen und Berufsschulen.
Ich finde dies ausgesprochen gut. Ich wünsche mir von der Opposition, dass sie, wenn sie künftig Vorschläge für Reformen macht, die Finanzierung mitliefert
um meiner Bundestagsfraktion intensiv zu sagen, dass wir als Land Schleswig-Holstein genug an Belastung
Sie haben immer gemeinsam gesagt - das sage ich an die Damen und Herren auf der rechten Seite gerichtet; das war Ihre Theorie -: Wenn wir eine Steuerreform machen, bei der wir Steuersätze heruntersetzen, springt die Konjunktur an und wir haben letztlich mehr Einnahmen.
(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Sie haben vergessen, den Mittelstand zu entlasten! Das sind die Leute, die Arbeitsplätze schaffen!)
Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Spoorendonk. Ich bitte diejenigen, die sich unterhalten, dies nicht lauter zu tun, als die Rednerin redet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es seitens der Bundesregierung eine andere Alternative gegeben hätte, als eine Auktion zur Versteigerung der UMTS-Lizenzen abzuhalten, kann man die rund 100 Milliarden DM Einnahme, die Bundesfinanzminister Eichel daraus erhalten hat, durchaus mit einem Gewinn im Lotto vergleichen, nämlich mit einem großen Lottogewinn, der einem minderbemittelten Zeitgenossen mit einer armen und verschuldeten Familie zufällt.
Natürlich könnte in so einer Familie schnell die verständliche Forderung aufkommen, dieser Lottogewinner möge doch zumindest einen Teil seines Gewinns an seine engsten Familienmitglieder verteilen. Das wäre eine moralisch sicherlich nicht unberechtigte Forderung dieser Familienmitglieder, denn geteilte Freude ist doppelte Freude.
Wenn dieser Lottogewinner nun - entgegen jeder Erwartung - seine Familie mit der Begründung, er wolle erst einmal seine eigenen Schulden begleichen, nur an einem sehr geringen Teil seines Gewinns teilhaben lassen wollte: Was würde dann passieren?
Sicherlich käme keiner in dieser Familie auf die merkwürdige Idee, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen.
Genau diese Situation ist jetzt in Verbindung mit den UMTS-Auktionserlösen des Bundes entstanden. Die Bundesländer Bayern, Hessen und BadenWürttemberg haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen die Bundesregierung angestrengt, um zu erreichen, dass der UMTSAuktionserlös zur Hälfte den Ländern zufließt.
Auf den ersten Blick mag das eine nachvollziehbare Entscheidung sein; denn bei allem Respekt für den Beschluss der Bundesregierung, die Verkaufssumme für die UMTS-Lizenzen in Höhe von 99 Milliarden DM in voller Höhe zur Sanierung des Bundeshaushalts zu verwenden, hätte es natürlich auch der SSW gern gesehen, dass die Länder und Kommunen einen angemessenen Anteil aus den Einnahmen bekommen hätten.
Es ist richtig, dass sich die Steuerausfälle in Verbindung mit dem Verkauf der Lizenzen für Land und Kommunen allein in Schleswig-Holstein pro Jahr auf zweistellige Millionenhöhe belaufen werden, da die Lizenzerwerber die Kosten von der Steuer absetzen können.
In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nennt die Landesregierung mögliche Steuerausfälle für die Länder und Kommunen in Höhe von zirka 1,8 Milliarden DM auf Bundesebene und knapp über 40 Millionen DM in Schleswig-Holstein nur für das Jahr 2001. Dazu kommt, dass die Länder natürlich die Einnahmen aus den Erlösen ebenfalls zur Tilgung ihrer Schulden hätten benutzen können.
Man kann also sehr wohl kritisieren, dass der Bund nur die durch den vorgesehenen Schuldenabbau jährlich anfallenden Zinsersparnisse in Höhe von rund 5 Milliarden DM in den nächsten drei Jahren für Strukturinvestitionen in den Ländern bereitstellen will, und zwar in Bereichen, nämlich Schienen- und Straßenprojekte, Bildung/Forschung und Altbausanierung, für deren Finanzierung er sowieso die Verantwortung trägt. Von daher war es eine berechtigte Forderung - die hat auch der SSW unterstützt -, dass ein Teil der UMTS-Erlöse den Ländern und Kommunen zur Sanierung ihrer Haushalte zur Verfügung gestellt werden muss.
Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies war eine politische Forderung, die man auf politischem Wege durchsetzen muss. Wenn man derzeit aber nicht über die nötigen Mehrheiten verfügt - sei es im Bundestag oder im Bundesrat -, sollte man das als gute Demokraten auch so hinnehmen. Das gehört sozusagen zum politischen Geschäft; und die nächsten Wahlen kommen ja bestimmt.
In der Bundesrepublik gibt es aber - leider, sage ich eine ausgeprägte Kultur, bei demokratischen Abstimmungsniederlagen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Um es klar zu sagen: Wir haben grundsätzliche Probleme damit, dass die politische Auseinandersetzung um die richtigen Entscheidungen für unser Gemeinwesen zunehmend vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen werden.
Natürlich gibt es grundsätzliche und übergeordnete Themen, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen und auch entschieden werden sollten. Aber viel zu oft wird das Bundesverfassungsgericht als Instrument im politischen Kampf missbraucht.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Aber die Klage gegen das Transrapidgesetz habt ihr unter- stützt! Das ist komisch!)
Lieber Kollege Kubicki, darüber können wir uns gern nachher unterhalten, aber ich möchte jetzt erst einmal mit meiner Argumentation fortfahren.
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beziehen sich in ihrer Klage auf ein Verfassungsgutachten des Finanzverfassungsrechtlers Professor Stefan Korioth. Ich habe das Gutachten selbst nicht lesen können, aber nach Angaben der bayrischen Staatsregierung vertritt der Professor in seinem Gutachten die Auffassung, dass die UMTS-Erlöse bei der Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Land berücksichtigt werden müssen, da sie in die so genannte Deckungsquote eingestellt werden müssen. Nach der Deckungsquote wird gemäß Art. 106 Abs. 3 und Abs. 4 des Grundgesetzes der Anteil von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer bestimmt. Danach haben Bund und Länder im Rahmen der laufenden Einnahmen gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Der Gutachter kommt laut der bayrischen Staatsregierung zu der Auffassung, dass es sich bei den vereinnahmten Lizenzerlösen gerade um