Protocol of the Session on April 28, 2004

Die linksextremistische, autonome Szene hat sich zahlenmäßig wenig verändert. Gewalt ist für sie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung, über dessen Einsatz autonom - je nach Anlass und Lage - entschieden wird. - So weit der kurze Überblick über wesentliche Inhalte des Verfassungsschutzberichtes.

Zu der von der CDU-Fraktion geforderten Einrichtung eines norddeutschen Verfassungsschutzamtes: Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, jahrzehntelang bewährte föderale Strukturen aufzugeben. Der Schutz unseres Landes und seiner Verfassung ist eine Staatsaufgabe, die nicht übertragen werden kann, ohne die Eigenstaatlichkeit in einem Kernbereich infrage zu stellen. Das Gebot der Stunde ist nicht die Preisgabe föderaler Strukturen, sondern die Ausgestaltung eines bewährten Verfassungsprinzips. Vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage gilt es, die Chancen unseres Föderalismus zu nutzen. Selbstständige Verfassungsschutzbehörden sind nach Überzeugung der Landesregierung aufgrund ihrer räumlichen Nähe und ihrer Ortskenntnis effektiver als regionale Großbehörden. Das gilt auch und insbesondere wegen der unmittelbaren Nähe zur Justiz und Polizei.

Gegen ein norddeutsches Verfassungsschutzamt sprechen außerdem gewichtige rechtliche und politische Erwägungen. Zunächst verpflichtet Bundesrecht die Länder, eigene Verfassungsschutzbehörden vorzuhalten. Davon abgesehen wird eine Angleichung der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den Ländern auf den kleinsten gemeinsamen Nenner die in Schleswig-Holstein erreichte spezifische Rechtsklarheit bei Eingriffs- und Kontrollrechten wieder infrage stellen. Außerdem würde eine gemeinsame Parlamentarische Kontrollkommission in die parlamentarischen Kontrollrechte des jeweiligen Parlaments, also auch Ihres, eingreifen. Dies widerspräche der Eigenstaatlichkeit der Länder. Die Bildung eines gemeinsamen Organs auf einer dritten staatlichen Ebene zwischen Bund und Ländern ist nach dem Grundgesetz nicht möglich.

Wer trüge die politische Verantwortung für das, was an nachrichtendienstlichen Aktivitäten entfaltet würde? Gerade der nachrichtendienstliche Bereich bedarf aber klarer politischer Verantwortung und Zurechen

(Minister Dr. Ralf Stegner)

barkeit. Und schließlich, finanzielle Synergieeffekte wären bei der Zusammenlegung nicht zu erzielen, im Gegenteil, die Mitfinanzierung wesentlich größerer Behörden anderer Länder würde zu einer Kostensteigerung in Schleswig-Holstein führen. Da sage ich auch als Finanzminister: Das wäre nicht vernünftig.

All dies bedeutet nicht, dass wir auf die veränderte Sicherheitslage in Deutschland nicht reagieren müssten. Das ist bereits geschehen, nicht aktionistisch, sondern mit Professionalität und Augenmaß. Gerade haben sich die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder darauf geeinigt, durch konkrete Maßnahmen die Funktion des Bundesamtes als Zentralstelle zu stärken. Wir werden das Ergebnis in der Innenministerkonferenz beraten.

Neben den länderübergreifenden Anstrengungen haben wir im Rahmen der sehr guten Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und dem Bundesamt eigene Initiativen ergriffen. So wird SchleswigHolstein im Rahmen eines Pilotprojekts zur besseren Koordinierung im Bereich der Rechtsextremismusbeobachtung Zugriff auf wichtige Arbeitsdateien des Bundesamtes erhalten und dadurch gegenseitige Erkenntnisse ohne Zeitverlust abgleichen können. Der Innenminister hat in seiner Funktion als Vorsitzender der Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag das Bundesamt besucht. Der Präsident hat ihm gegenüber die gute und enge Zusammenarbeit mit der schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbehörde betont. Das genannte Pilotvorhaben sei bundesweit beispielgebend.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schlie.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vom Innenminister vorgelegte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2003 zeigt die Vielfalt, die Differenziertheit und die Komplexität der Arbeit des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein auf: Rechtsextremismus, Linksextremismus, extremistische Bestrebungen von Ausländern und hier vor allem der Islamismus stellen eine latente und leider, wie die Anschläge von Madrid gezeigt haben, auch in Europa reale Gefahr für die Menschen dar.

