Der Vorwurf der CDU - heute ist das noch einmal gesagt worden -, die Regierung würde diese Staatsverträge durch die parlamentarische Beratung knüppeln, ist also absurd, Herr Arp. Auch ein Schweinsgalopp ist nicht zu erkennen, wenn die Entwürfe der Staatsverträge dem Parlament über eineinhalb Jahre bekannt sind.
Ich frage mich, was Sie unter einer zeitnahen oder angemessenen Beratung verstehen, wenn Sie im Zusammenhang mit den genannten Zeiten von einem Schweinsgalopp sprechen.
Auch der zweite Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend den Staatsvertrag zum Lotteriewesen, über den wir heute ebenfalls in zweiter Lesung beraten und abstimmen, findet die Zustimmung meiner Fraktion. Wir begrüßen ausdrücklich eine bundeseinheitliche Regelung zugunsten der Lotteriehoheit der Länder. Ich kann ja noch verstehen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass die FDP im Sinne der freien Marktwirtschaft und im Sinne der Besserverdienenden sagt: Es muss hier kein Staatsmonopol geben; der freie Markt soll das regeln. - Dass aber die CDU gegen diesen Staatsvertrag stimmen will, der die Lotteriehoheit der Länder sichert, der die Einnahmen der Länder sichert, der sichert, dass die Gelder in den Sportbereich, in den sozialen Bereich, in die Gemeinnützigkeit fließen können, ist mir unverständlich. Dass die CDU in Schleswig-Holstein dies, isoliert von allen anderen Bundesländern, tut, ist mir in der Tat unverständlich. Dies lässt sich nur dadurch erklären, dass Sie nicht wissen, worum es eigentlich geht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen: Hier wird ein Popanz aufgebaut, der der Sache überhaupt nicht angemessen ist.
Wenn vonseiten der FDP gesagt worden wäre - was auch der Kollege Garg im Finanzausschuss gesagt hat -, dass sie aus grundsätzlichen Erwägungen heraus diesem nicht zustimmen könne, hätte ich das respektiert. Das wäre in Ordnung. Das wäre eine klare Argumentation. Wenn sie gesagt hätte, der Markt müsse es regeln, hätte ich es respektiert.
Die Einstellung der CDU ist mir von daher wirklich schleierhaft. Ich fühle mich von daher an diesen Grundsatz von Gaucho Marx erinnert, der wie folgt lautet: Ich habe einen Standpunkt und wenn Ihnen
Zum Problem des Föderalismus werde ich gleich kommen. Denn diesbezüglich wurden heute Aussagen getroffen, die in anderen Zusammenhängen so nicht getroffen wurden.
Wir stehen zu diesen beiden Staatsverträgen. Denn zum einen geht es um die entscheidende Frage, ob wir eine Regulierung in diesem sensiblen Bereich der Durchführung und gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen wollen oder nicht. Wir unterstützen die Position aller Bundesländer - auch die der CDUgeführten Bundesländer -, die die Auffassung vertreten, dass eine gesetzliche Regulierung des Glückspiels insbesondere hinsichtlich der Zulassung und der Durchführung von Lotterien in höchstem Maße notwendig sei.
Die Durchführung von Glückspielen und die dabei zu erzielenden Einnahmen darf man nicht einfach dem freien Spiel der Kräfte überlassen.
Wenn schon seitens des Staates Glückspiele zugelassen werden, dann befürworten wir, dass es klare gesetzliche Regelungen und vernünftige Richtlinien dafür gibt, wem gegebenenfalls die Einnahmen gehören sollen. Wir treten dafür ein - ich sagte es schon bei der letzten Debatte -, dass die Einnahmen aus Glückspielen und Lotterien überwiegend für gemeinnützige Zwecke wie dem Sport, der Umwelt oder für soziale Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Zum anderen geht es um die Frage, ob wir wollen, dass es eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern gibt. Sie wissen: Bisher gibt es ganz unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen zum Lotteriewesen. In Schleswig-Holstein gilt - das sagte schon Kollegin Gröpel - sogar noch ein Glückspielgesetz aus dem Jahre 1937.
Wir meinen, dass es eine Neuordnung und länderübergreifende Vereinheitlichung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Veranstaltung von Glücksspielen geben muss. Alles andere macht keinen Sinn.
Wenn man also diese beiden übergeordneten Fragen bejaht - und das tun wir; das habe ich Ihnen bereits gesagt -, dann muss man auch anerkennen, dass es bei der Umsetzung der mit allen Bundesländern ausgehandelten Staatsverträge zu Kompromissen kommen kann, die für das Land auf den ersten Blick schwer verdaulich erscheinen.
