Protocol of the Session on March 2, 2023

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben gestern mit dem Aufruf in der BILD deutlich gemacht, worum es Ihnen eigentlich geht. Ihnen geht es nicht um unsere Kommunen. Ihnen geht es nicht um die Geflüchteten. Ihnen geht es einzig und allein um eine möglichst große Boulevardschlagzeile vor der letzten Plenarsitzung Ihrer Amtszeit als Fraktionsvorsitzender der Christlich Demokratischen Union.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf von der SPD: Ui, ui, ui!)

Das ist angesichts der politischen Lage sehr bedauerlich.

Nun konkret zum Antrag. Sie machen nur sehr wenige Punkte auf landespolitischer Ebene. Dazu gehören mit Einschränkungen kommunalfinanzielle Fragen und die Rückführungen. Das muss an dieser Stelle ebenfalls klar gesagt sein: In keinem anderen Bundesland dieser Republik herrscht in Asylsachen so schnell Rechtssicherheit wie in Rheinland-Pfalz, bei allen Entscheidungen, sogar binnen zwei Wochen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist ein Verdienst von Justizminister Herbert Mertin und dieser Ampelkoalition.

(Beifall der FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – Abg. Martin Haller, SPD: Bester Mann!)

Ich bin der Landesregierung dankbar, wie zielorientiert sie bei der Fluchtaufnahme mit den Kommunen zusammenarbeitet. Die entsprechende finanzielle Ausstattung zu gewährleisten, ist ein Dauerlauf. Ich bin sicher, dass wir auch weiterhin mit dem Bund Lösungen finden, damit die Kosten gedeckt sind.

Damit wir weiter zielorientiert bleiben und nicht dem Drang verfallen, einfach nur schnelle BILD-Schlagzeilen zu produzieren, lehnen wir den CDU-Antrag ab und stimmen dem Alternativantrag der Koalition zu.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir, und was können wir? Das sind die zwei wichtigsten Fragen in der Flüchtlingsdebatte.

(Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Die zwei zusammenhängenden Fragen geben einen Hinweis auf das Dilemma, das die CDU in ihrem Antrag skizziert. Die erste Erklärung würde lauten, dass

wir dann Hilfe schenken, wenn wir sie in vergleichbaren Situationen selbst erwarten würden. Das ist ein nicht unerheblicher Bestandteil vom Wesen unseres Menschseins.

Die zweite Erklärung ist technokratischer Natur: Weil wir es können, wenn wir auf allen Ebenen zusammenhalten, EU, Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft.

Bei der seit dem Jahr 2015 anhaltenden Diskussion um Flüchtlinge müssen wir uns nüchtern immer wieder diese beiden Ebenen vor Augen halten. Was wollen wir, und was können wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich gewährleisten? Können und Wollen bewegen sich aber nicht immer im selben Rhythmus, sondern verkanten sich bis zu einem Grad, der gesellschaftspolitischen Sprengstof birgt.

Unlängst hat ein grüner Landrat aus Bayern seinem Unmut Luft gemacht; die Kommunen hätten keine Kapazitäten mehr, Schulen und Sportvereine würden bereits umfunktioniert, und das Verständnis der Gemeinden für die Marschrichtung, weiter, mehr und alles machbar, wäre verflogen.

Meine Damen und Herren, wir stehen an einem Punkt, an dem auf kommunaler Seite das Können massiven Einfluss auf das Wollen hat, und zwar insbesondere deswegen, weil sich unsere Bundesregierung der Illusion hingibt, dass das Wollen das Können uneingeschränkt ermöglicht. Das ist aber nicht der Fall; denn wir leben in der Realität. Politik nennt man zu Recht die Kunst des Machbaren. Machbar, steuerbar, finanzierbar, all das trift jedoch auf die Flüchtlingssituation vieler unserer Gemeinden im Moment nicht mehr zu.

Still nickend hören sich Bund und Land die Sorgen und Nöte kommunaler Verantwortlicher an und akzeptieren schulterzuckend den Verlust des Machbaren derjenigen, die vor Ort die Unterbringung der Flüchtlinge verantworten.

Wir FREIEN WÄHLER haben schon im letzten Jahr mehrfach die Verlängerung des § 13 b Baugesetzbuch verlangt, der in der Flüchtlingskrise des Jahres 2015 den Kommunen die schnelle Umsetzung von Baugebieten ermöglicht hatte.

Das Land kann sich beim Thema „Flüchtlinge“ nicht mehr länger einen schlanken Fuß machen und alles auf die Kommunen verlagern. Der von Bundesinnenministerin Faeser abgehaltene Flüchtlingsgipfel war ergebnislos und peinlich.

(Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!)

Rheinland-Pfalz sollte sich nicht dieselbe Blöße geben. In der Verantwortlichkeit des Landes steht dabei der Bau von ausreichend sozialem Wohnbau, um auch denjenigen eine Perspektive zu geben, die dauerhaft nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren können, ohne dabei in Konkurrenz zu einheimischen Geringverdienern zu treten, wie zuletzt in Lörrach geschehen, oder, wenn ich auf die Sporthallen schaue, in Worms.

In der Verantwortlichkeit des Landes steht die Mitfinanzierung des zusätzlichen kommunalen Personals, das die verschiedenen Flüchtlingsströme notwendig gemacht haben. Auch wenn ich auf das Förderprogramm der ISB schaue, das nur den Umbau von vorhandenem Wohnraum fördert, brauchen wir eine Landesförderung, die den Neubau von Wohnraum für Flüchtlinge in den Fokus nimmt und hier Räume schaft.

