Protocol of the Session on March 2, 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da Abgeordneter Frisch so nett war, seine Kurzintervention an die zusätzliche Redezeit zu koppeln, ist es jetzt so, dass die Ministerin selbstverständlich das Erwiderungsrecht hat.

(Unruhe bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen keine Diskussion über diese Entscheidung. Wir hatten das zusammengefasst. Er hatte eine Kurzintervention angemeldet und hat zusätzliche Redezeit von der ihm zur Verfügung stehenden Redezeit genutzt.

Ministerin Binz hat die Möglichkeit der Erwiderung. – Darauf verzichtet sie.

Wir haben noch eine weitere Wortmeldung, die ich bisher gesehen habe. Abgeordneter Winkler, Sie haben 4 Minuten und 20 Sekunden.

Frau Präsidentin, es wird kürzer. – Nach diesem Redebeitrag von Herrn Frisch, wie auch immer man den im Einzelnen bewerten will, möchte ich mich noch einmal an die CDU-Fraktion richten. Wir haben aus unseren Reihen der regierungstragenden Fraktionen einige Punkte in Ihrem Antrag ausgemacht und Ihnen dargelegt, was wir daran wenig nützlich bis wenig hilfreich finden.

Herr Frisch hingegen hat Ihnen eins zu eins, Punkt für Punkt vorargumentiert, was Sie alles in Ihrem Antrag stehen haben, das man in der AfD zustim

mungsfähig findet. Nachdem die AfD angekündigt hat, dass sie Ihrem Antrag zustimmt, nachdem Sie diesen Beitrag eben gehört haben, mache ich Ihnen einen Vorschlag zur Güte: Stimmen Sie doch einfach unserem Entschließungsantrag zu, und ziehen Sie Ihren zurück.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge.

Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5571 – ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung gegeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt.

Wir stimmen sodann über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/5636 – ab.

(Unruhe bei der SPD und bei der CDU)

Wenn ich noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten dürfte.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/5636 – ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung gegeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Punkt 12 der Tagesordnung aufrufen:

Landesbeteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5566 –

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die AfD-Fraktion hat 6,5 Minuten.

Zunächst zur Begründung Abgeordneter Martin Louis Schmidt für die AfDFraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Das Ärzteehepaar Schneider siedelte im Jahr 1988 aus dem kommunistischen Polen in die Bundesrepublik aus. Frau Schneider wurde in Polen von der Polizei gefoltert, ihr Mann von seinem Chef schikaniert. Er befürchtete, ihm könnte etwas untergeschoben werden. Als dann noch die Tochter auf ihrem Heimweg von der Universität von einem Polizisten entführt werden sollte, fassten die Schneiders den Entschluss zur Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland als deutsche Volkszugehörige gemäß Kriegsfolgenrecht.

Aus dem von der Bundesregierung am 18. November 2022 beschlossenen Härtefallfonds für Personen mit gesetzlichen Renten in Grundsicherungsnähe wird das Ehepaar Schneider jedoch keinen Cent erhalten. Warum? – Weil die Schneiders vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik kamen, gelten sie als Aussiedler und nicht als Spätaussiedler.

Nur Spätaussiedler werden von den Zahlungen aus dem Härtefallfonds berücksichtigt. Das ist eine künstliche Unterscheidung durch ein willkürliches Datum. Klar ist auch, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass gerade einmal 60.000 Spätaussiedler eine Einmalzahlung erhalten werden.

Klar ist nach Überzeugung meiner AfD-Fraktion vor allem, dass es sich bei der aktuellen Ausgestaltung des Härtefallfonds um eine nicht nachvollziehbare Geringschätzung der Arbeits- und Leidensbiografien unzähliger ausgesiedelter Landsleute aus dem Osten handelt, wenn einmalig lediglich bis zu 2.500 Euro gezahlt werden sollen oder 5.000 Euro, sofern sich ein Bundesland an der Stiftung beteiligt.

