Ein wesentliches Ziel des Vertrags ist die Anpassung der Rundfunkgebühren. Sie soll ab dem 1. April 2005 um 88 Cent auf dann 17,03 € steigen. Damit wird zum ersten Mal von der Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission, der KEF, abgewichen, die eine Gebührenerhöhung um monatlich 1,09 € pro Rundfunkteilnehmer ermittelt und festgestellt hatte. Diese Abweichung von der KEF-Empfehlung ist nur ausnahmsweise akzeptabel. Im Grunde genommen ist sie schwer zu erklären.
Uns ist bewusst, dass die Rundfunkanstalten mit dieser niedrigen Erhöhung nicht zufrieden sind. Wir halten das Sparpotenzial in den Anstalten aber für ausreichend, um die weniger üppig ausfallende Gebührenerhöhung zu kompensieren. Allerdings muss hier ausdrücklich hinzugefügt werden, dass der NDR seine Hausarbeiten gemacht hat. Er wird Schwierigkeiten haben, mit dieser Vorgabe fertig zu werden.
Die Überlegung, die die meisten geführt haben, war, dass die Bevölkerung im Moment in einer wirtschaftlich schwierigen Situation mit großen Herausforderungen und finanziellen Einschränkungen steht. Die Zumutbarkeitsgrenze sei wegen der vielen Sparzwänge unserer sozialen Sicherungssysteme erreicht, so wird argumentiert. Deshalb sind sich die Länder letztlich einig gewesen, dass mit zusätzlichen Belastungen durch die Rundfunkgebühren sensibel umzugehen ist.
Problematisch ist, dass das Verfahren der Gebührenfestsetzung von einigen Ländern mit Fragen einer Strukturreform verbunden worden ist, was nach den acht rundfunkpolitischen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes meiner Meinung nach nur mühsam in Übereinkunft zu bringen ist.
Auf Vorschlag Bayerns sind zum Beispiel Begrenzungen bei der Anzahl der Programme und inhaltliche Vorgaben, nämlich die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information, für die ausschließlich digitalen Programm-Bouquets im Fernsehen in den Staatsvertrag aufgenommen worden. Wer da klagen wird, hat gute Aussichten, glaube ich. Das kann man sonst ja nicht immer sagen. Dennoch glaube ich, dass keiner klagen wird, weil die Anstalten froh sind, dass sie das Geld bekommen. Ich lege Wert darauf, dass in einer Protokollfeststellung von uns festgehalten wurde, dass der verfassungsrechtlich gebotene Grundsatz der Staatsferne Leitsatz des Gebührenfestsetzungsverfahrens bleiben muss und dass dies ein einmaliger Vorgang war.
Davon unabhängig müssen Überlegungen zur Struktur- und Aufgabendefinition der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten angestellt werden. Das werden sie auch und sie müssen unter Umständen an geänderte Realitäten angepasst werden. Wir müssen die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in programmlicher, technischer und finanzieller Hinsicht berücksichtigen. In der Diskussion über den nun abgeschlossenen Vertrag, der einen Kompromiss darstellt, wird es nach meiner Auffassung politisch darauf ankommen, nicht allein die finanziellen Folgen für die Anstalten unter verfassungsrechtlichen Aspekten zu problematisieren, sondern wir müssen auch auf das Image des öffentlichen Rundfunks insgesamt und die grundsätzliche Akzeptanz der Rundfunkgebühr achten.
Der Staatsvertrag stellt nämlich nicht bloß den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor Herausforderungen, die Bürgerinnen und Bürger müssen in gesamtwirtschaftlich schwieriger Lage durchaus auch erkennen können, dass ihr Parlament, ihre Regierung ihre Bedürfnisse mit im Hinterkopf hat. Das betrifft zum Beispiel auch die Freistellung von den Rundfunkgebühren für Rundfunkteilnehmer, die nur geringe Gehälter haben. Das sind zum Beispiel Studentinnen und Studenten. Für die großen Hotels wird die Gebührenermäßigung reduziert. Die Landesmedienanstalten erhalten keine Mittelzuwächse. Dann darf man sich hinterher nicht wundern, wenn sie kein Geld haben, um bestimmte notwendige Aufgaben, zum Beispiel auch die Filmförderung, wahrzunehmen. Die Wirtschaft hat ab 2007 eine neue, wenn sehr moderate, Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu tragen.
