Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Bund diese Stiftung gründet, von der in begründeten Fällen Einmalzahlungen von 2.500 Euro gewährt werden können, wenn der Antrag bis zum 30. September 2023 gestellt wird.
Ich will nicht verhehlen, dass wir uns durchaus auch hätten vorstellen können, insgesamt an das Fremdenrentenrecht heranzugehen, das meines Wissen von 1992 ist, weil das eine oder andere reformierungsbedürftig wäre, aber, liebe Kollegen von der AfD, da hätten Sie erst Recht nicht mitgemacht, weil dann wäre es nicht nur um Rentenansprüche von der hier genannten Personengruppe gegangen, sondern dann wäre es um Rentenansprüche von allen Zugezogenen gegangen, die sozusagen im Ausland Berufserfahrung gehabt hätten. Das wurde auch nicht weiterverfolgt, weil man den interfraktionellen Konsens in der Frage haben wollte.
Jetzt hat die AfD im Sozialausschuss das Thema schon angesprochen. Herr Schmidt, da wundere ich mich jetzt doch, dass Sie im Ausschuss die Ausführungen der Landesregierung zur Kenntnis genommen und sich nicht weiter artikuliert haben.
Ich finde aber, hier muss man sehen, die Rentenpolitik ist nach dem Grundgesetz und der staatlichen Zuteilung eindeutig dem Bund zugeordnet und damit eine Bundesfrage. Wenn wir jetzt anfangen, rentenpolitische Ansprüche/Forderungen mit Landesmitteln auszugleichen, stellt sich die Frage, wo so etwas aufgehört. Deswegen ist die Frage, wie dieser Fonds ausgestattet wird, keine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern ein klassischer Bund-Länder-Konflikt.
Als Landespolitiker finde ich, ist es unsere Aufgabe, klarzustellen, dass wir der Aufassung sind, wenn der Bund für Rentenleistungen zuständig ist, dass der Bund aus unserer Perspektive auch dafür zuständig ist, Härtefälle zu regeln.
Übrigens haben wir auch Härtefallfonds in Rheinland-Pfalz. Die sind uns also nicht gänzlich fremd, aber die haben wir als Land gemacht, und die bezahlen wir als Land. Da fragen wir auch nicht den Bund und sagen: Gib uns mal die Hälfte. –
gibt deswegen neben Rheinland-Pfalz bisher 14 andere Bundesländer, die diesem Fonds aus gesamtstaatlichen föderalen Erwägungen nicht beitreten. Der Grund ist nicht, dass sie das politisch inhaltlich ablehnen, sondern sie lehnen das systematisch ab.
Dann befinden sich noch ein paar Widersprüche in Ihrem Antrag. Die Landesregierung möge erklären, dass der Fonds unzulänglich ist. Das fordern Sie, aber Sie fordern gleichzeitig, die Landesregierung möge dem Fonds beitreten. Ich finde, Sie müssten sich entscheiden. Entweder lehnen sie ihn ab, oder Sie wollen, dass wir ihn unterstützen.
Das Zweite ist, Sie sprechen von verbreiteter Altersarmut. Sehen Sie es mir nach, 2.500 Euro sind ein wichtiger Beitrag und ein wichtiges Symbol bei Härtefällen, aber mit einer Einmalzahlung von 2.500 Euro werden Sie der Altersarmut in diesem Land nicht begegnen. Im Gegensatz dazu hat die AfD jüngst beispielsweise die Grundrente im Deutschen Bundestag abgelehnt.
Also, sprechen Sie hier nicht von Altersarmut an einer Stelle, wenn Sie ansonsten wenig beizutragen haben.
Herr Kollege Köbler! Zunächst einmal ein Punkt, bei dem ich mit Ihnen einer Meinung bin, nämlich dass sich dieses Thema besonders wenig für einen einseitig parteipolitischen Blickwinkel eignet. Ich denke aber, dass aus meiner Rede deutlich geworden ist, dass wir das so sehen. Das ist auch ein Appell, sich daran zu beteiligen.
