Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Wortbeiträge. Es fällt mir sehr leicht, an die Argumente anzuknüpfen, die schon genannt wurden, auch die wirklichen Regelungspunkte, die uns jetzt beschäftigen, im IT-Staatsvertrag, aber insbesondere auch noch einmal in den Änderungsanträgen der koalitionstragenden Fraktionen. Ich bin ebenso dankbar, dass diese Debatte sehr konstruktiv geführt wurde.
Ich will deshalb auch nicht wiederholen, sondern die Gelegenheit für einen Dank nutzen, weil das ein ganz aktueller Aspekt ist, der uns jetzt zwischen Bund und Ländern sehr stark beschäftigt. Heute wird sich der Vermittlungsausschuss damit beschäftigen, wie es mit dem OZG-Änderungsgesetz weitergeht. Das ist eine sehr wichtige Grundlage dafür, dass die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland neue Stufen erklimmen kann.
Lassen Sie mich deshalb die Gelegenheit nutzen, meinem Staatssekretär Fedor Ruhose, CIO und CDO des Landes,
ganz herzlich dafür zu danken, dass er in den letzten Wochen und Tagen maßgeblich – auch in diesen Bund-Länder-Gesprächen – dazu beigetragen hat, dass der Vermittlungsausschuss eine gute Grundlage für eine solche Änderung hat.
Das würde dann zusammen mit dem, was wir jetzt hier diskutiert haben, mehr Rückenwind für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland geben.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/9719 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/9285 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags ab.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung, meine Damen und Herren. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9285 – zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen noch einmal Besucherinnen und Besucher bei uns im Plenum begrüßen, und zwar die Arbeiterwohlfahrt und den SPD-Ortsverein Oberbieber. Herzlich willkommen!
Als weitere Gäste begrüßen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars des Instituts für Politische Wissenschaften an der Universität Bonn. Herzlich willkommen!
Landesgesetz zur Abschafung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbau- beitragsabschafungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/9300 – Zweite Beratung
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/9353 – Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9730 –
Lassen Sie mich noch eine Information zum Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 mit Aussprache statt. Eine Ausschussüberweisung erfolgte federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Rechtsausschuss.
sind drei. Zum dritten Mal in Folge diskutieren wir auf AfD-Antrag über die Abschafung der ungerechten Straßenausbaubeiträge. Manche Abgeordnete der Altparteien haben bei den Straßenausbaubeiträgen das Parlament zum Paulanergarten umfunktioniert. Ich räume hier mit den falschen Geschichten auf.
Die erste Geschichte kommt aus dem Innenministerium. Herr Minister Ebling behauptete, die Abschafung der Straßenausbaubeiträge sei eine bloße Umverteilung. Das stimmt nicht. Straßenausbaubeiträge abzuschafen ist kein Nullsummenspiel, sondern bringt für unsere Bürger und auch für die Kommunalverwaltungen finanzielle Vorteile.
Wir haben ein allgemeines Steueraufkommen, das von unseren Bürgern auf verschiedenen Ebenen ohnehin entrichtet wird. Wenn wir jetzt die Aufrechterhaltung unserer Straßen – unserer Gemeindestraßen – aus diesem allgemeinen Steueraufkommen finanzieren und den Bürgern keine zusätzliche Abgabe abverlangen, sind sie natürlich finanziell besser gestellt.
Außerdem haben wir den Aspekt der Bürokratie. Die Bürokratiekosten liegen bei 22 % des Beitragsaufkommens. Wir gehen aus von einem Beitragsaufkommen von 90 Millionen Euro im Jahr. Entsprechend würde die Abschafung der Straßenausbaubeiträge allen Steuerzahlern unter dem Strich 20 Millionen Euro Kosten an Bürokratie ersparen. Meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit, sondern eine hohe Hausnummer.
Die zweite Geschichte hängt mit der ersten Geschichte zusammen. Das Innenministerium nennt falsche Erhebungskosten. Es behauptet Erhebungskosten von 6 % und verweist dabei auf unsere Anfrage Drucksache 17/6855. Diese Zahl vom Innenministerium kommt nur zustande, weil man unseriös rechnet.