Der Bericht verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verfassungsschutzämter personell und sächlich angemessen auszustatten und eine Zusammenarbeit her

beizuführen. Eines ist uns klar: Wir meinen, dass die politisch Verantwortlichen rechtzeitig handeln müssen, um auch im Bereich des Verfassungsschutzes Strukturen zu schaffen, die eine wirksame Arbeitsweise ermöglichen. Die Terroristen und Extremisten dürfen nicht das politische Handeln bestimmen. Aus unserer Sicht ist die jetzige kleinteilige Struktur der Verfassungsschutzbehörden nicht geeignet, um beispielsweise den Herausforderungen des internationalen Terrorismus wirkungsvoll begegnen zu können. Gerade die Spezialkenntnisse, die notwendig sind, um dem islamistischen Terrorismus wirkungsvoll begegnen zu können, erfordern eine Zusammenarbeit im norddeutschen Verbund.

In Schleswig-Holstein waren 2003 83 Personen im Verfassungsschutz tätig und verfügten über Sach- und Investitionsmittel in Höhe von 731.000 €. In Bayern gibt es 450 Mitarbeiter im Verfassungsschutz, der über einen Etat von 6 Millionen € verfügt. Es geht nun überhaupt nicht darum, die bayerische, badenwürttembergische oder nordrhein-westfälische Personal- oder Etatdimension zu erreichen. Das wollen wir nicht, das können wir auch nicht. Es geht allerdings schon darum, eine Verfassungsschutzbehörde zu haben, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Wenn ein Bundesland dies nicht allein kann, muss man eine Kooperation oder zumindest eine Zusammenarbeit mit inhaltlicher Schwerpunktbildung anstreben. Es ist in fast allen Bundesländern unstrittig, dass es erhebliche Defizite im Informations- und Datenaustausch der Verfassungsschutzämter gibt. Spezialkenntnisse gerade im Bereich des islamistischen Terrorismus müssen nicht 16-mal vorgehalten werden. Hier ist Arbeitsteilung sinnvoll. Schwerpunktbildungen steigern die Effizienz der Arbeit.

Genau wie der Innenminister lehnen auch wir die von Herrn Schily ins Spiel gebrachte bundesweite Zentralisierung des Verfassungsschutzes ab. Auch wir halten Mammutbehörden, übrigens gleich ob in Berlin beim Verfassungsschutz oder in Itzehoe, für völlig überflüssig. Wir wollen allerdings starke und effizient arbeitende Landesbehörden, die mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern kooperieren sollen. Unsere Zielforderung ist die Schaffung eines norddeutschen Amtes für Verfassungsschutz. Dass der Innenminister die Schaffung eines derartigen norddeutschen Amtes als, wie er sagt, unsystematisch und nicht durchdacht bezeichnet, ist allerdings eher Ausdruck von argumentativer Hilflosigkeit als von begründeter Ablehnung.

Selbstverständlich muss das Problem der parlamentarischen Kontrolle etwa durch einen gemeinsamen

(Klaus Schlie)

Kontrollausschuss der Länderparlamente ebenso geregelt werden wie die politische Verantwortlichkeit. Gegebenenfalls sind für derartige Kooperationsformen auch Änderungen oder Ergänzungen der Länderverfassungen notwendig. Eines ist jedenfalls klar, der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland verhindert nicht eine weitgehende Kooperation der einzelnen Bundesländer. Dass die dabei auftauchenden rechtlichen Probleme nicht einfach zu lösen sind, ist nahe liegend. Wir halten sie aber für lösbar. Wir wissen auch, gerade aufgrund der Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein mit unserer Initiative einer einheitlichen nationalen Küstenwache gemacht haben, dass die Partner für derartige Kooperationen erst noch überzeugt werden müssen. Meine Fraktion ist allerdings davon überzeugt, dass im Bereich des Verfassungsschutzes ebenso wie bei der Küstenwache dickere Bretter eben ein längeres Bohren erfordern, um die nötige Durchlässigkeit und letztendlich auch die Überzeugung bei den Partnern zu schaffen, dass auch hier eine Zusammenarbeit notwendig ist, weil sie effizienter ist.

Bis zur Schaffung eines norddeutschen Amtes für Verfassungsschutz halten wir eine stärke Kooperation der bestehenden Ämter mit entsprechender Schwerpunktbildung bei den einzelnen Ämtern für notwendig. Die Landesregierung sollte die entsprechenden Verhandlungen mit den norddeutschen Partnerländern aufnehmen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen. Wegen der sicher noch im Detail zu erörternden Sachfragen wären wir mit einer Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss einverstanden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rother.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem ersten Absatz des Antrages der CDU-Fraktion, der Forderung nach einer Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland, können wir sicherlich alle zustimmen. Die Bundesregierung hat das in ihrem Bereich ja auch schon mit der Einsetzung eines Geheimdienstkoordinators getan.

