Es ist beantragt worden, den Bericht dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der schriftliche Bericht der Landesregierung zum Justizvollzug in Schleswig-Holstein vor. Ich hoffe, dass es uns gelungen ist, Ihnen mit diesem Bericht eine klare Bestandsaufnahme der Situation der Justizvollzugsanstalten, aber auch der Arbeit in den Justizvollzugsanstalten vorzulegen.
- Dies ist offenbar ein Thema, das nicht alle so sehr interessiert, Frau Präsidentin, aber ich versuche, noch einmal kurz und knapp zu unserem Anliegen Stellung zu nehmen.
Wir haben dieses Papier erstellt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, aber auch in dem Ministerium des Herrn Kollegen Möller sowie in den Justizvollzugsanstalten und der GMSH danken, die bei der Be
standsaufnahme, aber auch bei der Erstellung der dem Bericht beiliegenden Liste über die durchzuführenden Baumaßnahmen sehr intensiv zusammengearbeitet haben.
Sie haben dem Bericht entnommen, dass die Situation der Justizvollzugsanstalten schwierig ist. Die meisten Gebäude sind nahezu schon 100 Jahre alt.
Die Situation ist auch deshalb nicht einfach, weil die Belegungszahlen seit mehreren Jahren stetig zugenommen haben. Im Laufe des Jahres hatten wir Belegungen über 1.600. Die Zahlen gehen ein wenig hinauf und hinunter, aber trotzdem ist der Belegungsdruck nach wie vor vorhanden, auch wenn SchleswigHolstein im bundesweiten Durchschnitt hinsichtlich der Belegungszahlen im Verhältnis zu der Einwohnerzahl noch recht gut dasteht.
Das ist aber kein Grund, die Situation nicht sehr genau zu beobachten. Insofern haben wir - ich sagte es bereits - diesem Bericht auch die Prioritätenliste für die Baumaßnahmen beigefügt. Sie hatten bereits im Finanzausschuss darum gebeten. Die Liste liegt Ihnen jetzt also vor. Wir können sie gern noch genauer debattieren.
Die Bestandsaufnahme zeigt, dass in den nächsten vier bis fünf Jahren sehr große Anstrengungen notwendig sind, wir diese aber auch schaffen können, natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass der Landtag die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen genehmigt. Davon möchte ich aber gern ausgehen, denn es sind Veränderungen notwendig. Wir haben sehr viel vorgesehen, insbesondere die Schaffung von 20 neuen Haftplätzen im Frauenvollzug, den Ausbau des offenen Vollzuges, die Renovierung beziehungsweise den Neubau der Anstaltsbäckerei und beispielsweise auch die Errichtung der sozialtherapeutischen Abteilung in Lübeck, die nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern grundsätzlich dringend notwendig ist, wenn man von einem humanen Behandlungsvollzug ausgeht.
Insofern bitte ich Sie, bei der Debatte über den Bericht nicht zu vergessen, dass ein humaner Strafvollzug die beste Prävention ist. Bei allem Bemühen, die bauliche Situation in den Gefängnissen zu verbessern, darf man nicht die Augen davor verschließen, dass wir intensive Anstrengungen zur Haftvermeidung in der Gesellschaft zu tätigen haben und wir auch die Begleitung der Straffälligen, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind oder aus der Haft auf Bewährung entlassen werden, sichern müssen. Insofern kommt dem gesamten Programm der freiwilligen Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein ganz erhebliche Be
deutung zu. Diese Arbeit ist im Bundesdurchschnitt sehr beispielhaft und sollte auch politisch immer wieder positiv begleitet werden.
Prävention ist letztlich der beste Strafvollzug - hätte ich beinahe gesagt -, die präventive Arbeit ist das, was wir rechtspolitisch eigentlich möchten. Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich mich seit Beginn meiner Amtszeit zwar sehr intensiv um die Gefängnisse gekümmert habe, aber das bedeutet nicht, dass das die vorrangigste strafrechtspolitische Aufgabe ist. Der Vorrang liegt nach wie vor insbesondere im Jugendbereich bei den präventiven Arbeiten.
