ist unser Eindruck, dass diese Möglichkeiten, die vonseiten der Bundesagentur für Arbeit gegeben sind, von den Pflegeschulen noch nicht in hinreichendem Maße genutzt werden. Wir sind derzeit auch mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im Gespräch, um zu schauen, welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt, um die Schülerinnen und Schüler während ihrer Ausbildung noch gezielter zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, tatsächlich müssen wir in der Pflege in den nächsten fünf Jahren noch mit einer Fachkraftlücke von 4.400 Stellen rechnen. Deshalb ist jede Maßnahme wichtig, die diese reduziert und schließt. Deshalb stelle ich auch meine Frage.
Sie haben eben ausgeführt, dass wir nach wie vor gute Ausbildungszahlen in der Pflegehilfe haben. Wir haben langjährige Berufstätige in der Pflegehilfe, die vielleicht schon einmal eine Fachkraftausbildung gemacht haben, die sie jetzt nachholen wollen. Dafür gibt es das Mittel der Anpassungsqualifizierung.
Deshalb lautet meine Frage: Wie hoch ist denn der Anteil an den hier vom Statistischen Landesamt genannten Absolventinnen und Absolventen, die aus diesen Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen kommen? Wie hat sich das entwickelt? Wie sieht die Perspektive aus?
Frau Thelen, danke schön, dass Sie das noch einmal nachfragen. In der Tat ist es wirklich eine Chance, aus der Pflegehilfe kommend eine Anpassungsqualifizierung zu machen, um danach in die Krankenpflege einzusteigen. Das sind so diese Übergänge, die wir haben. Da besteht sicherlich noch einmal eine Chance generell, den Fachkräftebedarf damit noch ein Stück weit zu stillen und noch mehr Fachkräfte zu generieren.
Die konkreten Zahlen, wie viele Personen aus der Anpassungsqualifizierung sich dann bei diesen Absolventen wiederfinden, die es nicht geschafft oder die es geschafft haben, müsste ich Ihnen leider auch nachliefern. Wir würden Ihnen zusagen, die Zahlen noch einmal zu ermitteln, damit man noch einmal genau schauen kann, wer von denen es geschafft hat und wer nicht.
Ansonsten ist gerade die Anpassungsqualifizierung wirklich eine gute Möglichkeit. Ich glaube, wir sehen sehr motivierte Krankenpflegehilfe- und Altenpflegehilfekräfte
erfahrene –, die man auf diesem Weg, wenn sie sagen, ja, ich möchte jetzt in die Krankenpflege, die Altenpflege oder künftig in die Generalistik, unterstützen sollte.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in Rheinland-Pfalz gibt es 78 Krankenpflegeschulen, die gerade im Sinne der Ausbildung eine ganz besondere Arbeit leisten. Gibt es Möglichkeiten seitens des Landes, diese Krankenpflegeschulen zu unterstützen, und welche wären das?
Vielen Dank, Frau Anklam-Trapp. In der Tat sind es 78 Pflegeschulen, die jetzt alle vor der Herausforderung der Generalistik stehen. Auf der anderen Seite haben wir die Herausforderung, den Fachkräftebedarf für die Zukunft zu decken.
Da ist es uns als Landesregierung natürlich ein Herzensanliegen, diese Schulen zu unterstützen. So haben wir mit dem Experten Professor Weidner ein eigenes Programm zur Schulung auf den Weg gebracht, ein Landesprojekt „Information, Schulung und Beratung der Pflegeschulen zur Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes“, in dem wir diesen 78 Schulen wirklich konkrete Unterstützung anbieten, damit sie den Sprung in die neue Zeit vor dem Hintergrund dieser Herausforderung schaffen und gut gestalten können.
Wir bieten den Pflegeschulen, weil sie sehr unterschiedlich sind, bei diesem Projekt fünf verschiedene Module zur Beratung und vor allen Dingen zur Fortbildung – auch das ist ganz wichtig – an. Wir müssen die Pflegeschulen fit für die Zukunft machen und sie bei dem, was das Thema „Generalistik“ angeht, unterstützen.
So umfassen diese Module zum Beispiel theoretische und konzeptionelle Grundlegungen zur Generalistik. Es geht aber auch – ich glaube, das ist für diese 78 Pflegeschulen ganz wichtig für ihren Alltag – um Hilfe bei der Entwicklung und Implementierung von schulinternen Curricula. Auch da müssen sich die Pflegeschulen auf einen neuen Weg machen. Auch hier erhalten sie Unterstützung.
Wir haben das Projekt im Oktober 2019 gestartet. Es dauert bis Juli 2020. Wir investieren als Land 185.000 Euro.
Darüber hinaus erhalten die Pflegeschulen Unterstützung. Der Bund gibt Fördermittel für die Schulen vor Ort, und wir als Land haben dafür die größtmögliche Summe, nämlich 275.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021, ausgeschöpft.
Dieses Geld soll von den Pflegeschulen verwendet werden, um vor Ort Kooperationsvereinbarungen zu schließen und Kooperationsbeziehungen aufzubauen; denn wenn wir nachher über die Generalistik bzw. eine erfolgreiche Generalistik sprechen, dann ist die Kooperation das A und O.
Darüber hinaus kommen noch weitere Fördermittel in Höhe von 641.000 Euro zur Unterstützung der Einrichtungen der praktischen Ausbildung und von den Hochschulen im Rahmen der hochschulischen Pflegeausbildung dazu.
