Protocol of the Session on November 11, 2004

Ausgehend vom Landesverwaltungsgesetz - die Amtssprache ist Deutsch - war als Chartaverpflichtung diesbezüglich allerdings nur die Bestimmung übernommen worden, dass in den Minderheitensprachen abgefasste Urkunden rechtsgültig vorgelegt werden können. Im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland wird es durch das Friesisch-Gesetz künftig möglich sein, dass sich Bürgerinnen und Bürger in friesischer Sprache an Behörden wenden und neben Urkunden auch Eingaben, Belege und sonstige

Schriftstücke in friesischer Sprache vorlegen können. Ob das deutsche Steuergesetz das anerkennt, weiß ich nicht, aber man kann hier oben ja alles einmal ausprobieren und für andere Bereiche dann etwas daraus machen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden können künftig in ihrer Antwort die friesische Sprache verwenden.

Die Minderheitenbeauftragte Renate Schnack hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass hierdurch eine gewisse Unwucht insbesondere in Bezug auf Dänisch - ich füge hinzu: auch auf Romani - entstehen könnte. In jedem Fall erscheinen Nachfragen seitens des Europarates nicht ausgeschlossen zu sein, warum es ein Friesisch-Gesetz, jedoch kein DänischGesetz gibt.

Die Landesregierung wird den sie betreffenden Teil des Gesetzes zügig umsetzen und ihre Behördenschilder im Kreis Nordfriesland um die friesischen Bezeichnungen ergänzen.

Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, Herr Dr. Klug, dass ich das, was die Abgeordnete Fröhlich ausführte, mehr als teile. Ihre Aussage, dass wir herzlich wenig für das Friesische tun, trifft nicht zu. Wir tun, so viel wir können. Mehr ist in den Kassen leider nicht drin.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Es wird immer weniger!)

- Das, was wir tun, halte ich schon für bemerkenswert.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Man kann nicht vier Lehrstühle aufrechterhalten, wenn es zu wenig Studenten gibt, Herr Dr. Klug, das ist bei aller Liebe zu den Minderheiten so. Wenn wir an der Universität sowieso kürzen und zusammenlegen müssen, müssen wir auch an der Stelle Konsequenzen ziehen.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

Wir wollen auf jeden Fall prüfen, ob durch das Gesetz weitere Bestimmungen der Sprachen-Charta erfüllt werden und diese konsequenterweise dem Bund zur Notifizierung beim Europarat gemeldet werden können.

Die Förderung der regionalen Minderheitensprache als Ausdruck der kulturellen Vielfalt in SchleswigHolstein wird in einer von mir geführten Landesregierung wie in der Vergangenheit weiterhin einen hohen

(Ministerpräsidentin Heide Simonis)

Stellenwert haben. Mit dem Friesisch-Gesetz fügen wir in Schleswig-Holstein unserer Minderheitenpolitik, mit der wir bundesweit eine Vorreiterrolle spielen, einen weiteren Baustein hinzu.

Ich freue ich, dass im nächsten Jahr die Minderheitenpolitik im Mittelpunkt des Interesses stehen wird. Eine Vielzahl von Organisationen und Persönlichkeiten wird auf beiden Seiten der nicht mehr vorhandenen Grenze in Dänemark und in Deutschland an die Bonn/Kopenhagen Erklärung von 1945 erinnern.

Ich nutze die Gelegenheit, Sie alle herzlich dazu einzuladen und Ihnen vor allem dafür zu danken, dass Sie mit Ihrer beharrlichen Arbeit dazu beigetragen haben, dass wir diese Feierlichkeit begehen können und bewiesen haben: Minderheiten können sich bei den Mehrheiten wohl fühlen, wenn die Mehrheiten bereit sind, sich mit ihren Minderheiten wohl zu fühlen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, da immer noch eine kleine Diskussion mitschwingt, einige Informationen darüber liefern, was im Ausschuss gelaufen ist und wie dieses Gesetz zustande kam.

