Bevor ich das Wort erteile, will ich Gäste begrüßen. Inzwischen haben neue Gäste die Tribüne mit Beschlag belegt. Ich freue mich, Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften von der Freien Waldorfschule in Neumünster sowie von der Hannah-ArendtBerufschule in Flensburg begrüßen zu dürfen. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Eines vorweg: Die FDP-Fraktion wird dem heute vorliegendem Gesetzentwurf zur Juristenausbildung zustimmen.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die grundsätzliche Neuausrichtung mit mehr Fremdsprachenförderung, Mediation, Fähigkeit zur Verhandlungs- und Gesprächsführung, Streitschlichtung, Vernehmung und dem größeren Schwerpunkt in der anwaltlichen Ausbildung tragen wir mit.
Der hier vorgelegte Gesetzentwurf bedarf zur näheren Ausgestaltung sowieso noch einer entsprechenden Verordnung, die dann die einzelnen Ausbildungsinhalte konkret ausgestalten wird. Durch die neue Struktur der Ausbildung darf aber eines nicht zu kurz kommen: Auch in Zukunft muss eine solide Grundausbildung unseres juristischen Nachwuchses in den Kernfächern Methodik und Systembeherrschung gewährleistet sein.
Viel interessanter, als heute den Gesetzentwurf zu beschließen, wird nachher die Frage der konkreten Umsetzung bei den zuständigen Ausbildungsstätten wie zum Beispiel der Universität sein.
Wir teilen die Bedenken der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel. Frau Professor Dr. Einsele hat beispielhaft dargestellt, welcher Aufwand der Universität durch den heutigen Gesetzentwurf entsteht. Für die Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen, insbesondere zur Fremdsprachenausbildung, sind nach ihrer Auffassung zwei Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter notwendig. Für die Lehre in den Schlüsselqualifikationen sowie für die Koordination von Lehraufträgen sind nach Auffassung der CAU zwei weitere Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter notwendig. Zur Verpflichtung von geeigneten Juristen aus der Praxis, die für die Durchführung von Schlüsselqualifikations- und Fremdsprachenausbildungskursen gebraucht werden, sind zusätzliche 25.000 € pro Jahr notwendig. Ebenso wird bei der Ausstattung des Prüfungsamtes ein Mehraufwand erforderlich sein. Dazu kommen auch noch die Probleme auf anwaltlicher Ebene wie zum Beispiel die Frage der Ausbildungskanzleien. Gibt es hier denn schon einen neuen Stand über die Zahl der Ausbildungskanzleien, die sich bisher beim Deutschen Anwaltsverein gemeldet haben?
Es werden uns die wohlfeilsten Gesetze- und Verordnungstexte nichts nutzen, wenn auf der praktischen Seite nicht nachgezogen wird.
Wir werden die Landesregierung daran messen, wie konsequent sie nach Verabschiedung dieses Gesetzes dann auch die entsprechenden Maßnahmen einleitet.
Meine Damen und Herren, die schriftliche Anhörung hat insgesamt wenig Ergänzungsvorschläge gebracht. Viele der Anregungen bezogen sich letztlich auf praktische Probleme, die in der Tat auch gelöst werden müssen. Zwei der Änderungsvorschläge wurden von der Justizministerin übernommen. Dabei handelte es sich um eine Präzisierung des § 7 des Gesetzentwurfs:
„Die Prüfungsordnung kann den Umfang von schriftlichen Arbeiten festlegen und die Rechtsfolge aus der Überschreitung der Obergrenze darstellen.“
Wichtiger erschien uns noch die Anpassung der Übergangsvorschrift des § 15, die regelt, ab wann sich Studierende dem neuen Prüfungsrecht zu unterwerfen haben. Die ursprünglich vorgeschlagene Regelung sah vor, dass sich Studenten, die vor dem 1. Juli 2003 ihr Studium begonnen hatten, bis zum 1. Juli 2006 zur Prüfung melden müssten. Als Folge hätten Studierende die Regelstudienzeit nicht einmal geringfügig überschreiten können - beispielsweise für ein Auslandssemester; Kollege Geißler hat darauf hingewiesen -, um noch nach altem Recht geprüft zu werden, obwohl gerade ein Auslandssemester den neuen Zielen der Juristenausbildung entspricht. Das Justizministerium hat diese Anregung letztlich aufgenommen und die Meldefrist auf 2008 verlängert.
Wir hätten gegen weitere Beratungen im Ausschuss, wie es die CDU wollte, nichts einzuwenden gehabt. Dafür gab es im Ausschuss aber leider keine Mehrheit. Allein dieser Grund reicht jedoch für uns nicht aus, um den Gesetzentwurf heute abzulehnen.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Juli 2003 ist das Juristenausbildungsreformgesetz des Bundes in Kraft. Aufgrund dessen wurde eine neue Konzeption der Ausgestaltung der landesrechtlichen Vorschriften zur Juristenausbildung notwendig. Diese neu gestaltete Ausbildung hat uns die Landesregierung im letzten Sommer vorgelegt.