Eine erhebliche Gerechtigkeitslücke tut sich auch hinsichtlich der Ost-WestRentenüberleitung auf. 500.000 Landsleuten aus der einstigen DDR wurden Zusatz- und Betriebsrentenansprüche vorenthalten. Nur ein kleiner Teil davon soll nun mit der erwähnten niedrigen Einmalzahlung abgespeist werden.

Während Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nach Klagen Ende der 1990er-Jahre ihre Sonderrenten ausgezahlt bekamen, sind Berufsgruppen mit Zusatzversorgungssystemen wie Eisenbahner oder Krankenschwestern bislang leer ausgegangen. Das ist ein Skandal. Weil die wenigsten dieser Berufsgruppen von Altersarmut betrofen sind, werden sie nun erneut leer ausgehen.

Zum Begrif „Härte“: Ein Härtefall liegt aus unserer Sicht nicht nur vor, wenn jemand von Altersarmut betrofen ist, sondern auch dann, wenn die Lebensleistung nicht anerkannt wird. Das ist der traurige Fall bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern, bei zahlreichen Mitbürgern aus der DDR sowie bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen.

Stellvertretend für das Schicksal vieler eigentlich sehr gut ausgebildeter jüdischer Kontingentflüchtlinge sei hier auf die Familie der Journalistin Erica Zingher – der Vater Jurist, die Mutter Ärztin – verwiesen. Weder die zu Sowjet

zeiten erworbenen Ausbildungen der Großeltern noch das Studium der Eltern wurden anerkannt. Die Folge: Die Familie bestritt ihren Lebensunterhalt mit schlecht bezahlten Tätigkeiten.

Aus dem Forschungsprojekt „Zuwanderer aus Russland und anderen GUSStaaten“ zu jüdischen Zuwanderern, durchgeführt im Referat Migrationsund Integrationsforschung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, geht Folgendes hervor: Der Anteil an Wissenschaftlern und Technikern in dieser Gruppe ist aufällig hoch. Bei den Wissenschaftlern liegt die Quote mit 18 % höher als bei den hiesigen Deutschen mit 15 % und mehr als doppelt so hoch wie bei den in Deutschland lebenden Ausländern. Da sind es 8 %. 16 % der 18- bis 60-jährigen jüdischen Zuwanderer haben beispielsweise den Beruf des Physikers, Mathematikers oder Ingenieurs erlernt, also alles Qualifikationen, die wir bei uns dringend benötigen.

An dieser Stelle möchte ich auf einen grundlegenden Einwand eingehen, der die finanziell ohnehin extrem angespannte Situation unserer Rentenkassen als Ausgangspunkt hat. Warum sollen vor diesem Hintergrund – so wird häufig gefragt – überhaupt Fremdrentenansprüche geltend gemacht werden können? Oder anders gesagt: Warum sollen die genannten drei Gruppen aus dem Härtefallfonds angemessen entschädigt werden?

Bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern geht es vor allem um Solidarität mit infolge des Zweiten Weltkriegs unverschuldet kollektiv diskriminierten deutschen Minderheiten, die jahrzehntelang Opfer kommunistischer Unterdrückung waren. Diese im ureigenen Bewusstsein in die Urheimat der Vorfahren zurückgekehrten Landsleute haben eine nachweislich höhere Geburtenrate als die bundesdeutsche Stammbevölkerung, verzeichnen von daher eine positive Rentenbilanz und sind in der Regel gut integriert.

Was unsere rentenrechtlich massiv benachteiligten Mitbürger aus dem Gebiet der früheren DDR betrift, geht es ganz klar um soziale Gerechtigkeit. Auch sie sind Opfer einer kommunistischen Diktatur und wollen und müssen hinsichtlich ihrer Lebensleistung anerkannt werden, sowohl symbolpolitisch als auch nach Möglichkeit konkret finanziell.

