Vielleicht noch eine ganz persönliche Anmerkung: Der Versuch, Entenhausen in dieser persönlichen Auseinandersetzung zu instrumentalisieren, stört mich als überzeugten „Donaldisten“ sehr. Überschriften wie „Mickey Mouse und die Intrigen in der AOK“ oder „Besuche bei Disney“ verkennen, dass das Gesundheitswesen in Entenhausen überaus erfolgreich ist, da sämtliche Krankheiten geheilt werden, Donald und Co. schon in die Jahre gekommen und doch noch - wie eh und je - sehr agil und fröhlich sind und dass das Sterben in Entenhausen kein Thema ist. Einige haben sich aber wohl zu sehr die Vision der Panzerknackerbande zu Eigen gemacht.
- Vielleicht hilft so eine Betrachtungsweise manchmal, an Aufgaben nicht nur verkniffen heranzugehen, um diese mit Sachverstand aufzuarbeiten. Zurück zur AOK Schleswig-Holstein: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Sozialministerium hat geprüft, die AOK Schleswig-Holstein hat reagiert und Konsequenzen gezogen. Die AOK Schleswig-Holstein hat den bisherigen Vorstand von allen Ämtern entbunden und sofort einen neuen Vorstand gewählt. Die bisherigen Verwaltungsratsvorsitzenden haben ihre Ämter zur Verfügung gestellt. Die neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrates wurden gewählt. Alle nicht vergaberechtskonformen Aufträge, insbesondere die Beraterverträge, wurden inzwischen gekündigt.
Fairerweise sollte man sagen, um welche Summe es sich handelt. Der Kollege Kalinka hat es schon gesagt, es waren 78 Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von 15,2 Millionen €. Der größte dieser Beraterverträge belief sich auf 1,8 Millionen € für eine Personalumstrukturierung, mit der vermutlich 200 Beschäftigte der AOK freigesetzt werden sollen. Wenn man das in Relationen setzt, dann ist zwar immer noch jeder Euro zu viel, der falsch ausgegeben worden ist, aber bei 78 Beraterverträgen und einem Volumen von 15,2 Millionen € ist - so glaube ich - sogar der Kollege Kalinka in der Lage, das zu überschauen und persönlich nachzuvollziehen.
Die Darlehen, die an den Vorstandsvorsitzenden der AOK gezahlt worden sind, werden derzeit rückabgewickelt. Es bleibt festzuhalten: Der Sozialausschuss ist laufend informiert worden. Die Stellungnahme der AOK Schleswig-Holstein wird am 10. Juni im Sozialausschuss diskutiert. Es bleibt festzuhalten: Die Vorgänge bei der AOK Schleswig-Holstein werden sehr ernsthaft und gewissenhaft aufgearbeitet.
Was uns allen aber Sorgen machen muss, sind die Fragen, die jetzt in die Diskussion eingebracht werden. Das sind Fragen nach dem Sinn der Selbstverwaltung und Fragen nach der Zukunft der AOK Schleswig-Holstein. Ich bleibe dabei: Die Selbstverwaltung ist richtig. Die Selbstverwaltung muss auch von Menschen getragen werden, die engagiert sind und den Willen zu Gestaltung und Kontrolle haben. Wer die Selbstverwaltung als lästige Pflicht betrachtet, schadet nicht nur der AOK, sondern unserem bewährten System der solidarischen und paritätischen Gesundheitssicherung. Also richtet sich mein Appell an Gewerkschaften und Unternehmensverbände, sich zur Parität zu bekennen und die Selbstverwaltung zu stärken.
Zur Zukunft der AOK Schleswig-Holstein: Fusionspläne in einer Zeit zu diskutieren, in der eine gewisse Orientierungslosigkeit herrscht, kann nicht gut gehen. Wir brauchen in Schleswig-Holstein eine starke und leistungsfähige AOK. Dies muss hergestellt werden. Die AOK Schleswig-Holstein hat einen umfassenden Umstrukturierungsprozess vor sich. Die damit zusammenhängenden Aufgaben werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Schleswig-Holstein noch heftig fordern. Darum halte ich Diskussionen über eine Fusion der AOK Schleswig-Holstein mit anderen zum jetzigen Zeitpunkt für ungeeignet.