Sicherlich, vielleicht hätte man ein bisschen früher darangehen können, aber nicht wirklich viel früher, Herr Kollege. Denn wenn das Gesetz - wie ich ausgeführt habe - am 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, hat man auch erst dann die endgültige Form des Gesetzes gekannt, und früher hätte es nicht viel Sinn gemacht. Aber darüber haben wir hier ja schon mehrfach gestritten und jetzt ist das Ergebnis da.
Erstmals werden die so genannten Schlüsselkompetenzen als zentrales Ausbildungsziel gleichwertig neben die reine Rechtsausbildung gestellt und an zentraler Stelle, nämlich in § 1 des Gesetzes, aufgeführt. Weiterhin werden Fremdsprachenkenntnisse mehr als bisher in den Mittelpunkt der Ausbildung gerückt. Damit wird eine nicht unerhebliche Veränderung der juristischen Ausbildung in die Wege geleitet. Das Ziel ist eine bessere Anpassung an die geänderten Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Mit dieser neuen Struktur der Juristenausbildung waren wir im Grundsatz alle einverstanden. Ich freue mich, dass wir den nun vorliegenden Gesetzentwurf zwar leider bei Enthaltung der CDU, aber jedenfalls ohne Gegenstimmen verabschieden können.
Da wäre zunächst eine gesetzliche Ermächtigung zur Festlegung der Gewichtung von Prüfungsleistungen. Die Notwendigkeit hierfür dürfte wohl unumstritten sein. Außerdem ist die Möglichkeit, die Maximallänge einer Prüfungsarbeit festzuschreiben, sicherlich im Sinne einer qualifizierten Ausbildung. Es hat noch in keinem Job geschadet, sich auf das Wesentliche beschränken zu müssen und zu können. Der Prüfungsaufwand kann dadurch in Grenzen gehalten werden und die frei werdenden Kapazitäten können sicherlich an anderer Stelle besser eingesetzt werden. Weiterhin ist es wünschenswert, den Übergang von einem Prüfungssystem auf das andere so zu gestalten, dass Härten vermieden werden. Wer sein Studium vor In-Kraft-Treten des Bundesrechts begonnen hat, soll hinsichtlich der nicht anrechenbaren Semester noch längere Zeit als ursprünglich vorgesehen nach altem Recht geprüft werden können. Das ist umso wichtiger, als sowohl Auslandsaufenthalte als auch Gremienarbeit letztendlich den neuen Inhalt der Juristenausbildung darstellen. Sie vermitteln gerade Fremdsprachenkenntnisse und Verhandlungsgeschick. Das lernt man am besten in der Arbeit der studentischen Gremien und das lernt man am besten bei Auslandsaufenthalten. Herr Geißler, ich habe wenig Verständnis für Ihre Kritik beziehungsweise für die weiter durchgehaltene Enthaltung. Ich finde es ein relativ schwaches Argument, nur weil man nicht nochmals eine Anhörung vorgenommen hat,
dem Gesetz nicht zuzustimmen, dem Sie inhaltlich doch nichts entgegensetzen können. Dass Verordnungen vom Ministerium dazwischen geschaltet werden können, halte ich auch im Interesse der Universität für ein brauchbares Verfahren, weil sich an der Universität in absehbarer Zeit vieles verändern wird und manches im Fluss ist. Das lässt sich auf dem Verordnungswege leichter regeln. Wenn wir feststellen, dass das Parlament in einer entscheidenden Frage gefordert ist - darüber haben wir gestern intensiv diskutiert -, glaube ich, dass unser Kontakt zum Ministerium und unser Kontakt zur CAU so ist, dass wir das beizeiten tun können.
Letztlich möchte ich noch einmal die Argumente von Ingrid Franzen unterstützen. Unsere Universitäten im Lande sind durch die Zielvereinbarungen so gut gestellt, dass wir sagen müssen: Das ist nach allem, was wir verantworten können, um das Gleichgewicht des Haushaltes in Ordnung zu halten, das, was wir tun können. Da gibt es keine Möglichkeit der Nachbesserung. Deswegen wäre eine Anhörung der CAU höchstens ein Wecken von Hoffnungen gewesen, die wir aber nicht erfüllen können. Das halte ich für eine schlechte Art von Politik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Neustrukturierung der Ausbildung an der Universität und hier auch die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen für die Juristen bringt hohe Anforderungen mit sich. Die Gesellschaft benötigt gut geschulte Rechtsanwender. Es geht heute wiederum um Menschen, die zukünftig Recht und Gesetz bei uns anwenden. Deshalb ist auch heute eine weitere ausführliche Debatte zu diesem Gesetz erforderlich.
