Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung und dem Landtag gemeinsam eine durchaus, insbesondere was den Zeitplan angeht, ambitionierte Aufgabe gegeben, innerhalb von nicht einmal zwei Jahren das sehr komplexe Geflecht der Kommunalfinanzen und der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen neu zu regeln.
Dabei hat der Verfassungsgerichtshof in aller Klarheit die Aufgabe gegeben, dass sich der Finanzausgleich, dieser Mechanismus an den Finanzmitteln orientiert, die für die Kommunen zur Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben erforderlich sind, und ihnen darüber hinaus einen Gestaltungsspielraum für freiwillige Aufgaben lässt.
Dafür muss etwas getan werden. Ehrlicherweise mag es ein bisschen überraschen, dass man das in der Vergangenheit in dieser Klarheit nicht getan hat, das auf einer tatsächlichen Basis zu geben und zu ermitteln. All das ist in den vergangenen eineinhalb Jahren mit der Umsetzung dieses Gesetzes ungefähr geschaft.
Zuallererst möchte ich Dank sagen ganz konkret an all diejenigen in den Ministerien – Finanzministerium und Innenministerium – und den Kommunen, die sich mit und in den kommunalen Spitzenverbänden dieser Herkulesaufgabe gestellt haben, die Komplexität der Kommunalverwaltung zu zerlegen und einen Katalog an Produkten und Aufgaben zu erstellen, um eine Basis zu haben, wie eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aussieht.
Ich kann verstehen, dass man vonseiten der Opposition den Versuch unternimmt zu sagen, dieser Entwurf geht komplett fehl. Das ist ein bisschen merkwürdig, wenn man vorher sagt, wir hatten keine Zeit, ihn zu lesen und zu verstehen. Ehrlich gesagt, Herr Kollege Schnieder, nach Ihrer Rede habe ich den Eindruck, dass Sie diese geschrieben haben, ohne einmal hineinzuschauen, ohne sich die Zeit zu nehmen, ihn zu verstehen.
Sonst ist die Kritik, die Sie hier vorgebracht haben, insbesondere dann schwer erklärbar, wenn man sich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs anschaut. Der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich gesagt, dass es zu der Verantwortung der Kommunen gehört, dafür Sorge zu tragen, dass sie durch entsprechende Kraftanstrengungen – das Gleiche hat der Rechnungshof
Man wird einem Liberalen nicht unterstellen, dass er Freude daran hat, bei der Erhöhung von Steuern mitzuwirken. Gleichzeitig ist es schwer erklärbar, dass Kommunen in Rheinland-Pfalz eine Finanzsituation unter Bundesdurchschnitt haben und ihre Einnahmequellen bei der Grundsteuer nutzen, um ihre Aufgaben zu finanzieren.
Die Nebelkerze, die Sie durch den Vergleich mit Köln geworfen und damit suggeriert haben, man müsste jetzt in Zweibrücken so viel Grundsteuer wie in Köln zahlen, geht völlig fehl. Die Grundsteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Das sind der Grundstückswert und der Hebesatz. Natürlich sind die Grundstückswerte im ländlichen Raum nicht vergleichbar mit einem absoluten Ballungsraum. Bei gleichem Hebesatz wird nicht ansatzweise die gleiche Grundsteuer fällig.
Darüber hinaus haben wir uns bei der Gewerbesteuer klar dafür entschieden, als konjunkturpolitische und ansiedlungspolitische Komponente die Möglichkeit zu geben, bei der Gewerbesteuer unter dem Bundesschnitt zu bleiben. Das führt dazu, dass über den Mechanismus der aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen das Land gegebenenfalls stärker in die Finanzierung der Kommunen einsteigt.
Es ist hier bereits dargelegt worden, ich sage es noch einmal: Auch das, was das Land in den Finanzausgleich gibt, ist in den vergangenen Jahren überproportional zu den anderen Ausgaben des Landes angestiegen. Das Land hat schon in den letzten Jahren den Kommunen mehr Geld zur Verfügung gestellt. Das Land hat in den letzten Jahren einen Beitrag dazu geleistet, dass sich der Finanzierungssaldo der rheinland-pfälzischen Kommunen – wenn Sie sich den Kommunalbericht anschauen – außerordentlich positiv entwickelt hat.
Die Kommunalfinanzen stehen viel besser da als noch vor einigen Jahren. Deswegen hat folgerichtig der Verfassungsgerichtshof nicht gerügt, dass das Land den Kommunen zu wenig Geld zur Verfügung stellt, sondern es hat den Verteilungsmechanismus gerügt. Den Verteilungsmechanismus bringen wir mit diesem Gesetzentwurf konsequent in Ordnung.
Wenn kritisiert wird, dass es keine Festbeträge, Garantiesummen oder Ähnliches gibt, dann sage ich, die kann es doch gar nicht geben, weil wir heute und in dieser Zeit nicht abschätzen können, wie sich die kommunalen Aufgaben und die Einnahmesituationen auf allen staatlichen Ebenen entwickeln.