Aber wir können nicht die Augen davor verschließen, dass Prävention nicht immer greift und wir im repressiven Bereich den humanen Strafvollzug zu gewährleisten haben, und da ist noch einiges an Entwicklungsarbeit notwendig. Mit der vorgelegten Prioritätenliste im baulichen Bereich gehen wir einen entscheidenden Schritt voran. Aber es ist nicht zu verhehlen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten leisten, immer an einem Punkt sind, wo für sie - um das einmal so auszudrücken nicht mehr viel Luft gegeben ist. Sie haben dem Bericht entnommen, dass die Zahl der Überstunden erheblich ist. Nichtsdestotrotz kennen wir alle die Haushaltslage und hoffen, dass wir in Zusammenarbeit mit den Personalräten zu einem für die Mitarbeiter erträglichen Umgang kommen. Ich habe im Moment den Eindruck, dass dem so ist. Die Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht aber an oberster Stelle, wenn man den Strafvollzug gewährleisten kann. Wir arbeiten in diese Richtung und ich würde mich freuen, wenn auch Sie das so sähen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Justizvollzug in Schleswig-Holstein ist gekennzeichnet durch Überbelegung der Haftanstalten, zu wenig Haftplätze, Justizvollzugsanstalten, die zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts errichtet wurden, in denen ein zeitgemäßer Strafvollzug schon lange
nicht mehr möglich ist, durch eine immer problematischere Gefangenenstruktur, ein Ansteigen der Gewaltbereitschaft und eine Personalausstattung, mit der die Ziele eines Behandlungsvollzuges in der Regel auch nicht annähernd erreicht werden können.
Frau Ministerin, ich erkenne ausdrücklich an, dass Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Amtszeit ein ungeschminktes Bild von den Zuständen in SchleswigHolstein gemacht haben. Dabei werden Sie festgestellt haben, dass die Situation, die Sie vorgefunden haben, alles andere als ein Ruhmesblatt der bisherigen sozialdemokratischen beziehungsweise rot-grünen Landesregierungen darstellt. Sie haben dann auch erkannt, dass es umfangreicher Investitionen bedarf, um unsere Justizvollzugsanstalten in einen baulichen Zustand zu versetzen, der einen modernen, humanen Strafvollzug erst ermöglicht. Wir erkennen auch an, dass es Ihnen gelungen ist, einen Kabinettsbeschluss mit der Zustimmung zu Baumaßnahmen in einem Volumen von 111 Millionen DM zu erwirken.
Allerdings - und das muss doch wohl ehrlichkeits- und seriositätshalber klargestellt werden - finden sich diese 111 Millionen DM bisher weder im Haushaltsplan einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen - bis zum Jahre 2004 sollen 38,2 Millionen DM bewilligt werden - noch in der mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung.
Hier sind für das Investitionsprogramm Justizvollzug bis zum Jahre 2004 einschließlich 68,8 Millionen DM ausgewiesen. Zirka 33 Millionen DM sind also weder im Haushaltsplan noch in der mittelfristigen Finanzplanung bisher berücksichtigt. Ich sage dies nicht, weil ich den Investitionsbedarf nicht anerkenne oder weil ich mit Ihnen in der politischen Zielsetzung nicht übereinstimme, diese Mittel im Haushalt zu verankern, aber bei diesen 33 Millionen DM - das haben Sie im Innen- und Rechtsausschuss ja selbst eingeräumt - handelt es sich bisher eben nur um Vorschläge. Ich sage dies deshalb, weil sich natürlich mit einem 111 Millionen-DM-Programm öffentlichkeitswirksamer agieren lässt als mit einem 68,8 Millionen-DMProgramm.
