Protocol of the Session on February 20, 2004

(Minister Dr. Ralf Stegner)

gemeinsamen Überlegungen kommen, sodass wir auch in Zukunft Verwaltungserleichterungen haben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht und eröffne die Aussprache. Ich erteile zunächst der Abgeordneten Frau Schwalm das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Landesregierung über die Weiterentwicklung der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge in Schleswig-Holstein gibt einen hervorragenden Überblick über die Zusammenhänge beziehungsweise die Unterschiede zwischen den zwei völlig verschiedenen Leistungssystemen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung, die Beihilfe eine ergänzende Fürsorgeleistung. Beide Systeme sind nicht kompatibel. In dem vorliegenden Bericht wird eindrucksvoll dargestellt, welche Probleme und Ungerechtigkeiten entstehen, wenn Leistungseinschränkungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bereich der Beihilfe übernommen werden. Dieser Bericht ist aus meiner Sicht sehr gut geeignet, der immer wieder in der Öffentlichkeit aufkommenden Neid- und Privilegierungsdebatte über die vermeintlichen Vorteile von Beamtinnen und Beamten entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren, unser Landesbeamtengesetz regelt, dass Schleswig-Holstein unmittelbar die Beihilfevorschriften des Bundes anwendet mit drei Ausnahmen, und zwar unabhängig davon, ob es für unser Land um günstige oder ungünstige Maßnahmen geht. Abweichungen können nur durch Änderung des Landesbeamtengesetzes geregelt werden. Der Beschluss des Bundestages, die Änderung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes wirkungsgleich - und die Betonung liegt hier wirklich auf wirkungsgleich, und der Minister hat es eben dargestellt - in die Beihilferegelung zu übernehmen, fand Niederschlag in der 27. Änderung der Beihilfevorschriften, in der eine wortgetreue und inhaltsgleiche Übernahme der Wirkungen des GMG in die Beihilfe vorgenommen worden ist. Wie problematisch das ist, finden wir auf Seite 6 des Berichtes, in dem die Landesregierung formuliert:

„Die Änderungsübernahme durch den Bund ins Beihilferecht erfolgte unter dem Motto: Änderung aus kosmetischen Gründen übernehmen, koste es, was es wolle.“

Dieses Vorgehen des Bundes hat nun dazu geführt, dass auch die schleswig-holsteinische Landesregierung für eine eigene landesrechtliche Regelung eintritt. Acht Bundesländern haben bereits eine solche Regelung. Die Übersicht auf Seite 10 des Berichtes zeigt aber deutlich die unterschiedliche Anwendung der Beihilfe in den verschiedenen Bundesländern. Auf Seite 8 formuliert die Landesregierung ihre Eckpunkte für ein eigenes Landesrecht. Eine Abkoppelung vom Bund erscheint sinnvoll. Auch die Absicht, dabei kurzfristig die 28. Änderung des Bundes nicht zu übernehmen, findet unsere Zustimmung. Das Vorhaben, in bestimmten Bereichen beihilfefähige Aufwendungen grundsätzlich zu pauschalieren, zum Beispiel zahnärztliche Leistungen, Sehhilfen, scheint richtig und stellt auch eine personelle Entlastung dar, und - das ist das Entscheidende - die von den meisten Beamtinnen und Beamten gewählten Beitragsergänzungen bleiben in ihrer Wirkung erhalten. Erstattungsfähig sind nach diesen Ergänzungstarifen nur Aufwendungen, die auch beihilfefähig sind.

Der schwierigste Punkt, den es zu regeln gilt, ist nach unserer Auffassung die Absicht, die Abzugsbeträge zusammenzuführen und einen pauschalierten Selbstbehalt, gestaffelt nach Besoldungsgruppen, einzuführen. Jetzt ist es so, dass die unterschiedlichsten Aufwendungen unterschiedlichste Abzugsbeträge haben, die jeweils sehr zeitaufwendig von den Sachbearbeitern zu beachten sind. Unstrittig ist, dass eine Pauschalierung erhebliche Synergieeffekte beim Besoldungsamt auslösen würde. Aber welcher jährliche Selbstbehalt ist gerecht und sozial?

Die Tabelle auf Seite 10 wiederum zeigt, dass die Regelung in den Bundesländern sehr, sehr unterschiedlich ist. Da geht es über einen Eigenanteil von 50 € pro Beihilfeberechtigten und Jahr über 270 € in Baden-Württemberg bis hin zu 770 € pro Person und Jahr in Berlin, gestaffelt nach Besoldungsgruppen. Hier gilt es, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können. Eine Schlechterstellung der jetzigen Situation der Beamtinnen und Beamten darf es dabei nicht geben.