- Lieber Kollege Maurus, jetzt reden wir erst einmal über Grundsätzliches. Wir reden über Prinzipien. Ich kann noch einmal Gaucho Marx zitieren, falls Sie es noch nicht begriffen haben.
Ich sage deutlich: Natürlich können wir nicht darüber erfreut sein, dass es als Folge des Staatsvertrages womöglich zu Mindereinnahmen für das Land Schleswig-Holstein kommen kann.
Aber eines möchte ich ganz deutlich sagen: Es ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, dass in einer großen Tageszeitung davon gesprochen wird, dass diejenigen Abgeordneten, die heute dem Staatsvertrag über die Regionalisierung der erzielten Einnahmen von Lottounternehmen zustimmen, dem Land Schaden zufügten.
Das ist eine Verkennung der Tatsachen und eine Missachtung der Mehrheit des Landtages, die sich ihre Entscheidung in dieser Frage nicht leicht gemacht hat.
Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass das Verhandlungsergebnis der Landesregierung beim Staatsvertrag über die Regionalisierung der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen die Reaktion auf eine Entwicklung ist, die bisher glücklicherweise positive Auswirkungen für Schleswig-Holstein gehabt hat.
Wenn gewerbliche Spielervermittler jetzt in ganz Deutschland und zum Teil auch im Ausland über das Internet Spielteilnehmer akquirieren und Spielverträge vermitteln können - wie es die Fluxx.com AG in Kiel seit einigen Jahren macht -, dann kommen die Lotterieerträge nur dem Land zugute, in dem der Spielervermittler sitzt. Dieses geht aber zulasten des Landes, in dem die jeweiligen Spielteilnehmer ihren Wohnsitz haben.
Man kann sich natürlich auf den egoistischen Standpunkt stellen, dass Schleswig-Holstein von der jetzigen Regelung profitiere und dass wir deshalb keinen
Staatsvertrag brauchten. Allerdings lässt man dabei außer Acht, dass sich solche gewerblichen Spielervermittler in anderen Bundesländern ansiedeln können und dann fallen die Einnahmen eben nicht mehr in Schleswig-Holstein an. - Dies ist übrigens auch so, weil der Länderfinanzausgleich von diesem Bereich nicht umfasst ist.
Dazu kommt, dass wir in der Bundesrepublik immer noch eine föderalistische Struktur haben. Jetzt bin ich bei der bundesstaatlichen Ordnung. Wir treten zumindest für einen solidarischen Föderalismus ein. Auch in diesem Zusammenhang suchen wir uns nicht aus, was uns eben mal passt.
Damit meine ich, dass Schleswig-Holstein in anderen Fragen auf das Wohlwollen der anderen Bundesländer angewiesen sein kann. Diese Fakten muss man berücksichtigen, wenn das Verhandlungsergebnis der Landesregierung zu beurteilen ist.
Auch der andere Punkt, mit dem wir uns im Finanzausschuss in diesem Zusammenhang intensiv beschäftigt haben,
nämlich die Frage nach den Einnahmen der ominösen Postannahmestelle in Bayern, mit der sich die bayerische Staatsregierung im Rechtsstreit befindet, ist hinreichend geklärt.
Es mag sein, dass es unter Parteifreunden oder Schwesterparteien anders ist, aber da das bayerische Staatsministerium der Finanzen sagt, dass die Einnahmen dieser Postannahmestelle nach den Bestimmungen des Staatsvertrages regionalisiert werden sollten, glaube ich das.
Dazu hat uns die Landesregierung versichert, dass das Land eine Neuverhandlung des Staatsvertrages verlangen werde, wenn es einen negativen Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens in Bayern bezüglich der dortigen Postwettannahmestelle geben sollte, was allerdings laut der bayerischen Staatsregierung nicht zu erwarten sei.
Ich kann sehr wohl nachvollziehen - und damit beziehe ich mich wieder auf die Diskussion im Finanzausschuss -, dass Kollege Arp sagt, dass gesamte parlamentarische Verfahren sei wenig befriedigend. Das ist zutreffend. Aber wir müssen uns diesen Schuh heute selbst anziehen. Denn die Landesregierung hat bereits im Dezember 2003 den Schleswig-Holsteinischen Landtag offiziell über die Verabschiedung der Staatsverträge informiert.
Aus dieser Unterrichtung ging eindeutig hervor, dass die Staatsverträge zum 1. Juli 2004 in Kraft treten müssen. Das heißt, die zweite Lesung hätte spätestens im Juni 2004 durchgeführt werden müssen.