Aus meiner Rede wurde auch deutlich, dass wir die Summen, die jetzt geplant sind, für viel zu niedrig halten. Wenigstens sollten aber das Land RheinlandPfalz und andere Bundesländer im Rahmen der Möglichkeiten – das ist eben eine Beteiligung an der entsprechenden Stiftung, die man noch bis Ende März zusagen kann – das so weit aufstocken, dass es doch ein bisschen mehr ist.
Letztendlich ist klar, das ist mehr eine symbolpolitische als eine wirkliche finanzielle Unterstützung, aber ich denke, man sollte als Bundesland da auch das tun, was irgendwie möglich ist.
Sie haben auch auf die Debatten im Bundestag verwiesen. Da habe ich ein Zitat von Ihrem Parteikollegen Markus Kurth aus der Januar-Debatte – ich zitiere –: „Darum ist es besonders wichtig, dass jetzt alle Länder noch mal in sich gehen und sich an diesem Fonds beteiligen.“ Auch die Grünen im Bundestag gehen ofensichtlich davon aus, dass diese Mittel viel zu gering sind.
Deswegen appelliere ich auch hier parteiübergreifend, dass wir das tun, weil wir für die Gruppen, die hier genannt sind, eine besondere Verantwortung haben. Ich habe das dargelegt. Ich appelliere an alle Fraktionen, gerade auch an die CDU, von der ich weiß, dass bei ihr Aussiedlerinteressen doch eine gewisse Rolle spielen.
Die Grünen haben eine andere Herangehensweise, aber da geht es eben auch darum, bestimmte große gesellschaftliche Gruppen stärker einzubeziehen. Sie kennen alle die immer noch nicht vollendete innere Einheit. Wir haben damit viele Probleme. Auch das wäre ein wichtiges Signal an die Aussiedler. Ich würde sagen, die Gruppe der Aussiedler ist in weiten Teilen sehr gut integriert. Bei den Spätaussiedlern sehen wir jetzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs doch auch Probleme bei der Integration.
Zu den jüdischen Flüchtlingen habe ich einiges gesagt, was unterstreicht, warum das eine sehr wichtige Gruppe ist, die man entsprechend entschädigen sollte.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Ich denke, das ist ein illustres Beispiel für das, was ich gerade gesagt habe. Das ist ein klassischer BundLänder-Konflikt. Deswegen bin ich mit dem Kollegen des Bundestags eben nicht einer Meinung. Die rentenpolitischen Fragen sind eine klare Bundeszuständigkeit. Dann ist die Refinanzierung zunächst einmal auch eine klare Bundeszuständigkeit.
Mit dem Kollegen bin ich aber ganz klar einer Meinung, dass wir diesen Fonds bundesweit machen, das aber nur ein erster Schritt ist und wir auch
über das Fremdrentenrecht reden müssen, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Rentenansprüchen in Deutschland zu verbessern, und wir bei der Grundsicherung im Alter und bei der Grundrente armutssichernde Renteninstrumente für alle gemeinsam einziehen müssen. Da ist wieder Einigkeit in den Inhalten. Deswegen ist das kein Widerspruch zu meiner Aussage von eben.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns einfach noch einmal die Situation klarmachen, die dieses Parlament für sich als Positionsbestimmung gegeben hat.
Im Jahr 2018 haben wir auf unseren Antrag hin einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen beschlossen, der besagte, wir wollen die Leistung und die Geschichte von Aussiedlern stärker wertschätzen und insbesondere auch die Bedürfnisse und Leistungen der Aussiedler stärker berücksichtigen.
Das war ein übergreifender, ich glaube sogar einstimmiger Beschluss, den dieser Landtag getrofen hat. Das ist unsere Positionsbestimmung. Darum geht es heute. Es geht darum, Wertschätzung gerade diesen Deutschen aus Russland, diesen Spätaussiedlern zukommen zu lassen und hier das klare Signal zu senden: Jawohl, sie sind zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft; sie gehören zu uns, und sie brauchen mehr Wertschätzung auch aus der Mitte dieses Parlaments.
