Protocol of the Session on September 14, 2022

Es stehen insgesamt mehr Mittel zur Verfügung, und nicht nur in diesem Bereich. Der Innenminister hat es dargestellt, auch in anderen Bereichen werden neue und andere Mittel dazukommen.

Meine Damen und Herren, die Aufwüchse, die die Gemeinden in RheinlandPfalz erfahren haben, waren bedeutend größer als das, was die CDU jemals in ihren Regierungsjahren seit ’45 oder ’47 hinbekommen hat. Man muss auch einmal anerkennen, dass sich diese Regierung um die Gemeinden kümmert.

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

Es ist doch klar, dass wir natürlich eine schlechte Lage vorgefunden haben, wenn es vorher eine solche Politik gab,

(Abg. Marcus Klein, CDU: Die sind doch jetzt pleite! Seit Ihr hier regiert, sind die pleite! – Unruhe bei der CDU – Weitere Zurufe von der CDU)

aber wir werden diese Lage – das tun wir auch – immer wieder verbessern,

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

und die Gemeinden haben eine bessere Ausgangsposition als jemals in Rheinland-Pfalz.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Den Satz, den merken wir uns!)

Meine Damen und Herren, wir haben geringe Grundsteuern, wir haben geringe Gewerbesteuern in Rheinland-Pfalz.

Sie beschweren sich, dass wir jetzt sagen, das muss man auf Bundesebene anheben. Natürlich ist Köln nicht Zweibrücken, aber das ist doch nicht der Vergleich. Es geht doch um einen Durchschnitt, es geht doch darum, vielleicht kann man Rheda-Wiedenbrück und Zweibrücken vergleichen, und dann kann man Köln mit Mainz vergleichen, aber es geht doch nicht um

Köln und Zweibrücken, sondern es geht um die Länder insgesamt, um die Durchschnittshöhe von Steuern in den Ländern.

Das darf man sich anschauen, und dann darf man auch fordern, dass die Gemeinden insgesamt eine Anstrengung bringen. Auch der Rechnungshof und das Gericht haben gesagt, dass man natürlich eine maximale Anstrengung von den Gemeinden zu ihrer Eigenfinanzierung fordern kann.

(Abg. Marcus Klein, CDU: Bernhard, weißt Du, was ein Nivellie- rungssatz ist? Was das bedeutet? – Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, dem schließen wir uns an. Natürlich fördern wir, aber wir fordern in dem Fall aber auch. Deswegen können wir nicht nur auf der einen Seite eine Entschuldung vornehmen und mehr Geld an die Gemeinden weitergeben. Wir müssen auf der anderen Seite natürlich auch Anstrengungen von den Gemeinden fordern.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Städte!)

Sie wissen, auch die Zusammenlegung von Verwaltungsstrukturen gehört dazu, auch anderes. Alles, wovor Sie sich scheuen, weil Sie Angst haben, bei Ihren eigenen Gemeinden negativ aufzufallen.

Das aber ist die Verantwortung für den Staat, für die Bürgerinnen und Bürger, dass wir vorschlagen, was geht, dass wir die Lebenssituation verbessern und wir am Schluss fordern, dass jeder mitmacht.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben sich mit Ihrer Kritik einfach von der Verantwortung wegbegeben. Sie sind über das Ziel hinausgeschossen. Sie machen das immer gleich.

Herr Schnieder, Sie sagen immer dieses Lamento, es geht so nicht, die Gemeinden können so nicht leben.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wenn dem so ist!)

Meine Damen und Herren, das, was wir haben, ist zu verteilen. Wir können es uns nicht backen.

(Glocke der Präsidentin)

Wenn Sie demnächst Milliarden in einem Säckchen bringen. Dann soll mir das recht sein, dann können Sie es auch verteilen,

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wenn Sie es verstehen würden, könnten Sie es nachvollziehen!)

aber bringen Sie es erst einmal her, dann glaube ich Ihnen, dass Sie andere Lösungen haben. Bisher sehe ich das nicht.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ja, der Finanzausgleich ist wohl eines der zentralsten Gesetze unseres Landes, da hier die Maßstäbe der finanziellen Versorgung unserer Kommunen gelegt werden. Über Jahre war dieser verfassungswidrig. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2020 hat dieser eine grundlegende Überarbeitung gefordert.