Das entscheidende politische Ziel war es allerdings, die Rundfunkgebühr insgesamt jetzt durchzubekommen. Die berechtigte Diskussion der verschiedenen Fachfragen sollte sich daran orientieren, die Akzep
Auf drei Detailregelungen möchte ich abschließend hinweisen. Erstens: In die Regelung zur Gebührenermäßigung für das Beherbergungswesen, das so genannte Hotelprivileg, werden nunmehr auch Ferienwohnungen und Ferien auf dem Bauernhof einbezogen. Das so genannte Hotelprivileg ist hoffentlich eine kleine Hilfe für die Tourismusbetriebe bei uns im Land.
Zweitens: Schleswig-Holstein und einigen anderen Ländern ist es durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermöglicht worden, neben der generellen Gebührenbefreiung für Zweitgeräte in Schulen zusätzlich auch eine Ermäßigung für Erstgeräte vorzusehen. Erstgeräte können während der Ferienzeit weiterhin für drei Monate im Jahr von der Gebühr befreit werden.
Und drittens: Im vorliegenden Staatsvertrag werden die Regionalfenster gestärkt. Es bestehen jetzt bundesweit geltende inhaltliche Vorgaben für die Regionalfenster. Sie sollen aktuell und authentisch aus dem jeweiligen Land berichten, was nur durch ortsnahe Produktion zu leisten sein dürfte.
Die Hauptprogrammveranstalter haben ferner die redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogrammveranstalters zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten die finanzielle Unterstützung des Norddeutschen Rundfunks für unsere weit über Schleswig-Holstein hinaus strahlenden kulturellen Veranstaltungen wie die Nordischen Filmtage und das Schleswig-Holstein Musik Festival für unerlässlich - das ist kein Wunder -, aber auch für eine gute Möglichkeit, dass sich der NDR in seiner Vielfalt darstellen kann.
Wir würden es begrüßen, wenn der NDR Wege finden würde, diese Aufgabe auch dann zu schultern, wenn die neuen Gebühren in Kraft treten. Wir sind jedenfalls sicher, dass die Gebührenzahler eine solche Unterstützung unserer Kulturszene auch weiterhin begrüßen werden, genauso wie die Gäste, die zu uns kommen.
In dieser besonderen wirtschaftlichen Situation - ich fasse noch einmal in einem Satz zusammen - war es weiß Gott nicht Überzeugung und Liebe, die die schleswig-holsteinische Landesregierung und Ministerpräsidentin dazu gebracht haben zuzustimmen,
sondern nur die Angst davor, dass wir sonst überhaupt keine Gebührenregelung bekommen würden, was den Anstalten noch schlechter bekommen wäre.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist Anfang Oktober in der Sitzung der Ministerpräsidenten verabschiedet, das heißt unterzeichnet worden. Die Parlamente dürfen sich jetzt im nachhinein damit befassen und dann sollen wir das Ganze abknicken. Soweit zu der Kompetenz, die wir in diesem Zusammenhang haben.
Der wesentliche Inhalt dieses Vertrages ist die öffentlich hinreichend diskutierte Erhöhung der Rundfunkgebühren für die nächste Gebührenperiode 2005 bis 2008. Darüber hinaus werden im Rundfunkstaatsvertrag - insoweit begrüßen wir das - erste Schritte einer Strukturreform beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeleitet.
Die Ministerpräsidenten haben dabei - das bitte ich wirklich zu berücksichtigen - die Punkte aufgegriffen, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, von der KEF, immer wieder angemahnt wurden. Mit der aktuellen Gebührenentscheidung wird allerdings erstmalig von einer Gebührenempfehlung der KEF abgewichen. Diese Möglichkeit hat nach unserer Auffassung das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgesehen, denn die letzte Verantwortung für die Entscheidung liegt natürlich bei den Parlamenten, trotz der Entscheidung der Ministerpräsidenten, und nicht bei der KEF.
Der Landtag muss seiner Verantwortung gegenüber dem Gebührenzahler auf der einen Seite und gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der anderen Seite gerecht werden. Eine bloße Notarfunktion der Landtage kann also auch nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes sein.
Die Gebührenempfehlung der KEF fällt in eine deutlich angespannte wirtschaftliche Lage. Große Teile der Bevölkerung müssen zurzeit finanzielle Einschränkungen hinnehmen, wie die Gesetzesverfasser in der Begründung auch anerkennen. Aber insgesamt dürfte die Erhöhung von 88 Cent ab April - das
Insbesondere die Intendanten von ARD und ZDF halten die Abweichung vom KEF-Vorschlag jedoch für nicht verfassungskonform. Sie vertreten das auch in ziemlich arroganter Weise gegenüber den Parlamenten. Sie behaupten auch, die KEF sei mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nachhaltig beschädigt worden. Und insbesondere die ARDIntendanten sind der Auffassung, dass die Ministerpräsidenten mit dieser Entscheidung unmittelbar in das Programm eingegriffen hätten, was natürlich kompletter Unsinn ist. Natürlich hat die Entscheidung Einfluss auf die Programmgestaltung, aber hier einen Eingriff zu behaupten, ist auch deshalb völlig unsinnig, weil sie damit Gefahr laufen, dass die EU auf die Problematik der gesamten Situation aufmerksam gemacht wird. Wir jedenfalls stehen zum dualen Rundfunksystem. Wir wollen auch einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu bedarf seine Finanzierung aber auch einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz.