Bei der ersten Lesung dieses Gesetzes haben wir uns bereits mit den verschiedenen Aspekten und Wirkungen beschäftigt. Die schriftliche Anhörung dieses Gesetzentwurfs im Innen- und Rechtssauschuss des Landtages hat bereits Probleme deutlich gemacht, die vorhanden waren und die mit dem heute zu beschließenden Entwurf zum Teil gelöst werden.
Zum einen sind die Übergangsvorschriften von der alten zur neuen Prüfungsordnung, das heißt, wann welche Studierenden unter welcher Prüfungsordnung geprüft werden, erheblich abgeändert worden. Studierende mit Auslandsaufenthalt, Studierende, die während des Studiums Elternzeit wahrnehmen, Studierende, die sich hochschulpolitisch engagieren, oder auch Studierende, die erkrankt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach der alten Ordnung geprüft werden.
Ein weiteres Problem betraf den Bereich der universitären Schwerpunktprüfung. Auch hier hat die Anhörung ergeben, dass eine Änderung des Ursprungsentwurfs notwendig war, und diese erfolgt heute auch.
Zum anderen wird aber einem weiteren Kritikpunkt bei der Juristenausbildung mit diesem Gesetzentwurf nicht abgeholfen. Dieser Punkt wurde bereits bei der ersten Lesung angesprochen. Nach § 5 Abs. 2 erhält die Universität die Ermächtigung, dass sie, wenn es notwendig ist, die Teilnahme an einem bestimmten Schwerpunktbereichsstudium und der zugehörigen Prüfung beschränken kann. Dies bedeutet faktisch eine mögliche Zugangsbeschränkung.
Das Gesetz schafft noch für weitere Bereiche eine Ermächtigungsgrundlage, die viele Bereiche der Juristenausbildung betrifft. Aus diesem Grunde werden wir im Innen- und Rechtsausschuss den Antrag stellen, einen Bericht über die tatsächliche Umsetzung zu erhalten, der sich inhaltlich damit auseinander setzen soll, wie die tatsächliche Anwendung des Gesetzes läuft und welche Wirkungen es für die Betroffenen hat.
Die Haltung der CDU zu diesem Gesetzentwurf, ohne mündliche Anhörung im Ausschuss nicht zu entscheiden, können wir nicht nachvollziehen, da eine Alternative zu diesem Gesetzentwurf für uns nicht ersichtlich ist und ich auch heute nicht sehr viel dazu gehört habe, welche genauen Bedenken und Vorschläge es gibt, was anders hätte gemacht werden können. Eine mündliche Anhörung der CAU hätte kaum etwas anderes ergeben. Die CAU ist sehr wohl dazu in der Lage, ihre Stellungnahme auch schriftlich abzugeben.
Obwohl auch wir Bedenken gegen die erheblichen Ermächtigungsgrundlagen haben, die in dem Gesetz vorhanden sind, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, aber wir werden - wie ich bereits ausgeführt habe - unbedingt einen Bericht im Ausschuss anfor
dern, sobald das Gesetz läuft, sodass wir sehen können, ob von der Ermächtigungsgrundlage richtig Gebrauch gemacht wird und ob diese im Sinne der Studierenden, Lehrenden, Auszubildenden und Ausbilder erfolgt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Juristenausbildungsgesetzes ist notwendig, um - wie Sie hier schon dargelegt haben - die Reform der Juristenausbildung, die im Bund vorbereitet worden ist, für das Land umzusetzen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das vorliegende Gesetz nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts richtig ist und all das aufgenommen hat, was notwendig in einem Gesetz zu regeln ist, und dass die Ihnen im Entwurf bereits bekannte Verordnung die weiteren Konsequenzen für die Ausbildung korrekterweise zieht.
Es haben ganz erhebliche Neuregelungsvorschläge Eingang ins Gesetz gefunden, die die Notwendigkeit eines Gesetzes mit sich brachten. Sie wissen, bisher gab es in diesem Land kein Juristenausbildungsgesetz im Gegensatz zu anderen Ländern, die nicht ein neues Gesetz konzipieren, sondern ihre bestehenden Gesetze novellieren mussten. Wir dagegen mussten ein neues Gesetz vorlegen und ich glaube, das ist uns nicht nur ausreichend, sondern auch sinnvoll und umfassend gelungen.
Ich möchte noch einmal kurz zusammenfassen, welches die zentralen Neuerungen sind. Erstens. Das rechtswissenschaftliche Studium soll sich früher an den juristischen Berufen orientieren, soll internationale Bezüge vertiefen und die Schlüsselqualifikationen verbessern und vermitteln, die später in der beruflichen Praxis notwendig sind. Schon in der ersten Studienphase verlangen wir Fremdsprachenkenntnisse. Wir reagieren mit diesen Veränderungen auf die Erwartungen, die sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Bereich an die jungen Juristinnen und Juristen gestellt werden.
Zweitens. Die erste juristische Staatsprüfung wird aufgeteilt in eine universitäre Prüfung und eine staatliche Pflichtfachprüfung. Die universitäre Prüfung