Protocol of the Session on June 12, 2024

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zustimmen möchten, sich von ihrem Platz zu erheben. – Vielen Dank. Damit ist das Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9285 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/9733 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/9719 –

Es folgt noch eine kurze Information über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen.

Meine Damen und Herren, als erster Redner in der Debatte hat Abgeordneter Daniel Schäfner für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den IT-Staatsvertrag in abschließender Beratung und über das Landesgesetz dazu.

Die erste Plenarberatung fand am 17. April statt. Schon damals waren wir uns einig, dass der föderale Ansatz richtig und wichtig ist, um die Digitalisierung voranzutreiben. Vernetzung und Kooperation auf allen Ebenen, verbunden mit Arbeitsteilung und gemeinsamer Finanzierung, fanden im Haus breite Zustimmung, ebenso in der Ausschussberatung am 2. Mai, bei der es schon keinen weiteren Bedarf zur Beratung mehr gab und der Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen angenommen wurde.

Warum sprechen wir also heute erneut über das Gesetz? – Weil es noch

kleinere finanzielle Änderungen gab, die jetzt im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Berücksichtigung finden.

Der IT-Planungsrat hat anscheinend noch einmal genau hingeschaut, gerechnet, Mittel aus Vorjahren berücksichtigt und dadurch festgelegt, dass der Wirtschaftsplan der FITKO in 2025 und den Folgejahren nicht ganz so hoch ausfallen muss wie ursprünglich geplant.

Für Rheinland-Pfalz bedeutet das für 2025 einen Anteil von gerundet „nur“ 6 Millionen Euro statt ursprünglich 7,6 Millionen Euro und für 2026 von 7,4 Millionen Euro statt 9,7 Millionen Euro.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist wichtig, dass die gesteckten Ziele erreicht werden und die Finanzierung so auskömmlich ist, dass die Digitalisierung in Deutschland zügig vorankommt. Nur um noch einmal die absoluten Zahlen zu nennen, für die Bundesrepublik bedeutet das 2025 insgesamt immer noch 194 Millionen Euro und 2026 232 Millionen Euro.

Etwas Gegenteiliges, sprich, dass das nicht ausreichend sei, hat man nirgends gehört. Also können wir diesen Anpassungen so zustimmen und das Gesetz auf den Weg bringen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Moskopp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im April-Plenum wurde von allen Fraktionen herausgestellt, dass die zweite Änderung des IT-Staatsvertrags von entscheidender Bedeutung für die digitale Transformation unseres Landes ist. Die Änderungen unterstützen die IT-Wirtschaft durch erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben, was wiederum die Digitalisierungsprozesse beschleunigt. Zudem definiert sie die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe, die nur im föderalen Verbund bewältigt werden kann.

Diese Änderungen des IT-Staatsvertrags haben weitreichende Auswirkungen. Die Finanzierung der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation, erfolgt nun zu 25 % durch den Bund, vorher waren es 35 %. Darüber hinaus erhält sie für die Erfüllung ihrer festgelegten, dauerhaften und temporären Aufgaben, um die Digitalisierung der öfentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerecht zu koordinieren und Digitalisierungsprojekte voranzutreiben, von den Ländern einen Finanzierungsanteil nach dem Königsteiner Schlüssel.

Heute beraten und beschließen wir weiterhin über monetäre Anpassungen, die aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Aktualisierung der Wirtschaftspläne 2025 und 2026 erfolgt sind. Dies führt zu einer Reduzierung der prognostizierten Mittelbedarfe für 2025 und 2026 und bedeutet für Rheinland-Pfalz einen korrigierten Finanzierungsanteil nach dem Königsteiner Schlüssel unter Berücksichtigung der Bundesbeteiligung von 25 % für 2025 und 2026. Die Mittel stehen in 2024 im Haushalt zur Verfügung.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ressort wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Kürzungen in einer Gesamtsumme von 4.019.000 Euro die Finanzierung von geplanten oder anstehenden Digitalisierungsprojekten weiterhin gesichert ist.

Die geplanten Änderungen am IT-Staatsvertrag sind sinnvoll, erforderlich und längst überfällig und finden unsere Zustimmung. Dem Änderungsantrag der Ampelfraktionen im Hinblick auf die Finanzierung sowie Reduzierung und Korrektur der Ansätze in den Wirtschaftsplänen der FITKO 2025 und 2026 wird vonseiten der CDU-Fraktion zugestimmt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordneter Schellhammer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir haben bereits in der ersten Lesung über die Notwendigkeit des vorliegenden Staatsvertrags gesprochen. Jetzt hat sich im Zuge der Beratung noch eine weitere Änderung ergeben, nämlich eine Umstellung bei der Finanzierung. Deswegen liegt ein Änderungsantrag vor. Dem wird auch meine Fraktion gerne zustimmen.

