Bereits in der ersten Lesung gebrauchte ich den Titel des Films „Täglich grüßt das Murmeltier“. Sie haben es selbst gesagt, es ist eine stolze Zahl: dreimal. Sie haben dieses Thema schon viel öfter angesprochen, und immer wieder ist es die gleiche Mär.
Das Gesetz der AfD wurde nach der ersten Lesung am 17. April 2024 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, abgelehnt. Nicht weil sie dumm sind, sondern weil sie wissen, wie es geht. Dass die Abgeordneten der AfD ihren eigenen Gesetzentwurf nicht ablehnen wollen oder können, sondern diesem zustimmen, kann ich noch verstehen, der Antrag wird dadurch allerdings nicht besser.
Die AfD-Fraktion fordert, wie bekannt, in ihrem Gesetzentwurf, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschafen. Der Gemeindeund Städtebund, hier speziell in der Figur von Herrn Frieden, hat dringend davon abgeraten, weil sie sagten, das ist eine Milchmädchenrechnung. Sie geht so, in der Form, wie Sie hier vortragen, niemals auf. Das ist auch richtig so.
Sie fordern, dass die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschafen sind. Die durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge der Bürgerinnen und Bürger entfallenen Gelder sollen den Kommunen mit jährlichen Ausgleichszahlungen des Landes in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro abgegolten werden. Auch dieser Antrag gestaltet sich so, wie wir es von der Fraktion gewohnt sind: Ständig Mehrausgaben fordern, sie aber nicht auch nur in einer ansatzweise seriösen Gegenfinanzierung glätten. So sieht keine solide Haushaltspolitik aus, bei Ihnen schon gar nicht, aber das sind wir von Ihnen schließlich gewohnt. Daher überrascht uns dieser Antrag in keinster Weise.
beiträgen ungerecht ist und die Erhebung zu Rechtsunsicherheiten sowie einer hohen Belastung der Verwaltungsgerichte führen könnte, ergeben sich hierfür bisher noch keine Hinweise. Es kann auch angezweifelt werden, dass die nach Ihrer Meinung ausreichende Ausgleichszahlung an die Kommunen in Höhe von 90 Millionen Euro ausreichend sein wird; denn in der Vergangenheit ist stets von höheren Zahlen geredet worden. Vielleicht haben Sie die wunderbare Geldvermehrung, das könnte sein.
Für dieses Jahr wollen Sie diese Summe der oft genannten Haushaltssicherungsrücklage entnehmen, als ob das das Sparschwein für alle Dinge ist, die jemand im Kopf hat. Das ist auf gar keinen Fall der Fall. Sie haben das ebenfalls falsch verstanden.
In den Folgejahren wollen Sie den Ausgleichsbeitrag von mindestens 90 Millionen Euro über den KFA aufgrund der gewichteten Länge des bislang beitragsrelevanten Straßennetzes festlegen. Das sagten Sie selbst. Derzeit ist die Länge der Gemeindestraßen immer noch unbekannt.
Die Länge müsste aber für jede Gemeinde zunächst noch ermittelt werden. Sie wollen mit Ihrem Gesetz die Bürokratie vermindern. Sie schafen genau das Gegenteil. Sie schafen nämlich Bürokratie. Ich glaube, noch komplizierter, als Sie es jetzt machen, geht es wirklich nicht.
Ob die zunächst von der AfD genannten mindestens 90 Millionen Euro dann tatsächlich ausreichend sind, darf und muss zunächst infrage gestellt werden. Nach Meinung der AfD, aber wohl auch nur von dieser, werden alle genannten Probleme durch den vorliegenden Gesetzentwurf – Ihr Originalton – in einem Aufwasch gelöst. Wenn Sie wirklich dieser Meinung sind, dann haben Sie aber eine Meinung, die außer Ihnen niemand hat.
Die von Ihnen immer wieder in den Raum gestellte Meinung, dass alle Bürger durch Ihr Gesetz eine Entlastung erfahren würden, darf getrost bezweifelt werden, allein schon aufgrund der Tatsache, dass, wenn wir die Umlage wegfallen lassen, die einzigen, die entlastet sind, eventuell Vermieter sind. Die müssen dann nämlich ebenfalls ihren Anteil bezahlen.
Wenn die Ausgleichszahlungen des Landes nicht ausreichend sein sollten, um die auszubauenden Straßen zu erneuern, wird sich die Kommune die fehlenden Mittel je nach Finanzlage von seinen Bürgern zum Beispiel über eine Erhöhung der Kommunalsteuern oder sonstiger Beiträge verschafen. Dies ist in einigen Bundesländern schon so eingetreten und sehr schmerzhaft für die betrofenen Kommunen. Sie können sich selbst davon überzeugen, wie es beispielsweise in Bayern, in Illertissen, gelaufen ist.