Wenn die Vertreter der ARD insbesondere die Landtage mit der Bemerkung unter Druck setzen wollen, man gehe zum Bundesverfassungsgericht, wenn man nicht so wie die KEF, sondern so wie die Ministerpräsidenten abstimme, kann ich nur sagen, diese Herren haben jede Bodenhaftung verloren.
Akzeptanz kann nach meiner Meinung aber auch nur dann entstehen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Strukturveränderungen, die er angekündigt hat, nunmehr auch durchführt.
Ich möchte ergänzen: Abgesehen von zu hohen Personalkosten und zu hohen Aufwendungen für eine üppige Altersversorgung, wird man natürlich auch über den Stellenwert des Sports in den Hauptprogrammen von ARD und ZDF diskutieren müssen. Der Sport verursacht - das hat der 14. KEF-Bericht festgestellt - bei der ARD die höchsten Selbstkosten. Das ist auch kein Wunder, denn die Konkurrenz der ARD-Anstalten mit den Privaten treibt die Kosten in die Höhe und führt zu Verzerrungen am Markt. Ich meine, ARD und ZDF sollten lieber - statt hier das Geld zu verplempern - dem Kulturauftrag gerecht werden und mehr anspruchsvolle Filme senden, statt um jeden Preis um Sportrechte zu kämpfen.
Die Begrenzung der Rundfunkprogramme im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - auch wenn Sie sportbegeistert sind, Herr Kollege Dr. Garg - ist nach unserer Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung Rundfunkstrukturreform. Einer weiteren Ausuferung des quantitativen Programmangebots wird damit entgegengewirkt. Durch die Möglichkeit des Austausches von Programmen bleibt aber die Chance für die Sender, auch neue Programme einzuführen. Damit wird auch die Programmautonomie der Sender sichergestellt.
Ich glaube, die Rundfunkstrukturreform muss viel weiter gehen, damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten zukunftsfähig sind. In diesem Zusammenhang sind die Fachleute aus der Politik gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert, um mehr Akzeptanz sowohl bei Rundfunkmachern als auch bei Konsumenten zu erreichen.
Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag konkretisiert darüber hinaus speziell für Norddeutschland eine verbindliche Verpflichtung der beiden bundesweit reichweitenstärksten privaten Fernsehveranstalter zur Aufnahme von regionalen Fensterprogrammen. Ich denke, dies trägt zur Sicherung der Medienvielfalt hier in Schleswig-Holstein bei.
Nachteilig sind für uns allerdings die neuen Regelungen zum Hotelprivileg, welche zur Folge haben, dass größere Hotelbetriebe mit mehr als 50 Gästezimmern demnächst mehr Gebühren zahlen müssen. Diese Regelungen sind für ein Tourismusland besonders bedauerlich.
Frau Simonis, ich folge Ihnen, wenn Sie sagen, es könnte ein einmaliger Vorgang gewesen sein, dass Sie in den Bericht der KEF eingegriffen hätten beziehungsweise diesem nicht gefolgt seien. Allerdings vertreten einige, die Ihnen nahe stehen, die Meinung, dies sei ein einmaliger Ausrutscher, aber es sei auch ein Eingriff in bestehendes Recht, ein Verstoß gegen das komplette Recht. Hier sollte man auch in der öffentlichen Diskussion vorsichtig sein, weil dieser Punkt erneut die EU-Problematik für uns relevant machen würde.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich danke der Frau Ministerpräsidentin für die klare und konstruktive Haltung und die Schadensbegrenzung, die sie in diesem ungewöhnlichen und - wie ich wirklich hoffe - einmaligen Verfahren zu diesem Staatsvertrag eingebracht hat.
Die Ministerpräsidenten Stoiber und Steinbrück - es ist das Vorrecht des Parlaments, Ross und Reiter zu nennen - haben in das verfassungsmäßig auferlegte staatsferne Verfahren eingegriffen. Sie haben gedroht, sie würden gar keiner Erhöhung zustimmen.