Ich kann mir eine Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht ersparen. Wer hat die letzten 16 Jahre in Deutschland Verantwortung getragen und mit bundesgesetzlichen Regelungen seinen Beitrag dazu geleistet,
dass den Kommunen, insbesondere in den Sozialhaushalten, immer mehr Aufgaben übertragen wurden, ohne jemals eine Bereitschaft zu haben, ein konsequentes Konnexitätsprinzip – was in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung steht – einzuführen? Das waren doch Sie.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Christian Baldauf, CDU, und Sven Teuber, SPD)
Als wir vorgestellt haben, das Land übernimmt 50 % der Altschulden, ist das so dargestellt worden, als sei das eine Kleinigkeit. Es ist so dargestellt worden, als spielten die Altschulden überhaupt keine gravierende Rolle; denn diese Altschulden seien nur Buchwerte, und mit Blick auf die Zinsen würde das die kommunalen Haushalte nicht belasten.
Wenige Monate später haben wir die Zinswende und massiv steigende Zinsaufwendungen für alle staatlichen Ebenen. Da zeigt sich, wie sehr wir mit der Übernahme dieser Zinslasten im Landeshaushalt die Kommunen massiv entlassen und damit die Handlungsfähigkeit vor Ort erhöhen.
Ich kann verstehen, dass Sie das vonseiten der Opposition alles nicht wahrhaben wollen. Politisch habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Irgendetwas zum Kritisieren muss man suchen. Das ist die Rolle. Irgendwie muss man erklären, mehr ist auf der Ebene derer, die vor Ort die Mittel verteilen wollen, im Zweifel immer wünschenswert.
Mit Blick auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen der letzten Jahre in Rheinland-Pfalz und auf das, was die Landesregierung vorgelegt hat, geht die Kritik fehl. Ich bin dankbar für einen sehr ausgewogenen Entwurf, der dazu beiträgt, dass an der Stelle – das will ich hier erwähnen – agiert wird, an der die Leistungsfähigkeit unserer öfentlichen Hand, an der Demokratie, Mitwirkung, politische Prozesse am schnellsten erlebbar sind, weil der Weg zwischen einer politischen Entscheidung und der Umsetzung einer Änderung im Alltag der Menschen nirgends so kurz ist wie in den Kommunen.
Deswegen ist es gut, dass die Kommunalpolitik mit diesen Regelungen und einer gestärkten Finanzausstattung in die Lage versetzt wird – egal, wie die Mehrheiten vor Ort sind –, mehr Gestaltungsspielraum für die Bürgerinnen und Bürger zu haben.
Ich freue mich auf die weitere Beratung. Ich bin schon jetzt davon überzeugt, dass ein hervorragendes Paket vorgelegt wurde.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst meinen Dank an die Schafer dieses Gesetzes, die den Auftrag hatten, richten. Sie brachten das Ganze in vielen Sitzungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und denen, die zu beteiligen waren, zu Papier. Ich weiß, was das bedeutet. Es sind zwar nur 87 Paragrafen. Ich habe aber jetzt einmal die zwei Ordner vom letzten Freitag ausgedruckt,
und das ist noch doppelseitig. Ich weiß, was es heißt, das Ganze nicht nur digital zu fassen, sondern auch mental zu erfassen. Auch wenn mir das eine oder andere nicht gefällt, aber der Respekt für die Arbeit ist auf jeden Fall da.
Der Antrag der Freien Wähler zum Landeshaushaltsgesetz 2022 auf Erhöhung des KFA um 300 Millionen Euro ist in diesem Jahr noch von der Ampel abgelehnt worden. Herr Noss, wenn ich mir Ihre Meinung dann auch zu eigen machen kann, dass hier 275 Millionen Euro mehr sind, dann kann ich sagen, Freie Wähler wirken. Schlecht sind aber zwei Dinge, nämlich erstens, dass die Erhöhung im Jahr 2024 wieder um 50 Millionen Euro gesenkt wird, anstatt sie zweitens entsprechend der Kostensteigerungen fortzuschreiben.
Wir haben viel darüber gehört, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat. Es ist klar, dass über 15 Jahre hinweg die Landeshaushalte rechtswidrig, verfassungswidrig waren. Halten wir uns aber einmal an die Leitgedanken des Urteils aus dem Jahr 2020. Es gibt insgesamt acht Leitgedanken, nämlich erstens bedarfsgerecht und aufgabenangemessen, zweitens vertretbare Verstärkung der horizontalen Umverteilung, drittens Transparenz, viertens Partnerschaft und Symmetrie, fünftens so viel Eigenleistung wie möglich, sechstens so viel Landesleistung wie nötig, siebtens horizontale Gerechtigkeit und Schutz der Solidarität und achtens Unterstützung bei der Lösung des Problems hoher Liquiditätskredite.