Auf die Frage nach dem Beitragsaufkommen haben knapp 1.400 Kommunen mit rund 3 Millionen Einwohnern geantwortet. Die Frage nach den Kosten haben aber nur 313 Kommunen beantwortet. Viele Kommunen wollen ofensichtlich gar nicht wissen, wie hoch die Erhebungskosten sind. Diese fallen natürlich dennoch an, und bei einer seriösen Berechnung hätte man nur die Kommunen berücksichtigen dürfen, die sowohl das Aufkommen als auch die Kosten mitgeteilt haben. Wenn man das tut, dann kommt man prozentual auf Erhebungskosten von 22,4 % gemessen am Beitragsaufkommen.
Wenn man es aber anders macht, das unterschiedliche Antwortverhalten gar nicht berücksichtigt und sozusagen die Kosten, die von einem knappen Drittel der Kommunen genannt werden, auf alle Kommunen verteilt, dann kommt man auf die Zahl des Innenministeriums. Wir arbeiten wissenschaftlich sauber, auch dann, wenn es der Landesregierung politisch nicht passt. Richtig gerechnet haben wir Erhebungskosten von 22,4 % gemessen am Beitragsaufkommen.
für die Kommunen an der Länge der Gemeindestraßen ausrichten. Nichts wäre einfacher und logischer. Jedoch hat die SPD im letzten Plenum behauptet, dieser Ansatz sei zu kompliziert. Das sagte Herr Noss. Er hat es im vergangenen Plenum wieder bekräftigt, wirklich. Im kürzlich von der Ampel reformierten kommunalen Finanzausgleich ist das aber gängige Praxis für Kreisstraßen. Es wird sogar unterschieden zwischen dem ersten Meter Kreisstraße, dem zweiten Meter Kreisstraße und jedem weiteren Meter Kreisstraße. Bei Gemeindestraßen ist aber ein einfacherer Straßenansatz für die SPD zu kompliziert. – Herr Noss, das glauben Sie doch selbst nicht.
Meine Damen und Herren, die Ausflüchte gegen unseren Gesetzentwurf sind allesamt abenteuerlich. Ofensichtlich wollen Sie die Bürger nicht finanziell entlasten. Ofensichtlich wollen Sie die Kommunalverwaltungen nicht von Bürokratie entlasten.
Eine vierte Geschichte habe ich mir aufbewahrt, weil es die ewige Plattheit der Ampel gegen unsere Vorschläge aufzeigt. Immer wieder heißt es: nicht gegenfinanziert. – Doch! In unseren Deckblättern haben wir bisher bei allen Haushaltsberatungen jede unserer Ideen und jeden unserer Vorschläge gegenfinanziert. Oft blieb am Ende sogar noch Geld für die Schuldentilgung übrig.
(Abg. Markus Stein, SPD: Politische Bildung streichen wir dann! – Weitere Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nein, nicht politische Bildung, aber Ihre ganzen abenteuerlichen Ideologieprojekte im Bereich Migration, Integration, Klima und Gender. Lieber Herr Stein, da lässt sich sehr viel einsparen, das haben wir immer wieder aufgezeigt, da wo es Sinn macht für unsere Bürger.
Nun stehen im Herbst die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr an. In unseren Deckblättern werden wir 90 Millionen Euro für die Abschafung der Straßenausbaubeiträge bereitstellen. Wir werden ferner zweimal 5 Millionen Euro bereitstellen, um die Länge der Gemeindestraßen zu ermitteln und das kommunale Personal umzuschulen.
Alle reden vom Fachkräftemangel in den öfentlichen Verwaltungen. Unser Gesetzentwurf zur Abschafung der Straßenausbaubeiträge kann ein wichtiger Beitrag sein, diesen Fachkräftemangel abzustellen. Dazu werden die Mitarbeiter umgeschult, die bisher die Straßenausbaubeiträge verwalten und erheben.
Meine Damen und Herren, Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und bürokratisch. 20 Millionen Euro Erhebungskosten sind eindeutig zu viel. Die AfD schaft die Straßenausbaubeiträge ab. Dadurch entlasten wir unsere Bürger
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das war wieder einmal ein Schnelldurchgang, den allerdings niemand außer der AfD selbst verstehen kann.
Bereits in der ersten Lesung gebrauchte ich den Titel des Films „Täglich grüßt das Murmeltier“. Sie haben es selbst gesagt, es ist eine stolze Zahl: dreimal. Sie haben dieses Thema schon viel öfter angesprochen, und immer wieder ist es die gleiche Mär.