Meine Damen und Herren, es ist uns doch allen bewusst, dass Herr Möller im In-Aussicht-Stellen von Ausgaben großzügig ist, wenn diese zu einem Zeitpunkt getätigt werden sollen, zu dem Herr Minister Möller mit Sicherheit nicht mehr das Amt des Finanzministers des Landes Schleswig-Holstein bekleiden wird. Deshalb sollten wir ehrlichkeits- und seriositäts
(Ursula Kähler [SPD]: Ich vermisse die Se- riosität bei Ihnen! - Minister Claus Möller: Wer weiß, ob Sie dann hier noch vortragen können! - Heiterkeit)
Einen Moment, bei allem Verständnis für Reaktionen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass diese von der Regierungsbank aus nicht zulässig sind. - Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Justizministerin, Sie räumen selbst ein, dass mit dem Investitionsprogramm in den Jahren 2001 bis 2004 nur die dringendsten Modernisierungsmaßnahmen, die in erster Linie den Sanitärbereich, die Fenster und Fußböden sowie das Schließsystem der Hafträume betreffen, im Rahmen der anstehenden Grundinstandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen realisiert werden können. Das heißt, die bereits bewilligten oder in der Finanzplanung vorgesehenen Mittel werden mit Sicherheit nicht ausreichen, um in unseren Justizvollzugsanstalten einen Standard zu erzielen, den wir beide sicherlich als wünschenswert ansehen würden.
Frau Ministerin, ich möchte daher nachdrücklich darum bitten, dass wir im Innen und Rechtsausschuss die einzelnen Maßnahmen sehr sorgfältig mit Ihnen diskutieren und auch überprüfen, wann sie realisiert werden. Wir sollten gemeinsam auch noch einmal Alternativüberlegungen anstellen. Denn einige Bundesländer sind einen anderen Weg gegangen: Sie haben Justizvollzugsanstalten privat errichten lassen, haben sie geleast und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Anhand der Berechnungen, die dort angestellt worden sind, sparen sie damit Geld. Wir sollten diese Überlegungen auch in unsere Überlegungen einbeziehen, bevor wir Gelder in unsere maroden Justizvollzugsanstalten investieren.
Umfangreichen Diskussionsbedarf gibt es auch im Hinblick auf die Qualitätsverbesserung, die wir sicherlich alle erstreben, der Behandlungsangebote im Vollzug. Wir alle sind wohl nicht mehr in der Phase der Euphorie, die mit der Einführung des Strafvollzugsgesetzes verknüpft war. Sie räumen das auch selbst ein; in einem internen Bericht Ihres Hauses heißt es:
„Die mit der Wiedereinführung des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 verknüpften Erwartungen an verbesserte Resozialisierungserfolge wurden nur begrenzt erfüllt. In wenigen Teilbereichen, zum Beispiel in sozialtherapeutischen Anstalten, konnten Behandlungsprogramme entwickelt und auch personell so abgesichert werden, wie sie im Rahmen der Reformdiskussion für weitere Bereiche des Strafvollzugs gefordert waren.“
„Ein ständig schwieriger werdendes Klientel bietet immer weniger Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Resozialisierungsarbeit. Die Reformeuphorie wurde durch eine Phase der Ernüchterung, teilweise der Resignation abgelöst.“
In dem internen Papier Ihres Hauses - das hätte übrigens auch genauso klar in dem Bericht an den Landtag formuliert werden können - heißt es dazu wörtlich:
„Die Klientel der Justizvollzugsanstalten hat sich in den letzten Jahren strukturell verändert und sie stellt neue Anforderungen an die Sicherheit und das Personal. Der Anteil ausländischer Inhaftierter ist erheblich angestiegen und beeinflusst die Sicherheitslage der Anstalten negativ. Insbesondere Straftäter osteuropäischer Herkunft sind häufig bandenmäßig organisiert und in der Überwindung von Sicherheitsanlagen geschult.“
Tatsächlich befanden sich zum Stichtag Ihres Berichts Angehörige aus 55 Nationalitäten im Vollzug. In Ihrem Bericht verweisen Sie darauf, dass Bedienstete mit Fremdsprachenkenntnissen an den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehen. Frau Ministerin, in dem internen Bericht Ihres Hauses heißt es dazu jedoch etwas kritischer:
„Die Anstalten bemühen sich, Ausländer so weit wie möglich zu integrieren, stoßen bei der Vielfalt der Nationalitäten aber zunehmend auf Schwierigkeiten. In vielen Fällen ist eine sprachliche Verständigung zwischen Anstaltsbediensteten und Gefangenen nicht möglich. Erhöhte Aggressivität, vielfach aufgrund von Missverständnissen, ist die Regel.“