Protocol of the Session on December 16, 2004

In den Ländern, in denen Sie regieren und vor der Wahl über Bildung reden, verhalten Sie sich ganz anders. Die schwarz-gelbe Regierung in Niedersachen macht genau das, was sie vor der Wahl eben nicht angekündigt hat: Sie greift in die Bildungsbudgets der Lehrer und Hochschulen ein und kürzt hinterher. So sind Sie: Vor der Wahl versprechen Sie das eine, aber nach der Wahl tun Sie das andere.

(Frauke Tengler [CDU]: Nein, das ist Schrö- der! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Warum brül- len Sie so? Wie war das mit der Lautstärke?)

Das Gute, Herr Wiegard, ist ja, dass die Menschen hier wissen, dass dies in Schleswig-Holstein nicht passieren kann. Sie versprechen es zwar vor der Wahl, aber Sie werden nicht die Gelegenheit haben, es umzusetzen. Das ist der gute Unterschied zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Sich hier aber hinzustellen und uns Vorwürfe zu machen, was Bildung angeht, ist wirklich das Allerletzte, was Sie sich leisten können. Da haben Sie den Blick heftig nach vorgestern gerichtet; das kann man jeden Tag feststellen. Sie müssen erst einmal etwas für die Bildung Ihres Spitzenkandidaten tun, damit das besser wird, anstatt uns hier anzugreifen. Die Verantwortung in diesem Bereich wird von Ihnen wirklich nicht wahrgenommen. Sie haben das in Teilen nicht verstanden und offenkundig haben Sie auch nichts aus der öffentlichen Reaktion auf Ihre großartige Papieraktion gelernt, die Sie gestartet haben.

Die Opposition hier ist ziemlich wehleidig geworden. Sie beklagen sich ständig. Sie sagen, Sie würden nicht informiert werden. Sie fragen nicht vernünftig nach. Man gibt Ihnen Antworten, aber Sie verstehen sie nicht oder Sie wollen sie nicht verstehen.

(Zurufe von der CDU: Ach, ach!)

Wenn es dann ganz doll kommt, dann kommt hier noch Ihr ehemaliger Wahlkampfmanager hervor und versucht, etwas zu erklären. Ich bleibe bei dem,

(Klaus Schlie [CDU]: Was sind Sie doch für ein bedauernswerter Mensch!)

was ich Ihnen auch am Ende des Jahres gern noch einmal sagen werde. Ich sage es so gern, dass ich es wiederhole: Tun Sie uns den Gefallen und beschränken Sie solche Debatten nicht auf den Plenarsaal!

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Zeigen Sie sich vielmehr öffentlich und sagen Sie es öffentlich!

(Zurufe von der CDU)

Tun Sie das bitte! Das ist der beste Gefallen, den Sie uns und den Menschen tun können. Dann wissen diese, wie sie sich zu entscheiden haben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von CDU und FDP - Werner Kalinka [CDU]: Hochmut kommt vor dem Fall! - Weitere Zurufe von CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3850, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt wurde.

Damit haben wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3594, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abzustimmen. Wer diese so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung angenommen ist.

Nun möchte ich zunächst eine geschäftsleitende Bemerkung machen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 17 - Landesjustizverwaltungskostengesetz - und 42 - Bericht zur Tätigkeit der Technologiestiftung Schleswig-Holstein 2003 - ohne Aussprache zu behandeln. Der Tagesordnungspunkt 45 - Bericht zu den Perspektiven der Förderung des ländlichen Raumes nach 2006 - soll von der Tagesordnung abgesetzt und in der JanuarTagung mit den bereits vereinbarten Redezeiten aufgerufen werden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/3715

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3756

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3824

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat die beiden Gesetzentwürfe durch Plenarbeschluss vom 12. November 2004 an den Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Ausschuss hat sich mit beiden Vorlagen in seiner Sitzung am 24. November 2004 befasst.

Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt er dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung. Drucksache 15/3756, zur Annahme.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf zur Änderung des BaugesetzbuchAusführungsgesetzes, Drucksache 15/3715, in der in der Beschlussempfehlung, Drucksache 15/3824, aufgeführten Fassung anzunehmen. Da die Formulierungen und insbesondere die Bezeichnung des Gesetzes nicht eindeutig waren, hat es hier eine redaktionelle Änderung gegeben.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst der Frau Abgeordneten Gröpel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion wird der Änderung des BaugesetzbuchAusführungsgesetzes zustimmen. Die von der CDU beantragte Verlängerung der Fristen für bestimmte Bauvorhaben halten wir für vernünftig. Dasselbe hätten wir allerdings auch von Ihnen bei der Änderung der Landesbauordnung erwartet.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

(Renate Gröpel)

Denn die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern und Wasserzählern in Wohnungen ist ebenfalls vernünftig.

(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD])

Schon heute sieht die Landesbauordnung den Einbau von Wasserzählern in Neubauten vor. Einerseits soll mit dem kostbarsten Gut, das wir haben, dem Trinkwasser, sparsam umgegangen werden. Andererseits soll dies zu mehr Gerechtigkeit bei den Mietern führen. Jeder soll nur für seinen eigenen Verbrauch zahlen. Dazu gab es auch immer wieder Petitionen. Deshalb wollen wir eine Nachrüstpflicht für die Wohnungen im Bestand mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren.

Hamburg hat damit gute Erfahrungen gemacht. Nach zehn Jahren sind circa 80 % der Wohnungen mit Wasserzählern ausgerüstet und der Wasserverbrauch ist um durchschnittlich 15 % gesunken. Im Übrigen sehen wir ebenfalls eine Ausnahmeregelung für den Fall vor, dass unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.

Zu dem zweiten Punkt, dem Einbau von Rauchwarnmeldern, wissen Sie alle hier im Hause, dass der Landesfeuerwehrverband und die Berufsfeuerwehren seit vielen Jahren eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern fordern. 1999, bei der Novellierung der Landesbauordnung, hat die SPD-Fraktion noch auf Freiwilligkeit gesetzt. Aber trotz vieler Kampagnen der Feuerwehren, vor allem des Landesfeuerwehrverbandes, auch mit Unterstützung des Innenministeriums, wofür wir noch einmal Dank sagen,

(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD])

hat dies leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Nur 5 % der Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Jährlich kommen aber bundesweit 700 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben. Auch in Schleswig-Holstein müssen wir immer wieder Tote beklagen, darunter leider auch immer wieder Kinder.

Andere Länder haben es uns vorgemacht. Die USA, Kanada, Großbritannien und Norwegen haben eine Installationspflicht. In den USA ist seit den 70erJahren die Zahl der Todesopfer bei Wohnungsbränden um circa 40 % gesunken.

Als erstes deutsches Bundesland hat Rheinland-Pfalz eine verpflichtende Regelung festgelegt; das Saarland ist dem gefolgt und in Hessen - man höre und staune: mit einer CDU-Regierung - steht eine gesetzliche

Regelung bevor. Bundesweit wird die Aktion „Rauchwarnmelder retten Leben“ vom Deutschen Feuerwehrverband, vom Deutschen Mieterbund und von der Versicherungswirtschaft unterstützt.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sehr geehrter Herr Lehnert - - Wo ist er geblieben? - Noch im Mai hat Herr Lehnert groß eine externe Anhörung zum Einbau von Rauchwarnmeldern angekündigt. Aber das war’s. Sie reden nur, wir handeln!

(Beifall bei der SPD)

Der Innen- und Rechtsausschuss hat auf Antrag der SPD eine Anhörung durchgeführt. Mit großer Mehrheit wurde der Einbau von Rauchwarnmeldern positiv beurteilt, vor allem natürlich vom Landesfeuerwehrverband, aber auch vom Mieterschutzbund und vom Kinderschutzbund.

Die SPD-Fraktion will heute die jahrelangen Bemühungen der Feuerwehren erfolgreich zum Abschluss bringen und die Änderung der Landesbauordnung beschließen. Ziel ist es, Menschenleben zu schützen und die Arbeit der Feuerwehren erträglicher zu gestalten.

(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben die einmalige Gelegenheit, heute einen Teil Ihres Wahlprogramms umzusetzen. Das wird nicht wieder kommen. Darin steht, dass Sie die Feuerwehren beim Einbau von Rauchwarnmeldern unterstützen wollen. Reden und schreiben Sie nicht nur, tun Sie es auch! Stimmen Sie mit uns der Gesetzesänderung zu!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schwalm.