Sinnvoll ist es in jedem Falle, zu versuchen, zu einer gemeinsamen Regelung der norddeutschen Bundesländer zu kommen. Das wird nicht leicht sein. Aber besonders im Hinblick auf weitere mögliche Kooperationen im norddeutschen Bereich wäre das ein Vorteil. Lassen Sie mich das kurz an einem Beispiel deutlich machen. Bei der Fusion der Datenzentralen und der Eichämter wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass schleswig-holsteinisches Recht anzuwen

(Monika Schwalm)

den ist. Das ist eine Schlechterstellung der Hamburger Kolleginnen und Kollegen, da Hamburg ein eigenes Landesrecht hat und noch offen ist, ob die GMGMaßnahmen übernommen werden. Bei der Zusammenlegung der Statistischen Landesämter wurde die Anwendung des Hamburger Rechts vereinbart. Das ist eine Besserstellung der Schleswig-Holsteiner, da Schleswig-Holstein bis jetzt Bundesrecht anwendet und somit GMG-Maßnahmen unsere Beamtinnen und Beamten treffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns einer sinnvollen Weiterentwicklung des Beihilferechts nicht verweigern. Wir sollten den Bericht zur Kenntnis nehmen und die konkreten Vorschläge der Regierung zur Gesetzesänderung abwarten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Rother das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal der Dank der Fraktion an die Landesregierung, dass der Bericht so schnell schon zu dieser Tagung vorgelegt worden ist. Wer einmal die Nase in den Bericht gesteckt hat wird feststellen, dass dieser Bericht mit sehr viel Engagement geschrieben worden ist, was man an einigen Formulieren gut nachvollziehen kann. Die Kollegin Schwalm hat schon ein Beispiel gebracht.

Die wesentliche Erkenntnis aus diesem Bericht ist tatsächlich: Gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfe sind zwei völlig verschiedene Leistungssysteme, die nicht miteinander kompatibel sind. Das macht es schwierig, beide Systeme für alle Versicherten inklusive Beamte gleichwertig zu gestalten. Alle Vergleiche sind mit Vorsicht zu betrachten. Nur auf den ersten Blick ist das System der Beihilfe das kostengünstigere. Die Übernahme der Änderungen des Beihilferechts des Bundes auf der Grundlage des GKV-Modernisierungsgesetzes ist durch die Regelung in unserem Landesbeamtengesetz - auf § 95 ist hingewiesen worden - zwar folgerichtig, aber inhaltlich nicht immer nachvollziehbar - der Finanzminister hat hier einige Beispiele genannt -, und ist bislang ja auch nur auf der Grundlage der 27. Änderung der Beihilfevorschriften erfolgt. Das ist im Amtsblatt Nummer 4 dieses Jahres schon veröffentlicht worden.

Die Übernahme der 28. Verordnung der Beihilfevorschriften - da geht es beispielsweise um die erhöhte Praxisgebühr - ist noch nicht erfolgt und sollte tatsächlich auch verhindert werden. Mit dieser Ände

rung würde eine ungerechtfertigte Höherbelastung der Beamtinnen und Beamten über die Praxisgebühr erfolgen, ohne dass darüber hinaus die angestrebte Beitragsentlastung bei der Krankenversicherung die Beamten wieder erreichen würde. Sie werden also quasi doppelt bestraft. Daraus sind Konsequenzen zu ziehen. Das Landesbeamtengesetz ist zu ändern, um eine eigene landesrechtliche Regelung zur Beihilfe zu ermöglichen, wie es in vielen Bundesländern schon der Fall ist. Die Anlage zum Bericht haben Sie sich vielleicht angesehen. Vielleicht wird das auch in einem norddeutschen Verbund möglich. Wie notwendig das ist, hat die Kollegin Schwalm gerade vor dem Hintergrund der Fusionen genannt, obwohl es bedauerlich ist, weil wir da zu einem Regelungsflickenteppich im Bund beitragen, was auch von den Gewerkschaften zu Recht immer wieder kritisiert wird. Es ist aber in diesem Fall der Bund, der sich wirklich einmal überlegen sollte, was er da tut, ob das inhaltlich und auch rechtlich überhaupt richtig ist. Mit der 28. Änderung des Beihilferechts ist eine Grenze des Zumutbaren überschritten worden. Von daher nehmen wir auch die Zustimmung von Frau Schwalm zu einer Gesetzesinitiative sehr gerne auf. Vielleicht können wir das Ganze zügig umsetzen, vielleicht auch im Verfahren um die Neufassung des LBG. Darüber müssten wir im Ausschuss noch einmal reden.