Die AOK Schleswig-Holstein hat mit ihren mehr als 740.000 Versicherten einen Haushalt von rund 1,7 Milliarden €. Sie ist es wert, dass man sich ernst
- Deshalb sage ich ja: Meine Haltung ist es, unter dem momentanen Druck und den momentanen Schwierigkeiten der AOK nicht zu verhandeln, denn das kann nicht gut gehen. Darunter können die Interessen des Landes und der AOK nur leiden, Herr Kayenburg. Ich finde, es sollte es uns wert sein, uns dort entsprechend zu positionieren. Dazu hat Ihr Kollege Kalinka aber nichts gesagt, weil er der Meinung ist, er muss eher die Verfolgung des Ministeriums betreiben.
- Ja, Herr Kalinka, Sie haben alles getan, das ist richtig. Darüber werden wir uns auseinander setzen! Im Interesse der Versicherten, im Interesse unseres Gesundheitswesens und im Interesse des Gesundheitsstandorts Schleswig-Holstein muss die AOK Schleswig-Holstein als große und leistungsfähige Krankenkasse bald wieder in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben ohne Skandalmusik in der Begleitung wahrzunehmen. Hierzu sollte auch die Politik ihre Aufgaben sehen. Selbst ernannte Chefermittler und instrumentalisierte Berichte des Landesrechnungshofs braucht die AOK Schleswig-Holstein nicht. Die braucht auch der Landtag nicht. Darum lehnen wir den Antrag der CDU ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass bei mir durch die Darlegungen des Herrn Staatssekretärs im Sozialausschuss und Ihre Antwort darauf bedauerlicherweise der Fragebedarf zugenommen hat. Es hat sich bei mir immer wieder der Eindruck verdichtet, dass die Mitgliedsbeiträge der etwa 750.000 Versicherten der AOK Schleswig-Holstein ohne Rücksicht auf die in § 4 Abs. 4 SGB V verankerte Pflicht der sparsamen Wirtschaftsführung Beitragsmittel von den Organmitgliedern zum Teil mit vollen Händen zum Fenster rausgeschmissen wurden.
Umso wichtiger ist es jetzt, dass nicht nur für die AOK-Versicherten, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Schleswig-Holstein wirklich endlich Klarheit geschaffen und lückenlos aufgeklärt wird.
Wenn es um die Ausgaben ihrer Mitglieder geht, wird von den Krankenkassen immer sehr spitz gerechnet. Das ist auch in Ordnung. Aber wenn es dann um die eigene Sache geht, haben offensichtlich einige Organmitglieder der AOK Schleswig-Holstein, die sich selbst immer gern als die Kasse mit den meisten Zusatzleistungen bezeichnet, ihren eigenen Slogan sehr großzügig für sich selbst ausgelegt. Und die bekannt gewordenen Vorfälle lassen immer mehr den Schluss zu, dass Organmitglieder die AOK SchleswigHolstein als höchst persönlichen Selbstbedienungsladen betrachtet haben.
Da wurden - das wurde hier schon mehrfach gesagt - 78 Gutachten und Beraterverträge seitens der AOK seit 1999 über insgesamt 15,2 Millionen € freihändig vergeben. Begründet wurde die fehlende Ausschreibung der Beraterverträge, die teilweise sogar gegen EU-Recht verstößt, damit, dass man eine „AOK-konforme“ Ausschreibungsmöglichkeit gefunden habe. Welche „AOK-konforme“ Ausschreibungsmöglichkeit das sein soll, ist bis heute auch durch die Rechtsaufsicht nicht aufgeklärt worden.
Dass dabei gesetzliche Vergabeanforderungen umgangen worden sind, wurde gar nicht als sonderlich problematisch angesehen, zumal am 16. Februar 2004 bekannt wurde, dass diese Vergabepraxis auch vom AOK-Bundesverband praktiziert worden ist. Das macht die Sache übrigens nicht richtiger, sondern noch viel schlimmer, weil nämlich der Eindruck entstehen kann, dass das, was wir hier in SchleswigHolstein diskutieren, möglicherweise nur die Spitze eines Eisberges ist und bundesweit Milliardenbeträge auf diese Art hin- und hergeschoben werden und gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Die Rechtsaufsicht - lieber Kollege Baasch, das muss man hier eben auch sagen - sah sich erst nach mehrfachem Nachfragen in der Lage, sich generell zu den Beraterverträgen zu äußern. Bis heute konnten Nachfragen über Höhe und Umfang einzelner Beraterverträge vonseiten der Rechtsaufsicht bedauerlicherweise immer noch nicht beantwortet werden.
