Um auf den Kern zurückzukommen: Der Kern ist, dass wir in Schleswig-Holstein ein reiches Naturerbe haben und dass das größte Wiesengebiet mit Wiesenvögeln in Nordeuropa auf Eiderstedt liegt. Von daher ist es natürlich richtig, dass wir dieses Naturerbe schützen. Das hat etwas mit der Qualität und der Zukunft unseres Landes, dem Tourismus und den Menschen, die hier leben, zu tun.
Dass diejenigen, die vor Ort in diesem Gebiet leben, natürlich leicht mobilisierbar sind, ist kein Spezifikum von Schleswig-Holstein. Das Gleiche erleben wir in Bayern. Das erleben wir in Hessen. Das erleben wir überall. Dort mobilisieren die Bauernverbände und behaupten, es werde etwas Schlimmes getan.
Aber in Wirklichkeit stimmt es nicht. In Wirklichkeit ist es so, dass wir auf Eiderstedt überwiegend Wiesenlandschaft haben und das Vieh - die Kuh, der Ochse oder der Bulle -,
das auf der Wiese steht, zurzeit mit den Fördermitteln der EU nicht gefördert wird. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Wenn dieses Vieh aber im Stall steht und stattdessen Mais angebaut wird, wird dies mit 420 € pro Hektar gefördert.
Die Entwicklung wird in eine andere Richtung gehen. In Zukunft werden alle Bauern gefördert werden, und zwar auch diejenigen, die ihr Vieh auf der Wiese stehen haben. Und die Änderungen, die jetzt stattfinden, dienen dazu, diesen Bauern eine neue Existenzgrundlage zu schaffen und dass sie nicht die Wiesen umbrechen müssen. Was auf Eiderstedt passiert, ist, dass die Wiesenlandschaft für die Zukunft gesichert wird. Dies geschieht, damit wir nicht überall die Wiesen umbrechen und Ackerböden mit Mais bepflanzt werden.
Ich glaube, dieser Prozess, der durch erhebliche Mittel abgefedert wird und aufgrund dessen die Bauern eine neue Existenzgrundlage haben, ist sicherlich ein Prozess, der zu Veränderungen führt, und Veränderungen sind immer schwierig und führen immer zu Widerstand. Es ist aber ein Prozess, der nicht den Bauern schadet, sondern der den Bauern eine neue Zukunft gibt. Deswegen sollten wir alle diesen Prozess mittragen.
Ich lasse somit über den Antrag Drucksache 15/3113 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenenthaltungen? - Damit ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von FDP und CDU so beschlossen worden, wie es der Ausschuss empfohlen hat.
Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes SchleswigHolstein bei dem Präsidenten des SchleswigHolsteinischen Landtages für das Jahr 2003 Drucksache 15/3530
Hier ist beabsichtigt, folgendes Verfahren zu wählen: Der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragen für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages für das Jahr 2003 soll ohne Aussprache zur Beratung an den zuständigen Sozialausschuss überwiesen werden.
- Ich gehe also davon aus, dass federführend der Sozialausschuss und mitberatend der Innen- und Rechtsausschuss beraten soll.
Wer also den Tagesordnungspunkt 29, Drucksache 15/3530, zur nicht abschließenden Beratung, aber ohne Aussprache am heutigen Tage federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages überweisen will, den darf ich jetzt um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Bericht entsprechend an die Ausschüsse überwiesen.
- Dann muss das dem Präsidium auch deutlich gemacht werden. Ich habe hier nur vorliegen, dass wir eine Beschlussfassung nach der gestrigen Beratung hatten. Ich weiß nicht, wie der weitere Fortgang zwischen den Fraktionen vereinbart wurde.
(Heinz Maurus [CDU]: Herr Präsident! Ich habe es gestern gegenüber dem Präsidium schriftlich deutlich gemacht! - Holger Astrup [SPD]: Ich könnte das notfalls bestäti- gen! - Heiterkeit bei der SPD)
Dann würde mich interessieren, wie aus Sicht der Fraktion der CDU zu verfahren ist. Ich kann nur sagen, was in der Beschlussfassung steht: Der Antrag Drucksache 15/3600 ist ein Berichtsantrag für die 48. Tagung im Dezember. Es wurde mir nach Einigung der Fraktionsgeschäftsführer gestern letztlich
(Heinz Maurus [CDU]: Herr Präsident! Der Tagesordnungspunkt 8 ist zurückgezogen worden. Es gibt aber einen Änderungsantrag, der gestern im Laufe der Debatte vorgelegt worden ist, und da sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Berichtsantrag ver- ständigen konnten, beantrage ich jetzt na- mens der CDU-Fraktion alternative Abstim- mung über die beiden vorliegenden Anträge zu Tagesordnungspunkt 20!)
Der CDU-Antrag „Situation der Pflegeheime in Schleswig-Holstein“, Drucksache 15/3515 (neu) , bleibt also zurückgezogen.
Wer der Drucksache 15/3600 seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. Wer der Drucksache 15/3617 seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Damit hat die Drucksache 15/3600 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW die Mehrheit gefunden. Die Drucksache 15/3617 hat mit den Stimmen von CDU und FDP die notwendige Mehrheit nicht gefunden.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständesicherheit (Lebensmittelsicherheitsge- setz)
Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Herrn Abgeordneten Andreas Beran, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Agrarausschuss und der Landesregierung empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/2368, für erledigt zu erklären. Wer so beschließen will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Das ist einstimmig.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Preußischen Wohnungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3592
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Gegenstimmen? - Einstimmig so beschlossen!
Umsetzung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3535
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage Ihnen vor, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig vom Hause in der Sache so beschlossen!