Protocol of the Session on September 28, 2000

Meine Damen und Herren, wenn Sie das heute hier abbügeln, bleibt der Bundesinnenminister gleichwohl aufgefordert, in der Sache Stellung zu nehmen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter Geißler!

Denn es ist in einem demokratischen Rechtsstaat niemandem zumutbar

Herr Abgeordneter Geißler!

- ich komme zum Schluss, Herr Präsident -, dass amtliche Berichte mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen zirkulieren, ohne dass derjenige, in dessen Verantwortungsbereich die Berichte erstellt wurden, zu deren Wahrheitsgehalt Stellung nimmt.

Insofern unterstützen wir den zweiten Teil des F.D.P.Antrags. Ich fordere Sie nachdrücklich auf, Ihre Haltung zu überdenken und dem Antrag in dieser Form ebenfalls Ihre Zustimmung zu erteilen.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nunmehr liegt endlich eine Erklärung des Bundeskriminalamtes vor.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Nee!)

Auch das Bundeskriminalamt stellt klar, gegen Frau Ministerin Anne Lütkes wurden und werden keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe erhoben.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das stimmt nicht! Das stimmt einfach nicht, dass sie das klargestellt haben! Sie haben nur gesagt, dass sie als Verdächtige nicht geführt wird! - Hol- ger Astrup [SPD]: Herr Kubicki hat geredet, jetzt ist Frau Heinold dran!)

- Sie können gern noch einmal nach vorn kommen, Herr Kubicki! Im Rahmen der Beurteilung müsste es uns eigentlich gelingen, einig zu werden.

Wir haben uns im Innen- und Rechtsausschuss bereits mit der Tätigkeit von Ministerin Anne Lütkes im Vorstand des Vereins „Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“ befasst. Frau Lütkes hat in einer Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 26. Juli dieses Jahres ausführlich über die Entstehung, Aufgaben und wirkliche Arbeit des Vereins informiert. Sie hat dabei insbesondere deutlich gemacht, dass der Verein keine öffentlichen Mittel zweckentfremdet hat und in keinem Zusammenhang mit dem Verein „Iranische Flüchtlingshilfe“ steht.

Aufgrund der Ausführungen von Ministerin Lütkes konnte der Innen- und Rechtsausschuss feststellen, dass kein konkreter Vorwurf gegen die Ministerin oder den Verein vorhanden ist. Es ist sehr bedauerlich, dass durch den BKA-Bericht und die zum Teil sehr tendenziöse Berichterstattung in einzelnen überregionalen Medien ein lobenswertes soziales Engagement derartig diffamiert wurde. Es ging und geht um die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen.

Die Landespresse hat zu Recht auf Probleme des bisherigen Verfahrens hingewiesen. Nun liegt uns aktuell eine Erklärung des Bundeskriminalamts vor. Sie ist eine Klarstellung. Eine derartige Erklärung ist seit Wochen überfällig. Die grüne Fraktion begrüßt diese notwendige und klarstellende Erklärung und wir bringen mit unserem heutigen Antrag die Debatte zu einem aktuellen Abschluss.

Jetzt noch ein Wort zu den Vorwürfen der F.D.P., man könne unserem Antrag nicht zustimmen. Den letzten Satz, in dem steht, dass wir den F.D.P.-Antrag damit für erledigt erklären, ziehen wir zurück und bitten darum, nur den ersten Absatz unseres Antrages alternativ zu dem Antrag der F.D.P. zur Abstimmung zu stellen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Hinrichsen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich erfreulich, dass das BKA jetzt erklärt hat, niemals gegen unsere Justizministerin ermittelt zu haben. Allerdings ändert dieses Schreiben des BKA an die Justizministerin für uns nichts an der Aktualität des F.D.P.-Antrages. Der Kollege Kubicki hat sehr schön ausgeführt, warum nicht.

Wenn ich mir den Verlauf dieser unsäglichen Geschichte vor Augen führe, dann wundere ich mich schon, dass erst ein F.D.P.-Antrag her musste, um diesen Skandal auf die politische Tagesordnung auf Bundesebene zu setzen. Der Antrag ist mehr als berechtigt.

Ein Bericht des BKA erhebt massive Vorwürfe gegen einen Verein, dessen Vorstandsmitglied die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes SchleswigHolstein ist. Dann werden auch noch die Persönlichkeitsrechte von Frau Lütkes massiv verletzt, indem der abenteuerliche Bericht an ein so genanntes Nachrichtenmagazin weitergeleitet wird. Das erweckt mit seiner Geschichte den Eindruck, das BKA würde gegen Frau Lütkes und Frau Müller ermitteln, ebenso gegen den Ehemann von Frau Lütkes. Dies ist jedoch nicht der Fall. Und als Krönung muss die Ministerin dann auch noch darum kämpfen, Einblick in die BKA-Akten zu erhalten.

Mitarbeiter der Kriminalpolizeibehörde des Bundes haben offensichtlich BKA-interne Akten an den „Focus“ weitergegeben und damit einem Mitglied der Landesregierung unberechtigterweise massiv geschadet. Die Bundesregierung reagiert jedoch nicht. Allein das ist ein Skandal.