Weiterhin wurde am 16. Januar 2004 bekannt, dass der Vorstandsvorsitzende der AOK vier Kredite in der Gesamthöhe von 231.500 € in der Form von Mitarbeiterdarlehen erhalten haben soll. Bereits die erste
Kreditvergabe am 31. Juli 1999 wurde durch die zuständige Rechtsaufsicht im Rahmen einer Routineprüfung im Jahr 2000 gerügt, allerdings ohne jede weitere rechtliche Folge. Begründet wurde dies durch das Sozialministerium damit, dass ein unmittelbares Einschreiten im Rahmen der Rechtsaufsicht nicht möglich gewesen sei, da die AOK als selbstständige Körperschaft in solchen Fällen einen weiten Ermessensspielraum habe. Das hatte zur Folge, dass am 24. Juli 2002, am 17. September 2002 und am 13. Februar 2003 weitere Darlehen an den Vorstandsvorsitzenden durch die Verwaltungsratsvorsitzenden abgezeichnet worden sind.
Bis heute bleiben sowohl die AOK SchleswigHolstein als auch das Sozialministerium die Antwort schuldig, ob mittlerweile diese Darlehen mit dem Ausscheiden des betreffenden Vorstandsmitgliedes nicht nur rückabgewickelt worden sind, sondern auch zurückbezahlt worden sind. Ich sage ganz deutlich vor dem Hintergrund der Presseberichte, dass ein bestimmter Mensch, der Vorstandsvorsitzender war, ohne Abfindung sofort fristlos entlassen wurde: Eine Nichtzurückzahlung des in Anspruch genommenen Organkredites wäre natürlich auch eine fürstliche Abfindung. Das muss man hier deutlich sagen.
Die Rechtsaufsicht sieht bis heute keinen Rechtsverstoß darin, dass die Vorsitzenden des Verwaltungsrates zwar im Außenverhältnis vertretungsbefugt sind und deshalb formal die Darlehensverträge unterzeichnen durften, aber im Innenverhältnis ihrer Berichtspflicht an den gesamten Verwaltungsrat nicht nachgekommen und so die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates zu reinen Statisten degradiert worden sind. So konnte dieser den gesetzlichen Vorgaben nach § 197 SGB V überhaupt nicht nachkommen. Zumindest hätte dem gesamten Verwaltungsrat ein Prüfungsrecht darüber zustehen müssen, ob hier ein solcher Verstoß vorliegt oder nicht. Erst dann kann der Verwaltungsrat tatsächlich darüber entscheiden, ob er den Vorstand entlasten kann oder nicht.
Da wird bekannt, dass ein Vorstandsmitglied der AOK Schleswig-Holstein bevorzugt in den USA in der Zeit vom Oktober 1999 bis Februar 2003 teure Dienstreisen unternommen hat. Lieber Kollege Baasch, der Ausflug nach Disney World mag für den einen oder anderen hier ja ganz erheiternd gewesen sein, aber ich fand ihn an dieser Stelle schlicht und ergreifend unpassend.
Ich möchte mich auch gar nicht weiter mit den Einzelrechnungen befassen, da könnte man noch wunderbare Beispiele vorbringen, aber ich glaube nicht, dass die Rechnungen eines „Crab-Houses“ oder irgendwelcher Steakhäuser und Weinstuben tatsächlich zum Wohle der Mitglieder der AOK gedient haben, sondern ausschließlich zum Wohle der Herren, die diese Leistungen in Anspruch genommen haben.
Am 4. März 2004 hatte das Sozialministerium in seiner Presseerklärung noch mitgeteilt, dass die Aufsichtsprüfung nach § 88 SGB IV der AOK SchleswigHolstein zunächst abgeschlossen sei und hinsichtlich der in der Öffentlichkeit zuletzt kolportierten Gerüchte über aufwendige Dienstreisen trotz intensiver Recherche keine Belege und einschlägige Kassenbuchungen vorgefunden worden seien. Da bekommt dann nicht nur der Kollege Baasch, sondern auch Mickey Mouse große Ohren.