Was auch gesagt werden kann, ist, dass für die Kommunen im Fall des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge die Gefahr besteht, dass bei den Planungen, welche Straßen ausgebaut werden sollen, kommunalrechtliche Rechte beschnitten werden und das Land mitbestimmen könnte, welche Straßen dafür
infrage kommen. Es ist ebenfalls bereits angekündigt worden, dass die dann nicht einfach sagen, jawohl, wir machen es so, wie Ihr wollt, sondern dann seid Ihr Geldempfänger und habt entsprechend zu parieren.
Wie vorhin gesagt, wir lehnen Ihr Gesetz ab, weil es völlig an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbeigeht.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Noss, das war jetzt ein konfuses Konvolut von teils irreführenden, teils einfach falschen Behauptungen. Sie sind die Fraktion, die uns hier alle naselang mit der Forderung traktiert, doch das Wahlrecht zu ändern, die Verfassung zu ändern, und uns dann vorwirft, wir würden hier eine wichtige und sinnvolle Forderung vorbringen, die in allen anderen Bundesländern schon umgesetzt ist. Das ist irgendwie widersinnig, Herr Noss.
Da sind wir auch beim nächsten Thema. Sie fragen, wer das außer der AfD so sieht. Überraschung, das sehen eigentlich alle Bundesländer in Deutschland so. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland – bevor das irgendjemand anderes wieder falsch behauptet –, das zwingend seinen Kommunen vorschreibt, Beiträge zu erheben.
Das habe ich das letzte Mal auch schon gesagt. Sie haben mich bewusst falsch verstanden, Herr Ebling. Ich möchte einem weiteren Irrtum Ihrerseits vorbeugen, aber ich spreche den Kollegen Noss an. Es sehen also alle anderen Bundesländer vor, dass dort die Beiträge nicht mehr verpflichtend erhoben werden.
Natürlich machen wir das einmal aus der Haushaltsrücklage. Rückwirkend geht es nicht, ansonsten die 90 Millionen Euro im Jahr. Ich habe es Ihnen eben schon dargelegt und schon mehrfach gesagt, Sie können es in allen Haushaltsberatungen sehen,
wir haben das immer sehr gut, sehr seriös konkret gegenfinanziert, nicht nur die Abschafung der Straßenausbaubeiträge, auch die Einstellung von mehr
die Stärkung der Justiz und mehr Mittel für den Straßenbau. Wenn man bei Ihren ideologischen Wolkenkuckucksheimen spart, dann lässt sich das sehr gut finanzieren.
Dann das Thema „Rechtsunsicherheit und Bürokratie“. Wir haben doch durch unsere Anfragen nachgewiesen, dass es eine beträchtliche bürokratische Belastung ist. Wir haben durch unsere Anfragen ebenfalls nachgewiesen, dass die Belastung bei den wiederkehrenden Beiträgen, die Sie unsinnigerweise die Kommunen gezwungen haben zu erheben, noch höher ist. Sie sind rechtsunsicherer, sie sind bürokratieträchtiger und noch teurer für die Bürger; denn dabei ist der Gemeindeanteil niedriger und der Bürgeranteil entsprechend höher.
Die 90 Millionen Euro, die wir geben wollen, sind deutlich mehr – ich komme zum Ende, Herr Präsident –, als die deutlich größeren Bundesländer Bayern und NRW ihren Kommunen geben. Das sollte ausreichen.
Normalerweise ist der Gemeinde- und Städtebund für Sie immer ein Institut, welches gute Vorschläge macht. Hier sind Sie völlig dagegen. Was wollen Sie damit erreichen? Wollen Sie damit deutlich machen, dass Sie die besseren Bürger sind?
Sie sollten sich wirklich einmal überlegen, was Sie im Laufe der Zeit alles versprochen haben. Sie haben vorhin ein paar Dinge aufgezählt. Sie sagen aber immer nur, wir müssten, wir wollen, wir können. Wer es bezahlen soll, das sagen Sie aber nie.
Ihre Hofnung und Ihr Glauben, den Sie vielleicht besitzen. Ich weiß nicht, wie Sie sich das vorstellen.
Sie werden auch dieses Mal nicht mit Ihrem Antrag durchkommen. Ich weiß, dann stellen Sie ihn ein viertes Mal,
ein fünftes Mal, ein sechstes Mal. Das können Sie machen, aber ich glaube, es wird nicht viel anders werden.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Dann müssen wir halt in die Regie- rung kommen, aber das machen wir schon!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Rednerfolge fort, und ich darf für die CDU-Fraktion Abgeordnetem Dennis Junk das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU ist für die Abschafung der Straßenausbaubeiträge. Das haben wir in den letzten Wochen und Monaten und auch bereits in den letzten Jahren an dieser Stelle und an anderen Stellen immer wieder deutlich gemacht. Neben dem finanziellen Aspekt spricht vor allem der enorme Verwaltungsaufwand dafür.
Wir haben in den letzten Wochen aber genauso deutlich gemacht, dass wir uns von Ihnen als AfD-Fraktion weder instrumentalisieren noch vor den Karren spannen lassen;