Protocol of the Session on September 24, 2004

- Das habe ich doch gerade gesagt.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)

- Natürlich habe ich das gesagt. Dann müssen Sie einmal zuhören.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann wiederholen Sie es doch! - Beifall bei der CDU)

- Mein Gott! - Wir möchten nicht, dass die Kommunen in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden. Das heißt, der Rahmenplan soll einen Rahmen darstellen. Es darf nicht zu detailliert geregelt werden. Darum geht es.

(Beifall bei der CDU - Hans-Jörn Arp [CDU]: Sehr gut! - Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Hentschel, wir haben doch nichts dagegen. Hören Sie doch erst einmal weiter zu!

Die Formulierung zum Beeinträchtigungsverbot, meine Damen und Herren, können wir ebenfalls mittragen. Dennoch ist hier sorgsam darauf zu achten, nicht über eine landesplanerische Zielsetzung an den Rand des Eingreifens in die freie Marktwirtschaft zu kommen. Ziel sollte letztlich die Bewahrung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der gewachsenen Innenstädte sein. Ein reiner Wettbewerbsschutz für bestehende Unternehmen darf unseres Erachtens nicht daraus resultieren.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eine Beurteilung des Zieles Beeinträchtigungsverbot bei Großvorhaben in der Regel immer eine aktuelle Einzeluntersuchung erfordern dürfte, was eventuell zu aufwendigen und kostspieligen Gutachten führen wird.

Das Gleiche gilt für das geforderte Kongruenzgebot. Es ist zwar lobenswert, im Folgenden dann exakte Zahlen hinsichtlich Einwohnerschwellenwerten und Verkaufsflächen vorzugeben. Allerdings scheint uns dies mit dem rahmensetzenden Charakter des Landesraumordnungsplanes nur schwerlich vereinbar.

(Werner Kalinka [CDU]: So ist es!)

- Vielen Dank. - Eine Überarbeitung dieses Absatzes scheint uns daher dringend geboten. So sind zumindest einige konkrete Größenordnungen zu überprüfen. Ob zum Beispiel eine Begrenzung auf höchstens 800 m2 Verkaufsfläche in Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung heute noch wirtschaftlich und sinnvoll ist, wird stark bestritten. Hier wäre unserer Ansicht nach eine Anhebung auf 1.000 bis 1.200 m2 zu prüfen.

Einem aktuell zu erbringenden Nachweis der Raum- und/oder Standortverträglichkeit im Rahmen der Einzeluntersuchung sollte landesplanerisch mehr Bedeutung beigemessen werden als einem weitgehend schematischen, quasi verordneten zentralörtlichen Kongruenzverbotes.

Lassen Sie mich insbesondere auf die Problemlage in der Metropolregion Hamburg eingehen. Für die Stadtrandkerne im Hamburger Umland hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Kernstadtfunktion. Durch die vorgesehene Regelung würde die Einzelhandelsentwicklung vor Ort einseitig von Entscheidungen des benachbarten Bundeslandes abhängen.

Dies wäre nur tragbar, wenn eine entsprechend wirksame Regelung auch von Hamburg anerkannt und verbindlich geregelt wäre. Nur so können nachteilige Auswirkungen großflächiger Einzelhandelseinrichtungen in den an der Landesgrenze gelegenen Bezirken Hamburgs auf das schleswig-holsteinische Umland vermieden werden.

Die Forderung in Absatz 11 nach interkommunal abgestimmten Konzepten und Planungen ist zeitgemäß und daher zu begrüßen.

Insgesamt unterstützt meine Fraktion die vorgesehenen Änderungen.

Wir beantragen daher, den Entwurf zügig zu überarbeiten und zur weiteren Beratung an den Wirtschafts- sowie an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Danach sollte die Teilfortschreibung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, bevor weitere Unternehmen unter Ausnutzung der alten Regelungen Tatsachenbestände schaffen, die nachträglich nicht mehr geändert werden können.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der SPD erteile ich der Frau Abgeordneten Maren Kruse das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Eichelberg, der Antrag kam auch von Ihnen. Offenbar haben ihn jetzt endlich auch andere aus der Fraktion gelesen. Denn Ihr Antrag bezieht sich wirklich nicht auf den Inhalt, sondern nur auf das Verfahren und zumindest Herr Wagner hat jetzt den Inhalt wahrgenommen.

Meine Damen und Herren, mit dem von der CDU vorgelegten Antrag erfüllt sich zumindest der Kollege Eichelberg den lang gehegten Wunsch, die Vorschläge der Landesregierung nicht nur ausdrücklich anzuerkennen und zu unterstützen, sondern auch noch beschleunigt zu wissen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit widerspricht er dem überall so vehement verteidigten CDU-Prinzip von Deregulierung und Bürokratieabbau - wir haben das Thema gestern und vorgestern auch schon behandelt - und es stellt sich die Frage - ich habe es schon gesagt -, wie dieser Antrag durch die Fraktion kommen konnte.