Daher fordert auch der SSW, dass der zuständige Bundesinnenminister sofort für Aufklärung sorgt und weiteren Schaden von Frau Lütkes und den weiteren Beteiligten sowie der Landesregierung abwehrt.

(Beifall beim SSW)

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat schon lange erklärt, dass sie keinen Anhaltspunkt hat, um gegen Frau Lütkes zu ermitteln. Das BKA hat sich Monate später - und vermutlich nur unter dem Druck der anstehenden Landtagsdebatte - dazu durchgerungen. Dies reicht aber nicht. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung eine klare Aussage trifft, damit wir diese unsägliche Geschichte vom Tisch bekommen.

Eigentlich müsste doch auch der Bundesinnenminister ein Interesse daran haben, deutlich zu machen, dass dieser Vorfall nicht dem gewöhnlichen Arbeitsgang im BKA entspricht. Solange hier keine deutliche Klarstellung kommt, muss man befürchten, die BKABeamten befassen sich regelmäßig mit derartigen Ermittlungen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: So ist es!)

Zudem stellen sie anscheinend auch ein potentielles Sicherheitsrisiko dar, weil die Berichte dann auch noch zunächst in den Presseredaktionen landen. Nur völlige Transparenz in diesem Fall kann verhindern, dass auch das Ansehen des BKA Schaden nimmt.

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Es ist gut, dass jeder fast alles schreiben kann, ohne jemanden fragen zu müssen. Ich möchte mir aber trotz allem auch die Freiheit herausnehmen, deutlich zu sagen, dass die Vorgehensweise und die Art und Weise der Darstellung des „Focus“ ebenfalls kritikwürdig ist. Sie hinterlässt eigentlich keine Zweifel, dass es weniger darum geht, die Ermittlungen gegen die Kölner Flüchtlingskinderhilfe darzustellen, als vielmehr darum, prominenten Grünen-Politikerinnen zu schaden.

Die Berichterstattung hat weite Kreise gezogen und großen Schaden angerichtet. Deshalb fordern auch wir - wie es die F.D.P. vorgeschlagen hat -, dass insbesondere der Bundesinnenminister hierzu auch noch einmal deutlich Stellung bezieht und vor allem darlegt, wieso das alles überhaupt stattfinden konnte.

(Beifall bei SSW, CDU und F.D.P.)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorgang ist nicht abgeschlossen. Er kann auch gar nicht abgeschlossen sein, weil die Frage der Beeinträchtigung vom Grunde her gar nicht erörtert und dazu auch nichts klargestellt worden ist.

Ich möchte die Antragsteller der Drucksache 15/426 auf Folgendes hinweisen. Der Satz, der beschlossen werden soll, kann gar nicht beschlossen werden, weil die Mitteilung, „Der Landtag begrüßt, dass das Bundeskriminalamt nunmehr klargestellt hat, dass gegen Frau Ministerin Lütkes keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe erhoben wurden und werden“, nicht stimmt. Das Bundeskriminalamt hat ausdrücklich nur dazu ermächtigt, folgende Erklärung abzugeben. Die muss man lesen. Ich habe ja heute Mittag gelernt, dass es

(Wolfgang Kubicki)

auf den Wortlaut von Erklärungen von staatsanwaltschaftlichen Behörden wirklich ankommt, weshalb man diese dann den betroffenen Beschuldigten auch immer aushändigen muss.

(Heiterkeit bei der CDU)

Das Bundeskriminalamt hat Folgendes festgestellt man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen; ich weiß ja, wie diese Behörden arbeiten -:

„Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auskunft vom 07.08.2000 nach § 19 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Frau Ministerin Lütkes in den Unterlagen des BKA nicht mit einem besonderen strafprozessualen Status, also nicht als Tatverdächtige oder Beschuldigte, aufgeführt ist.“

Das ist eine formale Anknüpfung. Das bedeutet nicht, dass nicht Vorwürfe erhoben werden.

(Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen und wirklich darum bitten, dass wir dies sehr genau und sehr sorgfältig beachten und dass wir den Bundesinnenminister auch nicht aus der Pflicht lassen -

(Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

- Astrup, habt ihr gar nicht gelesen - - Diese wunderbare Larmoyanz, die du hier an den Tag legst

(Holger Astrup [SPD]: Herr Astrup! So viel Zeit muss sein!)

- Herr Astrup -, die finde ich wirklich beeindruckend, denn noch am 11. August 2000 - Bundestagsdrucksache 14/3931 - antwortet die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesinnenministeriums, Frau Zypries, Sozialdemokratin, auf eine Anfrage der F.D.P. mit der Bemerkung: „Im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Aktivitäten...“ - Was habe ich davon zu halten? Das ist die Wiederholung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen und nicht deren Dementierung.

Ich sage Ihnen bei aller Wertschätzung dessen, was parteiinterne Kosmetik angeht, noch einmal: Wenn es Manfred Kanther wäre und nicht Otto Schily - die linke Seite würde hier auf dem Tisch stehen und ich meine, sie würde zu Recht auf dem Tisch stehen.

Meine Bitte ist nur, dass wir als Landesparlament sehr, sehr sorgsam darauf achten, dass auch in diesem Fall, in dem zum ersten Mal eine Justizministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin öffentlich so diskreditiert wurde, ihre Rechte und auch die Rechte des

Parlaments und die der Öffentlichkeit wieder hergestellt werden.