In der Verantwortlichkeit des Landes steht die Ausbildung von zusätzlichen Erziehern und Lehrern, um die Integration der Zugezogenen auf hohem Niveau zu standardisieren. Darüber hinaus brauchen wir dringend Ankerzentren für Flüchtlinge, um den weiteren Verlauf des Asylverfahrens efzient steuern zu können. Dazu gehört – darauf hat mein Kollege Stephan Wefelscheid bereits aufmerksam gemacht –, dass die Residenzpflicht für Asylsuchende nicht bereits nach drei Monaten wegfallen darf, sondern wir eine Beschränkung der Freizügigkeit, ähnlich wie damals bei den Russlanddeutschen, von zwei Jahren nach der Anerkennung benötigen.

Ich möchte abschließend eine Diskrepanz verdeutlichen, die mich im politischen Raum immer spürbarer irritiert. Politiker in Bund und Land betonen, wie wichtig es sei, dass die Bundesrepublik und Rheinland-Pfalz eine Willkommenskultur leben. Doch diejenigen, die vor Ort für die Umsetzung zuständig sind und ihr Bestes geben, um Geflüchteten tatsächlich ein besseres Leben zu schenken, lässt man im Regen stehen.

(Glocke der Präsidentin)

Hier brechen Anspruch und Wirklichkeit. Das darf nicht sein.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Binz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuerst aufgrund des vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion den rechtlichen Rahmen verdeutlichen, in dem die Fluchtaufnahme erfolgt.

Es beginnt damit, dass das Asylrecht ein Grundrecht ist, das sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich fundiert ist. Daran ändern vermehrte Binnengrenzkontrollen nichts. Sehr geehrter Herr Baldauf, zu dem Thema der Binnengrenzkontrollen muss ich ein bisschen mein Unverständnis über Ihre Äußerungen äußern; denn es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass es Binnengrenzkontrollen zu Österreich gibt. Sie werden praktiziert.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Was ist mit der Schweiz?)

Ich durfte mich vor zwei Wochen auf dem Flüchtlingsgipfel der Bundesinnenministerin darüber informieren, dass es die Grenzkontrollen zu Österreich gibt. Mit den anderen Ländern steht man in einer sehr guten Zusammenarbeit. Das war die Aussage des Präsidenten der Bundespolizei. An anderer Stelle sagt man, man setzt auf Kooperation, weil das Zusammenspiel mit den Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Grenzseite sehr gut funktioniert. Im Fall von Österreich hat man sich entschieden, diese Grenzkontrollen einzuziehen.

Deswegen läuft Ihre Forderung an dieser Stelle ins Leere; denn das, was Sie fordern, wird schon praktiziert. Ehrlich gesagt verstehe ich ich Ihre Aussage nicht, ausgenommen von der Regelung, also ausgenommen von dem Grenzübertritt oder von dem Abwehren des Grenzübertritts, sind Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie soll das ein Beamter der Bundespolizei in dem Moment nachvollziehen? Um das zu überprüfen, sind unsere Asylverfahren da.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Dafür ist das BAMF zuständig. Das ist das gesamte Verfahren, was wir danach durchführen. Das kann nicht bei der Grenzkontrolle passieren.

An der Stelle muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, diese vermeintliche Lösung, die Sie aufmachen, ist in sich selbst vollkommen unlogisch.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: Ändern Sie das System!)

Das Bundesrecht regelt weiterhin, dass Rheinland-Pfalz – das wissen Sie alle – 4,8 % aller nach Deutschland geflohenen Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende aufnimmt. Das Land selbst hat keine eigenen Steuerungsmöglichkeiten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden.

Die Erstaufnahme erfolgt dann in Landeseinrichtungen, die dauerhafte Unterbringung aber in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kommunen sind rechtlich zur Aufnahme und Unterbringung verpflichtet. Das Land unterstützt sie dabei, diese Verpflichtung einzulösen.

Der Bund entscheidet über das BAMF über den rechtlichen Schutz. Die Kommunen sind gegebenenfalls für die Rückführung zuständig. Das ist der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bei der Frage der Fluchtaufnahme bewegen. Das vergangene Jahr und die weiter anhaltend hohen Flüchtlingszahlen sind zu nennen.

Herr Baldauf, an dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Es ist nicht so, wie Sie gesagt haben, dass die Zahlen weiter steigen und steigen. Wir haben momentan konstant hohe Zahlen, aber es ist nicht so, dass sie weiter steigen und steigen. Bei allem Alarmismus, den Sie an den Tag legen, würde ich Ihnen an der Stelle empfehlen, wirklich bei den Fakten zu bleiben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und verein- zelt bei der SPD)

Dieses vergangene Jahr hat die Aufnahmesysteme der Länder, insbesondere der Kommunen, einerseits durch den starken Zuzug aus der Ukraine – über 44.000 Menschen –, andererseits durch seit dem Spätsommer steigende Zahlen bei den Asylbegehrenden sehr stark gefordert und zum Teil an die Grenze gebracht. Ich glaube, ich habe das in diesem Saal und in dem entsprechenden Ausschuss, in dem wir regelmäßig über das Thema sprechen, gesagt.

Wie gesagt, wir haben im vergangenen Jahr über 44.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen und 11.585 Asylbegehrende. Für das Jahr 2023 rechnen wir vor allen Dingen im Bereich der Asylbegehrende mit weiterhin hohen Zugängen in der gleichen Zahl, wie wir das im Jahr 2022 gemacht haben.

Weil das so ist, sind wir seit Ausbruch des Krieges, seit jetzt einem Jahr entweder wöchentlich oder alle zwei Wochen, je nachdem, wie es die Lage erfordert, im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Und, was sagen die?)