Aber, Kollege Eichelberg, als Bürgervorsteher von Großhansdorf sind Sie schon länger mit der Frage der Ansiedlung eines Lidl-Zentralmarktes im benachbarten Siek befasst und daher kann ich Ihre Rührigkeit in dieser Angelegenheit schon ein Stück weit verstehen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Antrag der CDU bezieht sich ausschließlich auf das Verfahren und nicht auf eine inhaltliche Auseinandersetzung; Herr Wagner hat dies eben verifiziert. Das Verfahren bezieht sich also nur auf die Ziffer 7.5 bezüglich der Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs. Wohlweislich werden die Ziffern 5.1.1.6 und 5.1.3.4,

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die Lottozahlen!)

also die raumordnerischen Gebietstypen Vorranggebiet und auch Vorhaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz außen vor gelassen, obwohl Gebietsausweisungen - und das wissen wir hiermit - damit überhaupt nicht verbunden sind. Das ist verständlich, da sich der agrarisch geprägte Teil der CDU-Fraktion - und damit auch der stellvertretende Präsident des Bauernverbandes, unser geschätzter Kollege Ehlers - natürlich schon im Vorfeld gegen die Aufnahme dieser Gebietstypen ausgesprochen hat.

Das Thema Einzelhandel - das wissen wir alle - hat eine Entwicklung durchgemacht, die den Kommunen

große Sorgen bereitet, allerdings auch viele Begehrlichkeiten weckt.

Wir sprechen hier ganz offen über die Problematik co op und Edeka contra Lidl und Aldi. Insofern wissen wir, dass viele unserer Vertreter in den Kommunen betroffen sind, wenn sich die Begehrlichkeiten dort erst einmal angesiedelt haben. Schon heute haben wir - ich weiß nicht, ob das überhaupt bekannt ist - in Schleswig-Holstein branchenübergreifend 3 Millionen m2 Verkaufsfläche.

Mit den großen Einzelhandelseinrichtungen verschwinden dann sehr schnell die kleinen Geschäfte und Fachmärkte und über Jahrzehnte gewachsene Strukturen werden auf einen Schlag zerstört. Arbeitsplätze gehen verloren, Ausbildungsplätze gehen verloren und die Wege werden für viele länger. Auch dieser Problematik muss Rechnung getragen werden und muss die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans für eine vernünftige Entwicklung der Versorgungsstrukturen in den Städten und im ländlichen Raum sorgen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das bedeutet: Versorgung sicherstellen und Rahmenbedingungen verbessern.

Aber das Anhörungsverfahren läuft noch bis zum 1. Oktober 2004. Es wird fachlich korrekt abgewickelt und beinhaltet die Anhörung von über 50 Anzuhörenden. Wir werden dieses gemeinsam abwarten. Denn auch die letzte Stellungnahme soll mit einbezogen werden. Das ist ein Punkt, auf den gerade Herr Schlie immer wieder großen Wert legt.

Erst nach der Auswertung sollen dann alle geplanten Änderungen, also auch die, die in dem Antrag nicht enthalten sind, von uns in den Ausschüssen sowie im Landesplanungsrat diskutiert werden.

Wir beantragen daher die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss federführend sowie an den Agrar- und den Wirtschaftsausschuss mitberatend.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es gibt

(Günther Hildebrand)

Anträge, die besser nicht geschrieben und gestellt worden wären.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein solcher Antrag liegt hier meines Erachtens vor. Auf mich macht dieser Antrag den Eindruck, als wäre er mit heißer Nadel gestrickt und in der Konsequenz nicht zu Ende gedacht.

Zunächst einmal zum Handwerklichen: Die CDU fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes auf Grundlage der Unterrichtung vom April dieses Jahres umzusetzen.

Hierzu Folgendes: Es gibt ein geordnetes vorgeschriebenes Verfahren bei der Teilfortschreibung von Raumordnungsplänen. Dies beinhaltet zum Beispiel ein Beteiligungsverfahren, mit dem insbesondere die kommunale Ebene die Möglichkeit erhält, ihre Anregungen und Bedenken für die in der Teilfortschreibung vorgesehenen Ziele vorzutragen. Dabei beteiligt das Land die Kreise und kreisfreien Städte, die Kreise wiederum die kreisangehörigen Gemeinden. Die Stellungnahmen werden dann innerhalb eine sechsmonatigen Frist, die bei Bedarf auch verlängert werden kann, dem Land zugeleitet. Diese werden dann ausgewertet und in den weiteren Beratungsprozess einbezogen. Am Ende kommt dabei hoffentlich eine für alle gute Lösung heraus.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass dieses Verfahren geordnet durchgeführt werden muss, wird nicht einmal die CDU bestreiten; das hoffe ich wenigstens.

(Günter Neugebauer [SPD]: Da bin ich mir nicht so sicher!)

„Schnellstmöglich“ kann also nur heißen: nach Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Verfahren. Und dann - da bin ich mir sicher - wird die Planungsbehörde die Teilfortschreibung auch umsetzen, wenn die Planungsbehörde nach der Anhörung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sie einen Sinn macht.