Protocol of the Session on March 10, 2004

Drittens. Auch die Vorschriften zur forstlichen Förderung sollen an die aktuellen forstwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir wollen, dass die Förderung in Zukunft nicht nur die wirtschaftliche, sondern verstärkt auch die ökologische und soziale Leistungsfähigkeit der Forstbetriebe sicherstellen soll. Wir wollen eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, den Markt für die Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes nicht wie bisher zu monopolisieren, das heißt, ihn neben der Landwirtschaftskammer auch anderen Anbietern zu öffnen.

Neben diesen Änderungen übernimmt der vorliegende Entwurf auch viele Vorschriften des bestehenden Gesetzes, die sich in der Praxis bewährt haben. Ich nenne nur die Waldumwandlung, Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Sperrung des Waldes und so weiter und so fort.

Verehrte Damen und Herren, eine besonders spannende Debatte erwarte ich über eine Frage, die viele Menschen im Land bewegt: Nutzen wir die Chance, die Wälder aus touristischen Gesichtspunkten, wegen des Urlaubs- und Freizeitverhaltens für das Reiten zu öffnen, oder gewichten wir die Konsequenzen, auch die finanziellen Konsequenzen, des Reitens auf Waldwegen höher? Das ist eine spannende Debatte, die wir im Ausschuss führen können, die viele Menschen bewegt.

(Werner Kalinka [CDU]: Machen Sie mal einenVorschlag!)

Verehrte Damen und Herren, hier schließt sich der Kreis. Nach der Novelle des Landesjagdgesetzes 1999 und dem Naturschutzgesetz 2003 haben wir mit der Neufassung des Landeswaldgesetzes den letzten wichtigen Gesetzesbaustein für eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Nutzung und Entwicklung unserer heimischen Lebensräume geliefert. Das Land ist damit bestens gerüstet, um sein Leitbild

einer nachhaltigen Entwicklung für ein zukunftsfähiges Schleswig-Holstein zu verwirklichen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der CDU erteile ich dem Abgeordneten Claus Hopp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich der Schleswig-Holsteinische Landtag vor drei Wochen mit dem 6. Forstbericht beschäftigt hat, beschäftigen wir uns heute mit der Änderung des Landeswaldgesetzes. Wenn die Signale aus Berlin stimmen, Herr Minister, dann arbeitet die Bundesregierung gerade an einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes. In diesem Zusammenhang muss die Frage gestellt werden, ob es richtig war, zu diesem Zeitpunkt ein eigenes Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes einzubringen, oder ob es nicht besser gewesen wäre, zunächst zu warten, bis die Rahmengesetzgebung des Bundes erfolgt ist.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich positiv bemerken, dass die Landesregierung zum Beispiel für das Betretungsrecht im Vergleich zu dem Referentenentwurf eine deutlich klarere Formulierung gefunden hat. Allerdings müssen wir uns in der Sache darüber noch unterhalten. Da gibt es noch einiges zu sagen. Ich hoffe, dass es zu einer Anhörung kommt. Dann werden wir dazu noch einige Beiträge liefern. Heute reicht dazu meine Zeit leider nicht aus.

Des Weiteren möchte ich davor warnen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sowohl Alt- als auch Totholzanteile als auch die Herausnahme von Flächen aus der Bewirtschaftung im Gesetzentwurf prozentual festzulegen. Schon jetzt ist Schleswig-Holstein das waldärmste Bundesland. Weitere Reglementierungen und Einengungen sind wenig geeignet, die Bereitschaft zur Wiederaufforstung zu steigern. Wir können nicht alles regeln wollen, Herr Minister. Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn wir mit der Aufforstung, das heißt Neuwaldbildung, nicht weiterkommen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Im Jahre 2001 wurden gerade noch 19 ha an Privatwald in Schleswig-Holstein aufgeforstet. Das ist das Ergebnis, wenn man alles regeln will oder wenn die

(Claus Hopp)

Forstwirte nicht mehr das Vertrauen in die Politik haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Auch muss im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung über die Möglichkeit der Reduzierung der Zuschüsse für die Landesforstverwaltung nachgedacht werden. Wenn Privatwaldbesitzer ohne Zuschüsse auskommen, ist nicht einzusehen, warum der Steuerzahler besonders in Zeiten knappen Geldes der Landesforstverwaltung jedes Jahr mit etwa 10 Millionen € unter die Arme greifen muss. Das ist so, Herr Minister. Ich kann Ihnen auch sagen, warum das so ist. Weil wir es aufgegeben haben, aus dem Wald auch noch etwas zu erwirtschaften. Das ist so; das kann ich anhand von Zahlen belegen. Wir werden das ja sehen. Ich hoffe, Sie beziehungsweise dieses Haus stimmen einer Anhörung zu, damit wir in Ruhe alle diese Dinge behandeln können.

Im § 3 ist jetzt die forstliche Rahmenplanung vorgesehen. Auf die dort vorgesehene Präzisierung der Darstellung könnte durchaus verzichtet werden; zumindest sollten wir darüber nachdenken.

Der vorgesehene § 4 regelt Selbstverständliches im Umgang mit Behörden. Da sollte es eigentlich keine Probleme geben. Das brauchen wir ebenfalls nicht zu regeln.