Die Vorteile des vorliegenden Staatsvertrags wurden hinlänglich erörtert. Ich kann sagen, wir stimmen dem Staatsvertrag zu.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Föderalismus ist ein hohes Gut. Föderalismus statt Zentralismus, das bedeutet, es erfordert mehr Abstimmung, mehr Koordinierung, und eine solide Finanzierung nach einem Schlüssel ist erforderlich. Daher begrüßen wir insgesamt nach ausgiebiger Debatte innerhalb der Fraktionen den vorliegenden Entwurf und stellen zugleich fest, dass die FITKO viel zu tun haben wird; denn die Digitalisierung in Deutschland – das wissen Sie genauso gut wie ich – ist ein Projekt, das höchste Aufmerksamkeit verdienen muss.

Unser Land rangiert im europäischen Vergleich immer noch abgeschlagen hinter anderen Ländern. Öfter einmal oder immer wieder ist vom Spitzenreiter Estland die Rede. Den Esten ist es gelungen, vom Zeitalter der Kupferkabel in das Zeitalter einer glasfaserbasierten Digitalisierung zu springen, der alle Gesellschaftsbereiche abdeckt und auch von allen Parteien – links, mitte, rechts, liberal und ökologisch – getragen worden ist. Das ist auch deshalb besonders vorbildlich, weil dort das Wohl des Landes im Vordergrund stand und deswegen das parteiübergreifende Engagement umgesetzt worden ist.

Deutschland ist aber – deswegen verknüpfen wir mit diesem Vorhaben auch einige Bedenken – von der Mentalität her leider noch nicht in der Digitalisierung angekommen. Wir sind immer noch das Land der Bedenkenträger. Uns fällt bei Künstlicher Intelligenz zuerst die Regulierung ein, also erst die Sorgen und Nöte und möglichen Risiken – das ist genauso im Bereich Social Media – und weniger die Chancen und Gewinne für die Gesamtgesellschaft.

Das heißt, Regulierung geht vor der Taxierung der Chancen, die diese Technologie mit sich bringt. Das halte ich, das halten wir für falsch. Wir brauchen einen Mentalitätswandel.

Gleichwohl sind die FITKO so, wie sie vorliegt, und die Finanzierung für uns begrüßenswert, und wir stimmen deshalb der Vorlage zu.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat Kollege Steven Wink das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nach der letzten Debatte und auch heute bleibt eine Botschaft: Die Digitalisierung insbesondere der öfentlichen Verwaltung ist ein dynamischer Prozess, und das ohne Verfallsdatum. Der wissenschaftliche Fortschritt und die technologische Entwicklung machen den Umgang mit dieser Aufgabe für alle unumgänglich.

Für uns Freie Demokraten ist auch klar, die gesetzlichen Vorgaben sind mit der finanziellen Stabilität und der gleichzeitig notwendigen Flexibilität auszustatten. Für den IT-Planungsrat und die FITKO bedeutet dies ein festes Digitalisierungsbudget mit einem fixen Anteil für flexibles und agiles Handeln. Dies ermöglicht Synergieefekte und -potenziale in der Verwaltung der Digitalisierung. Dies wirkt auch in Rheinland-Pfalz weiterhin positiv, und das ist allein schon ein Grund zur Zustimmung.

In Anbetracht der Haushaltslage wurde der Wirtschaftsplan der FITKO angepasst – wir haben es vorhin von den Vorrednern gehört – hin zur Kostenefzienz, ohne inhaltlichen Output zu verlieren. Das ist wichtig, das ist seriöse Politik, und das ist auch das, was Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich und mit ihren Steuergeldern erwarten. Es ist zudem der richtige Weg, unsere Verwaltung modern und transparent zu gestalten. Deshalb stimmen die Freien Demokraten dem Gesetz und dem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier eine lange Rede, aber ich glaube, das brauchen wir jetzt nicht vortragen. Ich fasse das ein bisschen kürzer.

Bereits in der ersten Beratung haben wir die Bedeutung dieses Staatsvertrags betont. Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen mit großen Schritten voran. Es ist wichtig, dass auch wir als Gesetzgeber mit der Zeit gehen und die Weichen für eine zukunftsfähige, vernetzte und bürgernahe Verwaltung stellen. Der vorliegende Änderungsantrag bringt notwendige Anpassungen mit sich, die nachvollziehbar sind und zu einer realistischen sowie efzienten Finanzplanung beitragen. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu.

Vielen Dank.

(Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Für die Landesregierung spricht Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Wortbeiträge. Es fällt mir sehr leicht, an die Argumente anzuknüpfen, die schon genannt wurden, auch die wirklichen Regelungspunkte, die uns jetzt beschäftigen, im IT-Staatsvertrag, aber insbesondere auch noch einmal in den Änderungsanträgen der koalitionstragenden Fraktionen. Ich bin ebenso dankbar, dass diese Debatte sehr konstruktiv geführt wurde.