In Bezug auf die jüdischen Kontingentflüchtlinge ist hervorzuheben, dass es sich um eine geschichtspolitisch begründete Zuwanderungspolitik im besten Sinne handelt, nämlich um einen Zuzug vielfach hochgebildeter Fachkräfte, die bzw. deren Familien Opfer zweier schrecklicher Diktaturen waren, des Nationalsozialismus und des Kommunismus. Befremdlich ist der Umgang des Bundes und der Länder mit der aufgezeigten Thematik. Die CDU/CSU, seit dem Jahr 2005 im Bund die Regierung anführend, hat erst im Jahr 2018 die Initiative ergrifen und einen Kompromiss ausgehandelt.

Dieser Kompromiss wurde nun von der Ampelregierung in Berlin verworfen. Der Bund kürzt die Mittel um die Hälfte und entlässt die Länder aus ihrer Verantwortung. Statt 2 Milliarden Euro verbleiben gerade einmal 500 Millionen Euro. Rheinland-Pfalz verweigert sich bislang einer finanziellen Beteiligung

am Härtefallfonds, wie die Landesregierung am 5. Januar auf Antrag der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation bekräftigte.

Es ist allerdings nicht so, dass Rheinland-Pfalz mit dem Härtefallfonds bzw. den anspruchsberechtigten Gruppen nichts zu tun hat. Wie Große Anfragen der AfD-Fraktion ergaben,

(Glocke der Präsidentin)

lebten im Jahr 2019 in unserem Bundesland 153.000 Aussiedler und Spätaussiedler sowie weitere 80.000 Personen als Nachkommen von mindestens einem Aussiedler-Elternteil, also knapp 6 % der Gesamtbevölkerung.

Ich komme zum Schluss. – Außerdem gelangten allein zwischen Januar 1950 und September 1990, also noch vor der Wiedervereinigung, rund 200.000 DDRÜbersiedler und -Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz. Ferner lebt bei uns eine erhebliche Zahl an jüdischen Kontingentflüchtlingen.

(Glocke der Präsidentin)

Ich möchte Sie bitten, unserem wichtigen Antrag zuzustimmen. Die Zeit läuft allmählich ab. Wir haben nur noch bis zum 31. März Zeit, uns als RheinlandPfalz einzubringen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die regierungstragenden Fraktionen erteile ich Abgeordnetem Köbler das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Rentenüberleitungen, das jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und auch ehemalige Bürger der DDR angeht, ist ein Thema, das seit vielen Jahren insbesondere den Bundestag erreicht hat und betrift und zum Teil auch eine große Wahrnehmung erfahren hat, weil es zu wahrgenommenen Ungerechtigkeiten nach der Deutschen Einheit und der Anerkennung von Rentenversicherungsanwartschaften kam, die als nicht ausreichend empfunden wurden und tatsächlich in vielen Fällen auch nicht ausreichend sind.

(Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)

Das Thema ist im Deutschen Bundestag aus guten Gründen in der Regel

parteiübergreifend angegangen worden. Es gab schon in der vorherigen Koalition die Verabredung, eine Lösung zu finden. Dies ist jetzt von der Ampelkoalition quasi vollendet worden und vom Deutschen Bundestag mit der Gründung der Stiftung für Härtefälle beschlossen worden.

Bemerkenswert ist beispielsweise, dass die parlamentarische Initiative im Jahr 2018 aus einem Antrag im Deutschen Bundestag entsprungen ist, der von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wurde. Allein an der Konstellation sieht man, glaube ich, dass es sich nicht zur parteipolitischen Profilierung eignet. In der Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestags haben auch alle demokratischen Fraktionen mitgearbeitet.

Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Bund diese Stiftung gründet, von der in begründeten Fällen Einmalzahlungen von 2.500 Euro gewährt werden können, wenn der Antrag bis zum 30. September 2023 gestellt wird.