Die Eckpunkte der Landesregierung für eine solche neue Regelung sind genannt worden. Für uns ist es dabei ganz wichtig, dass eine sozialere Staffelung der Beihilfeanteile - diese gibt es in gewisser Weise auch schon - in das neue Recht aufgenommen wird. Bei der Weihnachts- und Urlaubsgeldregelung ist die soziale Staffelung zunächst ja auch auf Kritik gestoßen. Die Veröffentlichung eines Vergleichs der Bundesländer von vor ungefähr drei Wochen im „Focus“ hat aber deutlich gemacht, dass wir im Bundesvergleich am arbeitnehmerfreundlichsten gehandelt haben und dennoch die Landeskasse entlasten konnten.

Wie Sie den Rechenbeispielen des Finanzministers entnehmen können, bevorteilt die Beihilfe den jungen ledigen Beamten. Verheiratete, deren Partner Familienarbeit leisten, werden bestraft. Hier sind Korrekturen notwendig und über Selbstbehaltregelungen auch zu erreichen.

Es ist natürlich auch darauf zu achten, dass keine Bevorteilung von Beamtinnen und Beamten gegenüber anderen Krankenversicherten erfolgt. Der Finanzminister hat in seinem Beitrag einige Reizthemen - zum Beispiel die Brille, den Zahnersatz und Kurmittel - genannt. Hier muss ganz genau hingeschaut und geprüft werden, wie so etwas zu regeln ist.

(Thomas Rother)

Allerdings werden Unterschiede - zum Beispiel bei der Altersversorgung, bei der Besteuerung des Einkommens und aufgrund der fehlenden Arbeitslosenversicherung - systembedingt immer unvermeidbar bleiben. Dennoch sollten wir uns natürlich bemühen, den Vorurteilen gegenüber dem Beamtentum nicht noch neue Nahrung zu geben, sondern sie zu beseitigen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich meine, diese Materie macht deutlich, dass wir eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstes über die Beihilferegelungen hinaus brauchen. Das haben wir hier ja vor kurzem diskutiert.

(Beifall der Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD] und Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Bundesratsinitiative der Landesregierung aus dem Jahr 1998 hierzu bleibt notwendig und ist aufgrund der angelaufenen Gespräche des Bundesministers mit dem DGB und dem DBB über ein modernes Berufsbeamtentum - und hoffentlich auch geringeres Berufsbeamtentum - wieder aktuell. Aktuell ist in diesem speziellen Fall natürlich auch die Forderung nach einer Bürgerversicherung, durch die alle diese Systeme vereint würden, (Günter Neugebauer [SPD]: Sehr richtig!) ein Stück mehr Gerechtigkeit geschaffen würde und vor allen Dingen auch die leidige Neiddiskussion - Beamte, Arbeiter, Angestellte, freiwillig Versicherte - beendet werden könnte.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneren Anke Spoorendonk [SSW])

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Finanzminister, für uns ist es heute fast so etwas wie eine Premiere, da wir keine zwei verschiedenen Meinungen haben und uns nicht - jedenfalls nicht lautstark - streiten. Ich war von dem Bericht sehr überrascht. Ich darf mir eine Vorbemerkung erlauben, lieber Kollege Rother: Wir sind uns völlig einig darin, dass man tunlichst keine Vorurteile gegen das Berufsbeamtentum schüren sollte und auch alles unterlassen sollte, wodurch diese Vorurteile geschürt werden könnten. Sie haben die Inkompatibilität der beiden Systeme völlig richtig und schön dargestellt. Es ist aber nicht

ganz so einfach, wie Sie sagten, dass das nämlich alles erledigt sei, wenn wir eine Bürgerversicherung hätten. Das ist jedenfalls meine Auffassung. So einfach lässt sich die Problematik nicht lösen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Nach § 95 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes hat der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und deren beziehungsweise dessen Familien zu sorgen. Herr Minister Stegner, Sie wissen das. Wir haben uns in der Vergangenheit heftigst darüber gestritten, was die Fürsorgepflicht bedeutet. Daneben haben wir uns über die Kürzung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes heftig auseinander gesetzt. Ich sehe es so ähnlich wie meine Vorrednerin und mein Vorredner, dass wir das an dieser Stelle vermutlich nicht tun müssen.