Frau Ministerpräsidentin, Sie sagten, Sie wüssten nicht, ob man das nicht auch für Dänisch machen könnte. Sie werden verstehen, dass wir das als SSW auch diskutiert und mit den entsprechenden Kulturinstitutionen besprochen haben. Diese haben uns gesagt: Macht das mal so, wie ihr es möchtet! Macht ein Friesisch-Gesetz, weil wir als dänische Minderheit möchten, dass weiterhin die Priorität auf die Bonn/Kopenhagen Erklärung gelegt wird. Das ist das Fundament für die dänische Minderheit und die deutsche Minderheit. Darin steht unter anderem, dass sich ein Däne vor Behörden und Gerichten seiner Sprache bedienen kann. Im Übrigen kann es auch passieren, dass ein renitenter Däne in eine Behörde Dänisch spricht und der deutsche Behördenmitarbeiter ihn nicht versteht. Es handelt sich also nicht um ein rein friesisches Problem, sondern dieses Problem wird in der Praxis seit 50 Jahren von der dänischen Minderheit gelöst. Wir Friesen sind ebenfalls in der Lage, dieses Problem zu lösen, bin ich mir ziemlich sicher. - Das ist das eine.

Meine zweite Anmerkung betrifft die SprachenCharta und die Frage: Brauchen wir ein solches Gesetz? Es ist nicht nur ein Symbolgesetz, sondern ist ganz wichtig. Sie haben sehr richtig gesagt: In Artikel 10 der Sprachencharta wird eine einzige Bestimmung, die wir in diesem Gesetz haben, auch berührt, nämlich die die Urkunden betreffende. Sie wird allerdings nur teilweise berührt.

Die Nutzung der Sprache ist bisher nicht für die Aufnahme in die Sprachen-Charta angemeldet. Dadurch, dass wir jetzt die gesetzlichen Möglichkeiten schaffen, sind wir in der Lage, diese Bestimmung auch als Land Schleswig-Holstein an den Europarat zu melden und damit die Aufnahme in die SprachenCharta anzumelden. Das heißt, wir können auch hier gegenüber der europäischen Ebene von einem Fortschritt sprechen und diesen auch sichtbar machen, indem wir anmelden. Es ist also nicht so, dass das Gesetz noch einmal etwas regelt, was wir schon haben. Vielmehr schaffen wir etwas Neues, das wir in Europa anmelden können. Ich glaube, das ist schon ein Fortschritt, zumal in dem Gesetz auch Regelungen enthalten sind, die in keinster Weise von der Sprachencharta berührt werden. Das ist ganz normal. Zweisprachige Beschilderungen kennt die Sprachencharta nicht. Das ist etwas, was wir zum allerersten Mal einführen werden. Insofern ist auch das eine Besonderheit.

Als dritten Punkt möchte ich noch anführen, was für mich als Minderheitenpolitiker immer ganz wichtig ist: Ich möchte in diesem Parlament immer nur das vorbringen, was die jeweilige Sprachgemeinschaft auch selber möchte. Es wurde sowohl in den schriftlichen Stellungnahmen der friesischen Verbände als auch in den mündlichen Stellungnahmen der Friesen und auch der befreundeter Minderheitengruppen sehr deutlich, dass man dieses Gesetz wünscht. Es sagen also auch die Leute, die es betrifft, dass dies eine Möglichkeit ist, durch die sie ihren eigenen Status und ihre eigene Situation verbessern können. Wenn wir das mit diesem Gesetz erreichen können, dann sollten wir jeden Weg nutzen, um diese neuen Schritte möglich zu machen. In diesem Sinne bitte ich, das Gesetz zu verstehen. Wir schaffen neue Rechte und wir schaffen die Rechte, die die Friesen wünschen. Das sollten wir entsprechend beschließen.

