Herr Minister, wenn es so einfach ist, ein Wertgutachten in Auftrag zu geben, warum haben Sie das denn nicht getan?
Beherrschen Sie diese Technik nicht? Ist Ihnen nach dem Verlust des Wirtschaftswachstums auch noch jegliche Technik abhanden gekommen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis hierher habe ich Ihnen fast wortwörtlich noch einmal meine Rede vom 21. Februar 2002 vorgetragen und darin lediglich ein Datum ergänzt.
Was heißt das? Das zeigt meinen ganzen Frust darüber, dass ich seit 1995 mit den besten Argumenten gegen taube Ohren ankämpfe, Herr Neugebauer.
Das heißt, dass die Landesregierung seit Februar 2002 zwei weitere wertvolle Jahre lang untätig geblieben ist.
Das heißt, dass die Landesregierung den Willen des Parlaments offensichtlich immer noch für Peanuts hält, und das heißt, dass der Wirtschaftsminister inzwischen hinter seine eigene Meinung vom Februar 2002 zurückgefallen ist und wir es mit einem erneuten Ausbruch seiner chronischen Krankheit „Gutachteritis" zu tun haben.
Wenn man sich den Haushaltsentwurf 2004/05 ansieht, weiß man, was mit Ihnen los ist, Herr Minister: Nur für den Wirtschaftsminister wird der Titel für Gutachten um 100.000 € aufgestockt, und das, wo überall gespart werden muss.
Ich fordere Sie auf, unverzüglich das Wertgutachten für die Provinzial in Auftrag zu geben und teure Umwege über ein Rechtsgutachten zu unterlassen.
Ich lache mich kaputt: Der Vermerk, dass ein Rechtsgutachten vielleicht angefertigt werden soll, stammt vom Dezember 2002 und wird jetzt, Ende 2003, vielleicht in Auftrag gegeben! Wie lange muss dann so etwas dauern? Ein Jahr, um zu überlegen, ob ein Gutachten eingeholt werden muss!
Seit dem geplanten Zusammengehen der Sparkassenverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen eilt es wirklich. Stellen Sie sich endlich Ihrer Verantwortung, Herr Minister!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manche Dinge dauern etwas länger. Wenn bei der CDU „kurzfristig“ zehn Jahre heißt - das haben wir nun gelernt -,
Der Landtag diskutiert nun schon seit mehreren Jahren über ein Wertgutachten der Provinzial. Dabei geht es um das Anliegen aller Fraktionen im Landtag, dass die im Kaufvertrag von 1995 verankerte Zusage, dass Übererlöse durch einen späteren Weiterverkauf dem Land Schleswig-Holstein zukommen, eingehalten wird.
Dazu haben wir uns bereits im Mai 2001 darauf verständigt, dass wir als Landtag die Landesregierung bitten, ein Wertgutachten vorzulegen. Inzwischen hat die Landesregierung mit dem Sparkassen- und Giroverband verhandelt. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Sparkassen- und Giroverband der Erstellung eines Wertgutachtens nicht zustimmt.
Dieses Verhalten des Sparkassen- und Giroverbandes deckt sich mit der Kritik des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 1994, als der Landesrechnungshof der Landesregierung empfohlen hatte, eine weitgreifendere Nachbesserungsklausel zu vereinbaren, die schon gleich nach der Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft hätte aktiviert werden können. Das Land hat sich damals aber für einen anderen Vertragstext entschieden. Nur im Falle eines Aktienverkaufs sollen eventuell anfallende Übererlöse ganz oder teilweise an das Land abgeführt werden.
An dieser Rechtsgrundlage muss der Landtag nun sein weiteres Vorgehen ausrichten. Wir können die Verträge von 1995 ja nicht neu stricken.
Das Land kann dem Sparkassen- und Giroverband kein Wertgutachten aufzwingen, solange ein Verkauf der Provinzial nicht ansteht oder solange es zu keiner Fusion der Provinzial Versicherungen oder des Sparkassenverbandes kommt.
Deshalb begrüßt meine Fraktion den von der Landesregierung und vom Sparkassen- und Giroverband ausgearbeiteten Kompromiss, dass nicht ein Wertgut
Dieses Rechtsgutachten soll Klarheit schaffen, unter welchen Bedingungen ein Wertgutachten erstellt werden kann, wann der Übererlöstatbestand ausgelöst wird und wem wann welche Übererlöse zufallen.
Das Verhalten des Sparkassen- und Giroverbandes ist zumindest nachvollziehbar, denn eine öffentlich diskutierte Wertermittlung der Provinzial kann zur Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Unternehmens führen.
Die FDP als eine Partei, die von sich behauptet, wirtschaftsnah zu sein, kann dies bestimmt intellektuell nachvollziehen.
Da eine Fusion der Sparkassenverbände SchleswigHolstein und Niedersachsen nur stattfinden kann, wenn zum einen der Landtag das Sparkassengesetz ändert und wenn zum anderen von der Landesregierung ein Staatsvertrag erarbeitet und dem Parlament vorgelegt wird, ist die Panikmache der FDP überflüssig.
Auch eine Fusion der Provinzial Versicherungen kann nur stattfinden, wenn der Landtag entsprechenden Veränderungsanträgen des zuvor genannten Vertrages zustimmt, da beim Verkauf der Provinzial vereinbart worden ist, dass 75,1 % der Aktienanteile vom SGV gehalten werden müssen und dass der Sitz in Kiel bleibt.
Aufgabe des Landtages ist es nun, sich im April 2004 mit dem dann vorliegenden Rechtsgutachten zu beschäftigen und darauf hinzuwirken, dass anschließend sichergestellt wird, dass das Land alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, die im Vertrag zugesicherten Übererlöse zu realisieren, sollte es zum Verkauf oder zu einer Fusion kommen.
Alle offenen Fragen werden jetzt über das Rechtsgutachten geklärt. Dann hat der Landtag das letzte Wort.
Aber wir stehen als Landtag auch in der Pflicht, meine Damen und Herren von der Opposition, jede Aktivität zu vermeiden, die die beiden Unternehmen Provinzial und Sparkassen- und Giroverband durch unsachliche öffentliche Diskussionen und Spekulationen beschädigen.
Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ist der einzig richtige und er führt dazu, dass der Landtag eine seriöse Grundlage für weitere Entscheidungen erhält. Eine Missbilligung der Landesregierung ist hingegen völlig unangebracht. Meine Fraktion lehnt deshalb den Antrag der Fraktion der FDP ab.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD - Günter Neuge- bauer [SPD]: Wir auch!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der damals bevorstehenden Umwandlung der Provinzial Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft hatte sich der Landtag im Mai 2001 noch einmal mit der im Jahre 1995 beschlossenen Übertragung der Provinzial Versicherungsgesellschaft vom Land an den Sparkassen- und Giroverband beschäftigt. Es gab damals eine gewisse Unsicherheit darüber, ob der Landtag mit der Übertragung der Provinzial an den Sparkassen- und Giroverband auch einer späteren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zugestimmt hatte.
In einem interfraktionellen Antrag wurde damals formal festgestellt, dass der Landtag mit dem Beschluss zum Gesetz über öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten auch gleichzeitig den Vertragsentwurf zur Übertragung der Provinzial Versicherungsgesellschaft gebilligt hatte, worin auch eine spätere Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vertraglich möglich gemacht wurde. Die Kollegin SchmitzHübsch war ja diejenige, die das damals in die Wege geleitet hat.