„Überfallen fühlt sich Alfred Kock, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Husumer Stadtvertretung. Es kann nicht sein, dass die Landtagsfraktion etwas beschließt, ohne vorher die Basis zu fragen.“
(Zurufe von der CDU: Oh! - Klaus Schlie [CDU]: Irgendwie kennt ihr das doch, oder nicht? - Martin Kayenburg [CDU]: Wir je- denfalls haben kein imperatives Mandat! - Klaus Schlie [CDU]: Herr Puls, warum sind Sie eigentlich zurückgetreten? - Weitere Zu- rufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, aus der Sicht der CDU könnte man das Echo auf den CDU-Gesetzentwurf in den vier gereimten Zeilen zusammenfassen:
Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen zu einigen Kernpunkten des Gesetzentwurfs in inhaltlicher Hinsicht machen. Bei der Frage „Direktwahl wieder abschaffen - ja oder nein“ entscheidet sich die CDUFraktion eindeutig.
Wir neigen nach unserer bisherigen Prüfung auch dazu, dass man die Direktwahl nicht wieder abschaffen sollte.
(Klaus Schlie [CDU]: So vorsichtig vor der Kommunalwahl! - Martin Kayenburg [CDU]: Grundsätzlich! Wir müssen genau hin- gucken!)
Bezüglich der Frage des Trennungsprinzips halten wir eine vernünftige Arbeitsteilung in der Kommunalverwaltung wie in jedem Verwaltungsbetrieb und in jedem Wirtschaftsunternehmen für sachdienlich und vernünftig, eine Trennung zwischen Hauptamt und Ehrenamt, wie sie in der derzeitigen Kommunalverfassung vorgesehen ist. Eine Dachpfannen- und Gullydeckeldemokratie halten wir nicht für erforderlich.
Wir halten es nicht für nötig, dass sich die Kommunalpolitik mit jedem Verwaltungskleinkram befasst.
Wir halten es allerdings - da besteht auch Einigkeit mit Ihnen, Herr Kayenburg - für erforderlich, insbesondere innerhalb des ehrenamtlichen Bereichs der kommunalen Selbstverwaltung für die Stärkung des Ehrenamtes durch eine stärkere Positionierung des Hauptausschusses sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene zu sorgen.
Herr Kollege Puls, ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie in der SPD-Landtagsfraktion dazu neigen, die Direktwahl nicht abzuschaffen. Ist es richtig, dass die Gruppe der SPD-Vertreter im Schleswig-Holsteinischen Landkreistag einen Antrag auf der letzten Mitgliederversammlung gestellt hat, die Direktwahl der Landräte abzuschaffen, und ist es auch richtig, dass dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen wurde?
Ich komme zu drei weiteren Punkten. Herr Kayenburg, Sie sind nicht darauf eingegangen, dass die Hauptverwaltungsbeamten nach Ihrem Vorschlag wieder in den Landtag gewählt werden können. Das halten wir für falsch.
Wir halten den Bürgermeisterjob und den Landratsjob für einen Fulltimejob, der vor Ort ausgefüllt werden sollte. Darüber hinaus halten wir den Landtag für kompetent genug und mit genügend kommunalpolitischer Kompetenz ausgestattet, dass es nicht notwendig ist, die Hauptverwaltungsbeamten wieder im Landtag vertreten zu haben.
Ein Punkt, den wir auch ablehnen - das ist die gemeinsame Haltung der rot-grünen Regierungsfraktionen -, ist, die Frage der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in das Ermessen der Kommunen zu stellen.
insbesondere was die Möglichkeit einer willkürlichen Abwahl oder des willkürlichen Widerrufs der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten angeht.
Ich komme zum dritten Punkt. Über die Herabsenkung der Beteiligungsquoren können wir miteinander reden. Das müssen wir auch bei uns und mit der kommunalpolitischen Basis besprechen, allerdings nicht in Richtung „null“ nach dem CDU-Grundsatz, die eigene
Ich darf abschließend sagen, dass auch wir die Kommunalverfassung zügig aber gleichzeitig auch sorgfältig überprüfen wollen. Uns schwebt für die reformierte neue Kommunalverfassung der 1. Januar 2002 als Inkrafttretenstermin vor. Damit sind wir dann rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Jahre 2003 mit der Beratung durch, sodass die kommunalpolitisch aktiven sowie die neuen Bewerberinnen und Bewerber sich aufgrund der neuen Vorschriften auf die Kommunalwahl einstellen können.
Die SPD-Landtagsfraktion wird die Erfahrungen mit der schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung also noch im Laufe dieses Jahres mit Ihnen gemeinsam auswerten. Wir werden die kommunalen Landesverbände und die kommunalpolitische Basis daran intensiv beteiligen, wie auch Sie das wohl vorhaben. Deren Sachverstand und Erkenntnisse müssen nun einmal in den Meinungsbildungsprozess von Anfang an einbezogen werden.
Nur dann können wir eine sinnvolle Änderung der Kommunalverfassung erarbeiten, deren Ziel unzweifelhaft - auch da sind wir uns einig - auch die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes sein sollte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorweg eine Bemerkung. Ich bin sehr überrascht, dass nicht der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, sondern der Fraktionschef diesen Gesetzentwurf eingebracht hat.
Dabei fällt mir auf, Herr Wadephul, dass Sie uns schon in der letzten Sitzung des Landtags relativ wenig zu sagen hatten