Meine Damen und Herren, menschliche Angst führt unter Umständen zu Falschanzeigen und Überinterpretationen, wenn beispielsweise ein Hund lediglich anschlägt. Auf der anderen Seite vertreten Besitzer immer die Position, dass ihr Hund nur lieb ist. Wir sollten in der Tat zu etwas restriktiveren Regelungsmöglichkeiten kommen und ich begrüße in diesem Zusanunenhang die Initiative von Herrn Dr. Wienholtz sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Füllner, wenn es denn so ist, dass wir vor zehn Jahren eine Hundedebatte in diesem Haus gefiiiut haben, dann geht das ja noch. Ich möchte daran erinnern, dass auf Platz I der Bestsellerliste hier im Haus inuner noch die Bejagung von Rabenvögeln und Kormoranen steht.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Lothar Hay [SPD]: Aber lange nicht mehr debattiert! Wann kommt das end- lich mal wieder?)
Eigentlich wollte ich auch noch etwas mehr zum Thema F.D.P. und Hund sagen. Das verkneife ich mir. Eine Anregung möchte ich dennoch loswerden. Eine kleine Interpretationshilfe wäre vielleicht angebracht in Sachen Hund und F.D.P.-Wahlkampf. Ich habe im Internet zufällig ein Foto des F.D.P.-Kandidaten Garg
· geseheri, wo er mit seinem Hund abgebildet ist, mit der Überschrift: "Schöner geht es nicht." Da frage ich mich natürlich, was die politische Botschaft ist.
Nun aber zum Thema! Wir alle kennen die ftirchterlichen Bilder aus den Medien, Bilder, die die Opfer von Zwischenfällen mit so genannten Kampfhunden oder gefährtleben Hunden zeigen. Solche Schreckensmeldnngep. schüren Ängste und Verunsicherung in der Bevölkerung. Diese Ängste sind nicht irrational, sie sind begründet in der Tatsache, dass es Hunderassen gibt, die durch Aggressionszüchtung und Aggressionsdressur zu einer Gefahr flir Mensch und Tier werden können.
Mir geht es hier nicht darum, irgendwelche Hunderassen oder ihre Halter zu diskriminieren. Es geht darum, dass wir vernünftige und· auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Regelungen fmden, wie wir mit gefahrliehen Hunden umgehen müssen.
Im November letzten Jahres hat Minister Wienholtz die Eckpunkte einer Mustergesetzgebung vorgestellt, die darillf abzielen, abgestufte Regelungen fiir drei Kategorien von gefahrliehen Hunden zu schaffen. Die Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss "Schutz von Tieren vor Missbrauch durch Aggressionszüchtung und Aggressionsdress ur" im Mai letzten Jahres hat jedoch gezeigt, dass die Anzuhörenden davon abraten, bestimmte Hunderassen per Gesetz zu diffamieren.
· In einer Pressemitteilung appelliert Herr Wienholtz an seine Amtskollegen, diese Mustergesetzgebung anf der
nächsten Innemninisterkonferenz im Frühjahr zielgerecht und konstruktiv zu diskutieren. Sollte hierbei jedoch kein Konsens erzielt werden, kündigt er laut Pressemitteiltrug einen Alleingang Schleswig-Holsteins an.
Herr Minister, ich stimme llmen zu, dass wir die Bevölkerung vor Kampfbrutden mtd anderen gefahrliehen
Hmtden wirkmtgsvoll schützen müssen. Jedoch bin ich der AuiTassung - mtd hier stinmte ich dem Antrag der F.D.P. zu-. dass, bevor wir über bestinunten Hunderassen das berülmtte Damoklesschwert kreisen lassen. die Landesregierung in Kooperation mit Verbänden mtd Institutionen Eckwerte ftir eine rechtliche Regelmtg mit dem Ziel erarbeiten lassen, dass die Zucht, die Ausbildung und das Halten gef:ihrlicher Hunde grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Wir müssen uns jedoch überlegen., welche Kriterien für einen Erlaubnisvorbehalt festgelegt werden sollen.
