Es ist nach der Strafprozessordnung durchaus unverzüglich ermittelbar. Da ist - um es deutlich zu sagen - von der Landesregierung auch nichts zu übertragen.
Die Sorge, dass eine solche Anordnung insbesondere bei Nachtstunden oder am Wochenende nicht oder nur schwer erreichbar ist, erscheint mir vorgeschoben.
Für Schleswig-Holstein gilt, dass jederzeit 24 Stunden ein Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft zu erreichen ist. Um es deutlich zu sagen: Die Staatsanwälte haben tatsächlich Handys und die Polizei kennt die Nummern.
Aber, meine Damen und Herren, in keinem Fall darf die bisherige mögliche Eilanordnung durch die in diesem Fall notwendige nachträgliche Kontrollkompetenz der Richter infrage gestellt werden. Das ist für mich unabdingbar.
Ihre geforderte Erweiterung des Deliktkatalogs erscheint mir nicht das aktuelle Problem. Sie haben alle das Gutachten des Max-Planck-Institut erwähnt und sicherlich auch gelesen. Durch dieses Gutachten wird ein anderer Nachholbedarf in vielen anderen Punkten deutlich.
In Verbindung mit diesem Gutachten und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ist ein anderer Weg zu gehen: die Evaluierung von Bezugsnormen, die Verhältnismäßigkeitsprüfungen sowohl bei der abstrakten Regelung als auch bei konkreter Durchführung, detaillierte Anforderungen an die Begründetheit der Anordnung und - dies ist mir besonders wichtig - die Verbesserung der unabhängigen Kontrolle der Überwachung.
Meine Damen und Herren, an diesem Punk müssen wir ehrlich sehen, dass wir und mit dem Richtervorbehalt zu beschäftigen haben, aber nicht in dem Sinne, dass seine Abschaffung im Raume steht, sondern es ist zu prüfen, wo die korrekte sinnhaftige Stellung im Verfahren für die Zukunft zu regeln ist.
Das ist eine sehr grundsätzliche Debatte, die auch von der Landesregierung, aber insbesondere von der Bundesregierung geführt wird und die wir von SchleswigHolstein aus unterstützen.
Ich nenne einige Beispiele: Die Sicherstellung der Benachrichtigung der Betroffenen, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Verbesserung der Löschungsvorschriften. Es gibt viel zu tun, nur nicht das, was im CDU-Antrag steht. Herr Geißler, deshalb tut es mir sehr Leid, dass ich Ihren letzten Antrag hier im Landtag nicht unterstützen kann.
Ich möchte mich von Ihnen auch hier im Landtag verabschieden. Ich habe es heute Mittag schon gesagt: Ich glaube, dass wir uns auf kommunaler Ebene wieder begegnen werden. Sie sind uns willkommen, beispielsweise beim Strafvollzugsfest in Lübeck, das im Herbst stattfinden wird. Alles Gute und lernen Sie recht gut das Umweltrecht!
Nach § 55 unserer Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Geißler das Rederecht zu einer persönlichen Bemerkung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Lütkes, die Kolleginnen Fröhlich und Hinrichsen und die Kollegen Kubicki und Rother haben freundliche Worte für mich gefunden und mir gute Wünsche mit auf den Weg gegeben. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Ich habe mich über diese Worte sehr gefreut.
Ich habe mich ebenfalls zu bedanken. Ich habe dem Schleswig-Holsteinischen Landtag annähernd 17 Jahre lang angehört. Wir haben uns gerade im Bereich der Innen- und Rechtspolitik manche harte Debatte geliefert, aber auch ich habe die Zusammenarbeit mit Ihnen als fair, angenehm und bereichernd empfunden. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Wenn es in Zukunft Formen der Zusammenarbeit geben sollte - Frau Ministerin Lütkes und Frau Kollegin Fröhlich, Sie haben das angedeutet -, dann freue ich mich darauf. Ich stehe jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen allen alles Gute!
Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3373, an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überweisen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag zur weiteren Beratung einstimmig an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, weise ich darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 37 nach der jetzigen Zeitlage heute nicht mehr zur Beratung kommen wird. Er wird morgen nach der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 18 und 28 zur Beratung aufgerufen.