Auch mit der internen Abrechnung wird es offensichtlich bei der AOK Schleswig-Holstein nicht sonderlich genau genommen, wie man der Berichterstattung des „sh: z“ vom 21. April 2004 entnehmen darf. Mindestens neun Mitglieder des 30-köpfigen Verwaltungsrates haben sich mehrfach Sitzungsgeld für einzelne Sitzungstage auszahlen lassen, ohne die kräftig überzahlten Beträge jemals wieder zurückzuzahlen.
In diesen Zusammenhang passen natürlich auch die großzügig gesponserte Auslegeware der AOK für das Betriebsfest im Februar 2003. Sie wissen, ich habe damals eine Kleine Anfrage gestellt. Und ich fand die Antwort vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Peter Buschmann, der mir und der Kollegin Kolb anlässlich einer Veranstaltung in Dithmarschen gesagt hat, es gehe uns überhaupt nichts an, wofür er sein Geld ausgebe, schon erstaunlich. Denn a) ist es nicht sein Geld, sondern das Geld der Mitglieder der AOK Schleswig-Holstein, und b) geht mich das sehr wohl etwas an.
Deutlich wird: Die AOK Schleswig-Holstein konnte sich gegenüber der Rechtsaufsicht über einen längeren Zeitraum einer intensiven Kontrolle erfolgreich entziehen und das Sozialministerium hat als Rechtsaufsicht nicht die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel komplett ausgeschöpft, um die aufgedeckten Missstände rechtzeitig abzustellen.
Anders lässt sich nicht erklären, dass einerseits „die unmittelbar Verantwortlichen der AOK bereits nach der ersten Darlehensvergabe mit unmissverständlicher Tendenz von der negativen Bewertung einer solchen Darlehensvergabe in Kenntnis gesetzt“ worden
sind - das war die Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 26. Januar 2004 -, andererseits es dann zu drei weiteren Darlehensvergaben kommen konnte. Ich frage Sie im Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn das Sozialministerium als Rechtsaufsicht bereits die erste Darlehensvergabe entsprechend kritisiert, wie kann es dann zu drei weiteren kommen, ohne dass irgendetwas passiert?
Man kann zumindest verlangen, dass auch die drei weiteren Darlehensvergaben durch das Ministerium entsprechend gerügt werden. Es ist aber nichts passiert.
- Liebe Kollegin Hinrichsen, die unmissverständliche Tendenz und die negative Bewertung, über die das Sozialministerium die AOK informiert haben will, hätte nach den einschlägigen §§ 88 - Prüfung und Unterrichtung - und 89 - Aufsichtsmittel - SGB IV möglicherweise dazu führen müssen, dass das erste Darlehen zurückgefordert worden und alle weiteren Darlehen unterblieben wären. Stattdessen ist nichts davon passiert.
Die Selbstverwaltungsträger und damit die AOK Schleswig-Holstein unterliegen als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung natürlich der Rechtsaufsicht des Staates. Dabei erstreckt sich diese Rechtsaufsicht auf die Rechtmäßigkeit des Handelns, insbesondere überprüft die Rechtsaufsicht die Einhaltung von Gesetzen und sonstigem Recht, das für die Träger und Verbände maßgebend ist. Und wenn die AOK Schleswig-Holstein genau gegen dieses Recht verstößt, dann muss die Rechtsaufsicht in diesem Rahmen einschreiten, Frau Kollegin Hinrichsen.
Was aber, wenn die Rechtsaufsicht - das ist in diesem Fall der Fall - eine andere Rechtsansicht vertritt? Was aber, wenn die Rechtsaufsicht keine weitere Handhabe zum Einschreiten sieht? Kann dann über den Landesrechnungshof das Handeln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz als Rechtsaufsicht überprüft werden? - Lieber Kollege Kalinka, die FDP-Fraktion hat da erhebliche Bauchschmerzen. Der von Ihnen vorgelegte Antrag hat zwar den Charme, dass durch die Hintertür der Rechtsauf