Ein zentraler Punkt, den gerade diese Bevölkerungsgruppe immer wieder vorbringt und der für viel Kopfschütteln und viel Frustration sorgt, ist tatsächlich die Ungerechtigkeit im Hinblick auf die Rentenüberleitung.
Diese Diskussion ist natürlich dort weit verbreitet. Die Forderung ist auch schon alt, sodass es nicht erst seit der letzten Legislaturperiode, lieber Kollege Köbler, sondern schon viel länger Verhandlungen gegeben hat, es Verhandlungen gibt, wie man tatsächlich dieses Problem angehen und wie man auch eine Wertschätzung, eine Honorierung für genau diese Lebensleistung ausdrücken kann.
Die Große Koalition hat in der letzten Periode in Berlin beschlossen, es sollen 2 Milliarden Euro in die Hand genommen werden, um diese Ungerechtigkeit
ein Stück weit abzumildern. Das ist ein Stück weit eine symbolische Geste, ein symbolischer Betrag, um tatsächlich noch einmal Wertschätzung auszudrücken. Das sind 2 Milliarden Euro für Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und andere Härtefälle in Bezug auf die Ostrenten.
1 Milliarde Euro hätte damals schon von den Ländern kommen sollen. Die Bundesregierung hat versucht, die Länder zu überzeugen. Das geht aus der Drucksache 20/5168 hervor. Damals wurden mit vielen Staatskanzleien und Ministerien seitens der Bundesregierung noch einmal Gespräche geführt. Spannend finde ich, dass Rheinland-Pfalz in dem Zusammenhang nicht aufgelistet ist. Das Saarland wurde angerufen. Herr Minister Schweitzer, Sie nicht. Ich weiß nicht, vielleicht hat es da Gespräche gegeben. Ofensichtlich ist es der Bundesregierung aber nicht gelungen, die Länder zu überzeugen. Kollege Köbler hat eben noch einmal dargestellt, welche grundsätzliche Erwägungen dazu wahrscheinlich geleitet haben.
Es ist auch so, dass das durchaus widersprüchlich ist. Ihre eigene Fraktion im Bundestag, Herr Kollege Schmidt, hat auch von Ungerechtigkeiten gesprochen, wenn sich die Länder beteiligen, nämlich dass es in dem einen Bundesland letztendlich zu einer höheren Entschädigungsleistung kommt als in einem anderen Bundesland.
Das ist ein Stück weit tatsächlich ein zweischneidiges Schwert. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn sich alle Länder beteiligt hätten, um diesen Betrag deutlich aufzustocken.
Das wäre genau unserem Beschluss, den wir hier im Parlament zusammen getätigt haben, gerecht geworden.
Stattdessen sind es jetzt nur 500 Millionen Euro geworden. 500 Millionen Euro sind eben nur ein Viertel der ursprünglichen Summe. Das ist kein starkes Zeichen, sondern leider nur ein schwaches Zeichen.
Nichtsdestotrotz ist es ein Zeichen. Genauso müssen wir es hier verstehen, und so müssen wir es hier auch kommunizieren. Das ist das, was ich auch noch einmal ein Stück weit von der Landesregierung erwarte. Dass diese Dinge kommuniziert werden, dass man versucht, auf dieses sehr kurzfristige Antragsende im September 2023 hinweisen, dass man seitens der Landesregierung auch noch einmal die Kommunikation genau mit dieser Bevölkerungsgruppe aufnimmt und sagt: Bitte nehmt Euer Recht wahr, stellt diese Anträge, beteiligt Euch daran, dass es jetzt tatsächlich diese 500 Millionen Euro gibt. –
Das wäre meine Erwartung, die sich insbesondere aus dem hier gefassten gemeinsamen Beschluss ergibt; denn wir müssen und wollen die Leistung und
Geschichte von Aussiedlern mehr wertschätzen. Wir müssen die Bedürfnisse und Leistungen der Aussiedler stärker berücksichtigen, so wie wir das hier beschlossen haben. Deshalb formuliere ich hiermit genau die Erwartung an die Landesregierung, dass sie diese Dinge kommunikativ vorantreibt.