(Beifall beim SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3150, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen.

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der Stimme des Abgeordneten Behm bei Enthaltung der übrigen Abgeordneten der FDP sowie der Stimme des Abgeordneten Wagner angenommen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und des Abgeordneten Joachim Behm [FDP])

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Wahl des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

Wahlvorschlag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3753

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage eine offene Abstimmung vor. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, erhält der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Wolfgang Kubicki, das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist allgemein bekannt, dass wir hinsichtlich dieser Funktion für eine Abschaffung plädiert haben. Unsere Auffassung dazu hat sich nicht geändert. Gleichwohl wird die FDP-Fraktion bei der Wahl den Kandidaten wählen, weil uns Herr Jöhnk in wirklich guter Erinnerung geblieben ist. Wir vermuten, dass er Kraft seiner Persönlichkeit vielleicht noch etwas aus dem Amt machen kann.

(Beifall bei FDP, SPD und SSW - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unhöflich und eine Unverschämt- heit!)

Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, dass eine Aussprache nicht vorgesehen ist. Da es Erklärungen zum Abstimmungsverhalten gibt, erteile ich jetzt dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Martin Kayenburg, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist allgemein bekannt, dass Herr Jöhnk auch von der CDU-Fraktion als Person und als kompetenter Fachmann geschätzt wird. Gleichwohl bleiben wir

grundsatzfest. Wir sind für eine Abschaffung der Position. Deshalb werden wir ablehnen.

Weitere Erklärungen zum Abstimmungsverhalten von Fraktionen in dieser Frage sehe ich nicht. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass ich über den Wahlvorschlag abstimmen lasse und hierfür eine offene Abstimmung vorschlage. Ist das konsensfähig? Widerspruch höre ich nicht. Wir werden so verfahren. Ich weise noch darauf hin, dass nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtags erforderlich ist.

Wir treten in die Abstimmung ein. Wer dem Wahlvorschlag, Drucksache 15/3753, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 15/3753 mit den Stimmen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der CDU die notwendige Mehrheit erhalten hat. Ich stelle weiter fest, dass Herr Wulf Jöhnk als neuer Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom Landtag gewählt worden ist.

Sehr geehrter Herr Jöhnk, der Schleswig-Holsteinische Landtag freut sich, mit Ihnen eine kompetente und engagierte Persönlichkeit für diese Stelle gefunden zu haben. Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Hauses bei der Ausübung dieses gleichermaßen verantwortungsvollen und schwierigen Amtes jederzeit eine glückliche Hand und selbstverständlich im Sinne der Menschen, an die Sie sich wenden, auch Erfolg. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der CDU)

Damit ist Tagesordnungspunkt 23 erledigt. Die Fortsetzung der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 28 und 36 zum Stichwort Bundeswehrstandorte werde ich erst aufrufen, wenn der gemeinsame Antrag im Haus verteilt worden ist.

Wir treten in die Beratung zu Tagesordnungspunkt 16 ein:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3747

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Für

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

die Landesregierung erteile ich zunächst Frau Ministerpräsidentin Simonis das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Manuskript in der Hand, habe aber vergessen, welche Nummer es hat. Daher habe ich nicht reagiert. Am 8. Oktober habe ich auf der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der 15 übrigen Länder den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Der Zeitplan sieht ein Inkrafttreten für den 1. April 2005 vor.

Ein wesentliches Ziel des Vertrags ist die Anpassung der Rundfunkgebühren. Sie soll ab dem 1. April 2005 um 88 Cent auf dann 17,03 € steigen. Damit wird zum ersten Mal von der Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission, der KEF, abgewichen, die eine Gebührenerhöhung um monatlich 1,09 € pro Rundfunkteilnehmer ermittelt und festgestellt hatte. Diese Abweichung von der KEF-Empfehlung ist nur ausnahmsweise akzeptabel. Im Grunde genommen ist sie schwer zu erklären.