Auf der Tribüne begrüße ich neue Gäste, und zwar Praktikantinnen und Praktikanten des Umweltministeriums aus Kaliningrad. -
Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! Frau Dr. Kötschau hat es mir gerade aufgeschrieben: Guten Tag heißt „dobri djen“.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich seiner Sprecherin, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der PISA-Studie haben im Dezember 2001 in unserer Bildungslandschaft Schockwellen ausgelöst. Zum ersten Mal wurden die Schwächen des gegliederten Schulsystems schwarz auf weiß in einer internationalen Studie dokumentiert, ausgearbeitet von anerkannten Expertinnen und Experten. Selbst die stärksten Beharrungskräfte der jetzigen Struktur konnten die schlechten deutschen PISA-Ergebnisse nicht wegdiskutieren und mussten akzeptieren, dass es einen enormen Handlungsbedarf für Änderungen in unserem Schulsystem gibt.
Das gegliederte Schulsystem produziert zu viele Verlierer und nur ganz wenige Gewinner. Besonders katastrophal ist es, dass es in kaum einem anderen Land so schwierig ist, sein soziales Erbe abzulegen. Kinder von sozial schwachen oder von ausländischen Eltern haben es in unserem System somit besonders schwer. Trotz der frühen Sortierung der Schülerinnen und Schüler ab der vierten Klasse sind auch die Leistungen der deutschen Gymnasien im internationalen Vergleich nicht gerade überragend.
Wir erkennen an, dass seitdem viele Initiativen - von der Bildungsministerkonferenz und von der Landesregierung - auf den Weg gebracht worden sind, um die inhaltliche Arbeit an den Schulen zu verbessern. Wichtige Punkte waren dabei, dass der Unterricht und auch die Lehrerausbildung stark verbessert werden. Auch hat die Landesregierung wichtige Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung gemacht. Allerdings sage ich deutlich: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen schleichen wie die Katze um den heißen Brei, wenn es darum geht, endlich die notwendigen Änderungen an den Schulstrukturen vorzunehmen, denn eine entscheidende Erkenntnis aus der PISA-Studie war doch, dass
Sie wissen, der SSW will die ungeteilte Schule nach skandinavischem Vorbild bis zur neunten - beziehungsweise bis zur zehnten - Klasse. Sie führt nicht automatisch zu besseren Leistungen an den Schulen. Das sage ich immer wieder. Sie ist aber die Voraussetzung dafür, dass sich der Unterricht gezielter auf die Belange der einzelnen Schülerinnen und Schülern konzentrieren kann, denn PISA schrieb uns auch die Unfähigkeit des deutschen Schulsystems ins Stammbuch Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten zu integrieren. Kurz gesagt behaupte ich: Es ist einfach besser, die Kinder gemeinsam zu unterrichten, statt sie schon nach der vierten Klasse zu sortieren.
Dabei lässt sich der SSW auch von den Erfahrungen der Schulen der dänischen Minderheit leiten, bei der die sechsjährige Grundschule die Regel ist. Man muss also nicht nach Finnland reisen, um zu sehen, wie die ungeteilte Schule in Schleswig-Holstein funktionieren kann. Die dänischen Schulen im Landesteil Schleswig arbeiten seit Jahrzehnten mit einer sechsjährigen Grundschule und werden zunehmend bis zur zehnten Klasse zu ungeteilten Schulen ausgebaut.
Natürlich wissen wir, dass die Umsetzung unserer Zielsetzung vor dem Hintergrund der gewachsenen Schulstrukturen in Schleswig-Holstein und der ideologischen Grabenkämpfe der 70-er Jahre eine Herkules-Aufgabe ist. Aus der Sicht des SSW reicht es nicht aus, wenn SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Parteitagen die ungeteilte Schule bis zur zehnten, beziehungsweise bis zur neunten Klasse fordern, wenn gleichzeitig nach 17 Regierungsjahren keine Änderungen der Schulstrukturen in SchleswigHolstein vorgenommen worden sind. Auch das sage ich deutlich.
Der SSW ist bereit, sich diesen bildungspolitischen Herausforderungen zu stellen. Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Änderung des Schulgesetzes vorzuschlagen, die zum Ziel hat, dass Kinder in Schleswig-Holstein zukünftig die ersten sechs Schuljahre an der Grundschule verbringen können. Ziel der Schulgesetzänderung des SSW ist es, dass es in Zukunft durch eine Öffnungsklausel im Schulgesetz möglich sein soll, eine erweiterte Grundschule bis zur sechsten Klasse einzuführen, wenn es von der Schule und von den Eltern vor Ort gewünscht wird.
Zukünftig soll es den Schulkonferenzen möglich sein, auf freiwilliger Basis die sechsjährige Grundschule einzuführen. Eine solche erweiterte Grundschule hätte den Charme, dass kleine Grundschulen im ländlichen Raum erhalten werden können und dass die kleinsten Schulkinder nicht schon kilometerweit durch das Land kutschiert werden müssen, um zur Schule zu kommen.