Allerdings will ich auch ganz deutlich sagen, dass ich nach der Lektüre des Berichts den Eindruck gehabt habe, dass der von Ihnen in Auftrag gegebene Bericht an und für sich eine einzige Ohrfeige für den Bundesinnenminister ist; denn im Prinzip wird dem Innenminister unterstellt, dass er die beiden völlig verschiedenen Leistungssysteme der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe als Fürsorgeleistung schlicht und ergreifend nicht auseinander halten kann. Sie müssen jetzt nichts dazu sagen, diesen Eindruck habe ich bei der Lektüre aber jedenfalls gewonnen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Bei der Beratung des Berichts im Ausschuss werden wir hoffentlich noch einmal auf Folgendes zu sprechen kommen: Mich würde interessieren, was in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkret besprochen wurde. Sie haben gesagt, das sei gegen den Willen Schleswig-Holsteins durchgesetzt worden. Mich würde interessieren, wie sich die anderen Bundesländer dazu gestellt haben. Die FDP-Fraktion hat ausdrücklich ein großes Interesse an einer gesamtnorddeutschen Lösung. Deshalb würde es mich interessieren, wie sich die anderen norddeutschen Länder möglicherweise schon im Vorfeld geeinigt haben.

Als Finanzpolitiker ist mir noch aufgefallen - das sei aber nur am Rande erwähnt -, dass Sie sich über die derzeit noch gültige Regelung eigentlich freuen müssten; denn anders als bei den gesetzlich Krankenversicherten käme die Praxisgebühr in diesem Fall nicht den Krankenkassen, sondern dem Landeshaushalt zugute. Ich weiß, Sie wollen das gar nicht; Sie wollen eine andere Lösung. Beim ersten Lesen mit dem finanzpolitischen Auge ist mir das aber aufgefallen. Sie meinen Ihre Aussage - das gebe ich an dieser Stelle

(Dr. Heiner Garg)

auch zu -, dass Sie eine vernünftige Lösung für die Beamtinnen und Beamten in diesem Land erreichen wollen, offensichtlich ernst.

Insofern sollte man keinen Teufel an die Wand malen, wo keiner ist. Wir müssen auf eine Gesetzesinitiative warten und werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich - ich glaube, auch das ist einmalig - für Ihren Bericht und den konstruktiven Beitrag. Ich glaube, es kann eine ordentliche Diskussion im Ausschuss werden.

(Beifall bei FDP, CDU und SSW sowie ver- einzelt bei der SPD)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die heutige Diskussion macht wieder deutlich: Landeseigene Änderungen des Beihilferechts sind immer nur die zweitbeste Lösung; denn das Beihilferecht als solches ist wie das Beamtenrecht insgesamt ein Anachronismus.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie vereinzelt bei der SPD)

Herr Garg, das muss hier entsprechend diskutiert werden. Hier stehen zwei Systeme nebeneinander.

Besonders deutlich wird dies immer dann, wenn es zu Änderungen kommt und wenn überlegt wird, wie notwendige Einschränkungen im Leistungsbereich der Sozialsysteme aus Gerechtigkeitsgründen auf das Beamtenrecht übertragen werden können. Die Unterschiede der sozialen Sicherungssysteme im öffentlichen Dienstrecht behindern notwendige Reformen und tragen zu Unmut bei. Ich erinnere an die Schlagzeilen zur Praxisgebühr.

Nun beginnt der mühsame Prozess, im Bundes- oder Landesrecht etwas zu regeln, was eigentlich nicht zum Beihilferecht passt. Ich teile die Auffassung des Finanzministers, dass eine Eigenbeteiligung oder bessere Stärkung der Eigenverantwortung im Beihilferecht systemkonform hergestellt werden muss. Deshalb sind wir auf die konkrete Lösung gespannt, die uns die Landesregierung in den nächsten Wochen vorschlagen wird.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich freue mich sehr, dass wir uns hier weitestgehend einig sind.

Schon jetzt hat Schleswig-Holstein Ausnahmen in das Beihilferecht eingeführt - das ist hier auch schon erwähnt worden -, um zum Beispiel das unter sozialen und frauenpolitischen Aspekten absolut notwendige eigene Antragsrecht für getrennt lebende Ehegatten sicherzustellen. Grundlage ist aber immer noch das bisherige Beihilferecht des Bundes.