Bei der Frage, wie so etwas auf Länderebene konkret aussehen kann, wird es dann schon etwas schwieriger, denn die Aufgabenstellung und Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes ist etwas ganz Besonderes. Getrennt von der polizeilichen Exekutive

dient der Verfassungsschutz lediglich der Erhebung von Informationen. Dabei kann er nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, und er macht damit schon einmal etwas ganz anderes als die 16 Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter. Seine Aufgabenstellung ist schon gar nicht vergleichbar mit der eines Statistischen Landesamtes oder eines Eichamtes oder gar einer zu schaffenden Küstenwache.

Das Grundgesetz beschreibt in Art. 73 den Verfassungsschutz als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Das schließt Länderzusammenarbeit natürlich nicht aus. Gerade im Quellenbereich geschieht das ja auch. Wenn es nun gerade dort zu Übermittlungsmängeln gekommen ist, wie bei dem NPDVerbotsverfahren ja leider deutlich wurde, müssen diese abgestellt werden, keine Frage, doch ist Schleswig-Holstein nicht für die Schwierigkeiten, in denen der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz steckte, verantwortlich. V-Mann-Berichte sollen normalerweise an alle Verfassungsschutzbehörden, auch an das Bundesamt, gehen. Hier bei uns funktioniert das auch. Daher kann unserem Verfassungsschutz auch für seine solide Arbeit gedankt werden.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim norddeutschen Verbund käme als weiteres Problem hinzu, dass unterschiedliche Schwerpunktsetzungen miteinander konkurrieren müssten. In Hamburg stellt sich die ins Visier zu nehmende Szene in ihrer Konzentration auf die große Stadt ganz anders dar als bei uns oder in Mecklenburg-Vorpommern mit besonderen Lagen im Bereich des Rechtsextremismus, wo man aufgrund der Vergangenheit eine ganz spezielle Situation hat ebenso wie mit kommunistischen Resten, die es hier gar nicht so gibt. Das würde es auch praktisch schwierig machen mit der Zuteilung der Aufgabenschwerpunkte, wie von der CDU vorgeschlagen. Diese Probleme würden sich in einem gemeinsamen politischen Kontrollausschuss natürlich widerspiegeln. Die verfassungsrechtlichen Bedenken hierzu hat der Minister vorgetragen.

Unabhängig davon können die Verfassungsschutzbehörden natürlich viel voneinander lernen. Gerade in der Aufgabenwahrnehmung und in der Außendarstellung hat unser Verfassungsschutz viel von Hamburg gelernt von der Art, die die Herren Lochte und Uhrlau in den 80er-Jahren entwickelt haben.

Ich beantrage daher, Frau Präsidentin, die Überweisung, wie Herr Kollege Schlie das schon gesagt hat, an den Innen- und Rechtsausschuss; denn dem Ziel eines effektiven Verfassungsschutzes fühlen wir uns natürlich auch verpflichtet. Das ist gar keine Frage.

(Thomas Rother)

Wenn es dazu notwendig ist, Strukturen zu verändern, wollen wir das natürlich auch tun, aber vielleicht auch anders und auf einer sichereren Grundlage, als sie der CDU-Antrag bietet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten an dieser Stelle nach langer Zeit wieder einmal den aktuellen Verfassungsschutzbericht. In den verbleibenden zwei Minuten zwei kurze Anmerkungen dazu.

Erstens. Die Bedrohung durch rechtsradikale Gewalttäter ist immer noch vorhanden und auch die rechte Subkultur wächst. Von daher bleibt es wichtig, neben diesem Bericht regelmäßig über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu berichten. Präventive Schritte, Aussteigerprogramme, Opferschutz und entschlossenes Vorgehen gegen diese Szene bleiben dabei die Eckpunkte für nachhaltige Maßnahmen. Die Verurteilung des Ex-NPD-Landeschefs Borchert ist angesprochen worden. Sie ist vor diesem Hintergrund eine gute Nachricht, zumal sich in seiner Person Verflechtungen von rechtsextremem und kriminellem Milieu spiegeln. Die dreieinhalb Jahre haben hoffentlich eine abschreckende Wirkung auf viele andere Menschen.

Die Ergebnisse der heute beginnenden OSZE-Konferenz zur Bekämpfung des Antisemitismus in Berlin sollten wir uns genau anschauen und vielleicht dann auch unsere Aktivitäten hier im Lande entsprechend ergänzen und schauen, was dabei herauskommt.