Der Antrag von SPD mtd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt mit dent Antrag der F.D.P. insofern überein. als bei der Erarbeitung rechtlicher Vorgaben die betroffenen Verbände und wissenschaftlichen Institutionen mit einbezogen werden müssen. Da jedoch der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusätzlich eine länderübergreifende und einheitliche Regclwtg zur Abwehr von Gefahren durch gefahrliehe Htmde vorsieht, werde ich diesem Antrag zustinllllen. Ich weiß, dass wir uns bemühen, gemeinsam etwas hinzubekollllllen. Das finde ich simtvoll in dieser Angelegenheit. Es ist wenig simtvoll. dass SchleswigHolstein hier etwas im Alleingang macht.
Bedenken habe ich jedoch gegen den zweiten Absatz der Begründung des Antrages. Ich weiß, dass die Begründung nicht Teil des Antrages ist. Die Möglichkeit eines Erlaubnisvorbehaltes, eines Haltwtgsverbotes oder einer eventuellen Verpflichtung zur Sachkwtdeprüfung soll sich anf Gründe beziehen, die in der Person des Halters zu suchen sind. Das halte ich für einen Schnellschuss, den ich in dieser Form nicht akzeptieren kann.
Bevor wir tms jedoch in Verboten oder Vorbehalten verstricken. sollten \vir in einem ersten Seilritt in Erwägmtg ziehen, ob nicht eine Erhöhung der Hunde
steuer für gefahrliehe Hunde sinnvoll wäre. So hat das Bwtdesverwaltungsgericht in Berlin - das wissen Sie vor zirka einer Woche festgestellt. dass eine Erhöhung der Htmdcsteuer für bcstillllllte Hrmderassen rechtmäßig ist. Das Urteil wurde damit begründet, dass eine
Erhölumg nicht gegen den Gleichhcitsgrwtdsatz verstoße, da bei diesen Hwtden gezielt solche Eigenschaften gezüchtet werden, die die Kampfkraft erhöhen. Den Gemeinden in erster Instanz die Erhöhwtg der Hundesteuer freizustellen, halte ich ftir einen sümvollen Schritt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz das Ergebnis unserer interfraktionellen Gespräche bekamlt geben. Wir haben uns auf ein Verfahren geeinigt. wie mit den Anträgen von F.D.P. einerseits und SPD wtd BÜNDNIS 90iDIE GRÜNEN andererseits Ulllgegangen werden soll. Wir haben uns darauf verständigt. dass Pwtkt I des F.D.P.-Antrages und Punkt 2 des Antrages von Rot-Grün die Zustimmung des gesamten Hauses erreichen werden, nicht jedoch Pwtkt I des Antrages mn SPD mtd BÜNDNIS
Wir schlagen folgendes Abstinnnwtgsverfaltren vor: Wir bitten dafUlll. in drei Punkten getremtt hintereinander abzustümnen. und zwar erstens über Pwtkt I des Antrages von SPD mtd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zweitens über Punkt I des F.D.P.-Antrages und drittens über Pmtkt 2 des Antrages mn SPD und BÜND
Pwtkten haben alle F raktioncn dieses Hauses iltre Zustinnnung angekündigt, nicht j cdoch zu dem ersten Punkt unseres Antrages.
Herr Abgeordneter Kubicki macht darauf aufmerksam. dass in Punkt I des F.D.P.-Antrages die Wörter in der.AO. Tagung·· nicht stehen bleiben kö1men, weil wir uns in der 4 2. Tagung befinden.
Gut. Ich lasse also zunächst über Nununer 1 des Antrages von SPD und BüNDNIS 90/DIE GRüNEN, Drucksache 14/2693, abstinunen. Wer diesem ersten Punkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzei
chen. - Gegenstinunen? -Enthaltungen? -Dieser Punki ist mit den Stimmen von SPD, BüNDNIS 90/DIE GRüNEN und SSW angenommen.
Als Punkt zwei lasse ich über die Nununer 1 des F.D.P.-Antrags, Drucksache 14/2559, mit Ausnahme der Wörter "in der 40. Tagung'' abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
und BüNDNIS 90/D!E GRüNEN abstimmen. Wer dem so zustinunen "~ll, den bitte ich um das Handz.eichen. - Gegenstinunen?- Enthaltungen? -Dies ist auch einstimmig so angenommen worden. ·
Wer diesem neuen Antrag in der soeben beschlossenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.- Gegenstinunen? - Enthaltungen? - Er ist mit den Stimmen der Fra!..tionen von SPD, BüNDNIS 90/DIE GRüNEN und SSW, bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und F.D.P. und bei einer Gegenstimme von Frau Dr. Brüchmann-Nikolay angenom