Der § 5 regelt die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, indem er in Absatz 2 die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in elf Nummern näher definiert. Dies schränkt die Freiheit bei der Bewirtschaftung des Waldes stark ein. Das braucht einfach nicht geregelt zu werden. Es gibt Dinge, Herr Minister, die brauchen nicht geregelt zu werden, weil sie selbstverständlich sind.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zusammenfassend möchte ich der Landesregierung den Vorwurf machen, dass der Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist. Der Gesetzentwurf greift der Bundesgesetzgebung vor, hat nicht die Chance auf eine umfassende Vereinfachung des Gesetzes genutzt, führt zu einer weiteren überflüssigen Ökologisierung der Gesetze und ist wenig geeignet, SchleswigHolstein aus der Situation des waldärmsten Bundeslandes wieder herauszuführen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich gehe davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf federführend im Umweltausschuss und mitberatend im Agrarausschuss beraten wird und dass wir uns gemeinsam, Herr Kollege Wodarz, auf eine öffentliche Anhörung einigen können, damit die vielen

Dinge, die man in einem 5-Minuten-Beitrag nicht sagen kann, dann doch nachgeholt werden können.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Friedrich-Carl Wodarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hopp, wann sollen wir eigentlich handeln? Einmal handeln wir zu früh, dann zu spät. Ich glaube, wenn wir handeln, handeln wir immer falsch.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das würde Ihnen so passen!

Wir haben dieses Thema in der letzten Landtagssitzung schon im Zusammenhang mit dem Forstbericht angesprochen. Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handelt. Natürlich werden wir im Verlauf des Verfahrens noch Gespräche führen, Argumente hören und aufnehmen. Dass ich vorhin etwas hektisch hier hereingekommen bin, hatte folgenden Grund: Ich komme gerade aus einer solchen Besprechung. Kollege Hopp, Sie sollten sich auch einmal die Zeit dafür nehmen. Das Szenario, das Sie hier vorgeführt haben, findet überhaupt kein Echo und keinen Anklang. Die Regelungen werden sehr positiv gesehen. Wichtig werden die Ausführungsverordnungen sein. Darauf werden wir achten müssen. So, wie dieses Gesetz vorliegt, das ja einen Rahmen darstellt, wird es sogar sehr positiv angesehen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe)

- Uwe, du verstehst auch nicht von allem etwas!

(Heiterkeit)

Wir haben die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, den Waldbesitzerverband, den NABU, den Landesnaturschutzverband, den Landesjagdverband gehört. Sie haben uns angeschrieben. Wir haben sehr gute Hinweise von ihnen bekommen. Zum Teil sind die Sachen schon in diesen Gesetzentwurf eingegangen. Das merkt man, wenn man den Referentenentwurf und den Gesetzentwurf vergleicht. Wir bedanken uns bei den Beteiligten für diese sachlichen Anregungen; wir bedanken uns aber auch beim Ministerium dafür, dass es schon jetzt die Flexibilität gezeigt hat.

Lassen Sie mich noch kurz auf einige Punkte einge

(Friedrich-Carl Wodarz)

hen, die auch vom Kollegen Ehlers angesprochen worden sind.

(Zurufe: Hopp!)

- Hopp, klar. Aber die beiden sitzen zusammen, und man weiß nie, wer dazwischen gerufen hat. - Zunächst einmal wäre da der Punkt der naturnahen Waldbewirtschaftung - ein Thema, das noch vor einigen Jahren heftige Debatten ausgelöst hat. Es war richtig ein Kampfbegriff. Mittlerweile ist es anerkannte Praxis, und kein Mensch regt sich mehr darüber auf.

(Beifall bei der SPD)

Nur der Kollege Hopp macht noch Rückzugsgefechte. Lieber Claus, ich hoffe, du kommst auch noch darauf. Gute fachliche Praxis hat nichts mit Einschränkung der Freiheit zu tun.

So, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, wollen wir eine Forstwirtschaft, die nicht nur nachhaltig im Sinne der Holzwirtschaft - das betone ich immer wieder -, sondern auch nachhaltig im Sinne der Erfüllung der ökonomischen und sozialen Aufgaben des Waldes ist.

Umstritten ist allerdings - das ist hier angesprochen worden und diese Geschichte wird auch gepflegt - das aufgenommene Betretungsrecht. Nun hat der Minister schon darauf hingewiesen, dass es in ganz Deutschland üblich ist. Wir hier im hohen Norden sind die einzigen, die den Spaziergängern den Wald noch einschränken. Meine Damen und Herren, wir müssen einmal ehrlich sein. Ich glaube kaum - egal, wie ideologisch wir das jetzt diskutieren -, dass sich in der Praxis etwas ändern wird. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, dass kaum jemand weiß - auch Sie, Herr Kollege Greve, haben das noch nie gewusst -, ob er in einem Erholungswald oder einem anderen Wald gewesen ist. In Schleswig-Holstein gibt es 68 Erholungswälder. Ich möchte von Ihnen einmal wissen, ob Sie sich darüber klar sind, wo in Ihrer Nachbarschaft ein Erholungswald ist. Ich glaube es nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

- Na gut, Kollege Neugebauer weiß natürlich immer ein bisschen mehr.

(Heiterkeit)

Die Mehrheit der Erholungsuchenden betritt den Wald nur über die zugelassenen Wege und verhält sich auch angemessen. In der Vergangenheit durfte man nicht ohne weiteres Pilze sammeln. Man durfte sich in der Vergangenheit aus dem Erholungswald auch nicht Holz für den Kamin herausnehmen. Das

war alles nicht gestattet und wird auch in Zukunft nicht gestattet sein.

Da, wo der Wald geschützt werden muss, kann man es vernünftig, gezielt und ohne großen Aufwand und ohne großen Schilderwald tun. Wenn man einen Katalog nimmt und anguckt, welche Ge- und Verbotsschilder es schon unter den jetzigen Rahmenbedingungen gibt, dann gehen einem die Augen über.