Wenn man sich Punkt 1 anschaut, bedarfsgerecht und aufgabenangemessen, sind Cluster und Größenklassen gebildet worden. Man sieht nachher beim Symmetrieansatz, dass der Mindestbedarf zu gering bemessen wurde. Kollege Schnieder hat es schon ausgeführt.
Der zweite Punkt, vertretbare Verstärkung der horizontalen Umverteilung und Solidarität, meint § 30, die Finanzausgleichsumlage. Es gibt hier Progressionsstufen, um die Gemeinden, die steuerstark sind, entsprechend abzuschöpfen, sodass dieses Geld an andere Kommunen verteilt werden kann. Was passiert allerdings im ersten Jahr, nämlich nach § 30 Abs. 3? Da wird diese Progression schon wieder als Allererstes ausgesetzt. Das ist ein Lex BioNTech.
Dritter Punkt, Transparenz und prozedurale Absicherung: Wenn man sich die Ordner anschaut, dann ist das meiste, was dort abgeheftet ist, die prozedurale Absicherung, nämlich die Anhörung von anderen Beteiligten wie den kommunalen Spitzenverbänden. Wenn man dann auf Seite 538 dieser Anlagen schaut, dann ist beispielsweise der GStB genannt. Der GStB und der Städtetag verzichten mit E-Mail vom 11. August 2022 auf eine schriftliche Stellungnahme, weil sie nämlich dieses Paket in der kurzen Zeit überhaupt nicht durcharbeiten konnten.
Der Punkt Transparenz, die Kritik des Verfassungsgerichtshofs, das Verfahren muss transparenter werden: Dies ist es aber auf keinen Fall. Wenn Sie sich jetzt die Paragrafen des Landesfinanzausgleichsgesetzes anschauen: Allein bei der Ermittlung der Mindestfinanzausstattung werden beim Mindestfinanzbedarf Cluster gebildet. Es findet ein vorheriger Abzug statt, dann wendet man ein Korridorverfahren im Medianprinzip an, anstatt es finanzarithmetisch auf das Mittelwertprinzip zu verlegen. Es gibt Untergruppen sowie gemeinsame Gruppen und wieder Teilgruppen nach verschiedenen Größenklassen, um die Verwirrung komplett zu machen. Also, Transparenz vom System her ist dieses Gesetz nicht.
Ganz nebenbei: Die Kommunen ermitteln in ihren Haushaltsplänen die Bedarfe doppisch, das Land sieht es kameral, Abschreibungen fehlen, Steuereinnahmen werden geschätzt und Inflationsraten eben nicht, da werden die echten genommen. Von einer echten Systematik, die transparent ist, ist dieses Gesetz weit entfernt.
Dann Punkt 4, Partnerschaft und Symmetrie: Partnerschaft heißt, ich mache etwas auf Augenhöhe. Was ich im Vorstand des Gemeinde- und Städtebunds – lieber Helge Schwab, Du bist auch mit dabei – mitbekommen habe, ist, dass man da sehr enttäuscht war, weil immer kurz vor den Sitzungen am Abend oder am Tag vorher so viel Material kam, dass es in der anschließenden Sitzung am nächsten Tag überhaupt nicht erfasst und besprochen werden konnte.
Der Symmetrieansatz: Bei der neuen Zusammensetzung der Finanzausgleichsmasse kommt dem Symmetrieansatz ein wichtiger Teil zu. Er hat das Ziel, zwischen den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Landes und den kommunalen Gebietskörperschaften ein gleiches Verhältnis anzustreben, und alle drei Jahre sollen in einem Gutachten die Veränderungen beim beschrie
benen Verfahren festgestellt werden. Durch den Symmetrieansatz stehen den Kommunen im Jahr 2023 280 Millionen Euro, im Jahr 2024 463 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Kommunen stellt dies jedoch keine verlässliche Einnahmequelle dar.
Wenn man sich jetzt anschaut, die kommunalen Spitzenverbände sprechen beim Symmetrieansatz vom Ergebnisdesign. Woran liegt das? Das liegt daran, dass die Gesamthöhe des kommunalen Finanzausgleichs über die Berechnung der Mindestfinanzausstattung – das ist vorne in § 6 LFAG – sonst augenscheinlich zu niedrig ist. Das heißt, sie ist eben nicht aufgabenangemessen bestimmt. Das ist das größte Problem.
In den Jahren, in denen die Symmetrie zugunsten der Kommunen läuft, weil das Land viele Einnahmen und Mittel zu verteilen hat, ist das okay. Leider gibt es aber bei dem Symmetrieansatz § 7 Abs. 2 LFAG: „Ergibt die Überprüfung für die betrachteten Haushaltsjahre, dass sich die Symmetrie zulasten des Landes verschoben hat, kann das Land die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in den Folgejahren durch einen negativen Symmetrieansatz mindern (...).“ Also, von daher wird das Ganze in der Nachbetrachtung dann zum Schuh für die Kommunen. Besser wäre es, die Mindestfinanzausstattung schon von Anfang an aufgabenangemessen zu belegen.