Protocol of the Session on March 10, 2004

Das ist keine Phantasie. Das könnte objektiv eintreten. Das wollen wir vermeiden.

(Günter Neugebauer)

Damit der Landesrechnungshof künftig nicht sagen kann, das gehe das Parlament gar nichts an, was er an dienstrechtlichen Entscheidungen zu treffen hat, bedarf es einer Gesetzesänderung. Sie soll - das beantragen wir mit unserem Gesetzentwurf - dem Finanzausschuss die Kontrolle über das Bestehen der Anzeigepflicht sowie über mögliche Untersagungsverpflichtungen des Landesrechnungshofs ermöglichen. Ich hatte nach der Diskussion im Finanzausschuss den Eindruck - Sie waren nicht zugegen, Herr Kollege Kubicki -, dass dieser Gesetzentwurf auf eine breite Akzeptanz gestoßen ist

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Sie haben Wahr- nehmungsstörungen! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!)

und eine bestehende Gesetzeslücke schließen kann, zumindest aber in der Lage ist, Interpretationsmöglichkeiten bestehender Gesetze zu lösen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wann habe ich das gesagt?)

Ich beantrage Überweisung an den Finanzausschuss, mitberatend Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Arp.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Neugebauer, Sie müssen ein Wahrnehmungsproblem haben, wenn Sie eine breite Zustimmung im Finanzausschuss festgestellt haben. Die war mit Sicherheit nicht da, mit Sicherheit nicht von uns und auch nicht von den Kollegen der FDP. Das werden sie Ihnen selber erzählen.

Suggerieren Sie nicht, es gebe eine breite Übereinstimmung!

(Beifall bei CDU und FDP)

Ein weiterer Punkt. Ich sage das, um das gleich festzustellen. Richtig ist, dass der Landesrechnungshof kein rechtsfreier Raum ist. Aber eine parteipolitische Spielwiese ist er schon lange nicht. Das hat dieses Organ nicht verdient.

(Beifall bei CDU und FDP)

Mit Ihrem Änderungsantrag zum Landesrechnungshofgesetz haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, es aus Ihrer Sicht endlich geschafft,

die Dauerdebatte im Finanzausschuss über den ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs, den verehrten Herrn Dr. Korthals, hier ins Plenum zu ziehen. Aus unserer Sicht sage ich: Wir gratulieren Herrn Dr. Korthals zu seinem heutigen Geburtstag und wünschen ihm noch lange Gesundheit und viel Schaffenskraft.

(Beifall bei CDU und FDP)

Wer Ihren Änderungsantrag genau, Zeile für Zeile liest, spürt, wie Sie darüber gegrübelt haben, wie Sie dem ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs eine Anschlusstätigkeit im Ruhestand verbieten können und wollen. Das ist der eigentliche Antrag.

(Beifall bei CDU und FDP - Ursula Kähler [SPD]: Unverschämtheit!)

Das hat den Charakter einer Kampagne. Nichts anderes ist es, was sich hier gerade abspielt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Wir, die Landtagsfraktion der CDU, haben hierzu die Auffassung, dass es durchaus sinnvoll sein kann, dass ein ehemaliges Mitglied des Landesrechnungshofs im Ruhestand den Kommunen im Land beratend zur Seite steht. Sie sehen, die eine oder andere Kommune nimmt das gern in Anspruch. Wir brauchen seine Erfahrungen, die er hat, im Land. Gerade bei den Strukturfragen, die Sie immer wieder ansprechen, brauchen wir einen Mann mit seinen Erfahrungen. Als ehemaliger Landrat ist er überall willkommen. Wir sind froh, wenn er der einen oder anderen Kommune hier oder da helfen kann. Mehr nicht.

(Zurufe von der SPD)

Selbstverständlich darf es dabei nicht zu Interessenkollisionen mit den aktuellen Kommunalprüfungen des Landesrechnungshofes kommen. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit; darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren.

Wir sollten aber so viel Vertrauen zum Landesrechnungshof, seinen Senatsmitgliedern und seinen tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, dass sie über die Vorschriften des Landesbeamtengesetzes selbst am besten Bescheid wissen und entsprechend sorgfältig entscheiden werden.

Das ist entscheidend anders als bei Ihren ehemaligen Staatssekretären; ich nenne nur Herrn Gärtner und Herrn Dr. Lohmann.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die haben nämlich damit nicht umzugehen gewusst, dass die ehemalige Tätigkeit dabei eine Rolle spielt.