Nun, im Kern wurde im Urteil moniert, dass ein Finanzmodell gegeben war, das sich nicht an den Kosten der Aufgaben der Kommunen orientiert. Eine aufgabengerechte Kostenerstattung ist insbesondere nach den Entwicklungen der letzten Jahre zwingend notwendig; denn auf der einen Seite explodieren die Kosten der Aufgaben der Kommunen, insbesondere im sozialen Bereich, während auf der anderen Seite eine Erstattung entweder gar nicht oder nur in unzureichendem Maß stattfindet.

Bei der Bewertung des vorliegenden Entwurfs müssen wir uns dabei zwei zentrale Fragen stellen.

Erstens: Ist der Entwurf radikal angemessen, sind also die eingesetzten Mittel des Landes ausreichend?

Zweitens: Ist er horizontal angemessen? Ist die Verteilung innerhalb der kommunalen Gebietskörperschaften in Ordnung?

Zu erstens: Ja, das Land wird die Finanzausgleichsmasse im nächsten Jahr leicht anheben, im übernächsten Jahr aber schon wieder leicht absenken. Das heißt, angesichts der bereits erwähnten Ausgabensteigerungen der Kommunen ist leicht zu erkennen, dass dauerhaft nicht signifikant mehr Geld ins System fließt, wenn man einmal davon absieht, dass es sich hier zum guten Teil ohnehin um kommunales Geld handelt.

Wo haben wir einen Inflationsausgleich oder Hinweis zum Aufwuchs? Wenn mit dem neuen Gesetz die Kommunen nun noch faktisch gezwungen werden, die Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen, bedeutet dies doch nur, dass die Bürger und Unternehmen diese Steuererhöhung in der brandaktuell so schwierigen Zeit noch zusätzlich schultern müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man parallel an einem Entschuldungspaket für die

Kommunen arbeitet, sei gesagt, wenn man die Kommunen nicht endlich strukturell besser aufstellt, wird ein Schuldenproblem immer wiederkommen.

(Beifall der AfD)

Ein Prozentpunkt Zinserhöhung kostet, aber das haben Sie sicher im Blick.

(Abg. Nico Steinbach, SPD: Sonst aber klagen Sie immer über die Niedrigzinsen!)

Das Traurige bei der Finanzausstattung ist nicht einmal der Anspruch der Landesregierung gewesen. Im Gesetzentwurf schreiben Sie, was Sie im Übrigen hier oft genug geäußert haben, zur Höhe habe sich der VGH in seiner Entscheidung ausdrücklich nicht geäußert. Das heißt, die Landesregierung will gar nicht mehr geben, nur anders, irgendwie gerechter.

(Staatsminister Roger Lewentz: 500 Millionen in zwei Jahren!)

Die Kommunen werden damit nicht weniger arm. Die Armut wird nur anders verteilt. Die dünne Decke wird gezogen, bis die Löcher aufreißen, womit wir dann bei den horizontalen Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs sind. Auf die Modell- und Proberechnungen sei verwiesen. Sie liegen vor. Hier zeigt sich aber, dass insbesondere viele Landkreise, damit der ländliche Raum, mit der Novellierung des LFAG schlechtergestellt werden.

(Staatsminister Roger Lewentz: 20 von 24 besser!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich einmal wörtlich aus dem Koalitionsvertrag der Ampel: „Unsere (...) Dorfkerne werden sich in den nächsten Jahren stark verändern.“

Meine Damen und Herren, das befürchte ich allerdings tatsächlich. Es werden zum Teil bereits arme Landkreise noch ärmer gemacht, und das von einer Regierung, die tatsächlich vorgibt, den ländlichen Raum stärken zu wollen. Hier wird erneut die in keiner Weise gesetzeskonforme Einstellung der Landesregierung zum Anspruch der Kommunen auf eine selbstverwaltungskonforme Finanzausstattung deutlich.

Daher ist so ein Entwurf vor diesem Hintergrund überhaupt nicht mittragbar. Das ist ein Entwurf des Abbruchs und der verpassten Chancen. Wir werden die Beratungen in den Ausschüssen natürlich kritisch begleiten. Wir erhofen uns nicht nur deutliche Nachbesserungen, sondern wir fordern deutliche Nachbesserungen für unsere Bürger; denn um die geht es hier.

(Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um unsere Bürger, um diejenigen, die mit ihrem täglichen Arbeitseinsatz und ihrer Lebensleistung diese ganzen Gelder erwirtschaften.

Vielen Dank.