Zweiter Punkt. Mehrfach angesprochen wurden Muslime. Auch wenn die Ideen der gewaltbereiten Muslime in Schleswig-Holstein kaum Anhänger finden, so der Bericht, gibt es doch Entwicklungen, die Beachtung finden müssen. Die Tatsache, dass sich die islamische Gemeinschaft Milli Görüs, die bedeutendste nicht militante islamische Organisation, aufgrund von Entwicklungen in der Türkei in einer politischen Krise befindet, weist auf ein organisatorisches, aber nicht auf ein Potenzialproblem hin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 3.000 radikalen und rund 4.000 weiteren Islamisten aus. Der Soziologe Eberhard Seidel hat das im Vergleich auf die deutschstämmige Bevölkerung und den Rechtsextremismus umgerechnet und kommt dann zu dem Ergebnis, dass wir es dann mit 80.000 statt 10.000 gewaltbereiten Rechtsextremisten zu tun hätten und nicht nur 40.000, sondern 1,2 Millionen Menschen, die bei DVU, Reps und NPD und Co. organisiert wären. Die kleine Minderheit, die der Verfassungsschutzbericht auf Seite 63 beschreibt, darf also nicht unterschätzt werden. Daher macht der Innenminister an dieser Stelle nicht Politik aus dem Bauch heraus - wie es in einer Presseäußerung der

FDP zu lesen war -, sondern liegt an dieser Stelle genau richtig.

Wir haben gewiss eine Bringschuld in Richtung Akzeptanz des Islams in unserer Gesellschaft zu leisten; das hat die vorherige Diskussion deutlich gemacht. Das muss aber auch dazu führen, dass wir uns beim Thema Integration ebenso mit jenen Gruppen auseinander setzen, die mit den Grundsätzen unserer Politik in unserer Republik nur wenig gemein haben. Sonst wird das Unbehagen vieler deutscher Bürger gegenüber dem Islam nicht geringer werden, weil Islam und Islamismus gerne miteinander vermengt werden. Von daher sollten wir den Verfassungsschutzbericht weiter im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren. Stoff dafür gibt es genug.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der islamistische Terrorismus ist nach Ansicht von Innenminister Buß - und jetzt auch stellvertretend von Finanzminister Stegner - die gegenwärtig stärkste Bedrohung für die freiheitliche Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen des islamistischen Terrorismus sind auch in Deutschland zu befürchten, so Innenminister Klaus Buß in seiner Pressemitteilung zur Vorstellung des Verfassungsschutzbericht 2003.

Nun handelt es sich beim Verfassungsschutzbericht 2003 um den Bericht des Landes SchleswigHolstein und nicht um den der Bundesrepublik. Es bleibt also die Frage danach, ob es in SchleswigHolstein konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Schleswig-Holstein durch Islamisten bedroht wird.

Die Antwort lautet, Herr Kollege Schlie: Es mag sein, dass es diese Bedrohungslage gibt. - Aus dem Verfassungsschutzbericht 2003 des Landes SchleswigHolstein ist sie nicht herauszulesen. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Weder aus dem Teilbericht zur so genannten Islamischen Befreiungspartei noch aus dem Bericht zur islamischen Gemeinschaft Milli Görüs und auch nicht aus den Darstellungen zu sonstigen potenziell gewaltgeneigten islamistischen Organisationen lassen sich konkrete Anhaltspunkte dafür finden, dass in Schleswig-Holstein eine Bedrohung der freiheitlichen Verfassungsordnung durch Islamisten vorhanden ist.

(Wolfgang Kubicki)

Das ist gut so und das hätte die Landesregierung auch mehr herausstellen sollen, statt in der Bewertung der Bedrohungslage diejenigen zu bedienen, die nach immer größeren Eingriffsbefugnissen der staatlichen Verfolgungsorgane rufen, um diese dann im Gegenzug personell ausbluten zu lassen

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will dabei gar nicht verharmlosen, dass es in der Welt eine Gefahr durch islamistische Gruppen gibt. In Schleswig-Holstein ist die Lage allerdings ruhig. Und das ist gut so.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch die Rechts- und Linksradikalen verlieren weiter an Bedeutung. Die Mitgliederzahlen sind rückläufig. Insbesondere die NPD hat seit dem Ende des Verbotsverfahrens weiter an öffentlicher Bedeutung verloren. Auch das ist eine gute Nachricht und sie zeigt, dass die Stärke des Rechtsstaates jedem noch so gut gemeinten politischen Wollen im Kampf um unsere Verfassungsordnung überlegen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU zieht Lehren aus den jährlichen Verfassungsschutzberichten. Sie strebt eine Neuorganisation des Verfassungsschutzes an. Ziel ist dabei nicht - wie es Kollege Schlie noch einmal ausdrücklich betont hat - die Zentralisierung der Landesverfassungsschutzbehörden, sondern die Schaffung von Regionalbehörden.

Die Union will - von einzelnen Meinungsmachern beklatscht - die Zusammenlegung der Verfassungsschutzämter der norddeutschen Länder zu einem gemeinsamen Amt.