(Hans-Jörn Arp)

Sie, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, sollten jetzt auch einsehen, dass der Landesrechnungshof ein eigenes Verfassungsorgan ist, für deren Mitglieder wir im Landesrechnungshofgesetz ganz bewusst die richterliche Unabhängigkeit vorgesehen haben. Sie sollten akzeptieren, dass es damit auch für uns als Landtag Einwirkungsgrenzen gibt und Entscheidungen, die ganz allein dem Rechnungshof vorbehalten sind und sonst niemandem.

Würde man Ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes einer verfassungsrechtlichen Zulassungsprüfung unterziehen oder unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes prüfen lassen, könnten Sie ziemlich schnell erhebliche Probleme mit Ihrer Vorlage bekommen. Diese Blamage sollten wir diesem Haus ersparen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Der § 85 a des Landesbeamtengesetzes regelt, dass ein ehemaliges Mitglied des Landesrechnungshofes genauso wie alle anderen Beamtinnen und Beamten im Ruhestand Nachfolgetätigkeiten anzuzeigen hat - das galt übrigens auch für Lohmann und Gärtner -, wenn diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinen früheren dienstlichen Aufgaben stehen könnten. Alle Landesbehörden prüfen dann sehr sorgfältig, ob die Anschlusstätigkeit untersagt werden kann oder nicht.

Ich bin mir sicher, dass gerade im Landesrechnungshof diese Frage besonders sorgfältig und kritisch geprüft wurde.

(Günter Neugebauer [SPD]: Eben nicht!)

Einer Aktenvorlage im Finanzausschuss bedarf es bei dieser Entscheidung sicherlich nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

In dem hier immer wieder zur Debatte stehenden Einzelfall hat der Landesrechnungshof sogar mit dem Betroffenen vereinbart, dass nicht nur grundsätzlich die Anschlusstätigkeit, sondern sogar jeder Einzelfall dieser Tätigkeit dem Landesrechnungshof angezeigt wird. Es ist damit möglich, in jedem Einzelfall eine eventuelle Interessenkollision zu unterbinden.

Ich bin deshalb sehr sicher, dass die Mitglieder des Landesrechnungshofes ihre Entscheidung besser und sachgerechter treffen können, als dies jemals der Finanzausschuss kann.

(Beifall bei CDU und FDP)

Mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wollen Sie einen Akteninformationsfluss für eine

Sache anordnen, die überhaupt nicht Aufgabe unseres Finanzausschusses ist.

(Zuruf der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

Ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag einer verfassungsrechtlichen und einer datenschutzrechtlichen Prüfung nicht standhalten wird. - Lassen Sie uns das doch erst einmal überprüfen, bevor wir uns in diesem Haus damit blamieren!

Gleichwohl zeigen wir auch Bereitschaft, mit Ihnen darüber zu diskutieren - auf eine sachliche, faire Art, ohne Schaden für irgendeine Person. Ihrem Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, werden wir nicht zustimmen; wir wollen ihn zunächst fair, sachlich und ergebnisoffen im Finanzausschuss beraten, aber nicht unter diesen Bedingungen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme mit dem Kollegen Neugebauer darin überein, dass, seitdem ich den Finanzausschuss verlassen habe, dort offensichtlich juristischer Sachverstand nicht mehr ausreichend vertreten ist.

(Zuruf von der SPD: Mein Gott!)

Anders können wir uns diesen Antrag gar nicht erklären; denn er bewegt sich auf der Ebene - ich sage das einmal ganz deutlich, Günter Neugebauer - eines vergleichsweise tiefen menschlichen Niveaus.

Wir alle wissen, es geht ausschließlich um die Person des ehemaligen Landesrechnungshofspräsidenten, der ein besonderer Freund der Sozialdemokraten und Grünen deshalb geworden zu sein scheint, weil er dieser Regierung häufiger ins Stammbuch geschrieben hat, dass sie mit Geld nicht umgehen kann. So kam es dem Kollegen Neugebauer gerade recht, dass ein ehemaliger Präsident des Landesrechnungshofes begann, Unternehmen und Kommunen zu beraten. Theoretisch könnten Interessenkonflikte bestehen, schließlich prüft der Rechnungshof auch kommunale Finanzen.