Last not least – das möchte ich auch erwähnen – fließen natürlich auch die Fördermittel des DigitalPakts an die Pflegeschulen, weil wir uns auch dort auf das Thema „4.0“ einstellen müssen. Auch dort müssen die Gesundheitsfachberufe fit gemacht werden, und das bedeutet natürlich an erster Stelle, dass die Rahmenbedingungen in den Schulen entsprechend stimmen. Hier haben wir uns sehr dafür eingesetzt, dass die Mittel aus dem DigitalPakt den Pflegeschulen zugute kommen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD), Nitratmessstellen – Nummer 3 der Drucksache 17/11129 – betreffend, auf.
1. Von wie vielen Nitratmessstellen übermittelt das Land Rheinland-Pfalz die Werte an die EUKommission?
2. Von wie vielen Nitratmessstellen übermittelt das Land Rheinland-Pfalz die Werte an die EUUmweltagentur?
3. In welchen Tiefen werden die Werte ermittelt? 4. Haben Bundesbehörden einen Einfluss auf die Messstellenverteilung in Rheinland-Pfalz?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Messstellen sind wieder schuld, wie immer, ob es jetzt um Luftreinhaltung und Diesel oder um Ultrafeinstaub und Kerosin geht.
Tatsächlich muss man aber sagen, natürlich muss es an die Ursachen dieser Probleme gehen. Da müssen wir einfach sehen, dass wir im Land Rheinland-Pfalz durchaus eine Problematik haben.
Unser Trinkwasser gewinnen wir zu 95 % aus dem Grundwasser, und wenn das Rohwasser einen Nitratgehalt von mehr als 50 mg/l hat, müssen die Wasserwerke einschreiten. Dem muss dann mit kostenaufwändigen Maßnahmen wie der Verschneidung von unbelastetem Wasser begegnet werden. Durch teure Pumpkosten, tiefere Brunnen, Erschließungs- und Betriebskosten oder sogar technische Stickstoffentfernung, die sehr teuer ist, nimmt die Gebührenbelastung häufig um etwa 1 Euro pro Kubikmeter zu.
Das können wir alle nicht wollen. Das wollen auch die Bauern selbstverständlich nicht, und deswegen ist der Erhalt des Wassers unsere Verantwortung und unsere Aufgabe.
Natürlich hat das auch etwas mit Landwirtschaft zu tun; denn Stickstoffüberschüsse konnten in den letzten Jahren trotz der Anstrengungen, die auch bei uns unternommen worden sind, nicht verringert werden. Insofern ist es wichtig, dass es hier zu einer guten Einhaltung der europäischen Gesetze kommt.
dafür gelobt werden, dass die Bauern wegen der Gesetzesverstöße der Bundesregierung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren europäischen Kollegen hatten. Die Bauern haben nicht geklatscht; denn das ist natürlich keine verantwortungsvolle Politik. Wir wollen Lösungen gemeinsam mit der Landwirtschaft.
Es gibt heute die „Bauernmilliarde“. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Damit ist wahrscheinlich die Zustimmung der CDU/CSU zur Düngeverordnung verbunden. Ich sage einmal, das ist so eine Art Schmerzensgeld.
Ganz klar ist aber auch, dass wir natürlich hier die Unterstützung brauchen. Wir brauchen sie übrigens auch bei der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Also, wir wollen gemeinsame Lösungen haben. Wir sehen hier bessere Möglichkeiten – sowohl für das Trinkwasser als auch für die Landwirtschaft selbst – als die praxisfernen Vorschläge der Bundesregierung.
Nach meiner Vorbemerkung komme ich zu Frage 1 bzw. darf ich die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten. Das Landesamt für Umwelt sendet jährlich die Ergebnisse von 69 Messstellen der Europäischen Umweltagentur (EUA), sogenannten EUA-Messstellen, an das Umweltbundesamt. Die Daten werden jährlich an die Europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Andererseits ist eine Teilmenge dieser Daten Grundlage für den gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesmi
nisterium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Nitratbericht der Bundesregierung, der alle vier Jahre der Kommission vorzulegen ist.
Die nächste Frage richtet sich auf die Messtiefe. Die Messstellen erschließen in der Regel den oberflächennahen Grundwasserleiter. Dazu werden auch 30 Quellen beprobt. Es handelt sich da um den natürlichen Austritt des Grundwassers an die Oberfläche.
Von den übrigen Messstellen weisen fünf eine Tiefe von weniger als 5 m unter Messpunkthöhe, elf eine Tiefe zwischen 10 m und 20 m und 23 eine Tiefe von mehr als 20 m auf. Vor der Entnahme der Grundwasserprobe werden die Messstellen nach definierten Kriterien – Hydraulik, Beschaffenheit – abgepumpt, sodass es sich um eine repräsentative Mischprobe handelt.
Zu Frage 4: Die Einrichtung der Messstellen geht auf eine Handlungsanweisung der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zurück, die zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt ist. Da setzt kein Land irgendwo willkürlich etwas hin, sondern maßgeblich für die Standortauswahl ist der Grundwasserstrom – das heißt das Einzugsgebiet der Messstelle –, der auf die jeweilige Messstelle zuläuft.
Danke, Frau Ministerin. – Eine weitere Frage: Sind bei der Messstellenverteilung die verschiedenen Eigenarten und Raumordnungsplanungen von Rheinland-Pfalz berücksichtigt worden?
(Staatsministerin Ulrike Höfken geht kurz zu ihrem Platz und zurück zum Redepult – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Soll er das noch einmal wiederholen?)